Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.5 Forfaitierung künftiger Forderungen auf Leasingraten

Rz. 22 Forfaitiert der Leasinggeber künftige Forderungen auf Leasingraten, die vom Leasingnehmer zu entrichten sind, oder forfaitiert er den künftigen Anspruch auf den Erlös aus der nach Ablauf der Grundmietzeit anstehenden Verwertung des Leasinggegenstandes an eine Bank, so hat dies folgende Auswirkungen:[1] (a) Allgemeine Rechtsfolgen Der Abtretung der künftigen Forderungen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Der Begriff der Funktion (Rechtslage seit VZ 2022)

Die seit 2022 gültige Rechtsverordnung nimmt erstmals neue Definitionen vor. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden". Sie ist ein organischer Teil eines Unternehmens, ohne ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.5 Andere Leasingverträge

Rz. 35 Nachstehende Vertragsbegriffe kennzeichnen besondere Tatbestände. Sie wurden kurz erläutert unter Hinweis auf die steuerliche Beurteilung. So betrifft ein Kommunalleasing Leasingobjekte, i. d. R. Bauobjekte, bei denen eine Kommune (Gemeinde, Landkreis, kommunaler Zweckverband) unmittelbar Leasingnehmer ist oder eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft (Betriebs-G...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Sonstige Rechte und Pflichten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 50 § 51 Abs. 5 BetrVG enthält eine Generalklausel, die bestimmt, dass die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats entsprechend auch für den Gesamtbetriebsrat gelten, soweit das BetrVG keine besonderen Vorschriften für den Gesamtbetriebsrat enthält (wie z. B. in §§ 16 Abs. 3, 17 Abs. 1, 47 ff., 54 Abs. 1 Satz 2, 78 Satz 1, 79 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 107...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Nach der Legaldefinition aus § 273 Abs. 1 BGB ist das allgemeine Zurückbehaltungsrecht das Recht des Schuldners, der aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger hat, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. Ein besonderes Leistungsverweigerungsrecht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Unternehmer

Rz. 9 Auch dem Unternehmer/Arbeitgeber steht das Recht zur Teilnahme zu, da er nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG zur Berichterstattung verpflichtet ist. Der Arbeitgeber muss zur Betriebsräteversammlung unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen werden und hat das Recht, auf der Versammlung zu sprechen (§ 53 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 43 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG).mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 1 Zusammenfassung

Für ein Mietverhältnis folgt aus den Grundsätzen der Einrede des nicht erfüllten Vertrags das Recht des jeweiligen Schuldners, dass er gegenüber seinem Mietvertragspartner die Erbringung der von ihm geschuldeten Hauptleistung verweigern kann, solange die ihm geschuldete Hauptleistung noch nicht erbracht wurde. Wird die Einrede aus § 320 BGB erhoben, so haben sich die Mietver...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen?

Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Praxis orientiere". Mit der gesetzlichen Regelung der F...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.3 Kritik an der Rechtsprechung des BFH

Das Niedersächsische FG vertritt in ständiger Wiederkehr die Auffassung, dass die Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gegen das GrEStG, die Einheit der Steuerrechtsordnung, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, das Verfahrensgrundrecht des Bürgers auf seinen gesetzlichen Richter und europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.[2] Im Ü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Mögliche Sperrwirkung der Doppelbesteuerungsabkommen

Der BFH hat in 3 Entscheidungen[1] zur Frage der Korrektur von Teilwertabschreibungen an kapitalersetzende Darlehen, die ausländischen notleidenden Tochtergesellschaften gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA herausgearbeitet. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 32 Bei Streitigkeiten über die Abhaltung und Durchführung der Betriebsräteversammlung entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG). Rz. 33 Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Besteht Uneinigkeit zwischen dem Arbeitgeber und einzelnen Betrie...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.4.2 Beendigungsfolgen

Liegt ein Tatbestand vor, der die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGB beendet, so kann der Schuldner die weitere Zurückbehaltung der Bewirkung der ihm obliegenden Leistung nicht geltend machen. Hat der Mieter daher aufgrund eines Mangelbeseitigungsanspruchs über die Mietminderung hinaus einen weiteren Betrag aufgrund der Einrede des nicht erfüllten Vertr...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.6 Verwirkung des Anfechtungsrechts

Das Anfechtungsrecht kann auch nach Treu und Glauben[1] verwirkt werden. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber als Anfechtungsberechtigter das Recht längere Zeit nicht ausübt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war – Zeitmoment –, und wenn dadurch beim Arbeitnehmer als Anfechtungsgegner das berechtigte Vertrauen genährt wurde, die Anfechtung werde unterbleiben, sodass er ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.5 Rechtsfolgen

