Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.2 Sofortige Anpassung bei vertragswidriger Nutzung

Hinweis Vertragswidrige Nutzung Nach § 4 NutzEV kann der Eigentümer sofort das ortsübliche Entgelt verlangen, wenn das Grundstück vertragswidrig genutzt wird. Eine vertragswidrige Nutzung liegt vor, wenn das Grundstück dauernd zu Wohnzwecken oder zu Gewerbezwecken verwendet wird. Gleiches gilt, wenn der Nutzer das Grundstück einem Dritten überlassen hat (Unternutzungsvertrag)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Zinsen und Lizenzgebühren (§ 50g Abs. 3 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 § 50g Abs. 3 Nr. 4 EStG enthält die Definition der Begriffe der Zinsen und Lizenzgebühren. Diese Definitionen lehnen sich eng an Art. 2 der Zins- und Lizenzrichtlinie an. Sie sind Legaldefinitionen, allerdings nur für die Anwendung des § 50g EStG. Für andere Vorschriften des EStG, z. B. § 20 Abs. 1 Nr. 5, 7 EStG für Zinsen sowie § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG für Lizenzgebühr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / 1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung

Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit zu machen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfüllen ist. Neben freiwilligen Arbeitsanwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8 Ausdehnung auf Unternehmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rz. 71 Durch G. v. 19.7.2006[1] ist die Regelung auf Unternehmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelegene Betriebsstätte eines in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmens ausgedehnt worden. Damit gilt die Regelung auch bei Zins- und Lizenzzahlungen, wenn eines der beiden beteiligten Unternehmen in der Schweiz ansäs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsanweisung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, den Beschäftigten konkrete Hinweise geben zu können, wie die Arbeit im Einzelfall und in den einzelnen Arbeitsschritten ordnungsgemäß auszuführen ist. Die Anweisung ist für die Beschäftigten verbindlich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 106 GewO, § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2 Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 2, 3 EStG)

Rz. 43 § 50g Abs. 3 Nr. 2 und 3 EStG enthalten nähere Bestimmungen für den Fall, dass in die Zahlung der Vergütungen Betriebsstätten einbezogen sind. Insoweit handelt es sich nicht um Definitionen, sondern um ergänzende Regelungen. § 50g Abs. 3 Nr. 2 EStG beruht auf § 1 Abs. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Nach dieser Regelung gilt eine Betriebsstätte nur dann als Schuldner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Vorschrift dient der Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie der EU.[1] Diese Richtlinie war zum 1.1.2004 in nationales Recht umzusetzen. § 52 Abs. 59b EStG bestimmt daher, dass die Vorschrift erstmals auf Zahlungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2003 erfolgen; ab 1.1.2004 sind daher bei den in der Vorschrift erfassten Zahlungen keine Steuerabzüge mehr vorzune...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Ärztliche Verordnung

Rz. 19 Anstelle der Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Leistungsträger tritt nach Abs. 1 Satz 2 die ärztliche Verordnung der Maßnahmen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass ein approbierter Arzt[1] Gewähr für die korrekte Entscheidung bzw. Erforderlichkeit der Maßnahme bietet. Das Recht des Arbeitnehmers auf freie Arztwahl wird hierdurch aber nicht berührt, sofe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtzusage / 4 Ablösung durch Betriebsvereinbarung

Grundsätzlich gilt: Hat eine Gesamtzusage ein Recht ohne Widerrufs- oder Abänderungsvorbehalt eingeräumt, bleibt es nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BAG bei der herkömmlichen Rangfolge, d. h. die Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich zunächst nach Vertrag (Gesamtzusage), Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und schließlich nach dem Gesetz. Eine durch eine Gesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Maßnahme ab. Nachteilige Handlungen gegenüber dem Arbeitnehmer, wie etwa eine Kündigung oder der Widerruf von freiwilligen Leistungen, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sind unwirksam. Zur Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen vgl. Kündigun...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 3 Datenschutz und Sicherheitsanforderungen an Speicherung und Übermittlung von Patientendaten

Gemäß Art. 4 Nr. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfassen Gesundheitsdaten "personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen". Diese dürfen nur mit Einwilligung des Patienten oder gesetzlicher Erlaubnis gespeichert werden. Sie dürfen nur dann preisgegeben werden, wenn gesetzliche Vorschriften dem Arzt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 4.2 AGB-rechtliche Inhaltskontrolle

Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.[1] Dies gilt auch für Vertragsbedingungen, die vor ihrer Verwendung kollektivrechtlich ausgehandelt worden sind, da es sich hierbei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt.[2] Auf vorformulierte Vertragsbedingungen kann das ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Anwendbare Vorschriften

Rz. 20 Für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung aufgrund der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme gelten die §§ 3- 4a und 6- 8 EFZG sowohl bei Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger als auch bei nicht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entsprechend.[1] Das ist im Hinblick auf die sonstigen Leistungsvoraussetzungen wie auch den Umfang des Entgeltfortzahlungsanspruch...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.1.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In Krankheitsfällen mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei haben Arbeitgeber und andere BEM-Beteiligte, wie Führungskräfte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch kein Recht, Diagnosen oder Einzelheiten zur Krankheit zu erfahren. Ohne die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Betroffene verbundene Unternehmen bzw. Betriebsstätten

Rz. 10 Die Vorschrift richtet sich sowohl an den Schuldner der Zinsen und Lizenzgebühren als auch an den Gläubiger. Der Schuldner braucht den Steuerabzug vom Kapitalertrag bzw. nach § 50a EStG nicht vorzunehmen. Bei dem Gläubiger werden die Zahlungen aus der beschr. Steuerpflicht ausgeschieden. Rz. 11 Von der Vorschrift betroffener Schuldner ist ein Unternehmen der Bundesrepu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzungsentgeltverordnung (... / 1.1 Erholungsgrundstücke nach § 312 ZGB (§ 1 NutzEV)

Nach § 312 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB) konnten land- und forstwirtschaftlich nicht genutzte Bodenflächen den Bürgern zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung überlassen werden. Der Nutzer war berechtigt, auf dem Grundstück ein Wochenendhaus oder eine ähnliche Baulichkeit zu errichten.[1] Die Errichtung ei...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.1 Abgrenzung zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Hinweis Hintergründe Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verpflichtet als Grundrecht in seiner Schutzfunktion den Gesetzgeber und subsidiär auch die Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Privatrechtsordnung gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus diesem allgemeinen Gleichheitssatz die Pflicht des Staates, grav...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Rechtsfolge für den Vergütungsgläubiger

Rz. 28 Hinsichtlich der Rechtsfolgen für den Vergütungsgläubiger ist zu unterscheiden, ob dieser in der Bundesrepublik Deutschland in eine Veranlagung einbezogen wird oder nicht. Wird er nicht veranlagt, wäre die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten gewesen. Das einzige Verfahren, die Steuer zu erheben, stellt damit das Steuerabzugsverfahren dar. Hat der Steuerabzug zu un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 2.1 Berechnung des Gesamtumsatzes

Der maßgebliche Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach § 19 Abs. 2 UStG.[1] Dabei ist von dem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht zum Gesamtumsatz. Darüber hinaus sind auch bestimmte steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 2.3 Besonderheiten bei Änderung des Unternehmensumfangs

Für die Beurteilung der Umsatzgrenzen war bis 31.12.2024 grundsätzlich auch dann der Beginn des Kalenderjahrs maßgeblich, wenn sich im Laufe des Kalenderjahrs eine Änderung beim Umfang des Unternehmens ergab. Eine Erweiterung des Unternehmens war bei der Prüfung der Umsatzgrenze nur dann mit zu berücksichtigen, wenn die Erweiterung des Unternehmens schon zu Beginn des Kalend...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nationaler Leitfaden für AMS / 5 Anforderungen an die Elemente eines AMS gem. NLA

Der Aufbau eines unternehmensspezifisches AMS sollte die im nationalen Leitfaden benannten Hauptelemente beinhalten, die sich sehr stark an den ILO-Leitlinien orientieren. Der nationale Leitfaden unterlegt sie mit 20 Elementen (s. Abb. 2) und beschreibt so das Rahmenkonzept eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Der dabei gewählte "Zuschnitt" sowie die Zuordnung der Elemente...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen von...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.5 Kündigung

