Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Einleitung

Rz. 1 § 16 wurde durch die WEG-Novelle 2020 erweitert und neu geregelt. In § 16 WEG sind nun die Regelungen zu Nutzung, Gebrauch und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zusammengefasst.[1] Die Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen sind in § 21 WEG geregelt.[2] § 16 enthält Regelungen über den Verteilungsschlüssel, begründet zugleich Ansprüche auf die anteilige Tei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Vereinbarung

Rz. 29 Eine generelle Übertragung weiterer, über § 29 Abs. 2 WEG hinausgehender Aufgaben und Befugnisse auf den Verwaltungsbeirat, kann durch die Gemeinschaftsordnung oder eine sonstige Vereinbarung erfolgen.[95] Die dem Verwalter gemäß § 27 Abs. 1 und 2 WEG zustehenden Aufgaben und Befugnisse dürfen jedoch nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Grundlegende Aufgabe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Haftung auf Erfüllung

Rz. 422 Zunächst ist festzuhalten, dass der Verwalter, sofern er im Namen der GdWE Willenserklärungen für und gegen diese abgibt oder annimmt, dem Dritten gegenüber im Grundsatz nicht selbst haftet. Da die Vertretungsmacht im Außenverhältnis grundsätzlich unbeschränkt ist (§ 9b Abs. 1 WEG), scheidet eine Haftung auf Erfüllung zumeist aus.[362] Rz. 423 Im Zusammenhang mit dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einheitlicher Lebenssachverhalt und Rechtsfolgen

Rz. 81 Nach höchstrichterlicher Auffassung hat das erkennende Gericht von Amts wegen etwaige Nichtigkeitsgründe auf Grundlage des vorgetragenen Sachverhaltes zu prüfen,[61] und zwar auch dann, wenn der Antrag seinem Wortlaut nach nur darauf gerichtet ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.[62] Rz. 82 Maßgeblich ist insofern der Vortrag des Klägers im Hinblick auf die Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Pflichten bei Selbstnutzung

Rz. 5 Der Drittnutzer hat nach dem Einleitungssatz von § 15 die Erhaltungs- oder baulichen Maßnahmen zu "dulden". Dulden verlangt dem Wortsinn nach ein im Kern passives Verhalten im Sinne einer Hinnahme der zu duldenden Maßnahme.[4] Dazu gehören neben den zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des Aufstemmen von Wänden, das Zerstören von Baut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines; insbes. Höchstfristen

Rz. 564 Die Amtszeit des Verwalters kann nicht vertraglich vereinbart werden. Die GdWE kann sich daher auch nicht dazu verpflichten, einen Verwalter nach Ablauf seiner Amtszeit wieder zu bestellen. Rz. 565 Abzugrenzen hiervon ist die Vertragslaufzeit und dessen Beendigung. Schon aus der Existenz des § 26 Abs. 3 S. 2 WEG ist ersichtlich, dass diese von der Amtszeit abweichen k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Qualifizierte Mehrheit

Rz. 14 Eine bauliche Veränderung liegt nach Absatz 12 S. 1 Nr. 1 im vermuteten Allgemeininteresse aller Wohnungseigentümer, wenn sie mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde. Erforderlich ist zunächst die qualifizierte Kopfmehrheit (§ 25 Abs. 2) von zwei Drittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Anfechtung des Beschlusses über die Vorschusspflicht

Rz. 48 Der Beschluss über die Vorschusspflicht unterliegt wie jeder Beschluss der Anfechtung. Anders als im alten Recht genügen allerdings Darstellungsfehler des Wirtschaftsplans nicht, damit eine Anfechtungsklage Erfolg hat. Nötig ist eine Relevanz des Fehlers im Hinblick auf die Vorschusshöhe. Dies ist etwa der Fall, wenn der angewandte Verteilerschlüssel fehlerhaft ist un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schaden und Schadenszuordnung

Rz. 469 Für die Zeit vor dem 1.12.2020 war die Schadenszuordnung unproblematisch, weil unzweifelhaft nur die Wohnungseigentümer als Geschädigte anzusehen waren.[398] Nach den Neuregelungen im WEG wäre die strikte Differenzierung zwischen dem Vermögen der GdWE und dem Vermögen der Wohnungseigentümer wünschenswert und würde erheblich zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit beit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Fortgeltung von Vorschusspflichten

