Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / b) Höhe der Verfahrensgebühr

Auch im Revisionsverfahren ist grds. von der Mittelgebühr auszugehen.[30] Bei der Bemessung der konkreten Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.[31] Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den vom Rechtsanwalt erbrachten Tätigkeiten. Insoweit kann also z.B. von Bedeutung sein, ob und ggf. wie umfangreich der Rechtsa...mehr

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zfs 12/2023, Quotenvorrecht... / 2 Aus den Gründen: "…"

[8] Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstattenden...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Beginn

Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision nach § 341 StPO. Die Einlegung der Revision selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren der vorhergehenden Instanz.[3] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahrensgebühr N...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, ist zu unterscheiden:mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Explosion sei nicht im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG bei dem Betrieb des Elektrorollers eingetreten. Der Betrieb des Fahrzeugs ende regelmäßig dann, wenn es an einen Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs gebracht worden sei, weshalb sich bei Schädigungen im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten im Regelfall keine Verkehrsgefahren real...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 3. Sprungrevision/Sperrberufung

Wird, nachdem der Verteidiger gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 335 Abs. 1 StPO Sprungrevision eingelegt hat, von einem anderen Verfahrensbeteiligten Berufung eingelegt, wird die Revision des Angeklagten nach § 335 Abs. 3 StPO als Berufung behandelt. Gebührenmäßig wird die Tätigkeit des Verteidigers bis zur Einlegung der Berufung nach Nr. 4130 VV behandelt. Mit der E...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Ende

Das Revisionsverfahren endet mit dem Abschluss der Revisionsinstanz. Das ist nicht die Zustellung des Beschlusses, in dem über die Revision nach § 349 Abs. 1, 2 oder 4 StPO entschieden wird, im Fall der Hauptverhandlung die Verkündung des Urteils, die Rücknahme der Revision oder die Einstellung des Verfahrens. Vielmehr werden auch darüber hinausgehende Tätigkeiten noch von d...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / VII. Erstattungsfragen

Ebenso wie zur Berufung besteht für das Revisionsverfahren in Rspr. und Lit. Streit, ob zu den für die Verteidigung im Revisionsverfahren zu erstattenden Kosten auch die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV gehört, wenn die Staatsanwaltschaft ihre zu Lasten des Angeklagten eingelegte Revision nach Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Angeklagten, aber vor Begründung der Revisi...mehr

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zfs 12/2023, Prüfung des be... / 2 Aus den Gründen

[…] II. Die Revision des Angeklagten hat Erfolg. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB) kann nicht bestehen bleiben. Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte sei zur Tatzeit infolge vorangegangenen Alkoholgenusses, welcher zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,8 Promille geführt hätte, absolut fahruntüchtig gewes...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 1 Tatbestand

I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die aus den Beigeladenen bestehende Nießbrauchsgemeinschaft. Streitig ist, ob die unentgeltliche Zuwendung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern an die im Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrags 14 und zehn Jahre alten Beigeladenen steuerrechtlich anzuerkennen ist, mit der Folge, dass die Vermietungseink...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Revisionsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[57] Nach Anm. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Revisionsverfahren. Hinsichtlich des Entstehens der Gebühr Nr. 4142 VV gelten die allgemeinen Regeln.[58] E...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / IV. Feststellungsantrag ist für die Zukunft mit dem dreieinhalbfachen Jahreswert anzusetzen

Der Wert eines solchen Feststellungsantrages ist entgegen dem angefochtenen Beschluss hier nicht mit dem Jahresbetrag der Überschreitung, sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Überschreitung zu bemessen. Die angefochtene Wertfestsetzung stützt sich zu Unrecht auf § 41 Abs. 5 GKG. Gem. § 41 Abs. 5 GKG in der aufgrund des KostRÄG 2021 seit dem 1.1.2021 geltenden Fas...mehr

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zfs 12/2023, Prüfung des be... / 1 Sachverhalt

Das LG ist – in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Urteil – in der Berufungsinstanz zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Angeklagte einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht hätte. Es hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG mit der Maßgabe einer Verkürzung der Sperrfrist als unbegründet verworfen. Das BayObLG hat auf die Revision d...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Vorbehalt auf Einrede des Erben

Rz. 22 Die Einrede der Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass wird nicht von Amts wegen berücksichtigt; insbesondere nicht schon aufgrund der Tatsache, dass der Schuldner als Erbe verklagt wird. Um ein Vorbehaltsurteil nach §§ 780 Abs. 1, 305 ZPO zu erwirken, muss der Erbe die Einrede der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass erheben.[22] Hierzu ist aber kein be...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / II. Angelegenheit (§ 15 RVG)

