Fachbeiträge & Kommentare zu Rabatt

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Forderungsnachlass/Konventionalstrafen

Rn. 63 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Wenn Forderungen i. R.e. gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens ermäßigt oder aus anderen Gründen ausstehende Forderungen (außerplanmäßig) abgeschrieben werden (z. B. wegen Uneinbringlichkeit), so liegt kein Preisnachlass vor, zumal das UN seine Liefer- und Leistungsverpflichtungen aus dem der Forderung zugrunde liegenden ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 116 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Normengefüge der IFRS (vgl. des Weiteren auch HdR-E, HGB, § 275, Rn. 159ff.) ist insbesondere die Ertragsrealisierung (d. h. Zeitpunkt sowie Höhe der "UE") und weniger die inhaltliche Abgrenzung Gegenstand der Ausführungen. In diesem Zusammenhang wurde unter der Ägide des im September 2010 teilweise überarbeiteten Rahmenkonzepts (RK) hins... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsung langfristiger un- bzw. niedrigverzinslicher Forderungen

Rn. 62 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Werden langfristige Zahlungsziele ohne angemessene Verzinsung vereinbart, muss die Forderung diskontiert werden. "UE" liegen nur in Höhe des Barwerts vor. Die durch die Aufzinsung über die Laufzeit anfallenden Zinserträge sind unter dem Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" auszuweisen (vgl. NWB HGB-Komm. (2025), § 277, Rn. 28f.). mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Wandlung, Minderung und Umsätze mit Rückgaberecht

Rn. 64 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sind Entgelte aus "UE" zurückzugewähren, weil der Kunde seine allg. Rechte auf Wandlung oder Minderung wahrnimmt, so müssen in dieser Höhe auch die "UE" gekürzt werden. Hierunter fallen der Rücktritt vom Vertrag, Erlösgutschriften oder Strafen wegen Mängel, schlechter Qualität oder nicht erreichter Leistungs- oder Verbrauchsparameter sowie Pr... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 22 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Nach § 277 Abs. 1 sind als "UE" die "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen." Mit der Definition des Begriffs "UE" ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zurückgewährte Entgelte

a) Wandlung, Minderung und Umsätze mit Rückgaberecht Rn. 64 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sind Entgelte aus "UE" zurückzugewähren, weil der Kunde seine allg. Rechte auf Wandlung oder Minderung wahrnimmt, so müssen in dieser Höhe auch die "UE" gekürzt werden. Hierunter fallen der Rücktritt vom Vertrag, Erlösgutschriften oder Strafen wegen Mängel, schlechter Qualität oder nicht err... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sonstige zurückgewährte Entgelte

Rn. 65 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sonstige zurückgewährte Entgelte sind: Gutschriften für Preis-, Gewichts- oder Mengendifferenzen, Fracht- und Verpackungskosten sowie Rückwaren. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Umsatzsteuer

Rn. 36 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 277 Abs. 1 ist auch die USt von den UE abzuziehen. Art. 28 der 4. EG-R führte diesbezüglich aus, dass die "Mehrwertsteuer und andere[.] unmittelbar auf den Umsatz bezogene[.] Steuern" von den "UE" abzuziehen sind. Einengend gegenüber dem Wortlaut der 4. EG-R hatte der deutsche Gesetzgeber den Kreis der nicht unter den "UE" auszuweisen... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Erlöse aus Verkauf

Rn. 44 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 277 Abs. 1 unterscheidet zwischen Erlösen aus dem Verkauf und Erlösen aus der Vermietung oder Verpachtung. Besteht die Geschäftstätigkeit eines UN in der Erzeugung oder Fertigung von Gegenständen oder im Vertrieb von Waren, ist der Verkauf die übliche Form der Leistungserzielung. Die im Posten "UE" auszuweisenden Verkäufe dienen damit der D... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 4 Wann die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR gilt

Sachbezüge gehören grundsätzlich zu den Einnahmen eines Arbeitnehmers.[1] Sie bleiben jedoch steuerfrei, wenn die Freigrenze von monatlich 50 EUR nicht überschritten wird.[2] Anzusetzen ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der um 4 % geminderte Endpreis ist der Geldwert des Sachbezugs. Der um etwaige Zuzahlungen ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Stellung, Zweck und Entwicklung der Vorschrift(en) im geltenden Recht

