Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / dd) Parallelität von Ansprüchen

Rz. 37 Der Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens aus §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB, das Rücktrittsrecht nach § 323 BGB, der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB und das Kündigungsrecht nach § 648a BGB schließen einander nicht aus. Der Rücktritt schließt – abweichend von dem bis zum 31.12.2001 geltenden Schuldrecht – di...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Dienstbarkeit und Wohnungsrecht

Rz. 7 Wesentlicher Gegenstand des Altenteils ist das Recht, den belasteten Grundbesitz zu bewohnen. Dies kann durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach §§ 1090–1092 BGB als "Mitwohnrecht" oder durch das eigentliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB gesichert werden (zur Unterscheidung siehe § 6 Einl. Rdn 158 ff.).[22] Gerade beim Wohnungsrecht als Teil des Altenteils...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Nachträgliche Rangänderung

Rz. 37 Der nach § 879 BGB bestehende Rang der eingetragenen Rechte kann nachträglich durch Vereinbarung der Beteiligten geändert werden. Rz. 38 Materiell-rechtlich erfordert die Rangänderung Einigung zwischen dem vortretenden und dem zurücktretenden Gläubiger und die Eintragung in das Grundbuch, bei Grundpfandrechten ist weiter erforderlich die Zustimmung des Grundstückseigen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unrichtigkeit mangels eines Anspruchs

Rz. 84 Wenn der gesicherte Anspruch – und damit auch die akzessorische Vormerkung – nicht oder nicht mehr besteht, ist das Grundbuch unrichtig.[203] Dies gilt trotz des Umstandes, dass in diesem Fall ein gutgläubiger Zweiterwerb nicht möglich ist, da die scheinbare Belastung mit dem Recht dennoch eine erhebliche faktische Beeinträchtigung bewirkt, so dass eine entsprechende ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Maßnahmen zum Schutz des Zweiterwerbers

Rz. 33 Verkauft der Auflassungsempfänger B das noch im Eigentum des A stehende Grundstück weiter an C, gibt es Vertragsgestaltungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen für den Schutz des Zweiterwerbers C:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Änderungsvorbehalt beim Ehegattentestament

Rz. 34 Beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament realisiert sich die Bindungswirkung durch die Wechselbezüglichkeit des § 2270 BGB. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertrag als auch beim Ehegattentestament nur die Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen (§§ 2278 Abs. 2, 2271 Abs. 3 BGB). Als wechselbezüglich gilt die Verfügung eines Ehegatten, die er nicht o...mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Materiell-rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Die Rechtsstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist mit dem durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz anstelle des § 10 WEG a.F. eingefügten § 9a WEG neu geregelt worden. Über die Reichweite der Gesetzesänderung und ihre Auswirkung auf die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Prozess wurde in der Literatur ausführlich diskutiert, wobei sowohl die B...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 18 Der Begriff der "Schenkung" in §§ 2287, 2288 BGB stimmt im Ausgangspunkt mit demjenigen in §§ 2325, 2329 BGB überein, so dass im Grundsatz auch sogenannte "gemeinschaftsbezogene Zuwendungen" als Schenkungen anzusehen sind.[59] Der BGH hat bestätigt, dass es an einer Schenkung fehlen kann, wenn der Erwerber vertraglich Gegenleistungen wie z.B. die Verpflichtung zur Pfl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Schuldverhältnis und seine Verdinglichung

Rz. 176 Da es kein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten gibt,[728] sind sie darauf angewiesen, ihr Rechtsverhältnis untereinander vertraglich zu regeln. Weder aus dem Erbbaurechtsvertrag noch aus sonstigen Rechtsnormen lässt sich eine bspw. Verpflichtung des Grundstückseigentümers zugunsten von Erbbauberechtigten ableiten, g...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / c) Karenzentschädigung (Abs. 2)