§ 320 BGB begründet ein Einrederecht des in Anspruch genommenen Schuldners. Praktisch hat die Ausgestaltung des Rechts aus § 320 BGB als Einrede zur Folge, dass es nur dann beachtet wird, wenn es ausgeübt wird.[1] Die Ausübung dieses Rechts erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, sodass die Einrede ausdrücklich oder konkludent erhoben werden kann. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zeitpunkt und Ort der Betriebsräteversammlung

Rz. 14 Die Betriebsräteversammlung hat mindestens einmal im Kalenderjahr stattzufinden (§ 53 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht des Gesamtbetriebsrats, ein Verstoß hiergegen kann einen groben Verstoß im Sinne des § 48 BetrVG darstellen und die Entfernung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden aus dem Amt zur Folge haben.[1] Darüber hinaus ...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.1.2 Gegenseitigkeitsverhältnis der Ansprüche

Gegenstand der Einrede des nicht erfüllten Vertrags können lediglich Hauptleistungspflichten sein, die in einem synallagmatischen Gegenseitigkeitesverhältnis zueinander stehen. Daher kann die Einrede nur dann erhoben werden, wenn der Vertragspartner die Bewirkung der eigenen Hauptleistung verweigert, weil die ihm selbst geschuldete Hauptleistung noch nicht bewirkt wurde. Bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 23 Da es sich bei den Bezügen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG um Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. [1] Zwar setzt der Abzug von KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG einen Schuldner und einen Gläubiger der Kapitalerträge voraus. Daran fehlt es mangels einer Forderung des Anteilseigners gegen die übertragende Körperschaft. ...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Verhältnis von Anfechtung und Kündigung

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wie jedes andere Rechtsgeschäft angefochten und damit beendet werden. Das bedeutet, dass eine Anfechtung sowohl wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] als auch wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung [2] unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die rechtswirksame Anfechtung führt wie eine Kündigung zur Beendigung d...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 2.1.2 Konnexität

Kennzeichnend für das allgemeine Zurückbehaltungsrecht ist das Erfordernis, dass die beiderseitigen Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis (Konnexität) beruhen. Der in § 273 Abs. 1 BGB verwendete Begriff wird jedoch nicht eng verstanden. Nach allgemeiner Auffassung genügt vielmehr ein enger tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ansprüchen, soda...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Beauftragung

Rz. 54 Nach § 50 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat in Angelegenheiten, bei denen es an der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fehlt, gleichwohl aber die Behandlung durch diesen als zweckmäßig angesehen wird, den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Dabei bleibt der Betriebsrat Träger des Mitbestimmungsrechts, der Gesamtbetrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 51 BetrVG regelt die Organisation und Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats. Dabei verweisen § 51 Abs. 1 bis 4 BetrVG auf einzelne für den Betriebsrat geltende Normen, die teilweise abgeändert auf den Gesamtbetriebsrat Anwendung finden. In der Generalklausel des § 51 Abs. 5 BetrVG ist eine allgemeine Verweisung auf die Vorschriften über die Recht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.4.3 Massenentlassungen

Rz. 48 Die Zuständigkeit für die Konsultationen nach § 17 Abs. 2 KSchG liegt primär beim Betriebsrat. Soll ein geplanter Personalabbau auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt werden und sind mehrere Betriebe von der Betriebsänderung betroffen, so muss das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs.2 KSchG mit dem dann originär zuständigen Gesamtbetr...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.3.1 Leistungsverweigerung durch den Mieter

Die Regelung des § 320 Abs. 1 BGB gewährt dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Mietanspruchs und kennt keine Beschränkungen. Dennoch wird diese Frage von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. VIII. Zivilsenat des BGH Nach der vom VIII. (Wohnraummietrechts-)Senat des BGH vertretenen Ansicht ist zugunsten des Vermieters mit Blick auf § 320 Abs. 2...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 65 Umstritten sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen. Gesamtbetriebsvereinbarungen regeln keine Angelegenheit "des Unternehmens", Bezugsobjekt und Regelungssubstrat sind vielmehr die einzelnen Betriebe. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt daher nicht "im Unternehmen", sondern in den Betrieben des Unternehmens (BAG, Beschluss v. 18....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3–9 UmwStG teilnehmen. Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft müssen Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person.[2] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der maßgebli...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.4.1 Beendigungsgründe

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB ist eine dilatorische Einrede, die dem Schuldner lediglich vorübergehend ein Zurückbehaltungsrecht gewährt. Der gesetzlich vorgesehene Zeitpunkt der "Bewirkung der Gegenleistung" ist aber lediglich ein Umstand, der die weitere Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags beendet. Daneben sind aber weitere Ums...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / b) Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts und deren Missbrauch

