Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 7. Änderung wegen rückwirkender Ereignisse

Bei rückwirkenden Ereignissen (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Das FA ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Beachten Sie: Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insb. dann angezeigt, wenn das FA von de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.1 Absolute Mehrheit bei Betriebsratsbeschlüssen

Eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder eines beschlussfähigen Betriebsrats reicht für einen wirksamen Beschluss dann nicht aus, wenn die Mehrheit der Stimmen der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) gefordert ist. Die absolute Mehrheit ist erforderlich beim kollektiven Rücktritt des Betriebsrats[1], bei der Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat (§ 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / V. Prämie bei Rücktritt mangels Zahlung der ersten bzw. einmaligen Prämie

Rz. 7 B1-6.2.2 Abs. 2 AVB D&O wiederholt den gesetzlichen Anspruch des Versicherers auf Zahlung einer angemessenen Geschäftsgebühr, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag durch Rücktritt beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist (siehe § 39 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 VVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / IV. Prämie bei Rücktritt und Anfechtung

Rz. 6 B1-6.2.2 Abs. 1 AVB D&O regelt das Schicksal der Prämie im Fall des Rücktritts wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit während B1-6.2.3 AVB D&O die Anfechtung des Versicherungsvertrags durch den Versicherer wegen Arglist bzw. Drohung betrifft. Hier regelt § 39 Abs. 1 VVG ebenfalls, dass dem Versicherer die Prämie bis Wirksamwerden des Rücktritts gebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Angaben getätigt und ficht daraufhin der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Tä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss

B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss B3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / II. Anzeigeobliegenheit/Auswirkungen auf den Direktanspruchdes Versicherten

Rz. 6 Für den Versicherungsschutz der Versicherten ist von essentieller Bedeutung, ob und wie sich eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit oder die vom Versicherer ausgesprochene Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung auf ihren Versicherungsschutz bzw. Direktanspruch auswirken. Büßen diese ihren Versicherungsschutz infolge der Nichtigkeit des Versic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Problemaufriss

Rz. 5 Bei der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung sind eine Vielzahl von Organpersonen und ggf. leitende Mitglieder der Konzerngesellschaften mitversichert. Hier drängt sich die Frage auf, wie sich Defizite/Versäumnisse einzelner "Akteure" auf den Versicherungsschutz einer versicherten Person auswirken? Die Zentralfrage ist, wie autonom die Rechte der Versicherten sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B1-3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbetrags, Folgen verspäteter Zahlungen oder Nichtzahlung

B1-3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbetrages Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[7] Das BG hat der nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrten Kl. einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zu Recht versagt. [8] 1. Eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts hat das BG ohne Rechtsfehler deshalb bejaht, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.2 Verkaufsgeschäfte

Rz. 112 Im Rahmen von Verkaufsgeschäften ist von einer Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung und damit einer Gewinn-/Ertragsrealisation auszugehen, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung[1] bzw. die Chancen und Risiken[2] auf den Käufer übergehen. Dies erfolgt gem. § 446 Satz 1 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache (dazu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Information der Wirtschaftsprüferkammer bei Kündigung oder Widerruf des Prüfungsauftrags (Abs. 8)

Rz. 99 Mit § 318 Abs. 8 HGB wurde durch das BilMoG Art. 38 Abs. 2 der (früheren) Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG in nationales Recht umgesetzt. Der Zweck von § 318 Abs. 8 HGB besteht darin, zu verhindern, dass sich der Abschlussprüfer (AP) und das zu prüfende Unt während der Laufzeit des Prüfungsvertrags unzulässigerweise – und unbemerkt – möglicherweise sogar einvernehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Abzug der Erlösschmälerungen

Rz. 49 Aufgrund der Umsatzerlösdefinition des § 277 Abs. 1 HGB erfolgt der Ausweis der Umsatzerlöse unter Saldierung von Erlösschmälerungen sowie im Weiteren unter Abzug der Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern. Praxis-Beispiel Als saldierungspflichtige Erlösschmälerungen abzuziehen sind bspw. Skonti, Rabatte oder Umsatzvergütungen sowie zurück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.3 Amtsperiode der Vertreterversammlung

