Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Mietrecht / 2 Aufrechnungswirkung

Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.[1] Für den Zeitpunkt der Erfüllung ist also nicht der Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung, sondern der Zeitpunkt der Aufrechnungslage maßgebend. Dies hat u. a. zur Folge, dass die Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.2 Ausübungskontrolle

Ist die ursprüngliche Vereinbarung an sich zulässig, wird der Richter in einem 2. Schritt im Wege der Ausübungskontrolle[1] prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich ist und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig is...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gemäß § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1 Beamte und beamtenähnliche Personen

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beamte und Personen, die beamtenähnlich abgesichert sind, versicherungsfrei.[1] Dazu zählen insbesondere Personen, soweit sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Unfallfürsorge haben. Beamtenrechtliche Vorschriften sind die Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz [2], die sowohl für Bundesbeamte als auch für Landesbeamte,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Schriftliche Kommunikation / IV. Justizangehörige

Rz. 15 Richter sind judges, ehrenamtliche Richter und Schöffen können als lay judges bezeichnet werden. Im englischen System gibt es viele verschiedene Arten von Richtern, je nach Gericht und Position, deren unterschiedliche Bezeichnungen uns hier nicht näher interessieren sollen. Ein augenmerklicher Unterschied zum deutschen System besteht jedenfalls darin, dass dem englisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Zivilprozess / III. Nach dem Termin

Rz. 9 Wir unterstellen folgenden Ablauf: Wir müssen dem Mandanten dies nun mitteilen und wollen nach diesen Eckpunkten einen Terminsbericht verfassen. Legen wir los: Im Termin haben beide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Strafprozess / F. Folgekorrespondenz

Rz. 6 Nehmen wir an, die Hauptverhandlung steht bevor und wir möchten unseren Mandaten über den Ablauf informieren. Sehen wir uns ein kurzes Schreiben hierzu an, das wir ins Englische übertragen möchten. Kennen Sie die hervorgehobenen Begriffe?mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.1 Verkündung unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

Rz. 2 Verkündung ist das Verlesen der Urteilsformel (Abs. 2 Satz 1; § 136 Abs. 1 Nr. 4). Diese muss also im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt sein, weil sie sonst weder verlesen noch in Bezug genommen werden kann (vgl. § 311 Abs. 2 Satz 1 oder § 311 Abs. 4 Satz 2 ZPO; vgl. auch BGH, NJW 1985, 1782, 1783). Dies geschieht regelmäßig durch Niederschrift im Akten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Zivilprozess / D. Begriffe

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Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 3.2 Erweiterte unbeschränkte ESt-Pflicht

Zu dem Personenkreis, der aufgrund der Bestimmung von § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt, gehören im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer zu einer inländischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationaler Seegerichtshof

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Der ISGH entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 § 155 S. 1 FGO (sinngemäße Anwendung §§ 278 Abs. 5, 278a ZPO)

Rz. 7 Mit Wirkung ab 26.7.2012 verweist § 155 S. 1 FGO ausdrücklich auf §§ 278 Abs. 5 und 278a ZPO . Danach kann das Gericht die Parteien zur Konfliktbeilegung an einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen.[1] Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.[2] Der Güterichter ist in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.3 Unangemessene Dauer

Rz. 12d Ein Entschädigungsanspruch setzt des Weiteren voraus, dass das Verfahren unangemessen dauert. [1] Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls[2], wobei es nicht auf ein Verschulden des Spruchkörpers ankommt.[3] Daraus ergibt sich, dass es keinen festen Zeitrahmen dafür gibt, ab wann ein Verfahren unangemessen dauert.[4] Jeden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.8 Unanfechtbarkeit

Rz. 48 Die Gestattung, Anordnung oder Versagung der Videoverhandlung ist unanfechtbar.[1] Möglich bleibt im Fall der Anordnung[2] die Einspruchsmöglichkeit nach § 128 Abs. 2 S. 2 ZPO. Rz. 49 Im Rechtsmittelverfahren gegen das aufgrund der Videoverhandlung ergangene Urteil können auch durch die Videoverhandlung begangene Verfahrensmängel überprüft werden.[3] Nur die unrichtige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 § 155 S. 1 FGO: Anwendungsbeispiele zum GVG und ZPO

Rz. 4 Die sinngemäße Anwendung des GVG ist nicht weiter eingeschränkt. Allerdings sind in der FGO die wesentlichen Regelungen des GVG bereits durch Einzelverweisung anwendbar.[1] Rz. 5 Die Vorschriften der ZPO können nur dann zur sinngemäßen Lückenfüllung der FGO herangezogen werden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dem nicht entgegenstehen. Da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3 Maßstäbe sexueller Belästigung

In der Praxis bestehen erfahrungsgemäß Unsicherheiten, wann und in welchen Situationen von einer Grenzüberschreitung auszugehen ist und in der Folge von einer "sexuellen Belästigung" gesprochen werden kann. Sexuelle Belästigung wird gemäß § 3 Abs. 4 AGG wie folgt definiert: "[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Auf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.2 Vorgehen bei bestätigtem Sachverhalt

