Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (FAQs)

Zusammenfassung Überblick In allen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern. In Wohnungseigentümergemeinschaften kann das zu unterschiedlichen Konstellationen führen: Werden Rauchwarnmelder aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht, stehen sie in gemeinschaftlichem Eigentum. Bringt ein Wohnungseigentümer Rauchwar...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Eigenmächtiges Entfernen durch Eigentümer

Rauchwarnmelder wurden von der GdWE gekauft. Ein Wohnungseigentümer entfernt die Rauchwarnmelder während des Jahres (sie sind vergilbt). Die Rauchwarnmelder sind im Jahr 2027 auszutauschen. Was muss unternommen werden für den Zeitraum, in dem keine Rauchwarnmelder vorhanden sind? Die Verwaltung ist als Organ der GdWE verpflichtet, die Wohnungseigentümer zur Einhaltung des R...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Eigentumszuordnung

In einer Wohnungseigentumsanlage hat der Bauträger vor Übergabe der Wohnungen die Rauchwarnmelder installiert. In wessen Eigentum stehen die Rauchwarnmelder? Der BGH[1] hat die Antwort offengelassen. Ich tippe darauf, dass er, sollte er mit der Frage nochmals befasst werden, die Rauchwarnmelder als wesentliche Bestandteile im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB ansehen wird. Gehören...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) / Zusammenfassung

Überblick In allen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern. In Wohnungseigentümergemeinschaften kann das zu unterschiedlichen Konstellationen führen: Werden Rauchwarnmelder aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht, stehen sie in gemeinschaftlichem Eigentum. Bringt ein Wohnungseigentümer Rauchwarnmelder in sein...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   "Eigeninstallation" von Rauchwarnmeldern

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es Rauchwarnmelder. Diese haben die einzelnen Wohnungseigentümer angeschafft. Treffen in diesem Fall die GdWE und damit die Verwaltung dennoch Pflichten und Aufgaben? Nach BGH[1] besteht eine geborene Wahrnehmungskompetenz der Gemeinschaft, wenn die Verpflichtung sämtliche Mitglieder betrifft, es also nur Wohnungseigentumsrechte gibt. D...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Ablehnung der Installation (Beschluss)

Die GdWE hat im Jahr 2023 den Beschlussvorschlag zur gemeinschaftlichen Erstausstattung aller 30 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern mehrheitlich abgelehnt, weil die meisten (nicht alle) Eigentümer ihre Wohnungen selbst ausgestattet haben. Ist das Thema Rauchwarnmelder nun für den Verwalter erledigt oder sollte eine neue Beschlussfassung angestrebt werden? Ist dann ein Beschlus...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Duldungspflicht von Mietern

Kann ein Mieter verbieten, dass in seiner Wohnung fernauslesbare Rauchwarnmelder installiert werden, da er Angst vor einer Strahlenbelastung hat? Ein Mieter wird in aller Regel die Installation eines Rauchwarnmelders nach § 555a BGB oder § 555d BGB zu dulden haben. Dies gilt auch dann, wenn er Ängste vor einer Strahlenbelastung hat. Etwas Anderes gilt, wenn der Mieter darle...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Anmietung durch GdWE

In einer Wohnungseigentumsanlage wird die Miete von Rauchwarnmeldern und deren Wartung (fernablesbar) beschlossen. Ein Wohnungseigentümer weigert sich, dass diese Beschlüsse im Bereich seines Sondereigentums umgesetzt werden. Was ist zu tun? Der Wohnungseigentümer ist abzumahnen, dass er sich an die Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu halten hat. Gewährt er nicht freiwilli...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Betreten eines Sondereigentums

Angenommen, die Wohnungseigentümer beschließen, Rauchwarnmelder anzumieten und zu warten. Muss in diesem Fall ein Wohnungseigentümer es sich gefallen lassen, dass die Verwaltung bzw. Handwerker den räumlichen Bereich seines Sondereigentums betreten? Ja. Dies folgt aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Jeder Wohnungseigentümer ist danach gegenüber der GdWE in diesem Fall verpflichtet, ...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Kostentragung

Die Wohnungseigentümer beschließen, Rauchwarnmelder im Treppenhaus und in den Kellerfluren anbringen zu lassen. Die Kosten sollen der Erhaltungsrücklage entnommen werden. Entspricht der Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung? Nein. Zwar können die Wohnungseigentümer die Anbringung beschließen. Es handelt sich aber nicht um eine Erhaltungsmaßnahme, sondern und eine bauliche Ve...mehr

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Rauchwarnmelder (FAQs) /   Wartung

