Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren bei RSV des Mandanten

Rz. 414 Hat die RSV Kostendeckungszusage für die vorherigen Instanzen erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 368 muss bei der RSV erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Da die Tätigkeit des RAs gegenüber der RSV eine bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Vorzeitige Erledigung im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 417 Nr. 3209 Wenn sich die Parteien nur durch einen beim BGH zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / XV. Anfechtung des Berufungsurteils

Rz. 179 Das Berufungsurteil ist grds. anfechtbar. Gegen das Urteil des Berufungsgerichts kann ggf. Revision eingelegt werden. Das Berufungsgericht wird einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision fällen. Es kann die Revision zulassen oder es lässt die Revision nicht zu. Rz. 180 Hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen, kann der durch das Urteil Beschwerte Revis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 244 Das Verfahren wird durch den Kläger mit Erhebung einer schriftlichen Klage gegen den Beklagten eröffnet. Beim VG kann die Klage auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Rz. 245 Neben einem bestimmten Antrag und dem zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen der Klage auch die angefochtene Verfügung und der Widerspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 189 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 6, 7 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 433 Nr. 3508 Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH einzulegen. Dies muss durch einen b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 424 Die Möglichkeit der Revision gegen ein Berufungsurteil hängt in erster Linie davon ab, ob sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist. Ist sie nicht zugelassen, kann gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Rz. 425 Die Anfechtung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / 1. Urteilsverfahren

Rz. 210 Im Urteilsverfahren werden sämtliche individualarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden. Das sind i.d.R. die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsnehmern aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungsschutzklage) oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Rz. 211 Das Verfahren wird durch Erhebung der Klage eingeleitet: Sie ist schriftlich einzureich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 309 Anders als bei den übrigen Gerichtsbarkeiten ist die Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufig. Eingangsgericht ist das jeweilige Finanzgericht (FG). Einziges Rechtsmittel gegen das Urteil des FG ist die Revision. Wird sie zugelassen, entscheidet über sie der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Im Falle der Nichtzulassung der Revision kann die Nichtzulassung mit der Beschwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / IX. Gerichtsgebühren

Rz. 128 Im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess entstehen die Gerichtskosten wie im ordentlichen Verfahren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Nichtzulassungsbeschwerde

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Sofortige Beschwerde bei Kostenentscheidungen

Rz. 207 Generell erfolgt eine Anfechtung der Kostenentscheidung gemeinsam mit der Anfechtung des Urteils i.R.d. Berufung oder der Revision (§ 99 Abs. 1 ZPO). Wenn allerdings das Urteil selbst nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar ist (z.B. Anerkenntnisurteil oder Beschluss über die Erledigung der Hauptsache) ist die Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde anfechtba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Allgemeines

Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten Voraussetzungen in Vorb. 3 Abs. 3 VV i.V.m. Nr. 3104 VV RVG ab. Besonderheiten für die Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ergeben sich nicht. Allerdings entsteht die Terminsgebühr in allen Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren (also nicht nur vor dem BGH) mit einem Gebührensatz von 1,5.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / III. Fristen

Rz. 161 Bei den Fristen im Zivilverfahren wird zwischen unterschieden. Rz. 162 Im Zivilprozess sind die allgemeinen Vorschriften über die Fristen in den §§ 221 bis 229 ZPO geregelt. Rz. 163 Nachstehend soll ein Überblick über die in einer Kanzlei wichtigsten Fristen im Zivilprozess ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1 Verpflichtungen des Arbeitgebers

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Der Anspruch ist gesetzlich in § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Es handelt sich dabei um einen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers, der diesem die notwendigen Informationen zukommen lässt, damit er die konkrete Berechnung seines Entgeltanspruchs transparent nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge / 2.1 Grundfreibetrag

Jedem Steuerpflichtigen muss sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden, als er es zum Bestreiten der lebensnotwendigen Ausgaben benötigt. Die Höhe des steuerlichen Existenzminimums wird als Grundfreibetrag[1] regelmäßig angepasst und orientiert sich am sozialrechtlichen Existenzminimum. In 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR).[2] Aktuell ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / 7. Besonderheiten bei Zusammentreffen von Rechtsmittelverfahren und Nachverfahren

Rz. 119 Die Urteile im Vor- und Nachverfahren sind gesondert mit Rechtsmitteln (Berufung, Revision) angreifbar. Da das Nachverfahren vor Rechtskraft des Vorverfahrens schon betrieben werden kann, kann die Situation eintreten, dass sich widersprechende Entscheidungen ergehen. Das sind die Folgen: Rz. 120 Wird durch das Rechtsmittelgericht ein zugunsten des Klägers ergangenes V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 413 Will der Mandant die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde zur Durchführung der Revision prüfen lassen, sollte der bisher tätige RA zur Vermeidung doppelter RA-Vergütung dem Mandanten empfehlen, einen BGH-RA zunächst nur damit zu beauftragen. Kommt der BGH-RA zum Ergebnis, dass das weitere Vorgehen nicht aussichtsreich ist, ist die Vergütung des BGH-RA geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 492 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 397 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Prüfung der Erfolgsaussichten Rechtsmittelverfahren vor dem BGH

