Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Vorbemerkung zu §§ 2265 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Zugang

Rz. 4 Die notariell beurkundete Rücktrittserklärung muss als empfangsbedürftige Willenserklärung allen Vertragspartnern zugehen.[4] Es gelten die Grundsätze der Rechtsprechung über die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung ohne Einschränkung.[5] Sie muss in Urschrift oder Ausfertigung übermittelt werden, eine beglaubigte Abschrift genügt nicht[6] (vgl. hierzu auch die Au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsätzliches

Rz. 46 Zu unterscheiden ist zwischen der Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich und der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Wird eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt, liegt darin zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Die Anordnung selbst kann nach § 2065 BGB nur durch den Erblasser selbst erfolgen. Lediglich die Person...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Wirkung der Pflichtteilsentziehung

Rz. 20 Die wirksame Pflichtteilsentziehung führt für den Betroffenen zum Verlust sämtlicher pflichtteilsrechtlicher Ansprüche. Das gilt sowohl für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch (§§ 2303 ff. BGB) als auch für den Zusatzpflichtteil (§§ 2305, 2307 BGB) und den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325 ff. BGB) sowie auch für die Auskunftsansprüche nach § 2314 BGB. Diese W...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Scheidungsantrag durch den Erblasser

Rz. 7 Vor seinem Tod muss der Erblasser, nicht hingegen sein Ehegatte, die Scheidung beantragt haben. Eine erbrechtliche Wirkung erlangt die Antragstellung (§§ 121, 124, 133, 134 FamFG) jedoch erst mit Rechtshängigkeit. Rechtshängigkeit tritt hingegen durch Zustellung an den Antragsgegner ein (§ 124 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO). Wenn sich dies auch nicht einde...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 47 Die wirksame Pflichtteilsentziehung bewirkt, dass sämtliche Ansprüche des Betroffenen, die ihm das Pflichtteilsrecht in den §§ 2303 ff. BGB gewährt, entfallen. Dies schließt auch den Anspruch auf den Zusatzpflichtteil, §§ 2305, 2307 BGB, den Pflichtteilsergänzungsanspruch, §§ 2325, 2329 BGB, und den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch, § 2314 BGB,[155] mit ein. Ver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (Abs. 3)

Rz. 10 Schließlich bestimmt Abs. 3, dass einseitige empfangsbedürftige Erklärungen, die dem vorläufigen Erben gegenüber vorgenommen werden müssen, auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Rechtshandlungen müssen insbesondere dann bereits gegenüber einem vorläufigen Erben erklärt werden, wenn sie fristgebunden sind.[21] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erklärende die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. In Bezug auf Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente

Rz. 6 Die §§ 2078, 2079 BGB sind gem. § 2281 BGB auch auf Erbverträge anwendbar. In diesem Fall ist der Erblasser selbst anfechtungsberechtigt. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur Testamentsanfechtung. Wenn der Erbfall eingetreten ist, können auch dritte Personen anfechten, jedoch nur dann, wenn der Erblasser selbst noch anfechten könnte, d.h. sein Anfechtungsrecht n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 8 Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Erblasser auf Feststellung der Wirksamkeit des Erbvertrages hängt davon ab, ob ein Feststellungsinteresse gegeben ist. Ein solches Feststellungsinteresse kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn ein Streit um die Gültigkeit einer Anfechtung oder eines Rücktritts (gegenwärtiges Rechtsverhältnis!) besteht.[20]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Erbvertrag kann als Verfügung von Todes wegen ebenso wie das Testament (§ 2064 BGB) nur höchstpersönlich geschlossen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Erblasser die Erbfolge selbst bestimmt hat und sein Wille nicht verfälscht worden ist.[1] Aus dem Grund haben auch die Anfechtung (§ 2282 BGB), die Bestätigung des Erbvertrages (§ 2284 BGB), seine A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Anfechtung kann nur höchstpersönlich erklärt werden; dadurch soll verhindert werden, dass der Wille des Erblassers verfälscht wird.[1] Die notarielle Beurkundung der Anfechtungserklärung (Abs. 3) dient dem Schutz des Erblassers vor Übereilung und der Rechtsklarheit. Das Erfordernis der Höchstpersönlichkeit besteht aus dem gleichen Grund auch bei der Errichtung (§ 2...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Form und Frist