Rz. 41 Der Wirtschaftsplan wird für ein Kalenderjahr aufgestellt, hierauf bauen die Vorschusspflichten auf, die beschlossen werden (§ 28 Abs. 1).[98] Möglich ist allerdings zu beschließen, dass die Vorschüsse auch nach Ablauf des Kalenderjahres weiter geschuldet werden (sog. Fortgeltungsklauseln). Rz. 42 Durch Vereinbarung, z.B. durch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Entlastung des Verwaltungsbeirats

Rz. 48 Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten dieselben Grundsätze wie für die Entlastung des Verwalters.[129] Der Verwaltungsbeirat hat zumindest kraft Gesetzes keinen Anspruch auf Entlastung.[130] Im Regelfall billigen die Wohnungseigentümer mit dem Beschluss über die Entlastung des Beirats dessen zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Abstimmung, Stimmenmehrheit und Stimmrecht

Rz. 86 Für die Beschlussfassung erforderlich ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 25 Abs. 1 WEG. Die abgegebenen Stimmen sind solche der Anwesenden bzw. an der Abstimmung Beteiligten, die auf "Ja" oder "Nein" lauten; Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Die fehlende "Ja"-Stimme bei einem Kandidaten bzw. die Ja-Stimme für einen anderen Kandidaten, die keine Enthal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / E. Prozesskostenhilfe

Rz. 76 Ob einer Partei Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, richtet sich nach den §§ 114 ff. ZPO. Rz. 77 Prozesskostenhilfe kann der klagende Wohnungseigentümer erhalten, wenn er bedürftig ist, die Klage Aussicht auf Erfolg hat und die sie nicht mutwillig ist. Rz. 78 Besonderheiten ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Klag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Geordnete Finanzverfassung und Finanzverwaltung

Rz. 23 Zu den elementaren Grundprinzipien gehören ferner eine geordnete Finanzverfassung und Finanzverwaltung. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem Anspruch auf absolute Kostengerechtigkeit. Bei der Frage, wie die Wohnungseigentümer die Einnahmen und Ausgaben verteilen, haben sie einen weiten Gestaltungsspielraum. Es muss aber feste Regeln geben, um vor willkürlichen Kost...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zuständigkeitsstreitigkeiten

Rz. 88 Die gerichtsinterne Zuständigkeit beim Amtsgericht bzw. Landgericht richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Da weder in den §§ 23a ff. GVG noch in § 72a GVG eine Pflicht zur Bildung von wohnungseigentumsrechtlichen Abteilungen bzw. Kammern normiert ist, kann das übergeordnete Gericht nur bestimmen, an welches Gericht die Klage zu rich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Beglaubigungsobjekt

Rz. 640 Wird der Verwalter im Rahmen der Versammlung (§ 23 Abs. 1 WEG) bestellt, ist das Protokoll, d.h. die Niederschrift des Bestellungsbeschlusses i.S.d. § 24 Abs. 4 S. 1 WEG, zu dieser vorzulegen. Rz. 641 Das Gesetz spricht zwar davon, dass eine Niederschrift vorzulegen ist. Sowohl dem Sinn und Zweck nach als auch den Anforderungen des § 29 GBO entsprechend, ausreichend i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemein

Rz. 226 Die Kostengrundentscheidung trifft das Gericht gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amtswegen. In allen Fällen der Beschlussklagen i.w.S. ergeht die Entscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO, da die Sonderregelung in § 49 Abs. 1 WEG a.F. für Beschlussersetzungsklagen entfallen ist. Rz. 227 Danach hat gem. § 91 Abs. 1 ZPO die unterlegene Partei die notwendigen Kosten des Rechtsstreits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Verfahren