Der Arbeitgeber kann auch im Zusammenhang mit Kündigungen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten haben. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Ein mittels Änderungskündigung unterbreitetes Angebot des Arbeitgebers, das dem Arbeitnehmer weniger zugesteht, als er beanspruchen kann, widerspricht der Rechtslage. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch au...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 6 Gestaltungshinweise

Die Entscheidung, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung günstig ist oder besser auf die Regelbesteuerung optiert werden sollte, ist immer vom Einzelfall abhängig. Allerdings lassen sich einige allgemeine Grundsätze aufstellen, anhand derer eine Orientierung möglich ist. Neben unmittelbaren finanziellen Auswirkungen müssen in diese...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5.2 Ausnahme: Vorbehalt

Rz. 52 Anders verhält es sich, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten Vertrags das Recht vorbehalten haben, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung überprüfen zu lassen. Dies ermöglicht die Befristungskontrolle auch für den vorletzten Vertrag.[1] Der Vorbehalt muss vertraglich vereinbart sein. Ein einseitig vom Arbeitnehmer geäußerter Vorbehalt g...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Dies wurde vom Gese...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 329 Die Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit hat das Recht der sachgrundlosen Befristung gegenüber der Rechtslage nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 eine erhebliche Änderung e...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.6 Mehrfachbefristungen

Rz. 411 § 14 Abs. 3 TzBfG enthält kein § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entsprechendes Vorbeschäftigungsverbot. Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann daher grundsätzlich auch abgeschlossen werden, wenn der ältere Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber befristet oder unbefristet beschäftigt war, sofern er vor Beginn des nach § 14 Abs. 3 TzBfG befri...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift.[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.1 Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten

Rz. 145 Voraussetzungen Nach der Rechtsprechung des BVerfG umfasst die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Rundfunkfreiheit auch das Recht der Rundfunk- und Fernsehanstalten, frei von fremdem, insbesondere staatlichem Einfluss über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter zu bestimmen, die an Hörfunk- oder Fernsehsendungen inhaltlich gestalte...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.2 Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 11 § 14 TzBfG ist auch auf die nachträgliche Befristung eines bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrags anzuwenden. Sie ist wegen des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber in der Regel nur nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und bedarf daher eines Sachgrunds.[1] Dies gilt auch dann, wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden h...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 343 Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht eine Vorbeschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nur entgegen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Andere berufsvorbereitende Beschäftigungen, z. B. Praktika oder Volontariate, stehen einer späteren sachgrund...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die schriftliche Befristungsabrede

Rz. 432 Die schriftliche Befristungsabrede muss grundsätzlich im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer vorliegen. Dies gilt auch für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags. Diese muss grundsätzlich noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart werden. Vereinbaren die Parteien vor Vertragsbeginn lediglich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.1 Bedeutung des Sachgrundkatalogs in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Rz. 28 § 14 Abs. 1 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des sachlichen Grundes wird durch § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG näher konkre...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.5.2 Eigenhändige Unterzeichnung; Stellvertretung

Rz. 443 Nach § 126 Abs. 1 Satz 1 BGB muss die Unterzeichnung eigenhändig durch Namensunterschrift erfolgen. Die Schriftform wird daher nicht durch Telefax gewahrt[1], ebenso wenig durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.[2] Rz. 444 Die Befristungsvereinbarung kann von einem bevollmächtigten Stellvertreter unterzeichnet werden. Die Erteilung der Vollmac...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vol...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.5.3 Elektronische Form

Rz. 445 Die Befristungsvereinbarung kann auch in elektronischer Form nach § 126a BGB getroffen werden[1], da § 14 Abs. 4 TzBfG – anders als § 623 BGB für die Kündigung und den Aufhebungsvertrag – die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3 BGB). Darin wurde im Schrifttum teilweise ein Wertungswiderspruch zu § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 NachwG in der bis zum 31....mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Anwendbares Recht

Welches Arbeitsrecht für einen Mitarbeiter gilt, ist vor allem im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Elternzeit, hinsichtlich der Arbeitszeit sowie des Kündigungsschutzes relevant. Daher sollte bei der Tätigkeit für einen exterritorialen Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden, welches Arbeitsrecht Anwendung finden soll. Grundsätzlich können die Arbeitsvertragspartei...mehr