Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.9 Ganzheitliche Vorsorge umfasst nicht die Aspekte der gesundheitlichen Eignung

Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV) nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Hält ein Betriebsarzt aus individuellen medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, der auch durch arbeitsgestaltende oder organisatorische Maß...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / 1 Geltungsbereich

Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Tätigkeitsbereiche der Verwaltungsangestellten sind u. a.: Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden, Büro- und Verwaltungsarbeiten in Banken und Sparkassen, Prüfen von Sachverhalten und Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 4 Organisation der Gewerbeaufsicht

In den einzelnen Bundesländern bestehen unterschiedliche Organisationsformen der Gewerbeaufsichtsämter. Da Unternehmen wissen sollten, wo sie ihre Ansprechpartner auf Seiten der Gewerbeaufsicht finden, hier ein Überblick über die Lage in den meisten der Bundesländer: In Baden-Württemberg wurden im Rahmen der Verwaltungsreform die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zum 1. Janua...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich

Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dargestellt sein. Ein Antrag auf verbindliche Zusage muss gestellt werden. Die Kenntnis und Sicherheit des geprüften Sachverhalts müssen in seiner steuerlichen Würdigung für die geschäftliche Maßnahme vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 16 § 18d UStG beruhte in seiner ersten Fassung auf einer Verweisung auf Art. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. 27.1.1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung.[1] Diese Regelung sah auch bereits die Möglichkeit der Erteilung von unmittelbaren Auskünften vor, der Wortlaut war den neuen Regelungen zur Zusamme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Verordnung (EWG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Inhalt, Verfahren und Zuständigkeit

Rz. 31 Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO erteilt auf Antrag der ersuchenden Behörde die ersuchte Behörde[1] die in Art. 1 Zusammenarbeits-VO genannten Auskünfte, einschließlich solcher, die konkrete Einzelfälle betreffen. Zum Zweck der Auskunftserteilung führt die ersuchte Behörde die zur Beschaffung dieser Informationen notwendigen behördlichen Ermittlungen durch.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Die Möglichkeit zur Verwendung der erhaltenen Informationen

Rz. 51 Die aufgrund der Regelung der Zusammenarbeits-VO erlangten Informationen dürfen von den beteiligten Finanzbehörden grundsätzlich nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden. Zunächst unterliegen sämtliche Informationen, welche im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung in irgendeiner Form übermittelt werden, gemäß Art. 55 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18c UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und wurde unverändert aus diesem Entwurf übernommen.[2] Die Vorschrift hatte zunächst folgenden Wortlaut: Zitat Zur Sicherun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Rechtsnatur des Widerrufsvorbehalts

Rz. 15 § 8 Abs. 2 stellt die Bewilligung von Elterngeld unter den näher bestimmten Voraussetzungen unter einen gesetzlichen Widerrufsvorbehalt. "Widerrufsvorbehalte" sind als Nebenbestimmungen in Verwaltungsakten bekannt (§ 32 SGB X). Nach dieser Bestimmung wird Elterngeld in den Fällen, in denen nach den Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbezug für das Unte... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da offensichtlich Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeführt werden. Der unternehmerische Bereich erstreckt sich aber nicht auf die nichtwirtschaftliche Tätigkeit i. e. S. V hat somit einen Unternehmensbereich und eine nichtunternehmerische Sphäre. Wichtig Finanzverwaltung hat EuGH-Rechtsprechung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Luftreinhalteplan; rechtmäßige Luftreinhalteplanung; Umsetzung, Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h; Ermessen; gebundene Entscheidung; gerichtliche Überprüfbarkeit und Kontrollumfang; Sachaufklärungspflicht; summarische Prüfung

BImSchG § 40 Abs. 1 S. 1 § 47 § 48a; BImSchV 39.; StVO § 45 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3, Abs. 9; VwGO § 80 § 86 Abs. 1 § 113 Abs. 1 S. 1 § 114 S. 2 Leitsatz 1. Bei der Umsetzung einer in einem Luftreinhalteplan vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahme (hier: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h) kommt der Straßenverkehrsbehörde kein Ermessen zu. Allerd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsberechtigung (§ 67 S 2 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben dem in § 62 EStG (s Erläut zu § 62 (Pust)) definierten Anspruchsberechtigten, der nach § 67 S 2 EStG Alt 1 antragsberechtigt ist, räumt § 67 S 2 EStG Alt 2 auch demjenigen ein Antragsrecht ein, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung auf Kindergeld hat, ohne selbst anspruchsberechtigt zu sein. Durch dieses Antragsrecht wird kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Örtliche Zuständigkeit

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu beantragen, V 5.2 Abs 2 S 1 DA-KG 2023 (vgl V 2 DA-KG 2023); Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts, wonach der Antrag auf Kindergeld auch beim zuständigen Träger oder einer entsprechenden Stelle eines anderen EU- bzw EWR- oder Vertragsstaates oder der Schweiz geste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 3 Leitende Angestellte in der Betriebsverfassung

Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gilt für sie nicht das Betriebsverfassungsgesetz, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.[1] Neben Generalbevollmächtigten, Prokuristen, deren Vertretungsmacht auch im Verhältnis zum Arbeitgeber "nicht unbedeutend" ist, und zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugten Angestellten ist leitender Angestellter i. S. de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Investmentfonds

Rn. 470a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Investmentfonds sind gemäß § 1 Abs 2 S 1 InvStG 2018 sämtliche Investmentvermögen iSd § 1 Abs 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Investmentvermögen ist hiernach jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investiere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Verzeichnisvorbehalt (§ 5 Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 331 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Dokumentation als Tatbestandsvoraussetzung Die wirksame autonome Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts steht unter dem Vorbehalt der Dokumentation ausübungsbedingter Abweichungen in besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen. In diese sind WG, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgebenden Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausg...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung:

Unrichtige Sachbehandlung Erstmals hat ein OLG die Frage bejaht, dass dem Betroffenen im Bußgeldverfahren vor Veranlassung erheblicher Kosten rechtliches Gehör jedenfalls dann zu gewähren ist, wenn die aufgrund der beabsichtigten Beweiserhebung zu erwartenden Kosten das verhängte Bußgeld erheblich überschreiten. Liegt in einem solchen Fall ein Verstoß gegen eine zwingende Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Moldau arbeiten und für die weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/MD 101. Mit dieser Bescheinigung kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass für ihn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Bei Arbeitnehmern wird diese Bescheinigung in der Regel von der deutschen Kranke...mehr

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Türkei / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in der Türkei arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" T/A 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Montenegro arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" MNE/DE 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Bosnien und Herzegowina arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" BH 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Beschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Nordmazedonien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" RM/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Albanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/AL 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die im Kosovo arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" JU 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Serbien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" SRB 101 DE.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Schweden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Schweden und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Slowenien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Slowenien und übt in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Kroatien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Kroatien und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Litauen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Litauen und übt in Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Estland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Estland und übt in Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Portugal wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Portugal und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Island wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Island und übt in Deutschland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Rumänien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Rumänien und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Ungarn wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Ungarn und übt in Deutschland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Norwegen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Norwegen und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Dänemark wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Dänemark...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Slowakei wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Slowakei und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Italien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Italien und übt in Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Besondere Personenkreise Diese Regelung gilt auch für selbstständige erwerbstätige Personen. Bei Beamten gelten die Rechtsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Luxemburg wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung von geringfügigen Beschäftigungen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Luxembu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Lettland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Lettland und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Finnland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Finnland und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Bulgarien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Bulgarien und übt in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr