Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung.

Rn 12 Fristsetzung, dh eine letzte Chance für den Schuldner, kann in bestimmten Situationen entbehrlich sein, so dass sofort mit Eintritt der zu vertretenden Pflichtverletzung Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden kann. Die einschlägigen Fallkonstellationen entsprechen weitestgehend denjenigen beim Rücktritt (s § 323 Rn 29 sowie Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gegen den gesicherten Anspruch.

Rn 6 Der Dritterwerber kann analog §§ 768, 1137, 1211 dem Vormerkungsberechtigten die Einreden des Schuldners des vorgemerkten Anspruchs entgegenhalten (BGH NJW 00, 3496; RGZ 144, 283), sogar wenn der Schuldner auf die Einreden verzichtet hat (Celle NJW 58, 385f [OLG Celle 01.11.1957 - 4 U 51/57]) oder der Schuldner bereits rechtskräftig zur Leistung verurteilt wurde (RGZ 53...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Braucht der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Absatz 3 entsprechende Anwendung. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Absatz 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht. (2) 1Ist der Gläubiger für den Umsta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäft.

Rn 4 Das Verbot des § 181 erfasst sämtliche Verträge und ist auch auf einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung, den Rücktritt, den Widerruf, die Bevollmächtigung und die Gestattung zum Selbstkontrahieren (BGH WM 91, 1753, 1754 [BGH 17.06.1991 - II ZR 261/89]) sowie auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie die Mahnung, die Androhung oder die Fristsetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Aufhebung des Erbvertrags (Abs 3).

Rn 3 Aufhebung durch Rücktritt (§§ 2293 ff) vom gesamten Erbvertrag oder durch Vertrag von allen vertragsmäßigen Verfügungen (§ 2290) bewirkt, dass auch die einseitigen Verfügungen des Erblassers, nicht auch die des anderen Teils (NK/Seiler Rz 9), außer Kraft treten, wenn sein Wille nicht entgegensteht. Entspr gilt, wenn er alle vertragsmäßigen Verfügungen nach § 2290 I aufh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck/Anfechtungsrecht.

Rn 1 Einseitige Verfügungen und Testamente können vom Erblasser widerrufen werden (§§ 2299 II 1, 2253 ff). Für den Widerruf wechselseitiger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament zu Lebzeiten der Ehegatten verweist § 2271 I auf den Rücktritt vom Erbvertrag (§ 2296); nach dem Tod eines Ehegatten gelten die §§ 2281–2285 analog (RGZ 87, 95; BGH NJW 62, 1913 [BGH 04.0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtliche Nichtvornahme der ordnungsgemäßen Nacherfüllung (Nr 5).

Rn 9 IRv Nr 5 ist entgegen Nr 4 keine ausdrückliche Weigerung des Unternehmers erforderlich, wenn offensichtlich ist, dass dieser nicht ordnungsgemäß iSd §§ 439 I, II, 475 V nacherfüllen wird. Hier ist allein auf die tatsächlichen Umstände abzustellen (Lorenz NJW 21, 2065, 2071). Hier bestehen keine Zweifel am Einklang mit der WKRL, da Art 13 IV lit d selbst fordert, dass di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- und Leasingverträge, WEG.

Rn 28 Der Vermieter verabredet ein Aufrechnungsverbot ggü seinem Mietzinsanspruch, um dessen zeitnahe Durchsetzbarkeit zu sichern. Hierauf kann er sich nach dem Ende des Mietverhältnisses regelmäßig nicht mehr berufen (BGH NJW-RR 00, 530). Ebenso liegt es hinsichtlich einer Klausel, die eine Vorankündigungsfrist für eine Aufrechnung bestimmt (BGH NJW-RR 88, 329 [BGH 16.12.19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verkäufers.

Rn 20 Bei wirksamer Vereinbarung eines einfachen EV ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu übereignen. Damit tritt zugleich eine Bindung der Parteien an die dingliche Einigung ein. Eventuelle Gewährleistungspflichten treffen den Vorbehaltsverkäufer wegen Sach- und Rechtsmän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen (Nr 5).

Rn 26 Nr 5 dient dem Schutz des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots (BGH NJW 77, 382 [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75]; 70, 32 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 20/68]). Ist der Inhalt der Klausel nach Nr 5 nicht zu beanstanden, ist § 307 Prüfungsmaßstab (BGH NJW-RR 01, 343 [BGH 30.11.2000 - III ZR 151/00]). Unter Nr 5 fallen Schadensersatzansprüche aller Art, insb solche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kritik.