Das Revisionsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bzw. dem Berufungsverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG. Werden mehrere Revisionen, also z.B. vom Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft oder einem Nebenkläger, eingelegt, kommt es darauf an, ob diese sich gegen dieselbe Entscheidung oder gegen vers...mehr

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zfs 12/2023, Haftung des Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Ein Versicherungsnehmer der Beklagten brachte seinen Elektroroller (Kleinkraftrad Marke Freeliner Lyric A720) zur Inspektion in Werkstatträume, die bei der Klägerin versichert waren. Dort entnahm ein Mitarbeiter der Werkstatt die Batte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Zuführung des Geschäftsbetriebs zu einer anderen Zweckbestimmung; Branchenwechsel (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter dem in § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal der "Zuführung zu einer anderen Zweckbestimmung" ist uE in erster Linie ein Branchenwechsel zu verstehen. Ein solcher Wechsel der Branche ist nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) schädlich und führt zum Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags. Auch hierin kom...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 5. Zusätzliche Verfahrensgebühren Nrn. 4143, 4144 VV

Ist ein Adhäsionsverfahren anhängig, in dem der Rechtsanwalt tätig wird, entstehen ggf. die Gebühren Nrn. 4143, 4144 VV.[66] Auch diese Gebühren sind als Wertgebühren vom Gegenstandwert abhängig.[67] Richtet sich die Revision ausschließlich gegen eine Entscheidung über die vermögensrechtlichen Ansprüche, entstehen keine Gebühren nach Nrn. 4130 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 4....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Grundsatz

Rz. 474 Als Verwaltungsvermögen gelten "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Von einer Nutzungsüberlassung an Dritte ist immer auszugehen, wenn der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist.[685] Ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist ohne Belang,[...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / II. Unzulässigkeit der Beschwerde

1. Keine Zulassung des Rechtsmittels Der BFH hat darauf hingewiesen, dass gem. § 128 Abs. 3 FGO die Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung nur statthaft ist, wenn sie vom FG zugelassen worden ist. Vorliegend habe das FG Stuttgart die Beschwerde jedoch nicht zugelassen. Diese Zulassung muss – so fährt der BFH fort – durch besondere Entscheidung des...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / I. Gebühren des Revisionsverfahrens

Die Gebühren, die im Revisionsverfahren entstehen können, sind, wenn der Rechtsanwalt den vollen Verteidigungsauftrag erhalten hat, in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV – Gerichtliches Verfahren – Revision geregelt. Danach können die Gebühren nach den Nrn. 4130 ff. VV entstehen. Strukturell sind die Gebühren für das Revisionsverfahren ebenso gegliedert wie die Gebühren ...mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht aufgrund eines Unfallereignisses vom 29.9.2017 auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. [2] Am Unfalltag war ein bei der Beklagten versicherter Anhänger auf der Straße H[…]gasse in W. ordnungsgemäß abgestellt. Gegen 22:45 Uhr befuhr der Fahrer eines Pkw die H[…]gasse. E...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Voller Verteidigungsauftrag

Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, sondern Teil 4 Abschnitt 3 VV. ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Begriff des "entferntest Berechtigten"

Rz. 265 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Ermittlung des "entferntest Berechtigten" nicht allein auf die derzeit Berechtigten, sondern auf alle potenziell Berechtigten künftiger Generationen abzustellen, vgl. R E 15.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019.[399] Auch nach Auffassung der Rechtsprechung gehören zu den "entferntest Berechtigten" alle Personen, die nach der Satzung auc...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / b) Höhe der Terminsgebühr

Bei der Bemessung der Wahlanwaltsgebühr sind über § 14 Abs. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[41] Nicht mehr unterschieden wird im RVG zwischen Revisionen beim BGH und beim OLG. Daher kann m.E. die Frage der Gerichtsordnung bei der Bemessung der Terminsgebühr keine Rolle bzw. allenfalls über die Schwierigkeit der Sache Bedeutung finden. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Finanzmittel

Rz. 487 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[723] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[724] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[725] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 488 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Sal...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / II. Aufnahme des Vorbehaltes in das Urteil

Rz. 25 Der Rechtsanwalt muss darauf achten, für den Erben ein wirkliches Vorbehaltsurteil zu erreichen. Dieses muss nicht als solches überschrieben sein; die bloße Verurteilung als Erbe genügt aber jedenfalls nicht. Die h.M. lässt es auch nicht ausreichen, wenn der Vorbehalt ausschließlich in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck kommt,[33] sondern verlangt, dass der Vorbeha...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Reine Nachlassverbindlichkeit