Rz. 21 Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung beträgt 6 Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds der KBV-Vertreterversammlung beginnt bei den gesetzlichen Mitgliedern mit deren Wahl oder der Benennung, bei den gewählten ärztlichen oder psychotherapeutischen Mitgliedern mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit dem Beginn der Amtsperiode. Die Amts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.5 Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstandes

Rz. 46 Die Gesamtheit der Mitglieder der Vertreterversammlung wählt den Vorstand. Der Vorstand der KV/KZV sowie der KZBV besteht nach Abs. 4 Satz 1 aus bis zu 3 Mitgliedern, die nach Abs. 4 Satz 6 ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben. "Bis zu" heißt, dass auch 2 Vorstandsmitglieder bestellt werden können, allerdings nicht nur ein Vorstandsmitglied, weil dies dem der Plural "Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Gewährleistung

Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen bestehen regelmäßig gegenüber Vertragspartnern. Gewährleistungsverpflichtungen können auf vertraglicher (Zusicherung von Eigenschaften) oder gesetzlicher (z. B. § 477 BGB) Grundlage entstehen. Die Verpflichtungen betreffen z. B. kostenlose Nacharbeiten, Ersatzlieferungen, Minderungen, Rückgewährungen nach Rücktritt vom Vertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Wandlung

Seit SchuModG: Rücktritt nach § 437 Nr. 2 BGB, vgl. "Gewährleistung".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rücktritt vom Versuch

1. Voraussetzungen Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund[2]), wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund[2]), wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis zur Selbstanzeige

Rz. 731 [Autor/Stand] Da der Täter auch über eine Selbstanzeige Straffreiheit bei der versuchten Steuerhinterziehung erlangen kann – § 371 AO nimmt auf § 370 AO insgesamt Bezug und schließt deshalb dessen Abs. 2 mit ein –, war das Verhältnis des § 24 StGB zu § 371 AO früher streitig. Aus der Einschränkung in § 369 Abs. 2 AO ("soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Bauer, Der Tatbegriff im Steuerrecht, wistra 1991, 56; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheids, NStZ 2002, 518; Bublitz, Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG im Steuerstrafrecht, DStR 1985, 653; Burkhardt, Zur Abgrenzung von Versuch und Wahndelikt im Steuerstrafrecht, wistra 1982, 178; Ceffinati, Zum Versuchsbeginn b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Salvatorische Klauseln

Rz. 388 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beendeter oder unbeendeter Versuch

Rz. 735 [Autor/Stand] Ob ein unbeendeter oder beendeter Versuch einer Straftat vorliegt, ist wegen der unterschiedlichen Rücktrittsanforderungen (s. Rz. 726) im allgemeinen Strafrecht von besonderer Bedeutung. Im Steuerstrafrecht ist das allerdings anders, da hier der Versuchsbeginn nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO i.d.R. voraussetzt, dass der Kläger bereits falsche Angaben gegenü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Salvatorische Klauseln

Rz. 849 Salvatorische Klauseln können sinnvoll sein, helfen nicht manchen Fällen aber nicht weiter. Gerade in ehevertraglichen Vereinbarungen kommt es häufig zu "Gesamtlösungen", bei denen das Nachgeben einer der Beteiligten auf einem Gebiet zu einem Entgegenkommen des anderen Beteiligten auf einem anderen Gebiet führt. Hier kann eine mangelnde individuelle Anpassung wegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Die salvatorische Klausel

Rz. 2156 In sog. salvatorischen Klauseln kann festgelegt werden, ob und inwieweit einzelne Teile der Vereinbarung der Beteiligten bei Nichtdurchführung, Änderung oder Unwirksamkeit gleichwohl gelten sollen. Ist eine Verknüpfung nicht notwendig, empfiehlt sich gleichwohl die Feststellung dieser Tatsache und darüber hinaus eine Formulierung, die den Ersatz einer unwirksamen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Versöhnung der Eheleute

