Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / II. Kostenentscheidung ist nicht Rechtsfolge

Zwar bestimme § 408 Abs. 3 S. 2 StPO, dass der Richter nicht eigenmächtig einen Strafbefehl mit einem vom Antrag abweichenden Inhalt erlassen dürfe, sondern Hauptverhandlung anberaume, wenn er eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen wolle und die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag beharre. Die Kostenentscheidung sei aber nicht Rechtsfolge in diesem Sinne, selb...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / b. Andeutung des Erblasserwillens in der letztwilligen Verfügung

Die Auslegung dient der Ermittlung des erklärten Willens des Erblassers. Es ist daher nicht ausreichend, dass überhaupt ein formgültiges Testament des Erblassers vorliegt, um im Wege der Auslegung seinem vorhandenen Testierwillen zum Erfolg zu verhelfen. Erforderlich ist vielmehr nach herrschender Meinung, dass der vorhandene Erblasserwille in der Testamentsurkunde selbst ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerliche Behandlung der mit dem Treugut erzielten Erträge

Rn. 63 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO ist das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, da dieser wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und folglich auch von den Substanzsteuern auf die treuhänderisch übertragenen WG getroffen werden soll. Die Vorschrift sagt aber – in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise – nichts über die Zurechnung der Erträge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.4 Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht

Tz. 152f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter Berufung auf das Urt des EuGH v 11.03.2004 (Rs C-9/02 "de Lasteyrie du Saillant", DB 2004, 686) wurde die "Wegzugsbesteuerung" des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG (mit der Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen (hA, zB s Körner, IStR 2004, 424; s Kleinert/Probst, DB 2004, 673; s Schni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören auch die Einnahmen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG. Danach sind Beamte – auch in Ausbildung –, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten ArbN. Grundsätzlich gilt nichts anderes bei hoheitlicher Verpflichtung zur Dienstleistung. So waren auch bis zur Auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorbemerkung: Besteuerung von Funktionsverlagerungen bis 2007

Rz. 1201 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung der Neuregelung nach Verwaltungsauffassung. Die im Rahmen des UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] eingeführten Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 sowie zur Möglichkeit nachträglicher Preisanpassungen durch die Finanzverwaltung in § 1 Abs. 3 Satz 11 und 12 finden nach § 2...mehr

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zfs 09/2023, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Aus diesem muss sich ergeben, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Ein solcher Titel kann grundsätzlich auch ein i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / c. Auslegung trotz eindeutigen Wortlauts

Gegenstand der Auslegung ist die Erklärung, die von Anfang an mehrdeutig ist oder – trotz eindeutigen Wortlauts – später mehrdeutig wird.[33] Ist der Text des Testamentes eindeutig und haben die Beteiligten keinen Zweifel über den dahinter stehenden Willen des Erblassers, so wird in aller Regel auch eine Auslegung des Testaments unterbleiben können.[34] Es fehlt dann schon a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rezeption der Hornbach-Doktrin in der Rechtsprechung des BFH

Rz. 46.7 [Autor/Stand] BFH-Urteil v. 27.2.2019 – I R 73/16. Erstmalig aufgegriffen hatte der BFH die Grundsätze der Hornbach-Baumarkt-Entscheidung in seinem Urteil v. 27.2.2019 (I R 73/16) [2] und den darauf Bezug nehmenden Folgeurteilen. Gegenständlich war dort die Frage nach der Möglichkeit, Wertminderungen in Gesellschafterdarlehensforderungen auf der Basis von § 1 zu beri...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere ähnliche Berufstätigkeiten

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Setzt ein StPfl seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu ähnlichen Tätigkeiten mehrfach ein, so sind die jeweiligen Tätigkeitsbereiche entgegen der früher vertretenen Abfärbe- bzw Ausflusstheorie grundsätzlich jeder für sich zu beurteilen, s BFH BStBl II 1979, 414, Apothekervertreter als ArbN. Das gilt bei Haupt- und Nebentätigkeiten auch, wenn ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Betriebsstättenbezogene Einkunftsermittlung/-abgrenzung (Abs. 5)

