Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen...mehr

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 2.4 Sozialdaten (Abs. 4)

Rz. 6 Im Rahmen der Zusammenarbeit kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten von Leistungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Zur Sicherung des Sozialdatenschutzes bestimmt deshalb Abs. 4, dass Sozialdaten im Rahmen der Zusammenarbeit nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.1 Mitteilungspflicht des Versicherungspflichtigen (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 haben Versicherungspflichtige der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich Angaben über die gewählte Krankenkasse zu machen. Rz. 56 Satz 1 definiert den persönlichen Anwendungsbereich und beschränkt diesen nach der gesetzlichen Anordnung auf Versicherungspflichtige. Damit setzt die Regelung deren Versicherungspflicht nach § 5 oder anderen Rechtsvorsch...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 "Anschluss"-Übergangsgeld/"Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 22 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand, der nach den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. "Umschulung") noch keine Beschäftigung hat, nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt w...mehr

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Sauer, SGB IX § 176 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den jeweiligen Rechtsvorschriften ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes). Diese Aufgabe obliegt den betrieblichen Interessenvertretungen auch nac...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.2 Dauer der Weiterzahlung

Rz. 18 Wird die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen mehrfach unterbrochen, beginnt mit jedem Tag einer neuen Unterbrechung ein neuer 6-Wochen-Zeitraum. Eine andere Auslegung lässt nämlich Abs. 3 nicht zu, weil die für Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung geltende Vorschrift von anzurechnenden Arbeitsunfähigkeitszeiten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.2.2 Bestätigungspflicht der bisherigen Krankenkasse (Satz 2)

Rz. 31 Sowohl Pflicht- als auch freiwillig Versicherte haben bei nach dem 1.1.2002 ausgeübten Wahlrechten Bindungsfristen (Abs. 4 Satz 1) einzuhalten, bevor sie die Krankenkasse wechseln können. Um die Einhaltung dieser Bindungsfrist und damit verbunden die Frage der wirksamen Kündigung der bisher (möglicherweise für eine andere Versicherungspflicht) noch zuständigen Kranken...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 34 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger nur dann weitergezahlt, wenn der Rehabilitand bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz tritt dem allgemeinen Kündigungsschutz nach anderen Rechtsvorschriften, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz hinzu. Er ist unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, gilt also auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Er gilt auch in Betrieben, in denen 10 ode...mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.1 Leistungen an Ausländer (Abs. 1)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten (vgl. BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 8 SO 20/16 R), Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege zu leisten ist, diese Personengruppe hierauf also einen Rechtsanspruch hat, steht die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 5 Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Rz. 6 Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die nach den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Abwasserbeseitigung / 2 Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Abwasserbeseitigung

Auf der Grundlage der genannten Rechtsvorschriften kann auch der Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten der öffentlichen Abwasserbeseitigung angeordnet werden. Wichtig Anschluss- und Benutzungszwang Der Anschlusszwang wird wirksam mit der ortsüblichen Bekanntgabe der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Abwasserkanäle. Damit werden die Eigentümer der durch die Kanal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ein-Euro-Job / 11 Kostenpauschale für den Maßnahmeträger

Das Jobcenter kann dem Träger der Maßnahme eine Maßnahmekostenpauschale zahlen. Mit ihr sollen die unmittelbaren Maßnahmekosten abgegolten werden. Dazu gehören Kosten der Unfall- und Haftpflichtversicherung, der Betreuung, der Qualifizierung, Kosten der Arbeitskleidung und Personal- und Verwaltungskosten. An diese Leistung sind besonders strenge Anforderungen zu stellen und e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 8 Lagebericht

Rz. 92 Mittelgroße und große GmbHs haben zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rechtsformspezifische Besonderheiten liegen nicht vor.[1] Rz. 93 Die EU hat neben anderen Regulierungen etwa zum Emissionshandel und zur nachhaltigen Finanzierung im Dezember 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corpor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerfähigkeit

Rz. 28 Steuerfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Träger von steuerlichen Rechten und Pflichten zu sein. Steuerfähig i. S. d. UStG ist, wer im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Leistungen erbringen kann. Somit kann jedes Wirtschaftsgebilde Unternehmer sein, wenn es nach außen hin in Erscheinung tritt und als solches gewerbliche oder berufliche Leistungen gege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Zuordnung von Leistungen zu dem Unternehmen

Rz. 339 Soweit ein Unternehmer von anderen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhält, muss er entscheiden, ob er diese Leistung seinem Unternehmen zuordnet oder diese bezogene Leistung seiner nichtunternehmerischen Sphäre zuordnen kann oder muss. Diese Entscheidung ist sowohl von Bedeutung für den Vorsteuerabzug, den der Unternehmer nur dann vornehmen kann, wenn die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.4 Einlage eines zunächst nichtunternehmerisch verwendeten Gegenstands

Rz. 362 Ein zunächst dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordneter Gegenstand kann dem Unternehmensbereich nachträglich zugeordnet werden, soweit keine Hinderungsgründe (z. B. nur geringfügige unternehmerische Nutzung unter 10 %) dem entgegenstehen. Die spätere Zuordnung entfaltet aber keine Rückwirkung für den Vorsteuerabzug. So eröffnet die Einlage des Gegenstands dem Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 1 Anzuwendende Rechtsvorschriften

Bei einer Auslandstätigkeit sind die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates anzuwenden. Von diesem Grundsatz gibt es verschiedene Ausnahmen. animiertes Video: Basics der Ausstrahlung und Entsendung 1.1 Ausstrahlung Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um eine Ausstrahlung, sind die deutschen Rechtsvorschriften weiter anzuwenden. Eine Ausstrahlung liegt vor, wenn ein ...mehr

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Auslandstätigkeit / 1.2 Einstrahlung

Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um eine Einstrahlung, sind die deutschen Rechtsvorschriften nicht anzuwenden. Eine Einstrahlung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer im Ausland bestehenden Beschäftigung für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit nach Deutschland entsandt wird. Der Arbeitnehmer unterliegt während dieser vorübergehenden Beschäftigung weiterhin d...mehr

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Auslandstätigkeit / 2 Nachweise

Liegt eine Entsendung vor, benötigt der Arbeitnehmer eine Bescheinigung, dass für ihn die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten. Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] dient als Nachweis, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften und nicht die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates gelten.mehr

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Auslandstätigkeit / 1.3 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Wird eine Auslandstätigkeit in einem EU/EWR-Staat oder in der Schweiz ausgeübt, werden nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates angewendet. Liegt eine Entsendung in einen Mitgliedstaat vor, gelten die deutschen Rechtsvorschriften für die gesamte Beschäftigungsdauer weiter. Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss die entsandte Person vom persönlichen, gebietlichen ...mehr

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Auslandstätigkeit / 1.1 Ausstrahlung

Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um eine Ausstrahlung, sind die deutschen Rechtsvorschriften weiter anzuwenden. Eine Ausstrahlung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit ins Ausland entsandt wird. Der Arbeitnehmer unterliegt während dieser vorübergehenden Beschäftigung weiterhin d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 1.5 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit und in den jeweiligen Abkommen führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für die Dauer der Auslandstätigkeit die Rechtsvorschriften eines anderen Staates, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für die Auslandstätigkeit weiterhin die deutschen Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 3.2 Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erstattung der Leistungsaufwendungen durch den Arbeitgeber, wenn der im Ausland tätige Arbeitnehmer weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt und während seiner Auslandstätigkeit erkrankt. Dies gilt auch für die Familienangehörigen, die den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten. Der Arbeitgeber kann die Kosten von...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 1.4 Abkommensstaaten

Wird eine Auslandstätigkeit in einem Staat ausgeübt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen wurde, gelten vorrangig die Regelungen des Abkommens. Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt.[1] Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Es gilt der Grundsatz der freien Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.3.2 Was ist legale Erzeugung?

