Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Durchsetzungsrechte der BaFin

Tz. 109 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Sofern konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, kommen der BaFin besondere Durchsetzungsrechte zu. Wenn erforderlich, dürfen Bedienstete der BaFin Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen. Sie dürfen Gegenstände sicherstellen oder ggf. beschlagnahmen, sofern diese als Beweismittel für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Nutzenäquivalenz

Rz. 31 [Autor/Stand] Im HGrStG ist der Belastungsgrund zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt,[2] er ergibt sich aber aus den Gesetzesmaterialien [3] und dem Hauptmaßstab zur wertunabhängigen Ermittlung des Steuermessbetrags (§ 4 Abs. 1 HGrStG, Rz. 190 ff.).[4] Dem HGrStG liegt ein auf dem Äquivalenzgedanken beruhendes Besteuerungsmodel (zum Flächen-Faktor-Verfahren, Rz....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten nach dem Beschluss des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476, 2528; Mellwig, Der Mitunternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassung, NWB Fach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Littmann, Allg Grundsätze für die Besteuerung inländischer Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft beim Fehlen von DBA, DStR 1980, 341; Debatin, Zur Behandlung an Beteiligungen an PersGes unter den DBA im Lichte der neueren Rspr des BFH, BB 1992, 1181; Hemmelrath, Besonderheiten bei der Beteiligung von Steuerinländern an PersGes in DBA-Staaten, IStR 1995, 570; Schmidt, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind grds. nach § 247 Abs. 2 HGB arg. e.c. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen

Rz. 486 [Autor/Stand] Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob eine beherrschte ausländische Gesellschaft lediglich Ausdruck einer rein künstlichen Konstruktion ist, oder ob diese Gesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, stellt der EuGH auf das "Ausmaß des greifbaren Vorhanden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfragen nach de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus VuV – Anmerkung zu BFH v 06.10.2004, StuB 2005, 167; Heuermann, Entfärbungen – Reduktionen der Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften, DB 2004, 2548 Kratzsch, Abfärbewirkung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden GbR, GStB 2005, 285; Hallerba...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2 Antragsfrist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats[1] nach Wegfall des Hindernisses bzw. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO (2 Wochen) zu stellen. Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Überlange Verfahrensdauer

Rz. 1064 [Autor/Stand] Speziell Steuerstrafverfahren ziehen sich wegen ihrer Komplexität erfahrungsgemäß lange hin[2]. Liegt zwischen Tatbeendigung und Verurteilung ein großer zeitlicher Abstand, schwindet das ursprünglich bestehende Strafbedürfnis, so dass ein längerer Zeitraum zwischen Tat und Urteil strafmildernd berücksichtigt werden kann.[3] Ein großer Abstand zwischen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 461 [Autor/Stand] Auslegungs- und Anwendungsgrundsätze. Nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 bezieht sich der Nachweis darauf, dass die ausländische Gesellschaft einer "tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" nachgeht. Die Formulierung ist der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" (weitgehend) entlehnt, nur dass der Gerichtshof dort von einer "wirkli...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sprachkurs

Aufwendungen für einen Sprachkurs, durch den Grundkenntnisse einer Fremdsprache vermittelt werden, sind abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Die Entscheidung richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls und ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die angestrebte Berufstätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erford...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Pistole

Bei in Strafsachen tätigem Richter nicht als Arbeitsmittel anerkannt.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Berufskleidung

Typische Berufskleidung Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes gehört zu den Arbeitsmitteln[1] die typische Berufskleidung. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind[2], z. B. Helm, Schutzanzug, Kittel, Arbeitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Schürzen von Arbeitern und Bergleuten; des Weiteren a...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.3 Geltung für schwerbehinderte Richterinnen und Richter

Rz. 6 Die Verweisung auf Abs. 1 bedeutet, dass die dortigen Vorschriften einschließlich der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Richterinnen und Richter entsprechende Anwendung finden.mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 128 (a. F.) als Vorgängervorschrift zum aktuellen § 211 enthielt ursprünglich die gleichlautenden Regelungen des § 50 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) v. 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 zum 1.5.20...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.1 Arbeitsplatz