Rz. 215 Wie bereits ausgeführt, ist die Vereinbarung einer Karenzentschädigung in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zwingende Voraussetzung für ein verbindliches Wettbewerbsverbot. Was die Höhe der Karenzentschädigung angeht, definiert das Gesetz in § 74 Abs. 2 HGB ein Mindestvolumen, wonach für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßige...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Schutz der anderen Vertragspartei, Art. 13 Rom I-VO/Art. 12 EGBGB

Rz. 18 Im Interesse des Schutzes des gutgläubigen Rechtsverkehrs schränkt Art. 13 Rom I-VO die Wirkungen des Art. 7 EGBGB in erheblicher Weise ein.[50] Nach dem Wortlaut kann sich bei einem Vertragsschluss zwischen Personen, die sich in demselben Staat befinden, eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann au...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Mängel des Prüfungsberichts

Rz. 234 Der Abschlussprüfer hat den gesetzlichen Vertretern einen fachlich einwandfreien und den Grundsätzen des § 321 HGB entsprechenden Prüfungsbericht vorzulegen. Enthält der Prüfungsbericht demgegenüber Sachverhaltsfehler oder fachliche Mängel, so hat der Auftraggeber nach allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Abschlussprüfer (§ 633 BGB).[1] Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 ABC des Schadensersatzes

Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert[1]: Ablöseentschädigung im Profisport: Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.[2] Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2.2.1 Werbungskostenabzug

Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können im Fall von beruflich bedingten Schadensersatzpflichten, z. B. wegen eines Kraftfahrzeugunfalls auf einer ausschließlich betrieblich oder beruflich bedingten Fahrt, die von ihnen erbrachten Ersatzleistungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen, einschließlich des selbst geleistete...mehr

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Neues zur Risikoverteilung bei Reisen

Zusammenfassung Corona mag in den Hintergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt sein – das Reiserecht kämpft aber immer noch mit Pandemiefällen. Der BGH hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Risikoverteilung klarstellt. Die Entscheidung hat über die Corona-Pandemie hinaus erhebliche Bedeutung. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 19.9.2023, X ZR 103/22) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.1.3 Besondere Formen des Handelskaufs

Zu den besonderen Formen des Handelskauf gehören der Spezifikationskauf, auch Bestimmungskauf bezeichnet, sowie der Fixhandelskauf. Ein Spezifikationskauf liegt vor, wenn dem Käufer die nähere Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse vorbehalten ist (§ 375 Abs. 1 HGB). Beispiele dafür sind die Sonderausstattung eines Kraftfahrzeugs[1] oder der Zelltyp bzw. die Leis...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.1 Vorzeitige Neuwahlen

Fälle, in denen die Amtszeit durch eine zwingend zu erfolgende vorzeitige Neuwahl frühzeitig endet, sind in der Vorschrift des § 28 Abs. 1 BPersVG abschließend aufgezählt. Demnach ist neu zu wählen, bei erheblicher Änderung der Beschäftigtenzahl zum Stichtag von 24 Monaten vom Tag der letzten Wahl an gerechnet, bei Absinken der Zahl der Personalratsmitglieder um mehr als ein Vi...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / V. Rücktritt

Rz. 78 Ein Rücktritt vom abstrakten Verfügungsgeschäft ist nicht möglich und kann auch nicht vereinbart werden. Es ist weder ein schuldrechtlicher Vertrag, auf den die §§ 346 ff. BGB, noch eine letztwillige Verfügung, auf welche die §§ 2293 ff. BGB angewandt werden können.[177] Schuldrechtlich kann ein Rücktrittsrecht vereinbart werden.[178] Beim Rücktritt sind die empfangend...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Scheidungsverfahren und gewillkürtes Erbrecht

Rz. 75 Sofern die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament hatten, so kann jeder vor dem Scheidungsantrag gem. §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB einseitig davon zurücktreten. Bei Bestehen eines Erbvertrags muss ein Rücktrittsrecht vereinbart worden sein, um einen Rücktritt zu ermöglichen. Praxishinweis Ist ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht möglich, so sollte geprüft werden, ob ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vertragliches Rücktrittsrecht/Rückforderungsrecht

