Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________... mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _________________________ erwerben. A ist bere... mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Kaufrechtliche Elemente

Rz. 29 Neben den (oft vordergründigen) dienstvertragsrechtlichen Komponenten dominieren in Franchise-Verträgen weiterhin kaufrechtliche Elemente. Dies in zweierlei Hinsicht: Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer steht zunächst typischerweise der Kauf der Geschäftsausstattung, zu der sich im weiteren Verlauf der Kooperation Kaufverträge der ... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 3 Zum 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.2017[1] (nachfolgend "Reformgesetz") in Kraft. Damit wurde der Bauträgervertrag als eigener Vertragstyp in § 650u Abs. 1 S. 1 BGB g... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / VI. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 21 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / aa) Nacherfüllung

Rz. 72 Sofern die Kaufsache einen behebbaren Mangel aufweist, kann der Käufer gem. § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 1 BGB nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.[112] Für die Bestimmung des Erfüllungsortes gilt § 269 BGB. Bei Fehlen einer Vereinbarung sind daher die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.[113] Bei Kauf im Ladengesc... mehr

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Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat[2] ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.4 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 42 Wurde die Tat lediglich versucht, so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB. Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet wird. § 371 AO ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Versuch, Vollendung, Beendigung, Rücktritt und Selbstanzeige

4.1 Versuchsbeginn (Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und unmittelbarem Ansetzen zum Versuch) Rz. 35 Der Versuch der Steuerhehlerei ist gem. § 374 Abs. 3 AO strafbar. Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch.[1] Die Tat versucht damit derjenige, d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.3 Zeitpunkt der Beendigung

Rz. 41 Beendigung der Steuerhehlerei nach § 374 AO ist dann gegeben, wenn die Erzeugnisse und Waren sicher in die Hand des Erwerbers gekommen sind.[1] mehr

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Betriebsratswahl / 3 Wahltermin

Der Zeitpunkt der Wahlen zum Betriebsrat ist gesetzlich festgelegt. Wichtig Termine für die Betriebsratswahl Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden seit 1989 alle 4 (vorher alle 3) Jahre in der Zeit vom 1.3 bis 31.5. statt.[1] So liegt der nächste Wahlzeitraum zwischen dem 1.3.2026 und dem 31.5.2026. Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat nach § 13 Abs. 2 BetrVG nur ausn... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.2 Zeitpunkt der Vollendung

Rz. 40 Vollendet ist die Tat, wenn der Täter sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 374 AO erfüllt hat. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter die auf seine Weisung an einen Übergabeort gelieferten Zigaretten auch tatsächlich übernimmt.[1] mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1 Versuchsbeginn (Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und unmittelbarem Ansetzen zum Versuch)

Rz. 35 Der Versuch der Steuerhehlerei ist gem. § 374 Abs. 3 AO strafbar. Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch.[1] Die Tat versucht damit derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Im Einzelnen: Rz. 3... mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ... mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.7 Vorzeitige Kündigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters

Der Insolvenzverwalter kann das Mietverhältnis ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. In diesem Fall kann der Vermieter wegen der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadensersatz verlangen.[1] Hinweis Rücktritt vom Vertrag Waren dem Mieter die Räume zur Zeit der Eröffnung des Verfahre... mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / C. Erbe

Rz. 8 Im Zusammenhang mit erbrechtlicher Beratung kommt es zunächst einmal darauf an, die gesetzlichen Regelungen darstellen zu können, um dann Gestaltungsmöglichkeiten durch Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge aufzuzeigen. Dies mag sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollziehen, aber auch ein Informationsschreiben oder eine Handreichung für Mandanten (ggf. als Inf... mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb... mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.4 Versuchte Steuerhinterziehung

(1) 1Wenn der Täter den Steuervorteil (die Kindergeldzahlung) für sich oder einen anderen nicht erlangt hat, kommt nur der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung in Betracht (§ 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 2 AO). 2Nach der gesetzlichen Definition des § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gesetzliche Rückforderungsrechte

