Personen, die in Lettland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, bei der die Person versichert ist. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 ist an folgende Stelle zu übersenden:

Valsts sociālās apdrošināšanas aǵentūra (VSAA)
Contributions Division (Iemaksu nodaļa)
Titla iela 11 K-1
1011 RIGA
LETTLAND

 
Wichtig

Zusätzliche Meldeverpflichtung

Grundsätzlich muss jede Entsendung über das Melde-Portal von Lettland vor Beginn der Entsendung gemeldet werden. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.

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