Rn 28 Der Rückgewährgläubiger ist primär nur daran interessiert, den geleisteten Gegenstand nach dem Rücktritt unversehrt und pünktlich zurückzuerhalten. Hierdurch wird der Inhalt der Pflicht des Schuldners bestimmt. Daher ist es konsequent, mit der Ansicht von Rn 26 die Pflichtverletzung bei der mangelhaften Rückgewähr zu suchen. Für die Verzögerung der Rückgewähr ist das n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. VOB/B.

Rn 29 Gem § 4 VII VOB/B kann der Besteller auch schon vor der Abnahme Mangelbeseitigung verlangen und – nach erfolglosem Fristablauf und Auftragsentziehung – nach § 8 III Nr 2 VOB/B die Selbstvornahme erzwingen oder den Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen. Darüber hinaus erhält er einen evtl weitergehenden Schaden ersetzt. Den Rücktritt vom Vertrag sieht die VOB/B nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I. S zu I, der die verbundene Reiseleistung als Voraussetzung der Pflichten nach II definiert, zunächst § 651a Rn 8 mit 10. Keine Vermittlung einer verbundenen Reiseleistung liegt vor, wenn eine Pauschalreise (§ 651a II) und zusätzlich eine einzelne Reiseleistung (§ 651a III) vermittelt werden. Mehrere zusätzlich vermittelte Reiseleistungen können ihrerseits aber verbun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abstrakte Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt, Abs 2.

Rn 3 Konsequent stellt II 1 die abstrakten Sicherungsrechte wie insb Sicherungszession und Sicherungsübereignung den akzessorischen gleich. Nicht akzessorische Sicherheit idS ist auch die Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Ia). Vertraglich können entspr Sicherheitsgestaltungen begründet werden (BGH NJW 00, 1331 f [BGH 17.02.2000 - VII ZR 51/98]; 17.9.13 – XI ZR 507/12: zu § 233)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kasuistik.

Rn 3 Gesamtschuld: gemeinsame Aufnahme eines Darlehens (RGZ 71, 113, 117; BGH NJW 24, 1575, 1576), gemeinschaftlich begründete Zahlungspflichten mehrerer Kunden eines Energieversorgungsunternehmens (BGH NZM 21, 819), Schiedsparteien ggü Schiedsgericht (BGHZ 55, 344, 347), mehrere durch Prozessvergleich verpflichtete Parteien (KG NJW-RR 88, 1406), mehrere Grundstückserwerber ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbvertrag.

Rn 2 Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten. Die vertraglich bindenden Verfügungen können nur durch alle Vertragsschließenden gemeinsam oder durch Rücktritt aufgehoben werden. Die in einem Erbvertrag enthaltenen einseitigen Verfügungen sind frei widerruflich (RGZ 116, 322). Rn 3 Im Erbvertrag können beide Vertragspartner oder nur einer von ihne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Lebzeitige Aufhebung der Gegenverpflichtung.

Rn 3 Die Aufhebung der Verpflichtung oder ihr Wegfall muss zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Der Rechtsgrund ist gleichgültig. Er kann im Rücktritt (KG FamRZ 05, 1573), Bedingungseintritt (§ 158 II), in Kündigung (Karlsr FamRZ 97, 1180), nachträglicher Unmöglichkeit (§ 275; BGH NJW 11, 274, 276 zur Pflicht zu Pflegeleistungen, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ansprüche des Verbrauchers gg den Unternehmer.

Rn 6 I enthält keine Sperre für Ansprüche des Verbrauchers gg den Unternehmer (vgl dazu BGHZ 174, 290 Rz 9 ff mit Anm Gsell NJW 08, 912: Nutzungsausfallschaden des Käufers bei Rücktritt oder Widerruf). Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Vollharmonisierung (Art 4 VRRL), dass grds auch weitergehende Ansprüche des Verbrauchers insoweit ausgeschlossen sind, als sie sich inne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL; Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt Art 13 IV WKRL in nationales Recht um. § 475d regelt, wann eine Fristsetzung für Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung entbehrlich ist. Er weicht insoweit von §§ 281 II, 323 II, 440 ab u verdrängt diese in seinem Anwendungsbereich aufgrund seines abschließenden Charakters (BTDrs 19/27424, 35; Weiß ZVertriebsR 21, 208, 215). Dies ist notwen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein anfechtbares, aber noch nicht angefochtenes Rechtsgeschäft vorliegen. Die Bestätigung muss erklärt sein, benötigt aber nicht die für das Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form, § 144 II. Nach der Rspr muss der Bestätigende das Anfechtungsrecht gekannt oder mit ihm zumindest gerechnet haben (BGHZ 110, 222; NJW 58, 177; 95, 2291; NZM 16, 582 Tz 8), doch ist auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Außergerichtliche Geltendmachung.

Rn 14 § 1958 beschränkt nicht die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen oder Rechtsgeschäften ggü dem vorläufigen Erben und ist auch im Falle der Ausschlagung dem endgültigen Erben ggü wirksam, § 1959 III. Dies gilt va für die Mahnung, Kündigung, Anfechtung, Genehmigung, die Aufrechnung, den Rücktritt und das Zurückbehaltungsrecht. Dessen ungeachtet gerät der Erbe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Primärpflichten.

Rn 6 Der Reisende muss nicht den Reisepreis zahlen (I 1, IV 2) und kann die Reise nicht mehr verlangen. Hat er bereits geleistet, kann er den Preis entspr §§ 346 ff in voller Höhe in Geld (EuGH RRa 23, 183 Rz 35, 58) zurückverlangen bzw, rechnet der Veranstalter mit seinem Entschädigungsanspruch (Rn 9) auf, nur den diesen Anspruch übersteigenden Betrag. Der Veranstalter muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Übertragung.

Rn 16 Das Anwartschaftsrecht kann wie Eigentum übertragen (BGHZ 28, 16, 21; 75, 221, 225), verpfändet (BGHZ 35, 85, 93) und gepfändet (zu Einzelheiten, insb zur notwendigen Doppelpfändung der Sache und des Anwartschaftsrechts s Erman/Grunewald Rz 34) werden. Erforderlich sind daher für die Übertragung Einigung und Übergabe oder ein Übergabesurrogat, und zwar auch bei Sicheru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsumfang.

Rn 5 Im Gegensatz zu § 347 2 aF, §§ 994 ff erweitert II die Gegenansprüche des Rücktrittsschuldners: Die notwendigen Verwendungen (§ 994 Rn 2) sind ihm allemal zu ersetzen (näher Kohler JZ 13, 171). Dabei sind Verwendungen alle sachbezogenen Vermögensaufwendungen, die unmittelbar der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (etwa BGHZ 131, 220, 222 f m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nachträgliche Akte.

Rn 29 Der Eintritt des Vorkaufsfalls wird durch den Rücktritt vom Kaufvertrag (BGHZ 67, 395, 396 ff; Erman/Grunewald Rz 15) und dessen Aufhebung (RG 98, 44, 50; 106, 320, 323 f; BGH BeckRS 10, 25405 mwN; zur Rechtslage vor Genehmigung s Rn 25) vor Ausübung des Vorkaufs nicht beseitigt. Auch haben nachträgliche Änderungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf den Inhalt des Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht- oder Schlechtleistung.

Rn 12 Weitere Voraussetzung nach I ist, dass der Schuldner eine Leistung ›nicht oder nicht vertragsgemäß‹ erbringt. Das bezieht sich nur auf Leistungspflichten iSv § 241 I. Dagegen ist die Verletzung von Schutzpflichten (§ 241 II) in § 324 abw geregelt. Zur früher bei § 326 aF getroffenen Unterscheidung von Haupt- und Nebenpflichten vgl Rn 2 f. Daraus folgt, dass die verletz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 757 BGB – Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber.

Gesetzestext Wird bei der Aufhebung der Gemeinschaft ein gemeinschaftlicher Gegenstand einem der Teilhaber zugeteilt, so hat wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache jeder der übrigen Teilhaber zu seinem Anteil in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten. Rn 1 Die Vorschrift ist erforderlich, weil die Zuteilung eines Gegenstands zu einem Teil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrere Rechte.

Rn 7 Treten mehrere Rechte im Rang vor, bleibt deren Rang untereinander unverändert (KG OLGE 29, 321; Soergel/Kern Rz 19 mwN). Eines mehrerer vortretender Rechte hat jedoch Vorrang vor den anderen vortretenden Rechten, wenn es zeitlich vor den anderen vortretenden Rechten eingetragen wird (vgl § 879 II; KG HRR 31 Nr 408; Soergel/Kern aaO). Sofern mehrere Rechte im Rang zurüc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwendungsverzicht (Abs 1).

Rn 3 I erklärt Vereinbarungen für unwirksam, durch die der Verbraucher für den Fall der – nach § 398 ohne Weiteres zulässigen (BGHZ 171, 180 Rz 12 ff; 183, 60 Rz 14 ff; 185, 133 Rz 31; NJW 11, 3024 [BGH 19.04.2011 - XI ZR 256/10] Rz 24) – Abtretung von Darlehensansprüchen vertraglich o einseitig auf Einwendungen o Einreden jeder (auch prozessualer) Art, Gestaltungsrechte o A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausübung.

Rn 8 Die formfreie (I 2; ggü § 311b I: BGHZ 140, 218, 220 mwN; MüKo/Westermann Rz 10; differenzierend Staud/Schermaier Rz 18 mwN; ggü Gemeinderecht: BGHZ 29, 107, 111f) Erklärung der Ausübung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, unwiderrufliche (BGHZ 29, 107, 110) Willenserklärung, die mit Ausn von Rechtsbedingungen (vgl RG 97, 269, 272f) bedingungsfeindlich ist (HP/Faus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfehlung des Bedachten.

Rn 2 Es muss eine Verfehlung iSd Pflichtteilsrechts des Bedachten sein, also als Abkömmling des Erblassers oder ein ihm nach § 2294 Gleichgestellter eine Verfehlung nach § 2333, als Elternteil nach § 2334 oder als Ehegatte nach § 2335. Verfehlungen des bloß Annehmenden reichen nicht. Sie müssen nach Abschluss des Erbvertrags begangen worden sein; wegen früherer kommt Anfecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nutzungen.

Rn 2 I 1 erweitert die in § 346 I angeordnete Herausgabepflicht des Rückgabeschuldners für die wirklich gezogenen Nutzungen: Zusätzlich soll eine Wertersatzpflicht für diejenigen Nutzungen gelten, die der Schuldner entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht gezogen hat, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. Das ähnelt dem bis zum SchRModG kraft Verweisung (§ 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck/Anwendungsbereich.

Rn 1 Anders als durch gemeinschaftliches Testament (§ 2271 II) oder Erbvertrag (§ 2289 I 2) soll die Testierfreiheit nicht vertraglich ausgeschlossen werden können. Darauf gerichtete Verträge sind insgesamt nichtig (BGH NJW 59, 625 [BGH 19.12.1958 - IV ZR 136/58]). Prozessvergleiche mit entspr Inhalt können nicht gem § 888 ZPO erzwungen werden (Frankf Rpfleger 80, 117). Eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Vertrages.

Rn 63 Die vom Gesetz vorgesehenen Beendigungs- oder Beseitigungsmöglichkeiten für einen geschlossenen Vertrag sind Rücktritt (§ 346) und bei Dauerschuldverhältnissen Kündigung (vgl § 313 III 2). Zu nennen ist weiter das Widerrufsrecht des Verbrauchers gem § 355. Rn 64 Abgesehen von der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts kann die Einigung durch Aufhebungsvertrag bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertraglicher Rücktrittsvorbehalt.

Rn 2 Im Vertrag muss der Rücktritt vorbehalten sein. Die Parteien können ihn aber auch in einem Nachvertrag vereinbaren. Enthält dieser nur einen Rücktrittsvorbehalt, gilt § 2290 II, nicht § 2275 (MüKo/Musielak Rz 4). Das Rücktrittsrecht aus § 2293 kann mit anderen Worten bezeichnet werden (›widerrufen‹, ›aufheben‹). Der Vorbehalt, abw letztwillige Verfügungen errichten zu k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2).

Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktrittsgrund (BTDrs 14/6040, 184). Sie umfasst va die Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) (HP/Faust Rz 12), die kein Verschulden des Verkäufers erfordert (MüKo/Westermann Rz 9). Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz 78...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verbindung.

Rn 3 Für die Verbindung des Erbvertrags mit einem Ehevertrag (§ 1408) nach II reicht Niederschrift in derselben Urkunde aus. Dann genügt für den Erbvertrag die Form des Ehevertrags (§ 1410). Die §§ 2274, 2275 und auch §§ 2231 Nr 1, 2232 f (str) bleiben unberührt. Für das Verfahren gelten §§ 2–5, 6–13a, 16–18, 22–26 BeurkG; nicht die Sondervorschriften der §§ 28–35 BeurkG. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: HP/Faust Rz 22; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu gehör...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 17 Bei Beendigung des Verlöbnisses zu Lebzeiten beider Verlobter entsteht der wechselseitige Anspruch auf Rückgabe der einander gemachten Geschenke (§ 1301 1). Bei Beendigung durch den Tod eines Verlobten ist ein solcher Anspruch im Zweifel ausgeschlossen (§ 1301 2). Rn 18 Bei Rücktritt vom Verlöbnis kommen Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht, §§ 1298, 1299. Daneben k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ablehnung der Annahme (1 Fall 1).

Rn 5 Der Gläubiger muss nach § 295 S 1 Fall 1 deutlich machen, dass er die Leistung des Schuldners nicht als Erfüllung einer Schuld annehmen will (Staud/Feldmann § 295 Rz 3; MüKoBGB/Ernst § 295 Rz 7). Auch die Erklärung des Gläubigers ist wie das wörtliche Angebot selbst eine zugangsbedürftige rechtsgeschäftsähnliche Handlung (BGH ZIP 99, 441). In der Erklärung des Gläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1149 BGB – Unzulässige Befriedigungsabreden.

Gesetzestext Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist, dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück zu verlangen oder die Veräußerung des Grundstücks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken. Rn 1 Eine Verfallsvereinbarung kann nicht Inhal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion der §§ 320 ff.

Rn 1 Am wichtigsten unter den seit § 311 behandelten vertraglichen Schuldverhältnissen sind diejenigen aus gegenseitigen Verträgen (u. Rn 3). Bei diesen verspricht jede Partei ihre Leistung, damit auch die andere Partei die Gegenleistung verspricht. Leistung und Gegenleistung stehen hier also in einem auch als Synallagma bezeichneten Zusammenhang. Rn 2 Dieser Zusammenhang zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 39 Die Beweislast beim Einwand unzulässiger Rechtsausübung folgt der allg Regel, wonach den durch die Anwendung Begünstigten die Darlegungs- und Beweislast trifft (NK/Krebs § 242 Rz 38). Das gilt etwa für den gg die aktienrechtliche Anfechtungsklage erhobenen Einwand (RGZ 146, 385, 396), für die Verteidigung gg den Rückgriff des Unfallversicherungsträgers (BGHZ 12, 154, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausübung, S 1.

Rn 1 § 351 bestimmt in 1 (abdingbar) die Einheitlichkeit des Rücktrittsrechts, wenn bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere Personen beteiligt sind. Dabei genügt es, wenn das Rücktrittsrecht durch das Verhalten nur eines der Beteiligten geschaffen worden ist (BGH NJW 76, 1931, 1932). Gleich zu behandeln ist der Fall des Vertragsverbundes, nämlich wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II regelt Sekundäransprüche auf Schadensersatz (1, 2) und Entschädigung (3). Der verschuldensabhängige Schadensersatzanspruch entspricht strukturell § 280 I BGB sowie § 15 I AGG (§ 15 Rn 3 ff; krit Looschelders JZ 12, 105, 111). Steht pflichtwidrige Benachteiligung fest, kann Benachteiligender Entlastungsbeweis gem 2 führen, dass er sie nicht zu vertreten hat, § 276 BGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 7 Die Widerrufserklärung bedarf keiner bestimmten Form (s aber § 356a I). Damit unterscheidet sich I von der früheren Rechtslage, wonach der Widerruf in Textform (§ 126b) zu erfolgen hatte. Aus Beweisgründen ist es jedoch weiterhin ratsam für den Verbraucher, in Textform zu widerrufen (vgl BTDrs 17/12637, 60), auch wenn § 361 III die Beweislast für einen rechtzeitigen Wid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Nach der Auseinandersetzung.

Rn 44 Nach der Auseinandersetzung haftet jeder Erbe auch mit seinem Eigenvermögen. Ist die Erbengemeinschaft beendet, kann sie weder durch Vertrag geändert (Ddorf Rpfleger 52, 244) noch durch Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag oder Erbteilübertragung nach erfolgter Auseinandersetzung (RGZ 134, 296) wiederaufleben (Staud/Löhnig § 2042 Rz 66). Allerdings können alle oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetz...mehr