Rz. 10 Gesetzliche Rückforderungsrechte ergeben sich insb. aus den schenkungsteuerlichen Vorschriften des BGB, aus allgemeinem Vertragsrecht, aber auch aus dem Insolvenzrecht. Rz. 11 Als gesetzliche Rückforderungsrechte sind insb. die folgenden zu nennen: Nach § 527 BGB kann der Schenker die Herausgabe des Geschenks vom Beschenkten verlangen, wenn das Geschenk zur Vollziehung ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.2 Bereicherung des Bedachten

Rz. 251 Die Vermögensmehrung (Bereicherung) stellt im gewissen Sinne ein Spiegelbild zur Entreicherung dar. Zwar muss keine wertmäßige oder gegenständliche Identität gegeben sein, erforderlich ist allerdings, dass ebenso, wie es beim Zuwendenden zu einem Vermögensabfluss kommt, beim Bedachten eine Vermögensmehrung entsteht, die – im Regelfall – im Zugang des zugewendeten Geg... mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Definition im RDG

Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein.[5] Danach ist die Inkassodienstleistung eine Rechtsdienstleistung, wenn sie auf die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen gerichtet ist und diese Forderungseinziehung als e... mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 11 Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Eine AfA ist nicht zu gewähren, wenn der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht wird. Auf den Zeitpunkt der Rückzahlung der Aufwendungen, die als Anschaffungskosten geltend gemacht worden sind, kommt es nicht an.[1] Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags hat das Bayerische Landesamt für Steuern[2] im Hi... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Kein vorzeitiger Vorhabensbeginn

Beginn erst nach Antragstellung Mit dem Bauvorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Als Beginn des Vorhabens wird der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Nicht als Beginn des Vorhabens gilt die Planung bis einschließlich Leistungsphase 6 des § 34 Abs. 3 Nr. 6 der Honorarordnung für Architekten und Inge... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4 Kein vorzeitiger Vorhabensbeginn

Mit dem Bauvorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Als Beginn des Vorhabens wird der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Planung Nicht als Beginn des Vorhabens gilt die Planung bis einschließlich Leistungsphase 6 des § 34 Abs. 3 Nr. 6 HOAI, die Bodenuntersuchung sowie das Herrichten des Grundstücks un... mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Wirkung und Zulässigkeit

Rz. 9 Um die Bestellung eines Betreuers zu verhindern, muss die Vorsorgevollmacht alle Bereiche umfassen, die Aufgabenbereich eines Betreuers sein können, d.h. insbesondere die Besorgung sämtlicher Vermögensangelegenheiten, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, die Aufenthaltsbestimmung sowie freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Rz. 10 Für manche Bereiche ist ein Handeln durc... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Rechtsfolge

Rz. 9 § 7 KSchG regelt allein die Rechtswirkung der verspäteten Klageerhebung. In welchen Fällen der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben muss, ergibt sich aus § 4 KSchG, der über § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG auch auf außerordentliche Kündigungen anwendbar ist. Rz. 10 Nach § 7 KSchG gilt die Kündigung als rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Kündigungsschu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Information der Wirtschaftsprüferkammer bei Kündigung oder Widerruf des Prüfungsauftrags (Abs. 8)

Rz. 99 Mit § 318 Abs. 8 HGB wurde durch das BilMoG Art. 38 Abs. 2 der (früheren) Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG in nationales Recht umgesetzt. Der Zweck von § 318 Abs. 8 HGB besteht darin, zu verhindern, dass sich der Abschlussprüfer und das zu prüfende Unt während der Laufzeit des Prüfungsvertrags unzulässigerweise – und unbemerkt – möglicherweise sogar einvernehmlich ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.2 Verkaufsgeschäfte

Rz. 112 Im Rahmen von Verkaufsgeschäften ist von einer Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung und damit einer Gewinn-/Ertragsrealisation auszugehen, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung[1] bzw. die Chancen und Risiken[2] auf den Käufer übergehen. Dies erfolgt gem. § 446 Satz 1 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache (dazu ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Abzug der Erlösschmälerungen

Rz. 49 Aufgrund der Umsatzerlösdefinition des § 277 Abs. 1 HGB erfolgt der Ausweis der Umsatzerlöse unter Saldierung von Erlösschmälerungen sowie im Weiteren unter Abzug der Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern. Praxis-Beispiel Als saldierungspflichtige Erlösschmälerungen abzuziehen sind bspw. Skonti, Rabatte oder Umsatzvergütungen sowie zurück... mehr

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Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt des Käufers.

