Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Bürgerstiftungen

Rz. 68 Eine in Deutschland noch junge Erscheinungsform der Stiftung ist die sog. Bürgerstiftung.[167] Bei Bürgerstiftungen handelt es sich um Initiativen nach dem Vorbild der US-amerikanischen "Community Foundations". Die Grundlage der Bürgerstiftung bildet der Gedanke, dass die Stiftung von Bürgern für Bürger zur Förderung bestimmter Zwecke gebildet werden kann. So soll jed...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Unselbstständige Stiftung

Rz. 32 Von der selbstständigen Stiftung ist die unselbstständige Stiftung, die als Pendant zur rechtsfähigen Stiftung auch als nicht-rechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, zu unterscheiden. Wie bei der rechtsfähigen Stiftung sind auch bei der nicht-rechtsfähigen Stiftung der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation wesentliche Elemente.[77] Anders ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Wesensmerkmale

Rz. 5 Ausgehend von der oben genannten Definition des Stiftungsbegriffes, wonach die Stiftung eine rechtsfähige, nicht verbandsmäßig organisierte juristische Person ist, die bestimmte per Stiftungsgeschäft festgelegte Zwecke mit Hilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist,[14] beinhaltet diese Definition, dass die wesentlichen Merkmale einer Sti...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Rechtsfähige Stiftung als Leitgedanke

Rz. 30 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts stellt das Leitbild aller Stiftungen dar.[75] Als standardisierte Erscheinungsform fällt sie als Musterbeispiel unter den zuvor definierten Stiftungsbegriff. Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts ist abzugrenzen von der öffentlich-rechtlichen Stiftung, welche maßgebend durch den öffentlich-rechtlichen Status einer Stiftu...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 122 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[218] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[219] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / IV. Unwirksamkeit der Schiedsklausel bei Testamentsvollstreckung

Rz. 18 Im Folgejahr hatte der BGH sich mit der Thematik zu beschäftigen, ob Streitigkeiten im Rahmen der Testamentsvollstreckung der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen können. Der BGH hat mit Beschluss v. 8.11.2018[10] über eine im Testament angeordnete Schiedsklausel zu entscheiden gehabt, welche wie folgt lautete: Zitat "Streitigkeiten der Erben, Ersatzerben, Vermächtnisnehm...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftung als Unternehmensträger

Rz. 99 Die rechtsfähige Stiftung hat sich in der Praxis nicht als Rechtsform für das Betreiben von Unternehmen durchgesetzt.[198] Als bekanntestes Beispiel eines Unternehmens, das zunächst in der Rechtsform der Stiftung betrieben wurde, wird regelmäßig die im Jahre 1889 von dem bekannten Physiker Ernst Abbe errichtete Carl-Zeiss-Stiftung in Jena genannt.[199] Seit 1891 war d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 3 Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert kein einheitlicher Stiftungsbegriff. Auch das BGB hielt bislang keine Legaldefinition bereit. In Literatur und Rechtsprechung hat sich ein einheitlicher Begriff herausgebildet, wonach eine rechtsfähige Stiftung verstanden wird als ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher bestimmte, dur...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen

Rz. 44 Die Möglichkeit einer Stiftungserrichtung von Todes wegen ist ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 83 BGB (nach der Stiftungsrechtsreform nicht in einer eigenen Norm genannt, durch § 80 Abs. 2 S. 2 und § 81 Abs. 4 BGB n.F. wird die Zulässigkeit aber ersichtlich). Demnach obliegt es dem Stifter, das Stiftungsgeschäft in Form einer Verfügung von Todes wegen festzuhalten. ...mehr

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Verlustnutzung nach Anwachs... / Entscheidung

Der BFH entschied zugunsten der GmbH. Die Richter stellten klar, dass die verrechenbaren Verluste, die nach § 15a Einkommensteuergesetz (EStG) festgestellt wurden, durch die Anwachsung nicht untergehen. Sie können weiterhin mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechnet werden. Wesentliche Punkte der Entscheidung: Verluste, die einem Kommanditisten einer GmbH & Co. KG zuzurechnen ...mehr

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Strategische Personalentwic... / 2.2 Der neue psychologische Vertrag

Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist der so genannte "neue psychologische Vertrag". Kurz gesagt: Der "traditionelle psychologische Vertrag" – Arbeitsplatzsicherheit gegen Arbeitnehmerloyalität hat – aus verschiedenen Gründen – seit den 90er Jahren arbeitgeberseitig abgenommen. Arbeitnehmer haben darauf reagiert und sich ebenfalls an die veränderten Realitäten angepasst. Ein (!...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und die der Konzernbilanzierung zugrunde liegende Einheitstheorie, der zufolge sich der Konzern als fiktive rechtliche Einheit darstellt, erfordern die Beseitigung von Mehrfacherfassungen aufgrund konzerninterner Kapitalverflechtungen. Im einheitlichen Unternehmenskonzern kann es weder Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.3 Erhaltene Zuwendungen

Rz. 74 Bei Zuwendungen der öffentlichen Hand, die u. a. in Form von Investitionszuschüssen oder Investitionszulagen gewährt werden, ist z. T. strittig, inwiefern sie als Anschaffungskostenminderungen zu berücksichtigen oder sofort als Ertrag zu vereinnahmen sind. Der systematische Unterschied zwischen beiden Subventionsarten liegt darin, dass Erstere vom Grundsatz her steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.3 Gerichtliche Kontrollmöglichkeiten

In einem Rechtsstreit über die Höhe der zulässigen Miete ist das zuständige Gericht verpflichtet zu überprüfen, ob eine wirksame Verordnung nach § 556d Abs. 2 BGB vorliegt.[1] Festzustellen ist, ob die rechtstatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung gegeben sind. Hierzu zählen in materiellrechtlicher Hinsicht, dass in dem betreffenden Gebiet ein angespannt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer nur, wenn ihm die Leistung aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder – unter strengen Anforderungen – zumindest unzumutbar ist. Es muss sich demzufolge um einen Grund handeln, der nicht für alle oder mehrere Arbeitnehmer zusammen eintritt, sondern um einen subjektiven Verhinderungsgrund, der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.4 Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten

Der Arbeitnehmer kann staatsbürgerliche Pflichten und hoheitliche Prüfungstermine in der Regel nicht ablehnen oder verschieben, nur weil er berufstätig ist. Der Arbeitnehmer darf in diesen Fällen nur solange fehlen, wie die Betätigung einschließlich der An- und Abfahrtzeit dauert. Als persönliche Verhinderungsgründe kommen in Betracht: Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richt...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 2.1 Arbeitnehmer

Die Nachweispflicht besteht grundsätzlich nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Die Unterscheidung, ob eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses[1] oder eines freien Dienstvertrags[2] erfolgt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB ist entscheidendes Merkmal für die Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit des...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.3 Hinweis auf Unregelmäßigkeiten (Abs. 2)

Rz. 15 Nicht nur ein Vertrags(zahn)arzt oder ein sonstiger Leistungserbringer, sondern jede Person kann nach Abs. 2 Hinweise an eine KV/KZV oder an die KBV/KZBV geben, wenn ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln aufgekommen ist. Benutzt wird der Begriff des strafrechtlichen Anfangsverdachts. Anhaltspunkte für eine Bes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Rechtsprechungsänderung durch "Junk"

Rz. 16 Mit der sog. "Junk" -Entscheidung des EuGH v. 27.1.2005 [1] wurde das frühere Verständnis überholt und die bisherige Praxis bei Massenentlassungen in ihren Grundfesten erschüttert.[2] Der EuGH entschied, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis (i. S. d. MERL) ist, das als Entlassung gilt; die Kündigung dürfe erst nach dem Ende des Konsultationsverfah...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften zum Anzeigeverfahren haben ihre Vorläufer in § 13 Abs. 2 der Demobilmachungsverordnung und in der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951; Vorläufer zum Konsultationsverfahren fin...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 29.344 EUR (2025) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetz­lichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung ­sollen diese Steuerpflichtigen mit rentenversicherung...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 1 Begünstigter Personenkreis

Ausschließlich Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten. Dabei ist die arbeitsrechtliche Auslegung des Begriffs des Arbeitnehmers maßgebend. Nur wer Arbeitnehmer i. S. d. deutschen Arbeitsrechts ist, fällt unter das Vermögensbildungsgesetz. Den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff können auch Menschen mit Behinderung im Arb...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.1 Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Unternehmer, öffentliche Körperschaft, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichte...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 2.1 Vereinbarung zusätzlicher Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber kann die vermögenswirksamen Leistungen als zusätzlichen Arbeitslohn zum ohnehin geschuldeten Bruttoarbeitslohn vereinbaren.[1] Arbeitsrechtliche Grundlage einer solchen Vereinbarung kann der Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Einzelarbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer sein. In welchem Umfang zusätzliche Geldleistungen nach dem Vermögensbildungsge...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

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Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beamte und Richter auf Probe.

Rn 12 Beamte und Richter auf Probe erwerben eine Aussicht auf Versorgung, die schon als Anrecht iSv § 44 I Nr 1 zu behandeln und entspr zu bewerten ist, denn es ist bei normalem Verlauf nach Ablauf der Probezeit von max 5 Jahren mit dem Einmünden des Dienstverhältnisses in das versorgungsrechtlich gesicherte Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu rechnen (BGH FamRZ 82, 362, 364)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / IV. Stellung des Güterichters

Der Güterichter ist ein echter Richter. Seine Tätigkeit ist der Rechtsprechung zuzuordnen. Er ist somit kein Mediator im Sinne des Mediationsgesetzes.[6] Für ihn als Richter gilt die richterliche Unabhängigkeit und er ist wie jeder Richter an Recht und Gesetz gebunden. Die als Güterichter tätigen Richter verfügen regelmäßig über eine besondere Qualifikation durch Aus- und For...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / a) Güterichter

Wie bereits ausgeführt, ist der Güterichter auch im Rahmen der im güterichterlichen Verfahren durchgeführten Mediation "normaler" unabhängiger Richter. Allerdings kommt ihm aufgrund der unterschiedlichen Aufgabe im Verfahren eine andere Rolle als dem Richter im streitigen Verfahren zu. Die Rolle des Güterichters ist die eines neutralen, die Interessen aller Parteien unterstü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Entstrickungsbesteuerung

Rz. 2816 [Autor/Stand] Tatbestandliche Konkurrenz. Das Verhältnis des § 1 Abs. 5 Satz 1 zu den allgemeinen Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 Abs. 1 KStG und § 16 Abs. 3a EStG war lange unklar. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG fingiert dann eine Entnahme eines Wirtschaftsguts zum gemeinen Wert, wenn deutsche Besteuerungsrechte hinsichtlich des Gewinns aus der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Widerlegbare Vermutung bei Fehlen einer schuldrechtlichen Vereinbarung (§ 1 Abs. 4 Satz 2)

... [2]Liegt einem Geschäftsvorfall keine schuldrechtliche Vereinbarung zugrunde, ist davon auszugehen, dass voneinander unabhängige ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter eine schuldrechtliche Vereinbarung getroffen hätten oder eine bestehende Rechtsposition geltend machen würden, die der Besteuerung zugrunde zu legen ist, es sei denn, der Steuerpflichtige macht im E...mehr

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AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Scheidungsverbundverfahren (§ 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG)

Sind Kindschaftssachen Folgesachen im Verbundverfahren, erhöht sich der Verfahrenswert der Ehesache nach § 43 FamGKG gem. § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG für jede Kindschaftssache als Folgesache um 20 %. Die Höchstgrenze in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG ist in Anlehnung an die Anhebung des Verfahrenswerts in § 45 FamGKG von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR angehoben worden. Diese Höchstgrenz...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / b) Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Mediation, da sie sich deutlich von dem streitigen Verfahren aber auch dem diesem vorgeschalteten Güteverfahren vor dem streitentscheidenden Richter unterscheidet. Sie ist – wie grundsätzlich die Verhandlung vor dem Güterichter – nicht öffentlich. Ein Protokoll wird nur auf einvernehmlichen Antrag der Parteien gefertigt (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 24 AGG – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend fürmehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 6. Beendigung des güterichterlichen Verfahrens ohne Einigung der Parteien

Kommt eine Einigung nicht zustande oder scheitert die Mediation schon in einer früheren Phase, ist durch den Güterichter zunächst immer zu prüfen, ob sich durch den Übergang zu einer anderen Methode der Konfliktlösung noch eine gütliche Einigung erzielen lässt. Grundsätzlich obliegt es dem Güterichter während des gesamten Verfahrens immer zu prüfen, ob die gerade angewendete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Gebrauch iSd Nr 1.

Rn 3 Der Vertragszweck zum Gebrauch nur für einen kurzen, absehbaren Zeitraum muss im Mietvertrag enthalten sein. Dies ist häufig bei Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen der Fall. Ebenso bei Vermietung für die Zeit einer berufs- bzw reisebedingten Abwesenheit des Vermieters oder bei Mietverhältnissen mit Monteuren am Montageort. Ob der Gebrauch vorübergehend ist, bemisst sic...mehr