Stellt sich der Vorwurf sexueller Belästigung ggf. nach einer internen Untersuchung als begründet heraus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen zu verhindern. § 12 Abs. 3 AGG nennt hierbei exemplarisch die Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung als mögliche Reaktionen. Welche Maßnahme im...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / Ausgewählte Literaturhinweise:

Alber/Seemann, FuS 2012, 183, 189, Berndt/Heuel/Wedekind, WPg 2016, 204, Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Handbuch Stiftungen, 2. Aufl., Wiesbaden 2003; Biermann/Koslowski in Scherer, Unternehmensnachfolge, 6. Aufl. 2020, § 9 Rn. 108, Bisle, DStR 2012, 525, 526 f., Böhmer, DStR 2012, 1995, Burgard, NZG 2002, 697, 700, Burgard, ZStV 2003, 129, 131, von Campenhausen/Richter (Hrsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.2 Zivilrechtliche Gesichtspunkte, Aufsichtsrecht

Rz. 156 Da das BGB das Konzept der "gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung" verfolgt, ist eine Familienstiftung, wie vorstehend beschrieben, nach ganz h. M. ohne Weiteres eine zulässige Stiftungsform (vgl. Staudinger/Hüttemann/Rawert, BGB, Vor §§ 80 ff. Rn. 266; Richter in Richter StiftungsR-HdB § 11 Rn. 29; Richter/Gollan in Hüttemann/Richter/Weitemeyer, Landesstiftungsrecht,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1302 [Autor/Stand] Für die Strafbarkeit wegen Lohnsteuerhinterziehung stellt sich die Frage, wer Arbeitgeber der eingesetzten Leiharbeitnehmer ist und insoweit gem. § 38 Abs. 1, § 41a EStG die jeweilige Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Rz. 1302.1 [Autor/Stand] Die Lohnsteuerhaftung bei (legaler und illegaler) Arbeitnehmerüberlassung für (auch ausländische) Ver...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.4 Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens

Rz. 70 Bei der Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens hat der Vorstand das Gebot der Bestandserhaltung einerseits und das Gebot der zweckgemäßen Ertragsverwendung andererseits zu berücksichtigen. Das Stiftungsorgan muss das Stiftungsvermögen so anlegen, dass es in seinem Wert erhalten wird und gleichzeitig ertragreich ist (OLG Frankfurt a. M., NZG 2015, 600). Zur langf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abgrenzung zur Gewerblichkeit beim Mining

Rz. 1863 [Autor/Stand] Beim Mining ist ebenso wie beim umfangreichen Handel mit Kryptowährungen fraglich, wann die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten ist, so dass gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG und allen daraus sich ergebenden Konsequenzen zu bejahen sind. Rz. 1864 [Autor/Stand] Bei der Tätigkeit als Miner – dem Schürfen von Kryptowährungen – muss zwischen dem priv...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.1 Begriff

Rz. 152 Eine besondere Gestaltungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts ist der Einsatz der Stiftung mit dem Zweck der langfristigen Bindung von Vermögen und der Familie des Stifters zur Versorgung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung ist vom BGB nicht als eigenständiger Stiftungstypus vorgesehen. Sowohl das Steuerrecht als auch die Stiftungsgesetze vieler Länder...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.1.1 Kompetenzen der Stiftungsaufsicht

Rz. 107 Damit die Stiftungsaufsichtsbehörde diese Aufgaben erfüllen kann, bestehen in vielen Landesstiftungsgesetzen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gegenüber der Stiftungsaufsicht (vgl. z. B. Art. 10 ff. BayStG), die umfangreiche Rechenschaftspflichten der Stiftung gegenüber den Stiftungsaufsichtsbehörden vorschreiben. Die Stiftungsaufsicht ist eine reine Rechtsaufsich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Schäden über Schäden oder Der ist doch versichert

Nun freut sich der Schadensrechtler natürlich, wenn ihm ein Schadensfall angetragen wird und er gegenüber der Gegenseite – meist ein finanzstarker Versicherer – Ansprüche formulieren kann und dieser in die Regulierung eintritt. Das gilt vor allem für die "Blech-Fälle". Nun gibt es Mandanten, die Schadensfälle antragen, für die aber keiner haftet bzw. eine Haftung nur aus Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 23 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Umfang der zu übermittelnden JA ist nicht in § 5b EStG festgelegt. Gem § 51 Abs 4 Nr 1b EStG wird das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Kerntaxonomie und der Branchentaxonomien in Form von E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.7 Varianten der Familienstiftung