1. Zeitliche Begrenzung (Abs 4 S 1, § 218 I). Rn 24 Ein Rücktritt des Käufers ist mit ex nunc Wirkung unwirksam, wenn (1) bei Möglichkeit der Nacherfüllung der Anspruch darauf verjährt ist oder bei deren Unmöglichkeit ein fiktiver Anspruch darauf verjährt wäre und (2) sich der Verkäufer darauf beruft. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts reicht dessen Erklärung, die gericht... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zusammenspiel mit Rücktritt und Kündigung.

Rn 35 Um Schadensersatz statt der ganzen Leistung geht es auch, wenn der Gläubiger neben einem Rücktritt oder einer Kündigung aus wichtigem Grund Schadensersatz fordert (für die Kündigung anders BGH MDR 19, 1496 [BGH 10.10.2019 - VII ZR 1/19] [nur § 280 I statt §§ 280 I, III, 281 bei Schadensersatzanspruch für Mehrkosten durch Beauftragung von Drittunternehmen nach Kündigung... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rücktritt oder Kündigung.

Rn 28 Rücktritt (oder nach § 314 die Kündigung) ist in III nachrangig vorgesehen, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich oder für einen Teil unzumutbar ist. Zum eigenständigen, abgrenzbaren Anwendungsbereich neben § 314 Dresd ZMR 21, 878. Die Nachrangigkeit beruht darauf, dass die Auflösung des Vertrags ggü seiner Anpassung tiefer in die Privatautonomie eingreift. An eine... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 508 BGB – Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

Gesetzestext 1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 4Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 325 BGB – Schadensersatz und Rücktritt.

Gesetzestext Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. A. Funktion. Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643f). Dements... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1298 BGB – Ersatzpflicht bei Rücktritt.

Gesetzestext (1) 1Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem anderen Verlobten hat er auch den Schad... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2295 BGB – Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung.

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu entrichten, insbesondere Unterhalt zu gewähren, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tode des Erblassers aufgehoben wird. A. Zweck. R... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn.

Gesetzestext (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspau... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 347 BGB – Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt.

Gesetzestext (1) 1Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. 2Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden p... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2297 BGB – Rücktritt durch Testament.

Gesetzestext 1Soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, kann er nach dem Tode des anderen Vertragschließenden die vertragsmäßige Verfügung durch Testament aufheben. 2In den Fällen des § 2294 findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung. A. Zweck. Rn 1 Der Rücktrittsberechtigte kann beim einseitigen Erbvertrag auch nach dem Tod des anderen Vert... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2294 BGB – Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten.

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre. A. Zweck. Rn 1 Ist... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rücktritt und Minderung (Abs 4, 5).

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktritt oder Minderung (Nr 2).

Rn 18 Beide Gestaltungsrechte können nur alternativ geltend gemacht werden. Mit wirksamer Erklärung der Minderung Ausschluss von Rücktritt und großer Schadensersatz, da Bindungswirkung (BGH NJW 18, 2868 [BGH 09.05.2018 - VIII ZR 26/17] Rz 42; krit Stöber NJW 18, 2834). Minderung und kleiner Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden (Omlor JuS 24, 1178, 1179 ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1299 BGB – Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils.

Gesetzestext Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet. Rn 1 XXXXXXXX Gibt ein Verlobter dem anderen schuldhaft Anlass zu dessen Rücktritt aus wichtigem Grund, hat der Zurückgetretene seinerseits Anspruch auf Schadense... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 353 BGB – Rücktritt gegen Reugeld.

Gesetzestext 1Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. 2Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird. Rn 1 § 353 erfasst den... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Berechnung des Schadens nach Rücktritt.

I. Der Schadensersatz statt der Leistung. Rn 3 Der Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 III, 281–283, 311a II) ist richtigerweise nach der Differenzmethode zu berechnen (vgl § 281 Rn 36): Zu ersetzen ist nur die Differenz zwischen dem vollen Erfüllungsinteresse und dem Wert der wegen des Rücktritts nicht mehr zu erbringenden oder zurückzuerstattenden Gegenleistung (etwa ... mehr