Rz. 5 Um welche Personengruppe es bei schwerbehinderten Menschen gleichgestellten behinderten Menschen geht, ist ebenfalls in Teil 1 des SGB IX (§ 2 Abs. 3) geregelt. Danach sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des (§ 2) Abs. 2 v...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz. 3 Anspruch auf Frei...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit der Art und Weise der Beschäftigung von schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldatenmehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 6 Entscheidung durch den Einzelrichter

Unabhängig von den Befugnissen des Vorsitzenden oder Berichterstatters, ohne Weiteres alleine zu handeln und zu entscheiden[1], besteht die Möglichkeit, dass der Senat die Streitsache einem Mitglied des Senats (als sog. fakultativer Einzelrichter) überträgt.[2] Voraussetzung hierfür ist, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufwei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 5 Entscheidung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter

Grundsätzlich entscheidet über Klagen der Senat, der entsprechend auch die mündliche Verhandlung durchführt. Auch bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wirken neben den 3 Berufsrichtern die beiden ehrenamtlichen Richter mit. Jedoch werden alle Maßnahmen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und des Urteils regelmäßig von einem Mitglied des Senats, dem Beric...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.1 Einzelfälle, in denen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 2 erfüllt sind

Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände nach dem Bundeswahlgesetz (§ 11 BWahlG). Das gilt auch für die Mitglieder entsprechender Wahlorgane nach den Landes- und Kommunalwahlgesetzen, sofern diese Gesetze eine ähnlich ausgestaltete Verpflichtung enthalten (Verpflichtung für jeden Wahlberechtigten, Ablehnung nur aus wichtigem Grund). Tätigkeit als ehren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.4 Entgelt während der tarifvertraglichen Arbeitsbefreiung

Für die versäumte Arbeitszeit ist das Entgelt (§ 21 TVöD) fortzuzahlen. Das fortzuzahlende Entgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip zu bemessen. Mangelt es bei schwankender Vergütung an Vereinbarungen oder anderen festen Anhaltspunkten für die Frage des mutmaßlich erzielten Entgelts, ist gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen. Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / [Ohne Titel]

RiBFH a.D. Dieter Steinhauff[*] Für die teilweise neu geregelte Rechtsbehelfsbefugnis in § 352 AO ist eine ausführliche Übergangsregelung ergangen. Eine solche Übergangsregelung für die Klagebefugnis in dem inhaltlich vergleichbar neugefassten § 48 FGO fehlt. Der BFH hat inzwischen entschieden, dass die Übergangsregelung zu § 352 AO nicht – wie für die neuen Regelungen nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Fehlende Eröffnungsentscheidung

Wenn das AG – Schöffengericht – eine Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren insoweit eröffnet und diesem Verfahren später eine andere Anklage hinzuverbunden hat, ohne einen Eröffnungsbeschluss in Bezug auf das hinzuverbundene Verfahren zu treffen und die Eröffnungsentscheidung auch nicht nach einer Übernahme durch das LG – Große Strafkammer – nachgeho...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurde mit Art. 1 die bisherige Regelung des AFG (§ 59 Abs. 1 Satz 7 AFG) in § 162 a. F. in...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Familienstiftungen

Rz. 59 Die Familienstiftung ist keine besondere Form der Stiftung, sondern letztendlich eine Anwendungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80 ff. BGB [129] und nach h.M. zulässig.[130] Mitunter wird sie gar als "Prototyp der privaten Stiftung" bezeichnet, obwohl ihre Spezifizierung im Einzelnen umso schwerer fällt.[131] Eine einheitliche Begriffsdefiniti...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Unternehmensverbundene Stiftungen

Rz. 62 Bereits auf den ersten Blick wirft das Stichwort unternehmensverbundener Stiftungen Fragen bzgl. der Begrifflichkeit, ihres Typus und ihrer maßgeblichen praktischen Relevanz auf. Als ein besonderer Anwendungstypus der Stiftung im Sinne des BGB ist allen unternehmensverbundenen Stiftungen gemein, dass sie durch eine besondere Zwecksetzung, Vermögensausstattung und mitu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungsvermögen

Rz. 16 Ein weiteres wesentliches Element der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Erst das Stiftungsvermögen als "materielle Basis" ermöglicht es der Stiftung, ihren Zweck zu verfolgen und zu erfüllen. Im Unterschied zum Verein, der bei der Zweckverfolgung auf "personelle Mittel" in Form seiner Mitglieder zurückgreifen und damit auch ohne eigenen Vermögenseinsatz den Zweck de...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 6 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung.[18] Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[19] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "S...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 34 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[83] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[84] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Kirchliche Stiftungen

Rz. 54 Eine Sonderform von Stiftungen stellen die kirchlichen Stiftungen dar.[117] Nach der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 3 S. 1 BGB (welcher grundsätzlich dem § 88 S. 1 BGB n.F. entspricht, der besagt, dass die Vorschriften der Landesgesetze über die kirchlichen Stiftungen unberührt bleiben, insbesondere die Vorschriften zur Beteiligung, Zuständigkeit und Anfallsberec...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Stiftungsorganisation

Rz. 22 Als letztes wesentliches Element der Stiftung ist die Stiftungsorganisation zu nennen.[59] Durch sie wird der Stiftung die notwendige Handlungsfähigkeit ermöglicht.[60] Der Begriff der Stiftungsorganisation findet sich nicht expressis verbis in den §§ 80–89 BGB. Auch in der neuen Fassung findet sich das Wort Stiftungsorganisation nicht explizit wieder, gleichwohl ist ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Kommunale Stiftungen

Rz. 56 In einem Großteil der Landesstiftungsgesetze ist auch die kommunale Stiftung oder örtliche Stiftung als Stiftungstypus geregelt.[123] Kommunale Stiftungen im Sinne der Stiftungsgesetze sind solche Stiftungen, die eine Zuordnung zu einer kommunalen Körperschaft erfahren haben, deren Zweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben der Körperschaften liegt und die ihre Verwalt...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungserrichtung unter Lebenden

Rz. 41 Ist im Stiftungsgeschäft bestimmt, dass die Stiftung bereits zu Lebzeiten des Stifters entstehen soll und werden Stiftungsgeschäft und Satzung zu Lebzeiten bei der zuständigen Stiftungsbehörde zum Zwecke der Anerkennung eingereicht, so handelt es sich um eine Stiftungserrichtung unter Lebenden (das Stiftungsgeschäft unter Lebenden wird im § 81 Abs. 1–3 BGB n.F. gerege...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 5. Stiftungen des öffentlichen Rechts

Rz. 48 Die Anzahl der Stiftungen des öffentlichen Rechts ist geringer als die der Stiftungen des bürgerlichen Rechts.[108] Dennoch übernehmen sie in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Bisweilen erreichen sie eine beachtliche Größe. Sie nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein und erlangen Anerkennung in der Gesellschaft.[109] Rz. 49 Definiert wird die Stiftung des öffentli...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 117 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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Neues zu nicht rechtsfähige... / [Ohne Titel]

Vors.RiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Die nicht rechtsfähige Personenvereinigung wird in der Besteuerungspraxis weiter für Beschäftigung sorgen, insb. bei der Frage, wer als leistender Unternehmer anzusehen ist, wenn mehrere Personen eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Ein neues EuGH-Urteil zur ehelichen Gütergemeinschaft lässt sich dahingehend verstehen, dass auch derartige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / [Ohne Titel]

Vors.RiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Übersicht über Verfahren, die im Bereich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beim EuGH (EuG) und in Revisionssachen beim BFH zum Ablauf des Berichtszeitraums Aktuell 2025/2. Quartal (BZ) anhängig sind (beim BFH unter Berücksichtigung der aufgrund der zum 1.8.2025 neu vergebenen Aktenzeichen im Anschluss an die Übernahme von Verfahren, die bisla...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / I. Stiftungserrichtung und Vermögenszusammensetzung

Rz. 75 Soll eine Stiftung als Instrument zum Erhalt von Familienvermögen eingesetzt werden, sollte vorab geprüft werden, wie sich das zu erhaltene Vermögen überhaupt zusammensetzt. Die Stiftung muss mit dem übertragenen Vermögen ausreichend Ertrag erwirtschaften können, um den jeweiligen Stiftungszweck überhaupt verfolgen zu können. Dass das Stiftungsvermögen nach Art und Hö...mehr