Rz. 29 Ob ein Vorbehaltsurteil außerdem nur dann ergehen darf, wenn der Erbe wegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit verurteilt wird, und das Gericht dies folglich vor Erlass des Vorbehaltsurteils prüfen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Die Frage ist richtiger Ansicht nach aber zu bejahen.[45] Hinweis Kommt das Gericht bei dieser vorzunehmenden Prüfung zu dem Schluss,...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / II. Die Entscheidung des IX. ZS des BGH v. 29.10.2020

Die Gerichte der I. und II. Instanz hatten über die Gebührenklage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, dem der Auftrag in einer familienrechtlichen Angelegenheit übertragen war. Der Mandant hatte ihn mit der Vertretung in der Ehescheidung und Folgesachen (Versorgungsausgleich) beauftragt. Außerdem sollte der Rechtsanwalt ihn in weiteren vermögensrechtlichen Streitigkeiten ge...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Ausnahmsweise Haftungsbeschränkungsmöglichkeit ohne Vorbehalt möglich

Rz. 17 Ausnahmsweise kann sich der Erbe in der Zwangsvollstreckung auf eine Haftungsbeschränkung auch ohne Erwirken eines Vorbehaltes berufen. Hinweis Ergibt sich allerdings die Chance hierzu, ist aus Gründen anwaltlicher Vorsicht gleichwohl zu raten, deklaratorisch einen Vorbehalt aufnehmen zu lassen.[10] Bei Titeln, aus denen sich eindeutig ergibt, dass sie nur zur Vollstrec...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 6. Besteuerung der Destinatäre

Rz. 306 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten unentgeltlich zu. Dennoch sind sie schenkungsteuerfrei, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[449] Rz. 307 Lange Zeit war umstritten, welcher Einkunftsart die Ausschüttungen einer steuerpflichtigen Stiftung zuz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein:

Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thürmer, Erste Anm und Vorschläge zur Konzeption des "fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Veräußerungsvorgänge und Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27 aE). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertr...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Vollstreckungseinstellung oder -aussetzung

Statt einer Vollstreckungsversagung nach Art. 39 oder Art. 50 Brüssel-IIb-VO kann es auch zur Aussetzung oder Einstellung der Vollstreckung kommen. Hierfür ist nunmehr das Gericht des Vollstreckungsstaates zuständig. Unter der Brüssel-IIa-VO und der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH war dies anders: Eine Entscheidung musste anerkannt und vollstreckt werden, wenn das Ur...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.1 Turnusmäßige Revision der ISO 45.001:2018 verzögert sich

Die Anwendung der ISO 45.001 hat sich in der Praxis bewährt. Über gravierende Schwierigkeiten bei der betrieblichen Anwendung oder der Zertifizierung von SGA-Managementsystemen wurde nicht berichtet. Die COVID-19-Pandemie hat sicherlich die Verbreitung verzögert und zu einer Fokussierung auf Infektionsgefahren geführt. Infolge der Pandemie wurde der Leitfaden zur Integration ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.7 Sonstige Zinsen

Rz. 793 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Lt. BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nac...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.2 Neue Version der AMS-Norm: DIN EN ISO 45.001:2023-12

Die Rückmeldungen aus der Anwendung der ISO 45.001:2018 haben die verantwortlichen Kreise dazu bewogen, die turnusmäßig für 2023 anstehende Revision der Norm um weitere 2 bis 3 Jahre zu verschieben. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 175-00-02 AA "Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" im DIN-Normenausschuss Organisationspr...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 1 Der steinige Weg zur ISO 45.001

Die Idee der Entwicklung einer internationalen Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme entstand bereits in den 1980er-Jahren. Auslöser waren insbesondere Untersuchungen großer Havarien, die organisatorische Missstände und Managementfehler als entscheidende Unfallursachen aufzeigten und Organisationsverschulden leitender Personen nahelegen, sowie die steigende praktische Rel...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.8 Nutzungswertersatz

Rz. 820 Ein Nutzungswertersatz wegen Widerruf eines Darlehensvertrags aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist kein steuerbarer Kapitalertrag, ggf. jedoch als Einnahme bei V+V (Rückfluss von Werbungskosten) zu erfassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 29.9.2022, 11 K 314/20 E, EFG 2022 S. 1842, Revision beim BFH unter Az. VIII R 16/22).mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.11 Entgelt für Sicherheiten

Rz. 802 Ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten ist kein Kapitalertrag, sondern gehört zu den sonstigen Einkünften (FG Münster, Urteil v. 29.12.2021, 8 K 592/20 E, EFG 2023, S. 680, Revision anhängig, Az. beim BFH VIII R 7/23).mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg

Leitsatz Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs setzt nicht voraus, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften; maßgeblich ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt (jedenfalls in den Erhebungszeiträumen 2008 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz 1. Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs‐, sondern auf die Beschaffungsseite an (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit d...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr