Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Entgelttransparenz: Status ... / 3.2 "Ohne Umsetzungsgesetz passiert nichts"

Auch diese Aussage ist unzutreffend. Öffentliche Arbeitgeber: Für sie gilt die Richtlinie ab dem 8.6.2026 unmittelbar, einschließlich der Informationspflichten[1] und der Anforderungen an Vergütungskriterien[2].[3] Private Arbeitgeber – Richtlinienkonforme Auslegung: Ab dem 8.6.2026 müssen deutsche Gerichte das gesamte bestehende Recht im Lichte der EntgTranspRL auslegen. Das ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 27b SGB V – Zweitmeinung

§ 27b wird durch den folgenden § 27b ersetzt: § 27b Zweitmeinung (1) 1Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem Arzt...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 217b SGB V – Organe [Verbände der Krankenkassen]

§ 217b Abs. 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: (2) 1Bei dem Spitzenverband der Krankenkassen wird ein Vorstand gebildet. 2Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen; besteht der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. 3Der Vorstand sowie aus seiner Mitte die oder der Vorstandsvorsitzende und deren oder...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 2.5 Auskunftsanspruch

Der individuelle Auskunftsanspruch nach Art. 7 EntgTranspRL ist der zentrale Hebel der Richtlinie. Arbeitnehmer haben das Recht, schriftliche Auskünfte über die individuelle und die durchschnittliche Höhe des Entgelts zu erhalten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – für Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.[1] Die Richtlinie sieht damit ...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Sofern eine Beteiligung der Arbeitnehmervertretung notwendig ist, sollte diese frühzeitig erfolgen. Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 BetrVG das Recht auf Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten.[1] Er kann die Entgeltstrukturen des gesamten Unternehmens analysieren. Gleichzeitig hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungsgrundsätzen.[2] Wer ein neues Vergüt...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Zusammenfassung

Überblick Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 16.4.2026 den Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz greift an zentralen Stellschrauben des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts und bringt Änderungen, die Versicherte, Familienversicherte und Leistungserbringer gleichermaßen betreffen. Aufbau des Beitrags: Der Beitrag folg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 Die Vorschrift des § 9 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sowohl § 9 KStG als auch § 10 KStG ergänzen die Kernvorschrift des § 8 KStG zur Ermittlung des Einkommens. Sie unterscheiden sich zwar durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber in ihrem ma...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.2 Geringfügige Spenden und Spenden in Katastrophenfällen

Rz. 53 Für den Zuwendungsnachweis genügt nach § 50 Abs. 4 EStDV der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem BMF zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer Körperscha...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44 SGB V – Krankengeld

Nach § 44 Abs. 2 Satz 4 wird der folgende Satz eingefügt: 5Für Wahlerklärungen nach Satz 1 Nr. 2 entsteht der Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Zugang der Wahlerklärung bei der Krankenkasse. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ermöglicht es freiwillig gesetzlich Versicherten, die hauptberuf...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 127 SGB V – Verträge [Leistungserbringer Hilfsmittel]

In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der Vergütung von Hilfsm...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44d SGB V – Teilkrankengeld

Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeitstagen je Arbeitneh...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 133 SGB V – Versorgung mit Krankentransportleistungen

Begründung zu § 133: Die Anpassung von § 133 dient der rechtlichen Klarstellung und Verstärkung der Vorgaben für Entgeltverträge sowie für die Festsetzung von Festbeträgen durch die Krankenkassen. § 133 wird durch den folgenden § 133 ersetzt: § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen (1) 1Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und a...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 9 KHEntgG – Vereinbarung auf Bundesebene

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: 3. die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte nach den Nummern 1, 2 und 2a sowie die Regelungen über Zu- und Abschläge; bis zum 30.6.2027 prüfen sie, inwieweit eine Erweiterung der Regelungen zur Fallzusammenführung wirtschaftlich geboten und medizinisch vertretbar ist, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des G...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 3 BPflV – Vereinbarung eines Gesamtbetrags

§ 3 Abs. 3 Satz 5 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 5Der Gesamtbetrag darf den um den Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b Satz 2 oder 3 KHEntgG veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die Tatbestände nach Satz 4 Nr. 5 oder 7 dies erfordern oder im Rahmen einer Anpassungsvereinbarung nach Satz 6 eine entsprechende Überschreitung als notwendig verein...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44c SGB V – Teilarbeitsunfähigkeit

Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeitstagen je Arbeitneh...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / Zusammenfassung

Überblick Am 7.6.2026 läuft die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970 [1] (im Folgenden: "EntgTranspRL") ab. Die EntgTranspRL fordert die gleiche Vergütung von gleicher und gleichwertiger Tätigkeit. Was zunächst harmlos klingt, birgt erhebliche Sprengkraft. Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist bisher nicht entworfen und auch nicht in Sicht. Viele Arb...mehr

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Duales Studium / 4 Studienfelder

Das duale Studium hat sich bis heute hauptsächlich in 3 Gebieten etabliert. Es existieren v. a. duale Studiengänge im wirtschaftlichen sowie im technischen und medizinisch/sozialen Bereich. Gemäß der Auswertung "Duales Studium in Zahlen"[1] gab es Anfang 2024 in Deutschland 869 duale Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften, 782 Studiengänge mit dem Schwerpunkt Rechts...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 3.1 "Die Expertenkommission hat alles vorbereitet"

Diese Aussage ist falsch. Der Abschlussbericht der Expertenkommission enthält lediglich Empfehlungen. Er hat keine Bindungswirkung – nicht für den Gesetzgeber, nicht für Gerichte und nicht für Arbeitgeber. Im Kollisionsfall gilt der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts.[1] Die Richtlinie geht jedem nationalen Umsetzungsgesetz vor – erst recht einem unverbindlichen Kommiss...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 4a SGB V – Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

§ 4a Abs. 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: (3) 1Krankenkassen sind berechtigt, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. 2Bei Werbemaßnahmen der Krankenkassen muss die sachbezogene Information im Vordergrund stehen. 3Die Werbung hat in einer Form zu erfolgen, die mit der Eigenschaft der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Berücksi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, über inländische Einrichtungen hinaus, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt dar, das deutsche Gemei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KSt...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes

§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche Nebeneinander von Krankengeld und anderen Leistungsansprüchen...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2.1 Kein Eingriff in unentziehbare und unverzichtbare Rechte/Grundprinzipien des WEG

Durch Vereinbarung kann nicht in die unentziehbaren und unverzichtbaren Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang ist verbreitet vom "Kernbereich" des Wohnungseigentums die Rede. Die Reichweite dieses "Kernbereichs" ist nicht abschließend fes...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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Eigentümerversammlung / 3.2 Ausgestaltung

Mit Blick auf die elektronische Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung, ist zu berücksichtigen, dass die auf elektronischem Weg teilnehmenden Wohnungseigentümer "sämtliche oder einzelne Rechte" ausüben können. Die typischen und unentziehbaren Rechte der Wohnungseigentümer neben dem Teilnahmerecht stellen das Rederecht, das Fragerecht und – bis auf die eng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.1 Durch Vereinbarung

Als allseitiger Vertrag kann eine Vereinbarung zunächst nur mit Zustimmung sämtlicher Vertragspartner, also aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer, abgeändert werden. Auch zur Änderung der Vereinbarung kann wiederum die Zustimmung Drittberechtigter dann erforderlich werden, wenn Sondernutzungsrechte Gegenstand der Änderungsvereinbarung sind oder aber eine anderw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 5.3.6 Stimmrechtsvollmacht

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person auf der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen.[1] Die Wohnungseigentümer können daher eine andere Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht bedurfte nach früherer Rechtslage keiner bestimmten Form. Seit Inkrafttreten des WEMoG sieht § 25 Abs. 3 WEG vor...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 5.3.7 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 2.2.2 "Werdende" Wohnungseigentümer

Gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG entsteht die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Anlegen der Grundbücher auch im Fall des § 8 WEG, also der Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung. Im Fall des § 3 WEG, also der Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag, war dies bereits vor Inkrafttreten des WEMoG geltende Rechtslage. Zunächst entsteht also eine "Ein-Personen-Gemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 2.8 Abladung

Das Recht zur Einladung beinhaltet auch die Befugnis, eine einberufene Versammlung abzusagen oder zu verlegen.[1] Haben allerdings im wenig praxisrelevanten Fall sämtliche Wohnungseigentümer die Versammlung einberufen, kann auch die Absage oder Verlegung nur durch alle Eigentümer einvernehmlich erfolgen.[2] Gründe für die Verlegung/Absage einer Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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Bereitschaft / 2.5 Schutzbedürftige Personengruppen