Rz. 177 Die Prozessverbindung nach § 44 Abs. 2 S. 3 WEG ist – anders als die nach § 147 ZPO –zwingend vorzunehmen und erfolgt von Amts wegen. In der Praxis bietet sich eine Anregung dieser bereits deshalb an, weil mitunter verschiedene Spruchkörper desselben Gerichts nicht ohne Weiteres Kenntnis von dem parallel anhängigen Verfahren haben dürften. Rz. 178 Die Prozessverbindun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Gestre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Wirksamkeit einer Ermächtigung entgegensteht, dass der Ermächtigte vor Eintragung kein Wohnungseigentümer mehr ist. Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten: "Zuweisung" Gibt es, wie im Fall, bereits Sondernutzungsrechtsvereinbarungen, kann man vereinbaren, den Inhalt des Sondereigentums aller Wohnungseigentumsrechte ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2.1 Nichtigkeitsklage, § 579 ZPO

Rz. 5 Die Nichtigkeitsklage ermöglicht die Wiederaufnahme eines Verfahrens, wenn der Prozess mit besonders schweren prozessualen Fehlern behaftet ist. . Ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Nichtigkeitsgrund und der rechtskräftigen Entscheidung ist nicht erforderlich, die Gesetzesverletzung wird vermutet. Die Nichtigkeitsgründe sind in § 579 Abs. 1 ZPO abschließend aufgezäh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.4 Aufhebungsverfahren (§ 124 ZPO)

Rz. 60 Die Aufhebung von Bewilligungsentscheidungen, die auf bei Gericht ab dem 1.1.2014 eingegangenen Prozesskostenhilfeanträgen beruhen, richtet sich nach § 124 ZPO n. F. Die Vorschriften des § 124 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO haben Sanktionscharakter (BGH, Beschluss v. 9.10.2018, VIII ZB 44/18). Das Gericht hat i. d. R. die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO rück...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.3 Nichterhebung, § 21 GKG

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären. Die unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht (Richter, Bedienstete des nichtrichterlichen Dienstes) muss ursächlich für die Entstehung der Kosten sein (BSG, Beschluss v.10.1.2017, B 13 SF 19/16 S). Ein Verschulden des Gerichts ist nicht erforderlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.5 Auslagen, § 17 GKG

Rz. 59 Auslagen, die von einem Beteiligten veranlasst worden sind, werden nach Teil 9 des KV GKG, berechnet. Maßgeblich sind Nr. 9000 bis 9018 KV GKG. Soweit diese Vorschriften keinen Auslagenersatz vorsehen, entsteht keine Kostenpflicht. Auslagen, die durch eine für begründet befundene Beschwerde entstanden sind, werden in einem gebührenfreien Beschwerdeverfahren nicht erho...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 2.2 Verfahren der Niederschlagung

Rz. 3 Die Entscheidung über die Niederschlagung steht im Ermessen der Leitung des Gerichts – Präsident, Direktor und aufsichtsführende Richter –, bei dem die Pauschgebühr angefallen ist. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann in entsprechender Anwendung des § 30a Abs. 1 Satz 3 EGGVG ein Antrag auf gerichtli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.5 Kosten

Rz. 11 Einem Beteiligten können durch sein Verhalten entstandene Kosten des Staates und der übrigen Beteiligten auferlegt werden. Das Verhalten des Beteiligten muss ursächlich für Entstehung weiterer Kosten sein. Der Kostenbegriff ist nicht identisch mit dem des § 1 GKG. Kostengläubiger kann der Staat und ein anderer Beteiligter sein. § 192 ist eine Sonderregelung zu § 193 A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2.2 Restitutionsklage, § 580 ZPO

Rz. 7 Die Restitutionsklage soll verhindern, dass die Autorität des Gerichts und das Vertrauen in die Rechtsprechung beeinträchtigt wird, wenn rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden können, obwohl ihre Grundlagen erschüttert sind (BVerfG, Beschluss v. 24.10.2017, 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12). Die Restitutionsgründe sind in § 580 ZPO abschließend aufgezählt. Die Resti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.3 Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO)

Rz. 54 Die Änderung von Bewilligungsentscheidungen, die auf bei Gericht ab dem 1.1.2014 eingegangenen Prozesskostenhilfeanträgen beruhen, ist hinsichtlich der zu leistenden Zahlung in § 120a ZPO geregelt. Bei wesentlicher Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse soll die Bewilligung geändert werden (§ 120a Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.4 Reisekostenvorschuss