Rz. 98 Das Rücktrittsrecht kann im Einzelfall als höchstpersönliches Gestaltungsrecht in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 ZPO als nicht pfändbar eingestuft werden.[170] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ergeben sich aus §§ 346 ff. BGB. Der Rücktritt verpflichtet zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages ("ex tunc"), also auch der zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen bei gle...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Dingliche Absicherung

Rz. 99 Da sowohl der Schenkungswiderruf als auch der Rücktritt lediglich schuldrechtliche Wirkung haben, müsste sich der Schenker im Fall der Insolvenz des Beschenkten, wenn er von einem vertraglichen Rückabwicklungsrecht Gebrauch macht, mit einer Quote zufriedengeben. Auch in sonstigen Fällen wäre er zudem für die Rückabwicklung von der Mitwirkung des Beschenkten abhängig. ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Scheidungsantrag und Ehegattenerbrecht

Rz. 49 Die im Hinblick auf eine Scheidung vorgenommene Trennung ändert das gesetzliche Erbrecht des jeweiligen Ehegatten noch nicht. Das ändert sich allerdings mit der Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags. Liegt ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vor, ist für jeden Ehepartner ein einseitiger Rücktritt hiervon möglich, §§ 2296, 2271 Abs. 1 BGB. Liegt ein Erbve...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Erbvertrag

Rz. 89 Als weitere Möglichkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, ist der Weg eröffnet, einen Erbvertrag abzuschließen, was der Erblasser allerdings nur persönlich vornehmen kann, § 2274 BGB. Die Errichtung des Erbvertrags folgt nach §§ 2274 ff. BGB: Im Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten sein, andernfalls ein Testament vorliegt.[140...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Voraussetzungen

Rz. 35 Erforderlich ist die Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB), nacheinander und auch nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen. Rz. 36 Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf das Recht am Nachlassgegenstand einzuwir...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 175 Voraussetzung für einen Anspruch aus § 2288 BGB ist, dass eine Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers vorliegt. Ob diese gegeben ist, ist anhand einer objektiven Missbrauchskontrolle zu klären. Es stellt sich die Frage, ob der Erblasser seine Verfügungsfreiheit zu Lasten des Vermächtnisnehmers missbraucht hat. Kriterium der Prüfung ist wie bei § 2287 BGB [355] das so...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft

Rz. 40 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich dies vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst ist. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstücks im Klagewege in Anspruch genommen und verurteilt werden, so nützt dem Gläubiger das rechtskräftige Urte...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Rechtssurrogation

Rz. 152 Die erste Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruches i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst. Aber auch Rechte, die nicht gleichzeitig Ansprüche sind, f...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 8. Rechtsfolgen

Rz. 281 Mit Beendigung der Erbengemeinschaft ist die Gesamthandsgemeinschaft beendet und kann auch nicht durch Vertrag wieder begründet werden. Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag ist möglich, führt jedoch nicht zum "Wiederaufleben" der Erbengemeinschaft, da jene nur durch Erbfall entstehen kann.[551] Allein die Anfechtung des Vollzugs der Auseinandersetzung führt gem. ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verfügung über einen Nachlassanteil

Rz. 352 Ist der Rechtsanwalt mit dem Entwurf des Verfügungsvertrags oder dessen Prüfung beauftragt, so fällt eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2400 RVG und keine Ratsgebühr gem. § 13 Nr. 2100 RVG an. Rz. 353 Die Gebühren bzgl. der Durchsetzung eines Vorkaufrechts, gleich ob außergerichtlich oder im Prozess, bemessen sich nach dem Wert des verkauften Erbteils.[653] Rz. 354 Rec...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / h) Aufhebung des Erbverzichts