Das Vorliegen von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts: § 42 AO verlangt zunächst, dass Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts vorliegen, d.h. zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels verschiedene Wege innerhalb der Rechtsordnung bestehen und der Steuerpflichtige einen von diesen möglichen Wegen beschreitet (so auch Hennigfeld in BeckOK/AO, § 42 AO Rz. 119 [Stand 1...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 3. Urteil des Niedersächsischen FG v. 12.2.2026 – 2 K 152/25 zu § 87a Abs. 1 S. 2 AO

Im Hinblick auf die Neuregelung in § 87a Abs. 1 S. 2 AO hatte das FG den folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Nachdem das FA beim Kläger, einem Rechtsanwalt, ergebnislos verschiedene Unterlagen zu seinen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2022 angefordert hatte, setzte es mit Bescheiden vom 23.7.2025 die Steuern fest. Die Festsetzung der Einkommensteuern erf...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / III. Beschränkung des Zugangs im Fall der elektronischen Kommunikation mit dem FA

Im Fall der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden ergänzt § 87a AO seit langem die Art und Weise, ob und wie dies möglich ist. Insoweit stellt § 87a Abs. 1 S. 1 AO klar, dass ein Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet sein muss. Einen solchen Zugang eröffnet derjenige, der eine geeignete technische Einrichtung, also insbesondere einen "elektr...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / ee) Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung bei sich ähnelnden Tätigkeiten zweier Ehegatten: Melden Ehegatten jeweils ein eigenes Gewerbe an und erbringen jeweils unter eigenem Namen, eigenem Briefkopf und in eigener Verantwortung Leistungen gegenüber Kunden, so können jeweils beide die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG selbst dann in Anspruch nehmen, wenn sich beide Tätigkeiten ähneln ("...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / 6. Fazit

§ 42 AO wird von der Finanzverwaltung nicht selten als letztes Mittel genutzt, um unliebsame Gestaltungen und ggf. nicht vorgesehene steuerliche Folgen zu korrigieren, wenn alle anderen Mittel zu kurz greifen. Bei näherer Betrachtung erweist sich das vermeintlich scharfe Schwert, das der Gesetzgeber der Finanzverwaltung an die Hand gibt, jedoch häufig als eher stumpfe Klinge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / 2. Normhistorie und Normentwicklung

Ursprünge bereits in der Reichsabgabenordnung (RAO): Das Institut des Gestaltungsmissbrauchs ist im Steuerrecht bereits lange ein Begriff – so fand sich eine entsprechende, mit § 42 AO in den Grundzügen vergleichbare Regelung bereits in § 5 RAO 1919, § 10 RAO 1931 (zum damaligen Wortlaut s. auch Wagner in BeckOK/AO, § 42 AO Rz. 8.1 [Stand 1.1.2026]). Anpassung in der RAO: Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 7.3 Belege

Die Belege sind nicht Bestandteil der Erhöhungserklärung. Hinweis Einsichtnahme in Belege Jedoch hat der Mieter das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei der Betriebskostenabrechnung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Textform / 5 Textform bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr oder einem Kündigungsausschluss

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch ohne Einhaltung einer besonderen Form wirksam abgeschlossen werden. Haben die Parteien aber einen Zeitmietvertrag nach § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB abgeschlossen oder ist das Recht des Vermieters oder beider Vertragsteile zur ordentlichen Kündigung für eine längere Zeit als 1 Jahr ausgeschlossen, so ist die Regelung des § 550 BGB in zweifac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.3 Genereller Ausschluss der Mieterhöhung

In bestimmten Fällen ist eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ausgeschlossen. So besteht ein vollständiger Ausschluss bei der Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a Abs. 2 Satz 2 BGB).[1] Bei einer Indexmiete ist eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nur möglich, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (§ 557b Abs...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.1 Geltung für die Wohnraummiete

Das Recht zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 BGB) gilt nur für Mietverhältnisse über eine frei finanzierte Wohnung. Auf öffentlich-geförderte Wohnungen ist die Vorschrift nur anzuwenden, wenn dies durch das jeweilige Landesrecht angeordnet ist, wie in Baden-Württemberg (§ 32 LWoFG BW). Hinweis Nicht bei Gewerberaum Auf gewerbliche Mietverhältnisse ist § 559 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 18 E-Books und andere Printerzeugnise in elektronischer Form

Mit Wirkung vom 18.12.2019 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz.[1] Im Einzelnen ermäßigt ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a - e und Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.1.3 Rechtsnachfolge

Hier sind folgende Fälle zu unterscheiden: Die Modernisierung wird vom Vermieter durchgeführt. Nach Abschluss der Modernisierung wird die Wohnung veräußert. Der Erwerber erklärt nach seiner Eintragung ins Grundbuch eine Mieterhöhung nach § 559 BGB: Die Erhöhungserklärung ist unwirksam, weil der Veräußerer Bauherr der Modernisierung war und die Mieterhöhungserklärung nicht von...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Tipp Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen sollte regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung sein, sondern auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst nic...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ...mehr