Fachbeiträge & Kommentare zu Rabatt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Bender, Die Wiedereinführung von § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für Restaurationsumsätze – Überfällige Rechtsvereinfachung oder doch nur ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 4 Arbeitnehmern von Dritten eingeräumte Rabatte

Der BFH hat mit Urteilen vom 18.10.2012[1] und vom 10.4.2014[2] seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Rabatten, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, konkretisiert. Mit BMF-Schreiben vom 20.1.2015 wurden die Grundsätze aus den zuvor genannten Urteilen über den entschiedenen Einzelfall hinaus für anwendbar erklärt.[3] 4.1 Als Lohn zu versteuern, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 4.2 Kein Lohn zu versteuern bei eigenwirtschaftlichen Gründen

Im Streitfall des BFH-Urteils vom 10.4.2014[1] hatten die Arbeitnehmer der Klägerin Produkte zweier Versicherungsunternehmen zu verbilligten Tarifen erhalten. Die Rabatte des einen Versicherungsunternehmens standen allen Mitarbeitern aller deutschen Versicherungsunternehmen offen. Die vom 2. Versicherungsunternehmen gewährten Rabatte wurden auch Beschäftigten bestimmter ande...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 4.1 Als Lohn zu versteuern, wenn Dritte die Arbeitsleistung zahlen

Im Streitfall des BFH-Urteils vom 18.10.2012[1] bezog ein Krankenhaus aufgrund eines Versorgungsvertrags Apothekenartikel von der Firma X. Diese belieferte aufgrund eines Mitarbeitervorteilsprogramms an Angestellte des Krankenhauses ebenfalls Apothekenartikel zu einem Nachlass auf den üblichen Apothekenendpreis. Das Finanzamt sah die eingeräumten Rabatte als Arbeitslohn von ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Sachzuwendungen Ermittlung des Marktpreises Rabattfreibetrag 1 So kontieren Sie richtig! So ...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 4.3 Wann nach dem BMF Arbeitslohn vorliegt und wann nicht

Diese beiden BFH-Urteile hat das BMF[1] zum Anlass genommen, zur steuerlichen Behandlung von Rabatten, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, wie folgt Stellung zu nehmen: Danach sind Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Rabatte Arbeitslohn, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und sie im Zusammenhang mit...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3.4 Kein Abzug des Rabattfreibetrags

Der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR im Jahr kann in folgenden Fällen nicht zum Abzug gebracht werden: der Arbeitgeber versteuert den Rabatt pauschal – die Pauschalierung führt dazu, dass nicht mehr § 8 Abs. 3 EStG sondern § 8 Abs. 2 EStG Anwendung findet und damit der amtliche Sachbezugswert oder der übliche Endpreis als Maßstab der Bewertung heranzuziehen ist; es werden Waren ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer beim Verkauf von Produkten, die er selber herstellt bzw. m...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Behandlung des geldwerten Vorteils im Lohnsteuerabzugsverfahren

Herr Huber betreibt ein Möbelhandelsunternehmen. Er übereignet seinem Arbeitnehmer im Oktober 01 eine Schrankwand und im November 01 eine Couch zu einem Preis von je 3.000 EUR. Bestell- und Liefertag fallen nicht auseinander. Der durch Preisauszeichnung angegebene Endpreis für Kunden beträgt jeweils 5.000 EUR. Das Möbelhandelsunternehmen gewährt auf diese Möbelstücke durchsc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3.1 Wahlrecht des Arbeitnehmers

Der BFH bestätigt in seinen Urteilen vom 26.7.2012[1] seine bisher vertretene Rechtsauffassung, dass der Arbeitnehmer (im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung) den geldwerten Vorteil wahlweise bewerten lassen kann nach § 8 Abs. 3 EStG mit einem Bewertungsabschlag von 4 % und einem Rabattfreibetrag von 1.080 EUR auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers (Endpreis i...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3.2 Wie der Wert der Sachbezüge ermittelt wird

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Endpreis i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der nachgewiesene günstigste Preis einschließlich sämtlicher Nebenkosten für eine konkrete Ware oder Dienstleistung, die zu vergle...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sachzuwendungen Ermittlung des Marktpreises Rabattfreibetragmehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3.3 So wird der Endpreises ermittelt

Endpreis i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG ist der Preis, zu dem der Arbeitgeber oder der nächstansässige Abnehmer am Abgabeort die konkrete Ware oder Dienstleistung dem fremden Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr am Ende von Verkaufsverhandlungen durchschnittlich anbietet. Von diesem Angebotspreis sind der gesetzliche Bewertungsabschlag von 4 % und der gesetzliche R...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 5 Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

5.1 Verbilligter Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch Geschäftsführer Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.[1] Im entschiedenen Fall war A Geschäftsführer der X-G...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3 Bewertung von Sachbezügen

Das BMF hat mit Schreiben vom 16.5.2013[1] dazu Stellung genommen, wie bei der Bewertung von Sachbezügen das Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG zu werten ist. Grundlage für das BMF-Schreiben sind die BFH-Urteile vom 26.7.2012.[2] 3.1 Wahlrecht des Arbeitnehmers Der BFH bestätigt in seinen Urteilen vom 26.7.2012[1] seine bisher vertretene Rechtsauffassung, dass der Arbei...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 5.1 Verbilligter Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch Geschäftsführer