Neben der Entwaldung sieht Art. 3 EUDR als weitere Voraussetzung die Legalität vor, d. h. die Erzeugung muss gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt sein. Konkret bedeutet dies, dass die im "Erzeugerland" geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf bestimmte Rechte und Vorschriften eingehalten wu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 7.1 Erteilung der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft wird zu dem vom Antragsteller vorgetragenen (und ggf. ergänzten) Sachverhalt erteilt, ohne dass das Finanzamt zur eigenen Sachverhaltsermittlung verpflichtet ist. Alternative Gestaltungsvarianten können nicht Gegenstand einer verbindlichen Auskunft sein. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist der noch nicht verwirklicht...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2 Das Konformitätsgebot des Art. 3 EUDR

Kern der Verordnung ist das in Art. 3 statuierte Konformitätsgebot. Achtung Voraussetzungen für den Handel mit relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen Relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse dürfen nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie drei (kumulative) Voraussetzungen erfüllen, nämlich entwaldungsfrei sind, im Einklang ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / Zusammenfassung

Überblick Keine zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU Kommission trat am 29. 06.2023 die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen (im Folgenden: EUDR – EU Deforestation Regulation – oder Entwaldungs-VO) in Kraft. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 7.2 Bindungswirkung

Zur Bindungswirkung enthält § 2 Abs. 1 StAuskV die eindeutige Aussage, dass sie nur dann eintritt, wenn der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich abweicht. Eine vom BZSt nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO rechtmäßig erteilte verbindliche Auskunft bindet auch das Finanzamt, das bei Verwirklichung des der Auskun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.5 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ist ein Arbeitnehmer u. a. in seinem Wohnstaat tätig und übt dort den wesentlichen Teil seiner Beschäftigung aus, so gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Übt ein gewöhnlich in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigter Arbeitnehmer nicht den wesentlichen Teil seiner Tätigkeit im Wohnstaat aus, gelten folgende Zuständigkeitsregelungen: Übt de...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.4 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei gewöhnlich in mehreren Staaten selbstständigen Personen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich geregelt.[2]mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.2 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.3 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehreren Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Übt ein selbstständig Erwerbstätiger einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in seinem Wohnstaat aus, unterliegt er den Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Ist dies nicht der Fall, muss geprüft werden, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der selbstständigen Erwerbstätigkeit befindet. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten genannten Kriterien.[1] Praxis-Beispiel Selbstständi...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9 Anzuwendende Rechtsvorschriften

3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Trä...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.3 Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/1971

Ist im Einzelfall die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 anzuwenden, bestimmt die deutsche Krankenkasse die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Sind die deutschen Rechtsvorschriften maßgeblich, stellt die Krankenkasse die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften E 101 aus.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.10 Dialogverfahren

Die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt immer vorläufig. Der vom Träger getroffenen Festlegung können die ausländischen Behörden innerhalb von 2 Monaten widersprechen. Der Informationsaustausch erfolgt nach einem festgelegten Verfahren.[1] In umgekehrten Sachverhalten kann auch die deutsche Krankenkasse der von einem ausländischen Träger getroffenen Festl...mehr

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Brexit / 3.2.1 Regelungen nach dem Austrittsabkommen

Wohnort Deutschland Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen und im Vereinigten Königreich versichert si...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Zusammenfassung

Begriff Eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle ...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.7 Seeleute

Für Seeleute gilt das Flaggenrechtsprinzip. Es gelten somit die Rechtsvorschriften des Staates, dessen Flagge am Schiff geführt wird. Maßgeblich ist die Eintragung in das Seeschifffahrtsregister und/oder im sog. zweiten Schiffsregister. Im Rahmen des europäischen Rechts gibt es hiervon folgende Abweichungen: Wohnt ein Seemann in einem Staat, in dem der Unternehmenssitz ist und...mehr