Literatur Baldamus, Neues zur Betriebsstättengewinnermittlung, IStR 2012, 317; Berner, Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA, Tübingen 2016; Busch, Der Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, DB 2016, 910; Ditz, Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem "Authorised OECD Approach" – Eine kritische Analyse, ISR 2012, 48; Ditz, ISR 2013, 261; Ditz/Luc...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 3. Umstände außerhalb der Testamentsurkunde

Der Richter darf sich bei der Auslegung des Testaments grundsätzlich nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränken, sondern hat alle ihm zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde zu berücksichtigen und auszuwerten, die zur Ermittlung des Erblasserwillens dienlich sein können.[46] Liegen mehrere Testamente vor, so muss bei der Auslegung die Gesamtheit der Testam...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Berücksichtigung in der Bilanz des Treugebers

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenn das wirtschaftliche Eigentum dem Treugeber zugerechnet werden muss, weil er neben der Verfügungsmacht auch das Recht auf Aussonderung und Widerspruchsklage hat, so muss die Bilanzierung bei ihm erfolgen. Diese Zurechnungsregel gilt in verstärktem Maß, wenn der Treugeber auch rechtlicher Eigentümer bleibt. Treuhandverhältnisse sind in der...mehr

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§ 1 Allgemeines / E. Muster: Zivilklageverfahren

Rz. 7 Muster 1.5: Zivilklageverfahren Muster 1.5: Zivilklageverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die außergerichtlichen Bemühungen um die Durchsetzung Ihres Anspruchs sind leider ohne Ergebnis geblieben. Sie müssen nunmehr entscheiden, ob ein Klageverfahren durchgeführt werden soll. Zu den Kosten des Verfahrens verweis...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / 3. Verfahrensrecht

Eingeleitet wurde der Abschnitt mit der Frage, ob die Mitglieder der AG die Einführung eines "Kinderverbundverfahrens" begrüßen würden, in dem kindschaftsrechtliche mit Fragen des Kindesunterhaltes gemeinsam verhandelt und entschieden würden. Mehrheitlich (53 %) lehnten dies die Teilnehmer ab, während 43 % positiv votierten und 5 % angaben, hierzu (noch) keine Meinung zu hab...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 6 & 1. Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Scheidungsverfahrens Diese waren bisher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie unvermeidbar durch die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entstehen. Mit Urt. v. 18.5.2017, VI R 9/16, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das Abzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 2748 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende Selbständigkeitsfiktion von Betriebsstätten enthält (Functionally Separate Entity Approach). Der AOA wurde mit dem Betriebsstättenbericht der OECD v. 17.7.2008 veröffentlicht.[3] Die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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zfs 09/2023, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen: …

Die Klage ist teilweise begründet. Der Kl. steht gegen den Bekl. im Rahmen des Gesamtschuldnerinnenausgleichs ein Anspruch gem. § 426 Abs. 1 BGB, § 116 Abs. 1 S. 2 VVG auf Ausgleich von 60 % des von ihr gegenüber der Geschädigten im Rahmen der erfolgten Unfallregulierung gezahlten Betrages von 868,65 EUR, mithin auf Zahlung von 521,19 EUR zu. Die Kl. ist zu Recht in eine Regu...mehr

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zfs 09/2023, Streckenverbot... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Die entscheidungserhebliche Frage, inwieweit eine Fehlvorstellung über das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung eine vorsätzliche Tatbegehung begründet, hat grundsätzlic...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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AGS 09/2023, Assion, TTDSG - Kommentar

Herausgegeben von Dr. Simon Assion. 1. Aufl., 2022, Verlag Nomos, Baden-Baden. 554 S., 109,00 EUR Am 1.12.2021 ist das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz: TTDSG) in Kraft getreten. Durch das TTDSG werden u.a. die bislang im Telemediengesetz (TMG) sowie i...mehr

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Vertretung / 3.2.2 Anscheins- und Duldungsvollmacht