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 277 enthält Vorschriften zu einzelnen GuV-Posten: Umsatzerlöse (UE), Bestandsveränderungen, außerplanmäßige AfA, Verlustübernahmen/Gewinnabführungen sowie Erfolgsbeiträge aus der Abzinsung und Währungsumrechnung. Die letzte Änderung erfolgte durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.06.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.). Die "... mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße undkleine Unternehmen sowie Kleinstunternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgen... mehr

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / 3. Andere Zuwendungen

Rz. 72 Erhalten Destinatäre Zuwendungen nicht nach der Satzung, sondern aufgrund gesonderter schuldrechtlicher Vereinbarungen, also eben nicht in ihrer Eigenschaft als Destinatär, sind diese Zahlungen bei der Familienstiftung ggf. als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben zu behandeln. Diese Vergütungen werden, auch wenn sie unangemessen hoch sind, nicht als verdeckte Gew... mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130a SGB V – Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer

Referentenentwurf § 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausga... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130 SGB V – Rabatt

Referentenentwurf In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Ma... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch die folgenden Absätze 1b und 1c ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. 2Satz 1 gilt für die in Absatz 1 Satz 6 und 7 genannten Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln nach A... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben. 2Satz 1 gilt f... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabili... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabili... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130e wird durch den folgenden § 130e ersetzt: § 130e Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung (1) 1Krankenkassen oder ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und Rabattverträge nach § 130a Abs. 8... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: § 36 Festbeträge für Hilfsmittel (1) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll geeignete Hilfsmittel bestimmen, für die, soweit hierdurch eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gefördert und eine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann, Festbeträge f... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130e wird durch den folgenden § 130e ersetzt: § 130e Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung (1) 1Krankenkassen oder ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und Rabattverträge nach § 130a Abs. 8... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: § 36 Festbeträge für Hilfsmittel (1) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll geeignete Hilfsmittel bestimmen, für die, soweit hierdurch eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gefördert und eine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann, Festbeträge festgesetzt werden können. 2Dabei sollen unter Berücksichtigu... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Begründung: Die Vereinbarung von Anforderungen an die Verordnungen von Arzneimitteln mit Zusatznutzen und die entsprechende Berücksichtigung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben in der praktischen Umsetzung wenig Auswirkung. Die Regelung wird daher gestrichen. Stattdessen sind rabattierte patentgeschützte Arzneimittel von Krankenkassen oder ihren Verbänden nach § 130e –... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Begründung: Die Vereinbarung von Anforderungen an die Verordnungen von Arzneimitteln mit Zusatznutzen und die entsprechende Berücksichtigung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben in der praktischen Umsetzung wenig Auswirkung. Die Regelung wird daher gestrichen. Stattdessen sind rabattierte patentgeschützte Arzneimittel von Krankenkassen oder ihren Verbänden nach § 130e –... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.1.4 Bilanzsummen und Umsatzerlöse

Rn 11 Ferner verlangt § 13a Abs. 1 Nr. 1, dass die Bilanzsummen und Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres der betroffenen Unternehmen angegeben werden. Nach § 267 Abs. 4a Satz 1 HGB setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in § 266 Abs. 2 Buchstabe A – E HGB aufgeführt sind. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener Fehlbetrag (268 Abs. 3 HGB) wird nicht einbezo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 312a Entsprechend der früheren Verwaltungspraxis laut R 157 Abs. 4 EStR waren anschaffungsnahe Aufwendungen nach dem Kauf eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Kosten ohne die USt in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind ... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer

1 Allgemeines Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie de... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.11 Übermittlung der Arzneimittelkennzahlen (Abs. 6)

Rz. 59 Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß ... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.14 Rabattverträge für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Abs. 8a)

Rz. 66 Nach dem mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführten Abs. 8a Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die verwen... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 61 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rabattverfahren (Abs. 1) Rz. 10 Abs. 1 enthält die Regelung eines allgemeinen Herstellerabschlags. Ein Zusammenhang ergibt sich mit Abs. 3 sowie den Abs. 5 bis 7. Abs. 3 stellt eine Ausnahme von Abs. 1 dar. Die Abs. 5 bis 7 betreffen die Rückzahlung der Abschläge, den Nachweis des Abschlags und seine Verrechnung und die gesetzliche Verankerung. Zwischen den abgegebenen Ar... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.2 Beschränkung auf Sachleistungen

Rz. 14 Die auf Arzneimittel als Sachleistungen der Krankenkassen bezogenen gesetzlichen Herstellerrabatte haben ausschließlich eine sozialrechtliche Funktion, indem sie die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Arzneimittelkosten entlasten. Eine umsatzsteuerrechtliche Funktion haben sie dagegen, auf die Krankenkasse bezogen, nicht. So hatte das Finanzgericht Münster im... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1 Rabattverfahren (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 enthält die Regelung eines allgemeinen Herstellerabschlags. Ein Zusammenhang ergibt sich mit Abs. 3 sowie den Abs. 5 bis 7. Abs. 3 stellt eine Ausnahme von Abs. 1 dar. Die Abs. 5 bis 7 betreffen die Rückzahlung der Abschläge, den Nachweis des Abschlags und seine Verrechnung und die gesetzliche Verankerung. Zwischen den abgegebenen Arzneimitteln nach Satz 1 und ... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.1 Anspruch gegen den Unternehmer

Rz. 12 Der pharmazeutische Unternehmer ist nach Abs. 1 Satz 3 verpflichtet, den Apotheken den gesetzlichen Herstellerrabatt zu erstatten. Bedenken der Apotheken, sie würden auf den sich an die Hersteller richtenden Rabatten sitzen bleiben, hat der Gesetzgeber in der Weise Rechnung getragen, dass explizit die Regelungen zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs in Abs. 1, 5 u... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.3 Fertigarzneimittel Abs. 1 Satz 6

Rz. 16 Durch Abs. 1 Satz 6 ist klargestellt, dass sich die Herstellerabschläge auf solche Fertigarzneimittel beziehen, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5a (Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei der Abrechnung nach § 300) berechnet sind, sowie auf solc... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.1 Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung

Rz. 51 Gründe für den Rechtsanspruch auf Ausnahmegenehmigung nach Abs. 4 können vorliegen, wenn der Herstellerabschlag aufgrund einer besonderen Marktsituation die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers sowie der Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens gefährden würde. Dabei kommt es darauf an, ob sich bei der konzernbezogenen Prüfung herausstellt, dass der Konzern... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.3 Rechtsschutz

Rz. 57 Der Antragsteller erhält vom BAFA einen zustimmenden oder ablehnenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Er ist beim positiven Bescheid verpflichtet, die maßgeblichen Verbände und Betreiber der maßgeblichen Arzneimittel-Preisdatenbank zu informieren, was er schon im eigenen Interesse tun wird. Bewilligte Ausnahmen werden außerdem auf der Internetseite der BAFA veröf... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.4 Empfängnisverhütende Arzneimittel

Rz. 28 Vom gesetzlichen Herstellerabschlag ausgenommen bleiben verordnungspflichtige empfängnisverhütende Mittel für weibliche Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, weil für sie auf Kontrazeptiva (Antibabypille) und Intrazeptiva (sog. "Pille danach") nach § 24a kein Versorgungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung besteht; diese Frauen haben empfä... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9 Genehmigung der Freistellung von gesetzlichen Herstellerabschlägen (Abs. 4 und 9)

Rz. 50 Durch Anfügung der Sätze 2 bis 8 ist Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG mit Wirkung zum 30.7.2010 insoweit umgesetzt worden, als pharmazeutische Unternehmer nach § 130a Abs. 4 und Abs. 9 eine Ausnahmegenehmigung vom Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen beantragen können, wenn dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist. Über den Antrag, den der I... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.12 Verrechnung des Herstellerabschlags (Abs. 7)

Rz. 60 Wird die 10-Tage-Frist für die Erstattung des Herstellerrabatts vom pharmazeutischen Unternehmer überschritten, darf die Apotheke den gesetzlich bestimmten und der Krankenkasse überwiesenen Herstellerrabatt mit Forderungen des nach Abs. 5 zahlungspflichtigen Großhändlers verrechnen. Dasselbe gilt für Großhändler gegenüber pharmazeutischen Unternehmern, wobei diese Abs... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.15 Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Abs. 9)

Rz. 67 Abs. 9 regelt eine weitere Möglichkeit, den gesetzlichen Herstellerrabatt für ein Arzneimittel auszusetzen. Dabei geht es um Arzneimittel, die zur Behandlung seltener Leiden nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1999 zugelassen sind. Ziel ist, dass diese wichtigen Arzneimittel für die Versorgung weiterhin zur Verf... mehr