Wie geht man mit den Bewohnern um, die die Wartungen nicht ausführen lassen und nie da sind? Der Wohnungseigentümer (oder Nutzer) ist abzumahnen, dass er sich an die Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu halten hat. Gewährt er nicht freiwillig Zugang zum Bereich des Sondereigentums, ist er auf Duldung des Zugangs zu verklagen. Diese Entscheidung dürfte in der Regel § 27 Abs....mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Rauchwarnmelder

Ich suche eine Beschlussvorlage für die Installation von Rauchwarnmeldern im Bundesland Sachsen, in der die jährliche Wartungspflicht enthalten ist. Ebenso den Umgang mit Eigentümern, die bereits auf eigene Kosten die Melder installiert haben. Das tue ich gern, muss dazu aber etwas ausholen. Für die Rechtslage bis zum 1.12.2020 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache na...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 16 Die Pauschale kann nur dann erhöht werden, wenn die Mietvertragsparteien dies vereinbart haben. Die Vereinbarung muss klarstellen, dass Erhöhungen der Betriebskosten nur dann zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale berechtigen, wenn der Saldovergleich eine Erhöhung rechtfertigt, die Erhöhung nur für die Zukunft erfolgen kann und die Erhöhungserklärung in Textform abg...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 14. Rauchwarnmelder

Rz. 142 Nach den Landesbauordnungen müssen in den Wohnräumen, gemeinschaftlichen Räumlichkeiten sowie in Flucht- und Rettungswegen Rauchwarnmelder installiert werden.[476] Die meisten Landesbauordnungen ordnen an, dass der "Eigentümer" verpflichtet ist, Rauchwarnmelder zu installieren bzw. vorhandene Wohnungen nachzurüsten.[477] Richtet sich die Pflicht zum Einbau von Rauchw...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Öffentlich-rechtliche Vorschriften

Rz. 85 Zur ggf. erstmaligen ordnungsmäßigen Instandsetzung zählen auch öffentlich-rechtlich vorgeschriebene bauliche Veränderungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.[399] Insoweit entspricht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen immer ordnungsmäßiger Verwaltung. Der bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Sicherungsanlagen und -einrichtungen

Rz. 41 Ein Rauchwarnmelder, der nach seiner technischen Ausführung wesentlicher Gebäudebestandteil i.S.v. § 94 Abs. 2 BGB ist,[160] kann nach § 5 Abs. 2 auch dann nicht Sondereigentum sein, wenn er im räumlichen Bereich eines Sondereigentums angebracht ist, da er alle Bewohner des Gebäudes vor den Folgen giftiger Gase schützen kann und damit für die Sicherheit des Gebäudes e...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Gemeinschaftsbezogene Pflichten (Abs. 2 Fall 3)

Rz. 28 Die Pflichten der Wohnungseigentümer, die einheitlich wahrgenommen werden müssen, nimmt gemäß Absatz 2 Fall 3 die GdWE als rechtsfähiger Verband wahr. Hieraus folgt eine gesetzliche passive Prozessführungsbefugnis der GdWE.[104] Die gesetzliche Wahrnehmungsbefugnis der Gemeinschaft verdrängt aber nicht die Rechtszuständigkeit der Wohnungseigentümer und eine etwaige ge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines zur Kostenverteilung

Rz. 115 Neben den bereits abgehandelten Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums fallen unter den Begriff der verteilungs- und umlagefähigen Kosten auch die Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs im gemeinschaftlichen Eigentum. Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Betriebskosten, die der Gemeinschaft der ­Wohnungseigentümer für den Betrieb des geme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ob an einem Gebäudebestandteil Sondereigentum besteht, hängt zunächst davon ab, ob an einem Raum Sondereigentum eingeräumt ist und ob der Bestandteil zu diesem Raum gehört (vgl. Rdn 16). Danach ist zu prüfen, ob es sich um einen wesentlichen Bestandteil handelt (vgl. Rdn 12) und die weiteren Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 erfüllt sind (vgl. Rdn 17, 18), ohne dass Sond...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten

Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16 Abs. 2 S. 2 neu geregelte Beschlusskompetenz keine Vorgaben für eine bestimmte erforderliche Beschlussmehrheit.[287] D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 20 Eine Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn die Erhaltungsmaßnahme nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf das Wohnungseigentum verbunden ist oder wenn ihre sofortige Durchführung zwingend ist. Diese Einschränkung der Pflicht zur Ankündigung ergibt sich aus Nummer 1 Halbs. 2 i.V.m. § 555a Abs. 2 Halbs. 2 BGB. Unerhebliche Einwirkungen auf das Wohnungseigentum lie...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz im ABC.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung (Aufforderungs-Beschl): VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausn stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 10 Als Zubehör wurden angesehen: Alarmanlage einer Eigentumswohnung (München MDR 79, 934); Baumaterial, das auf dem Baugrundstück lagert (BGHZ 58, 309, 312: noch nicht montierte Heizkörper); Baugeräte, die auf Grundstück des Baugeschäfts eingesetzt werden (Hamm MDR 85, 494); Bierausschankanlage (Celle OLGZ 80, 13) und Kühlanlage (Hamm NJW-RR 86, 376) einer Gastwirtschaft;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unerhebliche Einwirkungen.