Es gibt Fälle, in denen es an einer tatsächlichen Bevollmächtigung des Vertreters fehlt, in denen der Vertretene zu keiner Zeit – weder ausdrücklich noch konkludent – eine Vollmacht erteilt hat. Dennoch muss er das Verhalten des Vertreters, der in seinem Namen nach außen auftritt, gegen sich gelten lassen, wenn er "den Rechtsschein einer wirksamen Vertretung zurechenbar vera...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 26.527 EUR (2023) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung sollen diese Steuerpflichtigen im Hinblick auf das Abzu...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

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Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / B. Opportunitätsprinzip

Rz. 2 Vorweg ist auf den Grundsatz der Opportunität hinzuweisen, da dieser das gesamte Bußgeldverfahren als roter Faden durchwirkt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat eine Erziehungs- und keine Bestrafungsfunktion.[2] Ordnungswidrigkeiten tragen nämlich im Verhältnis zu Straftaten einen niedrigeren Unrechtsgehalt in sich und gefährden die Rechtsordnung weniger. Im Einzelfall ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / c) Sachrügen

Rz. 172 Die Sachrügen betreffen wiederum das materielle Recht. Faustformelmäßig lässt sich zur Abgrenzung festhalten, dass es sich um eine Verfahrensrüge handelt, wenn die verletzte Norm bestimmt, "auf welchem Wege der Richter zur Urteilsfindung berufen" ist.[365] Ansonsten handelt es sich um eine Sachrüge. Die Sachrüge ist bereits deshalb anzubringen, weil sie im Gegensatz z...mehr

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§ 19 Brückenabstandsmessver... / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 81 Bei den Vorgängerversionen VKS 3.0 sowie VKS 3.01 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH.[11] Dies wird für die neue Version 4.5 nicht anders gehandhabt werden, auch wenn nunmehr eine Konformitätsprüfung an die Stelle der Bauartzulassung getreten ist. Auf die allgemeinen Ausführungen zum MessEG in § 4 wird verwiesen. D...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Beweisantrag

Rz. 147 Bislang war der Begriff des Beweisantrages weitestgehend durch die Rechtsprechung ausgestaltet worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.1.2019 wurden die bisherigen Kriterien in § 244 Abs. 3 StPO kodifiziert.[315] Über § 46 Abs. 1 OWiG findet die Norm auch Anwendung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach der gesetzlichen Definition ist das Mer...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Fahreignungsregister

Rz. 179 Die Bußgeldkatalogverordnung hat zum 1.5.2014 im Wege der VZR-Reform umfangreiche Veränderungen erfahren.[381] Zuletzt wurden im November 2021 die Bußgelder erheblich angehoben, wohingegen die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Die Eintragungsgrenze ins FAER liegt derzeit bei 60 EUR; die Bußgelderhöhungen für qualifizierende Tatbestände wurden entsprechen...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

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§ 8 Allgemeine rechtliche A... / A. Tatbestandliche Verwirklichung

Rz. 1 Der Tatvorwurf wird dem Betroffenen in den seltensten Fällen an Ort und Stelle eröffnet. Regelmäßig wird er der behaupteten Überschreitung erst nach Wochen mit Erhalt des ersten amtlichen Schreibens gewahr. Dann beginnt die nachträgliche Fallrekonstruktion am Küchentisch, bevor der Anwalt mit einem scheinbar feststehenden Sachverhalt aufgesucht wird. Die Mandate mit kr...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Vereinfachte Beweisaufnahme

Rz. 146 Abweichend vom Grundsatz der Unmittelbarkeit eröffnet § 77a Abs. 1 OWiG im Bußgeldverfahren eine vereinfachte Beweisaufnahme betreffend die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen. Diese können durch die Verlesung von Protokollen und Urkunden ersetzt werden. Hierzu müssen jedoch nach Abs. 3 der Norm die in der Hauptverhandlung anwesenden Parteien zu...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermessen im Prozessrecht

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht nur den Behörden, sondern auch den Gerichten werden in vielen Fällen vom Gesetzgeber Ermessensentscheidungen überlassen. So kann zB der Senat eines FG einen Rechtsstreit in bestimmten Fällen auf einen Einzelrichter übertragen (vgl § 6 FGO); gegen ehrenamtliche > Richter, die unentschuldigt einer Sitzung fernbleiben, kann ein Ordnungsge...mehr