Rz. 7 Die Form des Rücktritts richtet sich nach §§ 2296, 2297 BGB; die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Eine Rücktrittsfrist ist im Gesetz nicht vorgesehen; eine solche kann jedoch im Erbvertrag vereinbart werden.[10] Im Übrigen gilt, dass das Rücktrittsrecht bei einem zweiseitigen Erbvertrag mit dem Tod des Vertragspartners erlischt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem beide Vertragsschließenden vertragsmäßige Verfügungen treffen, wird angenommen, dass diese Verfügungen voneinander abhängen sollen, mithin jede von ihnen gegenüber allen anderen wechselbezüglich sein soll; daher gilt im Falle der Nichtigkeit einer vertragsmäßigen Verfügung (Abs. 1) oder des Rücktritts von einer vertragsmäßigen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2284 BGB wird durch § 144 BGB ergänzt. Die Bestätigung des anfechtbaren Erbvertrages schließt die Anfechtung aus. Sie hat ebenso wie die Errichtung des Erbvertrages (§ 2274 BGB), seine Anfechtung (§ 2282 BGB) oder Aufhebung (§ 2290 BGB) sowie die Erklärung des Rücktritts (§ 2296 BGB) zum Schutze des Erblasserwillens höchstpersönlichen Charakter.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auslegung

Rz. 6 Im Falle der Nichtigkeit einer vertragsmäßigen Verfügung (Abs. 1) oder des Rücktritts von einer vertragsmäßigen Verfügung (Abs. 2 S. 1) gilt im Zweifel der gesamte Vertrag, also alle vertragsmäßigen Verfügungen, als aufgehoben, wenn nicht ein anderer Wille der Vertragsschließenden anzunehmen ist, Abs. 3. Ob ein anderer Wille anzunehmen ist, ist durch Auslegung zu ermit...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Haftung beim Gattungsvermächtnis

Rz. 2 Der Beschwerte ist bei einem Gattungsvermächtnis verpflichtet, dem Bedachten gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB eine dessen Verhältnissen entsprechende Sache (§ 2155 Abs. 1 BGB) zu übergeben und ihm das Eigentum frei von Rechtsmängeln i.S.d. § 435 BGB zu verschaffen.[4] Fragen der Sachmängelhaftung sind nach § 2183 BGB zu beantworten. Dabei kann sich die der Gattung nach besti...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.2 Rücktritt

Rz. 89 Das Arbeitsverhältnis kann nicht durch Rücktritt vom Arbeitsvertrag nach §§ 346 ff. BGB enden, weil das Rücktrittsrecht bei Dauerschuldverhältnissen durch das Recht zur Kündigung verdrängt wird, vgl. § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Muster: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt An _________________________ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _________________________ an. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant hat den mit Ihnen geschlossenen Pauschalre...mehr

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§ 35 Reiserecht / (6) Muster: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 35.3: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände An _________________________ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _________________________, Buchungsnummer _________________________, _________________________ [Adresse], an und verweisen auf die beigefügte Origina...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Rz. 106 Für einen Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf einer Ware muss der Käufer dem Verkäufer nach § 475d Abs. 1 BGB keine Frist zur Nacherfüllung setzen, sondern kann gleich vom Vertrag zurücktreten (bzw. wegen der Kopplung des Minderungs- an das Rücktrittsrecht nach § 441 Abs. 1 S. 1 BGB, mindern). Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung gilt auch, wenn der Käufer Schadensers...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Rücktritt des Reisenden

(1) Grundsatz Rz. 61 Der Reisende kann aus einer Vielzahl von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann für den Reisenden kostenfrei sein oder ihn zur Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gem. § 651h Abs. 1 S. 3 BGB verpflichten. Ohne Entschädigungsleistung kann der Reisende in folgenden Fällen zurücktreten:mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Rücktritt

Rz. 73 § 437 Nr. 2 BGB verweist für den Rücktritt auf die allgemeinen Regeln des § 323 BGB und des § 326 Abs. 5 BGB. Ist eine mangelfreie Leistung unmöglich, kann der Käufer nach § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten. Dagegen besteht ein Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB, wenn der Verkäufer die Kaufsache nicht oder nicht vertragsgemäß liefert. Der Mangel darf nicht unerheblich s...mehr

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§ 28 Leasing / dd) Recht zum Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 62 Wählt der Leasingnehmer Rücktritt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung und setzt sich damit gegenüber dem Verkäufer durch, fehlt dem Leasingvertrag von vornherein die Geschäftsgrundlage mit der Folge, dass sämtliche vertragliche Verpflichtungen von Anfang an entfallen. Einen Anspruch auf Aufwendungsersatz oder entgangenen Gewinn hat der Leasinggeber nicht.[97] Vie...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 6. Muster: Rücktritt/Aufwendungsersatz

Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.13: Rücktritt/Aufwendungsersatz Wegfrei GmbH _________________________ (Anschrift) Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________, am _________________________ habe ich bei Ihnen ein Navigationsgerät der Marke _________________________, Typ _________________________ zum Preis von _________________________ E...mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Rücktritt des Reiseveranstalters

Rz. 75 Der Reiseveranstalter kann nach § 651h Abs. 4 BGB lediglich dann zurücktreten, Beide Rücktrittsrechte bestehen nur vor Antritt der Reise. Hat der Reisende die Reise angetreten, so ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Tritt der...mehr