Rn 23 Ob die Einwirkungen einer Modernisierungs- iSv § 555c IV oder einer Erhaltungsmaßnahme (vgl § 555a III) unerheblich sind, ist im Einzelfall nach der Härte iSv § 555d II zu beurteilen, die ein Mieter erfährt. Es geht va um die voraussichtliche Dauer (Rn 16) und den voraussichtlichen Umfang (Rn 12 ff), mithin die Intensität der baulichen Veränderungen. Va Veränderungen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele nach hM.

Rn 20 §§ 47, 48, 71 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZMR 86, 444), die angeordnete Installation für Probenahmestellen aufgrund der Tri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Pflichten, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern (§ 9a II Fall 4).

Rn 28 Die GdW übt nach § 9a II Fall 4 iÜ solche Pflichten der WEigtümer aus, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern. Es muss sich grds um eine Pflicht handeln, die sämtliche WEigtümer betrifft. Rn 29 Bsp: Nach wohl noch hM der Einbau von Rauchwarnmeldern im SonderE (s zum alten Recht BGH MDR 19, 216 [BGH 07.12.2018 - V ZR 273/17] Rz 7; NJW 13, 3092 Rz 7/8), wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 16 Die Vergrößerung der Mietfläche der vermieteten Räume, zB durch Anbau oder Vergrößerung von (Ständer-)Balkonen (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 25), wenn nicht schon einer besteht (LG Berlin GE 06, 190), oder Erweiterung der vorhandenen Räume (die Vergrößerung der Mietsache im Übrigen unterfällt § 555b Nr 7, dort Rn 21); s.a. Rn 15. Bauliche Verände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme.

Rn 31 Für den Fall, dass der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, zB den Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. § 555a Rn 20), ist str, ob der Vermieter grds berechtigt ist, die neu entstehenden Betriebskosten ohne eine vertragliche Grundlage auf den Mieter umzulegen. Richtigerweise ist eine Umlage auch dann nur möglich, wenn man die ursprüngliche Klausel so auslegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a BGB Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (E...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Verbesserung der Sicherheit der Wohnung

Rz. 45 Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Wohnung gehört der nachträgliche Einbau einer neuen einbruchshemmenden Haustür (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361), von sicheren Wohnungseingangstüren (LG Berlin, Urteil v. 15.12.2000, 64 S 318/00; LG Berlin, Urteil v. 5.11.2002, 64 S 170/02, GE 2003, 122; LG Berlin, Urteil v. 2.12.2003, 64 S...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bayerische Bauordnung (BayBO)

Hier gelangen Sie zur Bayerischen Bauordnung.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 4. Es sind keine Erben vorhanden oder aber die Erben schlagen die Erbschaft aus

Erste Fallgruppe Es ist zunächst ein Erbe vorhanden, der aber innerhalb von sechs Wochen die Erbschaft ausschlägt: Solange der Erbe die Erbschaft noch nicht ausgeschlagen hat, kann der Vermieter gegenüber dem potenziell Erbberechtigten die Kündigung aussprechen. Sie bleibt auch dann wirksam, wenn derjenige später auf die Erbschaft verzichtet (§ 1959 Abs. 2 und 3 BGB). Zweite Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 53. Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.14 Erhaltung/Modernisierung

Verweigert der Mieter die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen, kann dies die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.[1] Dies setzt jedoch voraus, dass die Durchführung der Erhaltungsmaßnahme ordnungsgemäß und mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf angekündigt wurde.[2] Insbesondere die Verweigerung der Montage von Rauchwarnmeldern kann die fristlose Kündigung rechtfert...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / 1.1 Tätigkeiten zur Überwachung und Prüfung von Feuerstätten und Lüftungsanlagen

Beratung bei Planung von Feuerungsanlagen, Einbau von Rauchwarnmeldern, Kehren bzw. Reinigen von Feuerstätten, Schornsteinen und Räucheranlagen von Rußablagerungen, ggf. Beseitigung von Verbrennungsrückständen, Reinigen sowie Überprüfen und Messen von Abgas- und Lüftungsanlagen, bei Abgaswegüberprüfung Messung des CO-Gehalts, bei Werten zwischen 500 und 1.000 ppm Wartung der Anl...mehr