Rz. 396 Ein für den Trennungsunterhalt errichteter Unterhaltstitel erlischt, wenn die Ehegatten aufgrund einer Versöhnung wieder über einen längeren Zeitraum zusammen leben.[412] Das Zusammenleben darf aber nicht nur über kürzere Zeit verlaufen. Kurzfristige Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen aufgrund § 1567 Abs. 2 BGB die Trennung nicht.[413] Von einer endgültigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Die h.M. bestimmt den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerverkür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Rz. 1382 [Autor/Stand] Wer in einer Rechnung einen höheren als den geschuldeten Steuerbetrag gesondert ausweist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG den Mehrbetrag. Wer unberechtigt die Steuer ausweist, schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag (unberechtigter Steuerausweis). Die Vorschrift des § 14c UStG dient dem Ziel, S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Wirksame Selbstanzeige

Rz. 307 [Autor/Stand] Keinen Grund für eine Einschränkung der strafbewehrten Steuererklärungspflicht gibt es für die Fälle, in denen die pflichtgemäße Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen für eine bereits begangene Steuerstraftat gleichzeitig eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO ist (zu Bedenken s. § 393 Rz. 91)[2]. Führt die pflichtgemäße Offenbarung als Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Schrifttum: Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bruschke, Der Verspätungszuschlag als Druckmittel besonderer Art, DStR 2009, 1791; Ebner, Steuerstrafrechtliche Bagatell-Entkriminalisierungstatbestände unter besonderer Berücksichtigung des re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.3 D&O-Police

Die Regelung über die D&O-Police – Directors and Officers Liability-Police = Vermögensschaden-Haftpflicht-Police für Geschäftsführer und Aufsichtsräte – berücksichtigt auch den Fall, dass möglicherweise der Versicherungsvertrag von der Versicherungsgesellschaft oder von der GmbH nicht fortgesetzt wird. Dann kann der Geschäftsführer beanspruchen, so gestellt zu werden, wie er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeines zur Abschreibun... / 11 Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Eine AfA ist nicht zu gewähren, wenn der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht wird. Auf den Zeitpunkt der Rückzahlung der Aufwendungen, die als Anschaffungskosten geltend gemacht worden sind, kommt es nicht an.[1] Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags hat das Bayerische Landesamt für Steuern[2] im Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 5.4 Verzicht auf Anfechtung und Rücktrittsrechte des Versicherers

Empfehlenswert sind Policen, die vorsehen, dass der Versicherer auf gesetzliche Rücktritts- und Anfechtungsrechte zumindest zu Gunsten des nicht arglos oder vorsätzlich handelnden Organmitglieds verzichtet. Bei der Antragsaufnahme oder -verlängerung werden eine Reihe von Risikofragen gestellt, etwa zu der Bilanz oder den Umsatzzahlen, zu Risiken und Vorschäden oder zu der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 4.1 Rücktritt

Von einem Mietvorvertrag können die Vertragsparteien unter strengen Voraussetzungen wirksam zurücktreten. 4.1.1 Wegen Erfüllungsverweigerung Weigert sich eine Partei endgültig, den Hauptvertrag zu den Bedingungen des Vorvertrags abzuschließen, so kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. An die Annahme einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind allerdings strenge Anf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 4.1.1 Wegen Erfüllungsverweigerung

Weigert sich eine Partei endgültig, den Hauptvertrag zu den Bedingungen des Vorvertrags abzuschließen, so kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. An die Annahme einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen: Die Weigerung zum Vertragsschluss muss außer Zweifel stehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 4.1.2 Aus wichtigem Grund

Statt eines Kündigungsrechts besteht hier ein Rücktrittsrecht. Die Anforderungen an den "wichtigen Grund" entsprechen denen, die für eine fristlose Kündigung notwendig sind. Darunter fällt beispielsweise der Verlust des Vertrauensverhältnisses, also wenn infolge des Verhaltens der Gegenpartei die Vertrauensgrundlage für die weiteren – auf Abschluss des Hauptvertrags gerichte...mehr