Rz. 184 Die Familienstiftung als Ausprägung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich in allen Varianten der Stiftung bürgerlichen Rechts erscheinen. Ist bspw. das Stiftungsvermögen in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase nicht ausreichend ertragbringend anzulegen, sodass aus den Erträgen allein der Stiftungszweck nicht erfüllt werden kann, ist an die E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Haftungsbeschränkung

Rz. 47 Für Versicherungsunternehmen ist die Haftung der Höhe nach durch den ausgezahlten bzw. zur Verfügung gestellten Betrag begrenzt. Sie umfasst jedoch nicht nur die Steuer für den ausgezahlten oder zur Verfügung gestellten Betrag, sondern gilt für die gesamte Erbschaftsteuer des jeweiligen Erbganges (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 25); d. h. den Vermögensanfall de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Spezielle (Anschaffungs-)Vorgänge

Rz. 1861 [Autor/Stand] Zu speziellen (Anschaffungs-)Vorgängen wie sog. Forks s. Brinkmann, Brinkmann/Meseck, Heuel/Matthey, Kanders/Thonemann-Micker/Gräfe, Müller/Schmidt, Reiter/Nolte, Richter/Augel und Siegel,[2], der steuerlichen Behandlung von GAS beim Halten von NEO s. Heuel/Matthey und Kanders/Thonemann-Mickers/Gräfe,[3] sog. Initial Coin Offerings (ICO) s. Heuel/Matthey,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Bußgeldtatbestände (§ 16 AÜG)

Rz. 1307 [Autor/Stand] Gemäß § 16 AÜG sind sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bußgeldbedroht[2]. So kann z.B. nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG der Verleih von Leiharbeitnehmern ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG mit einer Geldbuße geahndet werden. Zum Tätigwerdenlassen eines Leiharbeitnehmers ohne Erlaubnis s. § 16...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Nachlasshaftung (Absatz 3)

Rz. 27 Grds. haftet jeder Miterbe nur für seine eigene Erbschaftsteuer, d. h. die Miterben haften grds. nicht für die jeweilige Erbschaftsteuer der anderen Miterben. Sie sind untereinander keine Gesamtschuldner. Daher wird durch § 20 Abs. 3 ErbStG eine besondere Sachhaftung des – noch ungeteilten – Nachlasses begründet. Der Nachlass darf nur so lange für die Haftung der Steu...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2.2 Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 55 Der Gesetzgeber versteht das (lebzeitige) Stiftungsgeschäft als Erklärung des Stifters, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm benannten Zweckes hinzugeben und für die Stiftung eine Satzung zu erlassen (§ 81 Abs. 1 BGB). Der notwendige Inhalt der Errichtungssatzung im Rahmen des Stiftungsgeschäfts besteht gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 BGB aus Angaben zu Zweck, Namen, Sitz u...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.1 Haftung der Versicherungsunternehmen

Rz. 30 Versicherungsunternehmen haften nach § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG, wenn sie von ihnen zu leistende Versicherungssummen oder Rentenbeträge in das Ausland auszahlen oder einem im Ausland wohnenden Berechtigten zur Verfügung stellen, bevor die für den Vorgang – gemeint ist der gesamte Erbfall – entstandene Steuer entrichtet oder sichergestellt ist. Die Haftung besteht zusätz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Einzelne Zuwendungsgegenstände

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Treuhandverhältnisse im Erbschaftsteuerrecht, NWB-EV 2019, 130; Höne, Der Treuhanderlass, NWB-EV 2010, 428; Richter/Fürwentsches, Unentgeltliche Übertragung von Kommanditanteilen, DStR 2010, 2070; Stein/Lupberger, Bitcoins in der Erbschaftsteuer – Gibt es am Ende eine Bitcoin-GmbH?, DStR 2019, 311; Wälzholz, Die neuen Treuhanderlasse vom 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Straftatbestand (§ 15 AÜG)

Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei Fahrlässigkeit liegt eine Ordn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eintragungen in das Strafregister

Rz. 1082 [Autor/Stand] Eine rechtskräftige Verurteilung i.S.d. § 4 BZRG (sei es durch Strafurteil oder Strafbefehl, Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB, Schuldfeststellung nach § 27 JGG) hat die Eintragung in das Zentralregister zur Folge. Die Eintragung rechtskräftiger Verurteilungen durch ausländische Gerichte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 15 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sieht § 5b Abs 2 EStG eine Härtefallregelung vor, sodass die Vorschrift des § 5b Abs 1 EStG innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt (s BFH v 14.03.2012, BStBl II 2012, 477 Rz 28; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 822 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Arbeitsunfähi... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine hinreichende Entschuldigung Ohne Erfolg wendet sich die Rechtsbeschwerde gegen die Annahme des Beschwerdegerichts, das von der Schuldnerin eingereichte "Medical Certificate" vom 6.11.2023 und die außerdem eingereichte E-Mail ihres Vorstands genügten den Anforderungen an eine hinreichende Entschuldigung des Fernbleibens des Vorstands im Termin zur Abgabe der Vermögensaus...mehr