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.[1] Im entschiedenen Fall war A Geschäftsführer der X-GmbH. an der er zu 5 %, C zu 10 % und die Y-GmbH zu 85 % beteiligt wa...mehr

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Preisnachlass, Arbeitnehmer / 5.2 Veräußerung eines GmbH-Anteils unter Wert

In einem weiteren BFH-Urteil aus dem Jahr 2018 wurde die Klage einer GmbH gegen die Feststellung des Finanzamtes auf Arbeitslohn bei der Veräußerung eines GmbH-Anteils unter Wert abgewiesen.[1] In dem Urteilsfall ging es um eine Y-GmbH, an der die X-GmbH mehrheitlich beteiligt war. Die Y-GmbH veräußerte in den Jahren 1997 bis zum Streitjahr 2000 und auch darüber hinaus mehrf...mehr

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Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens tätig ist und jeweils auch ein Entgelt für die von ihm ausgeführten Leistungen erhält. Ob die von ihm ausgeführten Leistungen als Lieferungen oder als sonstige Leistungen anzusehen sind, hängt von seinem Auftreten gegenüber den Abnehmern ab. Bei den veräußerten Gutscheinen handelt es sich um Gutscheine...mehr

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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 4 Wann die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR gilt

Sachbezüge gehören grundsätzlich zu den Einnahmen eines Arbeitnehmers.[1] Sie bleiben jedoch steuerfrei, wenn die Freigrenze von monatlich 50 EUR nicht überschritten wird.[2] Anzusetzen ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der um 4 % geminderte Endpreis ist der Geldwert des Sachbezugs. Der um etwaige Zuzahlungen ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße undkleine Unternehmen sowie Kleinstunternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.1 Allgemeines

Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit von Rechnungen ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130 SGB V – Rabatt

Referentenentwurf In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Ma...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130a SGB V – Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer

Referentenentwurf § 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausga...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch die folgenden Absätze 1b und 1c ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. 2Satz 1 gilt für die in Absatz 1 Satz 6 und 7 genannten Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln nach A...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben. 2Satz 1 gilt f...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabili...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabili...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: § 36 Festbeträge für Hilfsmittel (1) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll geeignete Hilfsmittel bestimmen, für die, soweit hierdurch eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gefördert und eine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann, Festbeträge festgesetzt werden können. 2Dabei sollen unter Berücksichtigu...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130e wird durch den folgenden § 130e ersetzt: § 130e Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung (1) 1Krankenkassen oder ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und Rabattverträge nach § 130a Abs. 8...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: § 36 Festbeträge für Hilfsmittel (1) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll geeignete Hilfsmittel bestimmen, für die, soweit hierdurch eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gefördert und eine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann, Festbeträge f...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130e wird durch den folgenden § 130e ersetzt: § 130e Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung (1) 1Krankenkassen oder ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und Rabattverträge nach § 130a Abs. 8...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Begründung: Die Vereinbarung von Anforderungen an die Verordnungen von Arzneimitteln mit Zusatznutzen und die entsprechende Berücksichtigung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben in der praktischen Umsetzung wenig Auswirkung. Die Regelung wird daher gestrichen. Stattdessen sind rabattierte patentgeschützte Arzneimittel von Krankenkassen oder ihren Verbänden nach § 130e –...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Begründung: Die Vereinbarung von Anforderungen an die Verordnungen von Arzneimitteln mit Zusatznutzen und die entsprechende Berücksichtigung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben in der praktischen Umsetzung wenig Auswirkung. Die Regelung wird daher gestrichen. Stattdessen sind rabattierte patentgeschützte Arzneimittel von Krankenkassen oder ihren Verbänden nach § 130e –...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.1.4 Bilanzsummen und Umsatzerlöse

Rn 11 Ferner verlangt § 13a Abs. 1 Nr. 1, dass die Bilanzsummen und Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres der betroffenen Unternehmen angegeben werden. Nach § 267 Abs. 4a Satz 1 HGB setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in § 266 Abs. 2 Buchstabe A – E HGB aufgeführt sind. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener Fehlbetrag (268 Abs. 3 HGB) wird nicht einbezo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 312a Entsprechend der früheren Verwaltungspraxis laut R 157 Abs. 4 EStR waren anschaffungsnahe Aufwendungen nach dem Kauf eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Kosten ohne die USt in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer

1 Allgemeines Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie de...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.11 Übermittlung der Arzneimittelkennzahlen (Abs. 6)

Rz. 59 Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.14 Rabattverträge für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Abs. 8a)

Rz. 66 Nach dem mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführten Abs. 8a Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die verwen...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 61 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rabattverfahren (Abs. 1) Rz. 10 Abs. 1 enthält die Regelung eines allgemeinen Herstellerabschlags. Ein Zusammenhang ergibt sich mit Abs. 3 sowie den Abs. 5 bis 7. Abs. 3 stellt eine Ausnahme von Abs. 1 dar. Die Abs. 5 bis 7 betreffen die Rückzahlung der Abschläge, den Nachweis des Abschlags und seine Verrechnung und die gesetzliche Verankerung. Zwischen den abgegebenen Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un...mehr