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§ 35 Reiserecht / (5) Wegfall der Entschädigung bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Rz. 69 Anders als im alten Recht bis 2018 ist das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt entfallen. Stattdessen hat die Richtlinie – insoweit in § 651h Abs. 3 BGB nachvollzogen – lediglich in Anlehnung an Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-VO geregelt, dass der Reisende bei einem Rücktritt dann keinerlei Kosten zu tragen hat, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmu...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Grundsatz

Rz. 61 Der Reisende kann aus einer Vielzahl von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann für den Reisenden kostenfrei sein oder ihn zur Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gem. § 651h Abs. 1 S. 3 BGB verpflichten. Ohne Entschädigungsleistung kann der Reisende in folgenden Fällen zurücktreten:mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / IV. Muster: Klage gegen Krankenversicherung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung An das Landgericht Köln Klage der Kauffrau Claudia Schmitz, Goldsteinstraße 95, 50968 Köln – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Sanitas Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinr...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Rechtsfolgen/Entschädigung

Rz. 63 Der Reisevertrag entfällt ex tunc, wenn der Reisende den Rücktritt erklärt. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings erhält er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Diese Entschädigung kann entweder konkret berechnet werden oder pauschaliert (vgl. § 651h Abs. 2 S. 1 und 2 BGB). Rz. 64 Die ganz überwiegende Anzahl der Re...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Sachmängelhaftung

Rz. 38 Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag sui generis, der sowohl werk- als auch kaufvertragliche Züge trägt. Der BGH hat deswegen bereits mit Urt. v. 16.4.1973 – VII ZR 155/72 –[81] die Sachmängelhaftung bei neu errichteten Bauwerken dem Werkvertragsrecht unterstellt, für die Frage des Erwerbs des Grundstücks hingegen auf das Kaufvertragsrecht verwiesen. Die Schuldrechtsm...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 14. Muster: Klage wegen Rückabwicklung

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.21: Klage wegen Rückabwicklung An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Guck, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ Sat-GmbH, ___________...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag Zwischen der Stadt/Gemeinde _________________________, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _________________________, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _________________________, vertreten durch _________________...mehr

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§ 35 Reiserecht / (4) Anmerkungen zum Muster

Rz. 68 Die Berechtigung der Pauschale sollte immer aktuell überprüft werden. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist nicht einheitlich. Häufig sind die auch nachweisbaren Kosten des Reiseveranstalters bei sog. X-Veranstaltern, die im Wege des Dynamic Packaging Reisen produzieren, höher als bei konventionellen Veranstaltern, da Erstere häufig nicht-stornierbare Flüge nutze...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 35 Reiserecht / bb) Erhebliche Vertragsänderungen

Rz. 52 Erheblich sind nach dem klaren Wortlaut des § 651g Abs. 1 S. 3 BGB Vertragsänderungen nur dann, wenn die Änderungen des Pflichtenprogramms des Reiseveranstalters in erheblichem Maße wesentliche Eigenschaften der Reise oder vereinbarte Sonderwünsche betreffen. Die wesentlichen Eigenschaften der Reise sind in Art. 250 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB abschließend aufgeführt und dem R...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 12. Muster: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.5: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt Kaufvertrag zwischen Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehe...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 50 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 28 Leasing / X. Muster: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage gegen den Lieferanten

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten Sehr geehrte/r _________________________ in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer beglaubigten Kopie der auf mich lautenden Vollma...mehr

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§ 35 Reiserecht / (7) Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / ff) Verjährung

Rz. 82 Die Verjährung der Mängelansprüche aus § 437 BGB ist in § 438 BGB geregelt. Ansprüche auf Nachbesserung, Schadens- und Aufwendungsersatz verjähren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grds. in zwei Jahren, wobei die Verjährung mit der Ablieferung der Sache beginnt (§ 438 Abs. 2 BGB). Die Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel ar...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Unerhebliche Leistungsänderungen

Rz. 47 Der Reisende muss Leistungsänderungen hinnehmen, wenn kumulativmehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Anwendbare Vorschriften beim Verbrauchsgüterkauf

Rz. 105 Gem. § 475 Abs. 3 S. 1 BGB ist § 439 Abs. 6 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Nach dem BGH soll ein Anspruch auf Nutzungsersatz hingegen in Betracht kommen, wenn der Verbraucher wegen eines Mangels gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktritt.[193] Für diese Differenzierung sprich...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 39 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 27 Kaufrecht / f) Rückgriff des Verkäufers

Rz. 85 Einen Ausgleich für die ausgeweitete Mängelhaftung des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB (siehe dazu auch Rdn 72) verschafft die Regelung in § 445a BGB, wonach Letztverkäufer und Zwischenhändler die Möglichkeit gewährt werden soll, die Aufwendungen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Nacherfüllungspflichten entstehen, in der Lieferkette möglichst bis zum Verursacher des Mangels we...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 22. Muster: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.10: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Frau Tessa Tosch, _________________________ (Anschrift), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn August Apfel, ______...mehr