Rz. 128 Als Ausfluss der Vertragsfreiheit gibt § 2351 BGB die Möglichkeit, den Erbverzichtsvertrag in einem actus contrarius wieder aufzuheben. Wegen des Verweises des § 2351 BGB auf § 2347 Abs. 2 BGB kann die Aufhebung des Erbverzichtsvertrags nur zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Hingegen kann nach dem Tod des Verzichtenden der Vertrag auch mit dessen Erben aufgehoben ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[99] behalten über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. Praxishinweis Somit können wechselbezügliche Verfügungen, die nach § 2268 Abs. 2 BGB fortgelten, n...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Ungefährliche Bedenkzeit

Rz. 2 Die Ausschlagungsfrist gewährt dem Erben eine ungefährliche Bedenkzeit, ob er den Übergang des Vermögens des Erblassers mit der Übernahme der Haftung und der Verwaltung will. Tritt schon während dieser Bedenkzeit ein Gläubiger an ihn heran, so braucht es keinen wilden Aktionismus. Dieser ist weder im Sinne einer sofortigen Ausschlagung noch im Sinne einer sofortigen Er...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[35] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / bb) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 206 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge.[178] Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger a...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / a) Kündigungsrecht

Rz. 34 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag zum Schluss der Versicherungsperiode zu kündigen (§ 8 VVG), und hat dann einen Anspruch auf Auszahlung des vorhandenen Rückkaufswerts nach § 176 Abs. 1 VVG. Rz. 35 Der Versicherungsnehmer ist auch bei widerruflicher oder unwiderruflicher Bestimmung eines Dritten als Bezugsberechtigten grundsätzlich kündigungsberechtigt...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Ehescheidung und gemeinschaftliches Testament, § 2077 BGB

Rz. 55 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser den Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, § 2077...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte beziehen. Beim gezeich...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (2) Besetzung der Organe

Rz. 55 Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen als Organmitglieder berufen oder in der Satzung bestimmt werden.[87] Dabei ist deutlich zu unterscheiden, ob ein bestimmter Vertreter ad personam berufen werden soll oder ob es darum geht, dass die juristische Person repräsentiert werden soll. Im letzteren Fall müsste bestimmt werden, dass der jeweilige Inhab...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz

Rz. 103 Die bei Minderjährigen für die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung bedeutsame Frage nach Aufwendungsersatz ist auch bei volljährigen Beschenkten oftmals Quelle langwieriger Auseinandersetzungen. In der regelmäßig emotional angeheizten Situation der Rückabwicklung entzünden sich nicht selten an der Frage der Bewertung dieser Einzelposten Streitigkeiten, die es mögli...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Rechtsmangel (§ 2182 BGB)

Rz. 33 Der Gegenstand eines Gattungsvermächtnisses kann sich bereits im Nachlass befinden oder erst noch zu beschaffen sein. Dies können auch Forderungen oder über die Verweisung auf die Vorschriften §§ 452, 453 BGB auch ein der Gattung nach bestimmtes Schiff oder Recht sein. Bei Forderungen und Rechten müssen diese frei von Rechten Dritter übertragen werden (§§ 435 S. 1, 45...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Rückgabegegenstand

Rz. 104 Die auf den ersten Blick unscheinbare Frage, was der Beschenkte im Fall der Rückabwicklung genau herauszugeben hat, kann u.U. problematisch sein und sollte bereits bei dem Entwurf des Schenkungsvertrags bedacht werden: Nicht immer halten die Vorschriften des Rücktritts- oder Bereicherungsrechts passende Lösungen bereit. Es sind nämlich zahlreiche Fälle denkbar, in de...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 4. Ermittlung testamentarischer Verfügungen

Rz. 33 Bei der Beratung eines Mandanten vor dem Erbfall, und zwar in den Fällen der gestaltenden Beratung, bedarf es zwingend der Ermittlung des Vorliegens bereits vorhandener testamentarischer Verfügungen des Erblassers sowie der Beachtung der sich hieraus möglicherweise ergebenden Verfügungsbeschränkungen des Mandanten. Rz. 34 Während bereits im Rahmen der Erfassung der Ver...mehr