Rz. 15 Auf Antrag ist einem mittellosen Beteiligten, unabhängig von der Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 191, und außerhalb der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Reisekostenvorschuss zu gewähren, wenn nur durch diesen Vorschuss die Wahrung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sichergestellt werden kann (LS...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.4 Terminsgebühr

Rz. 47 Die Terminsgebühr ist in der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sowie in Nr. 3104, 3106 VV RVG geregelt. In den Gebührentatbeständen wird ab dem 1.8.2013 nicht mehr zwischen Verfahren nach § 183 und nach § 197a differenziert. Bei der Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr, die den Charakter einer Anwesenheitsgebühr hat (FG Düsseldorf, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.1 Unterliegensprinzip, § 154 Abs. 1 und 2, § 155 Abs. 1 VwGO

Rz. 75 In entsprechender Anwendung des § 154 VwGO sind in einem Verfahren nach § 197a bei einer Kostenentscheidung durch Urteil dem unterlegenen Kläger oder Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, soweit nicht in § 197a oder §§ 154 bis 161 VwGO eine andere Kostenverteilung vorgesehen ist. Nach § 154 VwGO trägt der unterlegene Kläger oder Beklagte grundsätzlich die K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH; vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.2.2023, 2 BvR 872/22, wonach wegen der Kostenfreiheit des Verfahrens eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / F. Verfassungsbeschwerde

Rz. 144 Die Gebühren für Verfahren vor den Verfassungsgerichten regelt § 37 RVG. Verfahren vor den Verfassungsgerichten kommen im Arbeitsrecht eher selten in Betracht. Allerdings kann es gelegentlich vorkommen, dass nach Erschöpfung des arbeitsgerichtlichen Rechtswegs für den Mandanten noch eine Verfassungsbeschwerde zu führen ist – beispielsweise wenn durch ein Urteil Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Rosinenpickerei bei der funktionellen Zuständigkeit oder warum der Insolvenzplan doch nicht ganz beim Richter ist

Bislang galt: Das Insolvenzplanverfahren befindet sich ab Eingang des Insolvenzplans in richterlicher Hand. Dies betraf nach h.A. das ganze Verfahren, inkl. des Vergütungsfestsetzungsverfahrens. Nach nunmehriger Ansicht des BGH[1] soll dies nicht mehr der Fall sein. Vorliegende Kurzabhandlung soll sich damit befassen. I. Allgemeines Die Festsetzung der insolvenzrechtlichen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Vernehmungster... / III. Vorführtermin nach § 115a StPO

Nichts anderes ergibt sich nach den weiteren Ausführungen des LG Frankfurt daraus, dass es sich hier um einen Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG gem. § 115a StPO gehandelt hat (so zutreffend auch LG Frankfurt, Beschl. v. 22.7.2025 – 5/15 Qs 27/25). Ein "Verhandeln" liege nach zutreffender Auffassung zwar dann nicht vor, wenn das Gericht in dem jeweiligen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Rosinenpickere... / IV. Auseinandersetzung

Die Ansicht des BGH erscheint fraglich – zumindest wenig praxistauglich. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG[10]) hat zum 1.3.2012 eine Veränderung gebracht. Das Insolvenzplanverfahren ist letztlich zum 31.12.2012 auf den Richter übertragen worden. In der Gesetzesbegründung heißt es: Zitat “Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und den rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Rosinenpickere... / V. Zusammenfassung

Die Entscheidung zur Festsetzung von Vergütung und Auslagen ergeht gem. § 64 Abs. 1 InsO i.V.m. § 8 Abs. 1 InsVV als Beschluss. Für die Entscheidung ist grds. der Rechtspfleger gem. § 18 RPflG zuständig, soweit sich nicht der Richter gem. § 18 Abs. 2 RPflG das Insolvenzverfahren ganz oder zum Teil zur eigenen Bearbeitung vorbehalten hat. Im Insolvenzplanverfahren ist ab Eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Terminsgebühr ... / 4. Praxishinweis

Will der Anwalt vermeiden, dass das Gericht im Verfahren nach § 495a ZPO ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlässt, sodass er nur eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV erhält, darf er keinen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellen. In diesem Fall muss das Gericht durch Endurteil entscheiden, sodass der Anwalt die volle 1,2-Terminsgebühr erh...mehr