Bereitschaftsdienst ist nicht per se als Mehrarbeit i. S. d. § 207 SGB IX (ehemals § 124 SGB IX) zu sehen.[1] Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende Arbeit, sondern die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 ArbZG) überschreitende Arbeitszeit. Somit wird Bereitschaftsdienst zur Mehrarbeit, ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsgesetz sieht grundsätzlich und abschließend 2 Modalitäten kollektiver Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor: die Vereinbarung und den Beschluss. Soweit die Wohnungseigentümer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch Vereinbarung treffen können, stellen diese Vereinbarungen zwingendes Recht innerhalb der ...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.9.4 Anwesenheit eines Architekten

Gegen die Zulassung eines Architekten zur Erörterung von Details einer etwa anstehenden größeren Sanierungsmaßnahme bestehen keinerlei Einwände.[1] Freilich hat der Verwalter einen entsprechenden Geschäftsordnungsbeschluss herbeizuführen. Geschäftsordnungsbeschluss: Teilnahme eines Architekten TOP XX: Teilnahme des Architekten Herrn ______ Angesichts der zur Beschlussfassung z...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.2 ESRS S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 41 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen eine Darstellung darüber, ob bzw. wie es im Dialog steht mit betroffenen Gemeinschaften, mit deren rechtmäßigen Vertretern oder mit glaubwürdigen Stellvertretern. Dies in zweifacher Hinsicht: einerseits um wesentliche potenzielle und tatsächliche, positive wie negative Auswirkungen auf diese betroffenen ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.2 Beschlusskompetenz

Unabdingbare Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist, dass ihnen die Kompetenz eingeräumt ist, eine Angelegenheit durch Beschluss regeln zu können. Ein mangels Beschlusskompetenz gefasster und verkündeter Beschluss ist per se nichtig.[1] Praxis-Beispiel Keine Umzugspauschalen mehr möglich Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz die...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.1 ESRS S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Rz. 35 Die Angabepflichten zu Konzepten verweisen auf die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-P ("Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; § 4 Rz 132 f.). Diese Angaben sind zu den Konzepten zu tätigen, die für die Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen i. V. m. betroffenen Gemeinschaften eingerichtet wurden. Darüber hinaus ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 5 Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht wird durch Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung ausgeübt und stellt dabei ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft dar. Zu beachten ist, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme eines Wohnungseigentümers bei der Abstimmung über einen Beschlussantrag nicht mehr widerrufen werden kann, wenn sie dem Versammlungsleiter zugegang...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.3 Entziehungsurteil

Schließlich besteht ein gesetzliches Stimmverbot dann, wenn der Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Veräußerung seines Sondereigentums verurteilt ist. Bekanntermaßen kann die Entziehung des Sondereigentums dann von einem Wohnungseigentümer verlangt werden, wenn dieser in ganz erheblicher Weise gegen die ihm obliegenden Pflichten verstößt. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG am ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.2 Vollmachtsnachweis

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020[1] regelt das Gesetz erstmals in § 25 Abs. 3 WEG ein Formerfordernis für Vollmachten. Hiernach bedürfen Vollmachten zu ihrer Gültigkeit der Textform. Vereinbarte Formvorschrift Durch Vereinbarung, also insbesondere in der Gemeinschaftsordnung, können strengere Formvorschriften – insbesondere d...mehr

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Eigentümerversammlung / 3.1 Grundsätze

Das WEMoG hat den Wohnungseigentümern in § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG die Möglichkeit eingeräumt, die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen auch im Wege der elektronischen Form zu beschließen. Sie haben also die Beschlusskompetenz, dass Wohnungseigentümer an Wohnungseigentümerversammlungen auch ohne ihre Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.1 Wohnungseigentümer

Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Wohnungseigentümer. Hierbei kann es sich insbesondere handeln um eine natürliche Personen, Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Peron (u. a. AG, GmbH, Verein), Wohnungseigentümergemeins...mehr

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Eigentümerversammlung / 3.3 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.4.1 Grundsätze

Gemäß § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezogenen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung sei...mehr