Fachbeiträge & Kommentare zu Rabatt

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Begriff des Bekanntwerdens

Rz. 94 Tatsachen oder Beweismittel müssen "nachträglich bekannt geworden" sein, d. h., die Tatsachen oder Beweismittel müssen im maßgebenden Zeitpunkt bereits bestanden haben[1] und der Finanzbehörde bis zur Veranlagung unbekannt gewesen sein. Tatsachen, die erst nach Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids entstehen, rechtfertigen daher nicht die Änderung nach § 173 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 2.4.4 Betriebsfeuerwehren

Die Betriebsfeuerwehr (BetrFW) ist keine öffentlich-rechtlich anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflich tätigen Einsatzkräften. Sie ist ausschließlich für ein einziges Unternehmen oder für einen Industriestandort mit mehreren Unternehmen zuständig. Da der Brandschutz ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 2.4.3 Werkfeuerwehr

Die Werkfeuerwehr (WF) ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflich tätigen Einsatzkräften. Die WF ist ausschließlich für ein einziges Unternehmen oder für einen Industriestandort mit mehreren Unternehmen zuständig. Da der Brandschutz der Kom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.2 Wertberichtigungen

Der Teilwert einer Forderung wird durch die Zahlungsfähig- und -willigkeit des Schuldners sowie durch nachträgliche Erlösschmälerungen, wie z. B. Skonti, beeinflusst. Diese Teilwert mindernden Elemente sind grundsätzlich anhand betrieblicher Erfahrungssätze nachzuweisen. Hierbei sind alle Kenntnisse bis zur Bilanzaufstellung zu verwerten (sog. Wertaufhellung).[1] Erkenntnisse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind solche, bei denen der Eingang gefährdet erscheint. Ein solches Ausfallrisiko ist z. B. anzunehmen, wenn mehrfache Mahnungen unbeachtet blieben oder Mahnbescheide erlassen wurden, ohne dass bereits von der Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden muss. Es handelt sich um Forderungen, bei denen ein Verlust droht, dieser aber noch nicht realisiert is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 3 Entgelt

Bemessungsgrundlage bei steuerpflichtigen entgeltlichen Umsätzen ist das Entgelt. Dazu gehört neben den vereinbarten Provisionen auch der Ersatz von Auslagen, die der Unternehmer für Rechnung des Auftraggebers im eigenen Namen ausgegeben hat. Das gilt auch für pauschalen Auslagenersatz. Auch die Provisionen, die an Untervertreter weitergeleitet werden, sind Entgelt des Hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.4 Materialbeistellung und Materialgestellung

Wiederholt auftauchende, für die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung allerdings nicht entscheidende Termini sind "Materialbeistellung" und "Materialgestellung". Stammt ein Teil der Stoffe einer Werklieferung vom Besteller, so spricht man von einer Materialbeistellung zur Werklieferung. Beigestellt werden kann ein Teil des Hauptstoffs, aber auch Nebenstoffe oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 6.1 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Übereignet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät, kann die Übereignung mit 25 % pauschal versteuert werden.[2] Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dessen Aufwendungen für die Internetnutzung ganz oder teilweise ersetzt. Steuerliche Bewertung des Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2.2.2 Vollkostenbetrachtung – Zuschlagskalkulation

Zusätzlich oder ergänzend zur Deckungsbeitragsdarstellung, kann eine Veränderung der Margen durch eine Vollkostenkalkulation dargestellt werden. In der Arbeitshilfe findet sich dazu die Mappe "Zuschlagskalkulation". Analog zum bisherigen Vorgehen ist es möglich, mit nur wenigen Eingaben den Preis unter alten Bedingungen und die finanziellen Folgen des Mindestlohns darzustell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.1 Von Dritten gewährte Rabatte und andere Leistungen

Rabatte, die Arbeitnehmern von Dritten eingeräumt werden, können Arbeitslohn sein, wenn die Leistung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. So spricht es dafür, dass Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvorteile aktiv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist eine besondere Bewertung nicht erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich, liegt Arbeitslohn in voller Höhe des Wertes des Sachbezugs vor. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrauc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vermietermodernisierung – Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Nach der einheitlichen Regelung der Modernisierungsmaßnahmen kann auf die Begriffsbestimmungen in § 555b Bezug genommen werden. Ausgenommen von der Erhöhungsmöglichkeit sind zum einen die unter die neu geschaffene Nr. 2 fallenden Maßnahmen (… durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.1 Rabattgewährung von Dritten

Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkundenabkommen sein, aber auch Ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.6 Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 129 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen fallen nur dann unter die Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Summe der für die steuerpflichtigen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellenden Bemess...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.2 Bewertung des zu besteuernden Vorteils

Der anzusetzende Wert des pauschal zu besteuernden Vorteils bestimmt sich dabei i. d. R. nach dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe.[1] Aus Vereinfachungsgründen kann der Wert auch mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Gesc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6 Vergütungsform und Unternehmergewinn

Selbstständige können auf die Vergütungsform bzw. Zahlungsweise der Auftraggeber Einfluss nehmen. Sie können beispielsweise bestimmen, ob sie diese Rabatte (z. B. bei Barzahlung) oder eine Stundungsmöglichkeit einräumen. Ein weiteres Indiz für das Unternehmerrisiko besteht darin, dass die Vergütung der Arbeitsleistung nicht dem Lohn entspricht, sondern einen Unternehmergewinn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in AfA nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tausch, Versch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der am BilSt noch im UN befindlichen VG überzuleite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Preisnachlass

Veräußert ein Unternehmen kundenbezogene Formen oder Werkzeuge, die dem Unternehmen vom Kunden überlassen werden und in der Folge zur Herstellung von Produkten für den Kunden verwendet werden, bei denen dem Kunden Preisnachlässe gewährt werden, darf es im Jahr der Veräußerung der Formen und Werkzeuge keine Rückstellung bilden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Berufsgenossenschaftsbeiträge

Für die zu leistenden Beiträge des abgelaufenen Geschäftsjahrs ist eine Rückstellung zu bilden. Zu den Berufsgenossenschaftsbeiträgen zählt auch die Umlage für das Insolvenzgeld. Praxis-Beispiel Ein Unternehmen stellt im Februar 03 den Jahresabschluss zum 31.12.02 auf. Die Meldung der beitragsrelevanten Arbeitslöhne für das Jahr 02 an die Berufsgenossenschaft liegt vor; ein B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.23 Geschenke → Zeile 62

Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summe der Geschenke an eine Person,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.7 Aufwendungen für GWG/Auflösung Sammelposten → Zeilen 36 und 37

Für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) gibt es folgende Möglichkeiten: Sammelpostenmethode Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR; Verteilung über 5 Jahre oder: Abschreibung ohne Sammelposten Sofortabschreibung oder lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 800 EUR. Die Wahl der Methode kann für ein J...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Die Aufzeichnungspflichten im Einzelnen

Rz. 27 Durch die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten in § 22f Abs. 1 UStG zum 1.7.2021 hat sich die Zahl der aufzuzeichnenden Punkte schon rein nummerisch auf neun erhöht. Der Erfassungsaufwand hat sich also erhöht, wobei die Betreiber der elektronischen Schnittstellen i. d. R. über die meisten der hier genannten Daten schon aus diesem Grund verfügen dürften, weil sie die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.2 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber überwiegend Dritten Darlehen, z. B. bei Arbeitgebern im Bankengewerbe, ist der Rabattfreibetrag anwendbar.[1] Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem als Endpreis[2] ermittelten Zinssatz und dem Zinssatz, der im Einzelfall konkret vereinbart wurde.[3] Als Endpreis [4] ist der Zinssatz heran...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.1.5 Zuzahlungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen sind abzuziehen. Dazu gehören alle für die Versicherten unmittelbar wirkenden Eigenbeteiligungen (z. B. Arzneimittelzuzahlungen). Schließlich sind die den Krankenkassen bei der Vergütung von Sachleistungen im Verhältnis zu den Leistungserbringern zustehenden Rabatte (z. B. der Apothekenrabatt nach § 130 SGB V oder der Herstellerrabatt nach § 130a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.1.7 Arzneimittel

Der Versicherte kann abweichend von der vierteljährlichen Mindestbindungsfrist die Kostenerstattung für Arzneimittel in Anspruch nehmen.[1] Die Entscheidung kann durch den Versicherten im Einzelfall getroffen werden. Eine vorherige Erklärung gegenüber der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Der Anspruch auf Kostenerstattung entsteht, wenn der Versicherte ein anderes als das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Dauer der Zinsfestle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.2 Maßstabszinssatz als Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab ist bei Dienstleistungen, die ein Kreditinstitut gegenüber seinen Mitarbeitern erbringt, grundsätzlich der Preis, der für diese Leistungen im Preisaushang des Kreditinstituts oder der kontoführenden Zweigstelle angegeben ist, sog. Maßstabszinssatz. Dieser Preisaushang ist für die steuerliche Bewertung auch der Dienstleistungen maßgebend, die vom Umfang her ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.3 Arbeitgeber ist kein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber regelmäßig nur seinen Mitarbeitern Darlehen, z. B. bei Industriebetrieben oder Handelsunternehmen, gilt die allgemeine Bewertungsvorschrift[1] ohne Berücksichtigung des Rabattfreibetrags. Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Zinsvorteile sind mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, sog. Maßstabszins...mehr