Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandel...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar (Fischer, a. a. O., Rz. 820), weil e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1 Erlöse beim Werkunternehmer/Gewinnrealisierung

Entgelte aus Werkverträgen im Rahmen eines Gewerbebetriebs sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG einkommensteuerpflichtig. Ist der Werkunternehmer nicht buchführungs-bzw. bilanzierungspflichtig, muss er den Werklohn erst im Jahr des Zuflusses versteuern.[1] Bezüglich der Tätigkeit eines selbstständigen Tätowierers, der sich selbst als "Tattoodesigner sowie Tätow...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Untern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Maßgeblicher Zeitpunkt des Erfolglosbleibens

Rz. 46 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, "wenn" das Vorverfahren über den Einspruch ganz oder teilweise erfolglos "geblieben ist". Rz. 47 Der erfolglose Abschluss des Einspruchsverfahrens ist für die Klage Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Sachentscheidungsvoraussetzung ist – anders als bei einer Zugangsvoraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 7 Datenschutz

Nach § 26 BDSG ist der Arbeitgeber berechtigt, personenbezogene Daten des einzelnen Beschäftigten nur zu bestimmten Zwecken zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Allerdings ist die Norm nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH[1] nicht mehr anwendbar, weil sie gegenüber der DSGVO keinen weitergehenden, eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. Somit muss auch für die dat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 6 Datenschutzbeauftragte

Bei den einzelnen Leistungsträgern, z. B. den Krankenkassen, existieren Datenschutzbeauftragte. An diese bzw. an die Aufsichtsbehörde kann sich der Bürger wenden, wenn er meint, ihm gegenüber sei der Datenschutz/seien seine Rechte verletzt worden. Personen, die bezüglich ihrer Daten z. B. bei einem Sozialversicherungsträger Probleme und Fragen haben, können sich an diesen Bea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Sollte der Gewinn aus der Veräußerung eines WG eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.3.2 Übernehmende Körperschaft als Organgesellschaft

Rz. 983 Die Frage, ob die übernehmende Körperschaft auch rückwirkend auf den steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 2 Abs. 1 UmwStG Organgesellschaft werden kann, stellt sich nur bei der Verschmelzung bzw. Spaltung zur Neugründung. Bei der Verschmelzung oder Spaltung auf eine schon bestehende Körperschaft wird deren Eigenschaft als Organgesellschaft nicht berührt. Wenn sie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.4 Einbringungsfälle

Rz. 992 Wird eine Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung oder Einbringung eines Teilbetriebs mit Rückwirkung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] neu gegründet, besteht ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag finanzielle Eingliederung.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass nach § 20 Abs. 7, 8 KStG steuerlich eine Rückwirkung eintritt. Das ist nur der Fall bei Einbr...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.9 Fehlende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers, Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen?

Sachverhalt Eine Flugschule (Beklagte) beschäftigte einen Ausbildungsleiter (Kläger) seit dem 9.6.2010, ohne diesem seinen jährlichen Urlaub von 30 Arbeitstagen zu gewähren und seiner Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen. Am 19.10.2015 verständigten sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger war künftig selbstständig für die Beklagte tätig. Mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Rechtsschutz gegen die Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Klageänderung (Abs. 3)

Rz. 25 Die Entscheidung über das Vorliegen einer zulässigen Klageänderung ist nach § 67 Abs. 3 FGO nicht selbständig anfechtbar. Wenn die Revision aus anderen Gründen zugelassen wird, kann der BFH die Frage der Zulässigkeit der Klageänderung dennoch im Rahmen der Revision überprüfen.[1] Der BFH kann also im Revisionsverfahren sowohl eine vom Tatgericht für zulässig gehaltene ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.1 Änderungsbescheid im erstinstanzlichen Verfahren

Rz. 45 Der Verstoß gegen § 68 S. 1 FGO durch das erstinstanzliche Gericht stellt einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung. Dies kann sowohl im Rahmen der Revision als auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn hiermit inhaltliche Streitpunkte einhergehen.[1] Ohne ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.3 Zeitpunkt des auswechselnden Verwaltungsaktes

Rz. 28 Der verfahrensauswechselnde Verwaltungsakt muss zeitlich nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung und vor oder während der Rechtshängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens ergehen. Vor der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung richtet sich die Rechtsfolge bei verfahrensauswechselnden Verwaltungsakten nach der parallelen Vorschrift des § 365 Abs. 3 AO. Rz. 29 Im ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.1 Fälligkeit – Fristen

Rz. 159 Der Fristenplan laut Mustermietvertrag 1976 konnte bisher aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH als gefestigt angesehen werden (BGH, Urteil v. 23.6.2004, VIII ZR 361/03, GE 2004, 1023; BGH, Urteil v. 14.7.2004, VIII ZR 339/03, GE 2004, 1093). Selbst wenn im Mietvertrag kein Fristenplan ausdrücklich vereinbart ist, konnten diese Fristen als Erfahrungsfristen ents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 68 FGO kommt im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zur Anwendung; also sowohl im erstinstanzlichen Klageverfahren als auch in den Rechtsmittelverfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und Revision.[1] Ebenso kommt die Norm im finanzgerichtlichen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung und sich ggf. anschließendem Beschwerdeverfahren zur Anwendung.[2] Keine Anwendu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3 Rechtsfolgen fehlgerichteter Klagen

Rz. 28 Als allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung ist § 63 FGO in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Kommt das FG auch nach rechtsschutzfreundlicher Auslegung der Klage dazu, die Klage als gegen den falschen Beklagten gerichtet anzusehen[2], so muss das FG Klage mit Prozessurteil abweisen.[3] Dies prüft der BFH auch noch im Revisionsverfahren[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.2 Änderungsbescheid in Verfahren vor dem BFH

Rz. 47 Ergeht im laufenden Rechtsmittelverfahren vor dem BFH ein ersetzender Verwaltungsakt, kann der BFH nach § 127 FGO das Urteil aufheben und an das FG zurückverweisen. Er kann aber auch in der Sache selbst entscheiden, wenn sich durch den neuen Verwaltungsakt keine Streitpunkte ergeben.[1] Im NZB-Verfahren besteht neben der Zurückverweisung nach § 127 FGO analog auch die ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.7 Erforderliche "Grundrenovierung" – Sonderproblem?

Rz. 182 Die bisherigen Ausführungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu nach Ende des Mietverhältnisses geschuldeten Schönheitsreparaturen gelten auch dann, wenn schon bei Übergabe der Wohnung (renoviert oder unrenoviert) ein Zustand erreicht war oder (inzwischen) ein Zustand erreicht ist, der es erfordert, "Grund" in den Renovierungszustand der Wohnung zu bringen....mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.3 Verpflichteter der Schönheitsreparaturen

Rz. 145 Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 hat der Vermieter die vermietete Sache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Nach § 538 hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten. Grundsätzlich hat also der Vermieter die Schönheitsreparaturen zu trage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.4 Überwälzungsklauseln

Rz. 147 Die Übertragung der Schönheitsreparaturen durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung auf den Mieter muss eindeutig sein. Eine Klausel "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen." ist eindeutig und unbedenklich. Dasselbe gilt für eine Klausel "Der Mieter verpflichtet sich, die Schönhei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Funktionelle Zuständigkeit zur Entscheidung über Revisionen (Nr. 1)

Rz. 2 Nach § 36 Nr. 1 FGO entscheidet der BFH nach Maßgabe der §§ 115–127 FGO nur über "Revisionen gegen Urteile des FG und gegen Entscheidungen, die Urteilen des FG gleichstehen". Den Urteilen gleich stehen nach § 90a Abs. 3 FGO nur die Gerichtsbescheide, wobei gegen Gerichtsbescheide des Vorsitzenden oder des Berichterstatters im vorbereitenden Verfahren nach § 79a Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3 Entscheidung über die Zuständigkeit

Rz. 5 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs i. S. d. § 33 FGO sowie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nach den §§ 35–39 FGO sind Voraussetzung der gerichtlichen Sachentscheidung (sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen). D. h., das FG hat diese Voraussetzungen von Amts wegen zu prüfen, bevor es in der Sache entscheidet. Denklogisch ist dabei die Zulässigkeit des Finanzre...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeld bei fehlender Mi... / Entscheidung

Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Mutter das volle deutsche Kindergeld verlangen kann. Es sei nicht zumutbar, auf ausländische Auskünfte zu warten und dadurch eine Kürzung hinzunehmen. Die nationalen Anspruchsvoraussetzungen waren nach Auffassung des Gerichts unstreitig erfüllt. Die Familienkasse muss nach deutschem Recht zahlen, wenn aufgrund fehlender Mitwirkung – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Urlaub

Für am Abschlussstichtag noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern ist eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im nachfolgenden Geschäftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss.[1] Für die Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten Arbeitnehmern herrscht aufgrund der BAG-Rechtsprechung[2] Klarheit, dass eine Geltendmachung eine grundsät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Annexzuständigkeiten und weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Rz. 8 Im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit hat der BFH auch über entscheidungserhebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten zu entscheiden[1] und kann Vorlagen an das BVerfG im Wege einer konkreten Normenkontrolle [2] sowie Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH i. Z. m. der Auslegung primären oder sekundären Unionsrechts[3] richten. Rz. 9 Soweit der BFH in der Haupt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Zulässigkeit des Finanzrechtswegs

Rz. 18 Soweit das FG für eine bei ihm erhobene Klage oder für einen bei ihm gestellten Antrag den Finanzrechtsweg nach § 33 FGO für zulässig hält, kann es hierüber gem. § 17a Abs. 3 S. 1 GVG vorab entscheiden. Diese Vorabentscheidung durch Beschluss muss erfolgen, wenn entsprechend § 17a Abs. 3 S. 2 GVG einer der Verfahrensbeteiligten die Zulässigkeit des Finanzrechtsweg rüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 36 FGO regelt die funktionelle Zuständigkeit des BFH im Instanzenzug. Während den FG gem. § 35 FGO die Wahrnehmung der erstinstanzlichen Aufgaben im Finanzrechtsweg[1] zugewiesen sind[2], wird der BFH – mit wenigen Ausnahmen (Rz. 13) – ausschließlich als (einziges) Rechtsmittelgericht in der Finanzgerichtsbarkeit tätig. D. h. der BFH entscheidet über Revisionen/Nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 2 Die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind grundsätzlich nur dann zur Entscheidung berufen, soweit der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO eröffnet ist. In diesen Fällen bestimmen die §§ 35ff. FGO, welches Gericht innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit zuständig ist. Die Zuständigkeitsregelungen beziehen sich dabei allerdings nur auf das Gericht als organisatorische Einheit un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.7 Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1.1.2025

Rz. 300 Durch die Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2025 wird das 2023 erstmals durchgeführte zweistufige Verfahren zur Fortschreibung erneut wiederholt und das Ergebnis in der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3...mehr