Rz. 369 Ist ein mögliches Rechtsmittelverfahren (z.B. Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde in Kosten- und/oder Zwangsvollstreckungssachen) vor dem BGH zu führen, kann der bisher tätige RA aufgrund der Singularzulassung der RAe beim BGH den Mandanten dort nicht vertreten. Derzeit sind von den bundesweit 166.504 RAe (Stand: 1.1.2025) dort lediglich 46 RAe durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / I. Allgemeines

Rz. 182 Im zivilgerichtlichen Verfahren endet Ihre Tätigkeit üblicherweise, wenn entweder das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision oder das Revisionsverfahren selbst geführt werden muss. Der BGH ist zuständig und dort müssen sich die Parteien gem. § 78 Abs. 1 S. 3 ZPO durch einen beim BGH zugelassenen RA vertreten lassen. Ein am BGH zugelassener RA kann nur vor dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / 6. Gerichtsgebühren

Rz. 198 Die Gerichtsgebühren für das Strafbefehlsverfahren sind in Nrn. 3110 bis 3131 KV GKG geregelt: Im Verfahren vor dem AG entsteht für den Erlass des Strafbefehls die 0,5 Gebühr Nr. 3118 KV und damit die Hälfte der nach Nr. 3110 und 3111 KV bestimmten Höhe. Wird zugleich die rechtskräftige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung getroffen, entsteht dafür ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 202 Der Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit ist wie in Zivilsachen dreistufig. Rz. 203 Erstinstanzliche Eingangsgerichte sind immer die Arbeitsgerichte (ArbG). Rz. 204 Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) möglich. Das LAG entscheidet auch über Beschwerden gegen Beschlüsse der ArbG. Rz. 205 Gegen die Entscheidungen der LAG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Allgemeines

Rz. 240 § 233 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 241 Von Wiedereins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / X. Meldeschriftsatz

Rz. 154 Wird Ihnen die Berufung durch die unterliegende Partei zugestellt, ist es üblich, dass sich der RA beim Berufungsgericht unmittelbar im Anschluss an die Zustellung der Berufung bestellt. Dies können Sie auch dann tun, wenn Sie mit der Gegenseite abgesprochen haben, dass Sie keine Vergütung geltend machen, wenn eine Rücknahme der Berufung binnen der vom Berufungsführe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 398 Generell ist das Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren das Verfahren der III. Instanz. Der RA erhält dort die Gebühren Nr. 3206 bis 3213 VV RVG. Wie in den vorherigen Instanzen können auch im Revisionsverfahren regelmäßig eine Verfahrens-, Termins- sowie Einigungsgebühr entstehen. Rz. 399 Wann ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben ist, ergibt sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 317 Da es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen gibt, hat dieser Umstand auch im RVG seinen Niederschlag gefunden: Nach Vorb. 3.2.1 Nr. 1 VV RVG entstehen vor dem FG die Gebühren Nr. 3200 ff. VV RVG. Es fällt somit für die Vertretung eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG und bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags eine 1,1 Verfahrensgebühr Nrn. 3200, 3201 An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Berufung nur zur Fristwahrung

Rz. 144 Haben Sie keinen Auftrag zur Berufungseinlegung, sollten Sie nicht tätig werden. Dies ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Praxistipp: Weisen Sie den Auftraggeber vor Ablauf der Frist ruhig ein zweites Mal darauf hin, dass Sie ohne seine Zustimmung (oder besser: ohne seinen Auftrag) nicht tätig werden. Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 281 Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Rz. 282 Die I. Instanz ist grundsätzlich das SG, Berufungs- und Beschwerdeinstanz das Landessozialgericht (LSG) und Revisions- sowie Rechtsbeschwerdeinstanz das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 236 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Rz. 237 Für die meisten verwaltungsrechtlichen Verfahren ist dabei als erste Instanz das VG zuständig. Rz. 238 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bzw. der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der VG sowie Eingangsinstanz (I. Instanz) beimehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Nachhaltigkeit Der Begriff tritt 1713 in der Sylvicultura Oeconomica von Carl von Carlowitz zum ersten Mal in deutscher Sprache im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft auf: "daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe". CR Corporate Responsibility bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt die generelle Verantwortung eines Unternehmens gegenüber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.1 Ausgangslage

Rz. 78a Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Rechtsträgerwechsel bezogen auf ein Grundstück an. Maßgebend für die Frage, ob ein Rechtsträgerwechsel stattfindet, ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ungeachtet dessen, wie man die zivilrechtliche Vorfrage beantwortet, ob Personengesellschaften und hier vor allem die BGB-Gesellschaft i. S. d. §§ 705ff. BGB als selbstständige Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück (vgl. BFH v. 8.11.1978, BStBl II 1979, 153). Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft (= schuldrechtliches Geschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG) bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmit...mehr