Fachbeiträge & Kommentare zu Rabatt

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Abrechnung von Lohnzahlunge... / 4 Rabatt und Preisnachlass durch Dritte

Zu den beitragspflichtigen Zahlungen von Dritten zählen auch hier insbesondere Rabatte und Preisnachlässe, die der Arbeitnehmer von einem Dritten erhält. Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen zählen ebenso dazu. Für die Beurteilung der Beitragspflicht kommt es nicht darauf an, ob die Einnahme als Geschenk deklariert wird. Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.5.2 Preisnachlässe in Konzernunternehmen

Keine begünstigten Belegschaftsrabatte begründen Preisnachlässe, die im Rahmen eines Konzerns in einem vom Arbeitgeber betriebenen Mitarbeiter-Verkaufsladen für Waren der Mutter- oder Schwestergesellschaft eingeräumt werden.[1] Der verbilligte Bezug von Waren und Dienstleistungen ist im Rahmen eines Konzerns nur insoweit begünstigt, als diese vom arbeitsrechtlichen Arbeitgeb...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.5.1 Rabatte des arbeitsrechtlichen Arbeitgebers

Begünstigt sind nur solche Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere Arbeitgeber sein. Bei Verlagserzeugnissen ist z. B. nicht nur der Herausgeber begünstigt, sondern auch die herstellende Druckerei.[1] Deshalb können z. B. Druckerei-Mitarbeiter, die für einen anderen Zeitung...mehr

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Rabatt / 1.3 Marktübliche Rabatte nicht lohnsteuerpflichtig

Personalrabatte führen nur dann zu steuerpflichtigem Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeberrabatt über das hinausgeht, was fremde Dritte für das gleiche Produkt am Markt als Rabatt erhalten. Für den Fremdvergleich darf der Arbeitgeber auf den günstigsten Preis am Markt abzustellen.[1] Der übliche Endpreis kann daher auch der nachgewiesene günstig...mehr

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Rabatt / 4 Rabatt bei Gruppen- und Sammelversicherung

Bei der Direktversicherung von Arbeitnehmern in Form von Gruppen- und Sammelversicherungen räumen die Versicherungsunternehmen Rabatte ein. Dabei werden die für Einzelversicherungen geltenden Tarifbeiträge ermäßigt und auch der Unterjährigkeitszuschlag wird abgesenkt. Beide Ermäßigungen sind lohnsteuerlich nicht als Arbeitslohn zu erfassen.mehr

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Preisnachlass

Begriff Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Preisnachlass (Belegschaftsrabatt), ist dies für den Arbeitnehmer grundsätzlich ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils ist zunächst zu prüfen, ob das Produkt vom Arbeitgeber typischerweise überwiegend an fremde Dritte verkauft wird, z. B. ein Kaufhausangestell...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.2.1 Bewertungsabschlag von 4 %

Zunächst ist ein Bewertungsabschlag von 4 % auf den Endpreis vorzunehmen. Maßgebend ist der Wert, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Welcher Preis von einem Letztverbraucher im Rahmen von Preisverhandlungen tatsächlich erzielt werden kann, sp...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Sozialversicherungsrechtlich führen Rabatte an Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil, der als Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Allerdings übernimmt das Sozialversicherungsrecht die lohnsteuerlichen Bewertungs- und Steuerfreibetragsregelungen. Beitragspflichtig sind daher grundsätzlich nur die lohnsteuerpflichtigen Rabattvort...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 2 Aufzeichnungspflichten bei Belegschaftsrabatten

Zur steuerlichen Erfassung von Belegschaftsrabatten hat der Arbeitgeber diese bei jeder Lohnabrechnung im Lohnkonto besonders kenntlich zu machen und ohne Kürzung um den sog. Rabattfreibetrag aufzuzeichnen. Dabei sind der Abgabetag, der Abgabeort und ggf. das Entgelt, das der einzelne Arbeitnehmer für den Sachbezug entrichtet hat, anzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Sozialversicherungsrechtlich führen Rabatte an Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil, der als Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Allerdings übernimmt das Sozialversicherungsrecht die lohnsteuerlichen Bewertungs- und Steuerfreibetragsregelungen. Beitragspflichtig sind daher grundsätzlich nur die lohnsteuerpflichtigen Rabattvorteile.mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.6 Nutzungsüberlassungen

1.6.1 Zusätzliche Anforderungen Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist a...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1 Besondere Bewertungsregelung für Belegschaftsrabatte

1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit be...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.4 Prüfungsschema Belegschaftsrabatt

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Waren und Rabatte in der En... / Zusammenfassung

Überblick Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zählen unter der Bezeichnung Sachbezüge oder geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn. Schwierigkeiten bereitet häufig die Unterscheidung in steuerpflichtige Sachbezüge einerseits und in nicht steuerbare Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse sowie Aufmerksam...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.2.2 Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte

Neben dem Bewertungsabschlag von 4 % erhält der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rabattfreibetrag von 1.080 EUR im Kalenderjahr, wenn er verbilligt Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erhält. Zahlt also ein Arbeitnehmer ein geringeres Entgelt, als sich aufgrund des Bewertungsabschlags ergibt, ist der hierdurch entstehende geldwerte Vorteil nur ins...mehr

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Waren und Rabatte in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zählen unter der Bezeichnung Sachbezüge oder geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn. Schwierigkeiten bereitet häufig die Unterscheidung in steuerpflichtige Sachbezüge einerseits und in nicht steuerbare Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse s...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.5 Voraussetzungen der Rabattregelung

Die Rabattregelung (Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag) darf nur angewendet werden, wenn der Arbeitgeber bei der Überlassung von Waren und Dienstleistungen bestimmte Grundsätze beachtet. Voraussetzungen für die Anwendung der Rabattfreibetragsregelung sind, dass der Arbeitgeber (und nicht etwa ein Dritter) dem Arbeitnehmer den Preisvorteil einräumt, der Arbeitgeber einen R...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils

Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit bei der Lohnabrechnung von Sachbezügen ...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.2 Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag

Nach der lohnsteuerlichen Definition fallen unter den Begriff "Arbeitslohn" alle Leistungen, die durch das individuelle Arbeitsverhältnis veranlasst sind und die nicht ausdrücklich steuerbefreit sind. Daher gehören auch Rabatt- oder Preisvorteile, die der Arbeitgeber bei der Abgabe von Waren und Dienstleistungen gewährt, zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings best...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 2 Belegschaftsrabatte: Unterschiedliche Bewertung möglich

Werden Warengutscheine oder Sachzuwendungen anstelle vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts gewährt, vertreten die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Geldwerte Vorteile aus Warengutscheinen und Sachleistungen, die der Arbeitgeber als freiwillige Leistung zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt, fallen unter § 8 Abs. 3 EStG und gehören – soweit ...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.8 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung

Belegschaftsrabatte sind nicht nur bei der Lohnsteuer von Bedeutung; sie unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. Weder der kleine Rabattfreibetrag von 50 EUR noch der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR dürfen bei der Berechnung der Umsatzsteuer abgezogen werden. Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten des Arbeitgebers oder das vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahlte Entgelt.[1]mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.5.4 Keine Pauschalbesteuerung

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Rabattfreibetrags ist, dass keine Pauschalversteuerung der Rabattvorteile erfolgt. Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen. Die Wahl kann der Arb...mehr

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Waren und Rabatte in der En... / 1.6.1 Zusätzliche Anforderungen

Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist aber nur dann nach den Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / Lohnsteuer

1 Besondere Bewertungsregelung für Belegschaftsrabatte 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.6.2 Nachteile durch Anwendung der Rabattregelung

Die im Normalfall günstige Regelung für Belegschaftsrabatte kann sich auch nachteilig auswirken, wenn die Nutzungsüberlassung in einem Dienstwagen oder einer freien Unterkunft besteht. Die Anwendung der Rabattregelung ist bei diesen Sachverhalten an den Wegfall günstiger Wertansätze geknüpft, etwa den Verzicht auf die 1-%-Regelung sowie die amtlichen Sachbezugswerte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.1 Arbeitnehmer im Ruhestand

Unerheblich ist, ob der Personalrabatt aufgrund einer früheren oder gegenwärtigen Beschäftigung zufließt. Auch im Ruhestand befindliche Steuerzahler können von ihrem früheren Arbeitgeber Personalrabatte beziehen. Keine Rabatte aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses sind Rabatte, die allein wegen einer gegenwärtigen Tätigkeit bei einem zum Konzernverbund gehörenden Tocht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6 Begünstigte Waren und Dienstleistungen

2.6.1 Begünstigte Waren Begünstigt sind alle Waren, die wie Sachen[1] behandelt werden. Beschäftigte von Energieversorgungsunternehmen können den Bewertungsabschlag und den Rabattfreibetrag auch für die unentgeltliche oder verbilligte Energielieferung erhalten. Der Rabattfreibetrag gilt außerdem für unentgeltliche Sachbezüge, wie z. B. für den Haustrunk im Brauereigewerbe oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.7 Rabattfreibetrag oder pauschale Lohnsteuer

Bei einem Rabatt, der 1.080 EUR überschreitet und damit steuerpflichtig ist, kann es sich je nach Häufigkeit um laufenden Arbeitslohn oder auch um einen sonstigen Bezug handeln. Soweit ein sonstiger Bezug vorliegt, kann die Lohnsteuer pauschaliert werden, und zwar nach § 40 Abs. 1 EStG mit dem betriebsspezifischen Pauschsteuersatz. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalbeste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1 Bewertung mit dem marktüblichen Preis

1.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort Die Bewertung des Vorteils für eine kostenlos oder verbilligt überlassene Ware oder Dienstleistung richtet sich nach dem Preis, der in der Mehrzahl der Verkaufsfälle, d. h. bei der umsatzstärksten Filiale, am Abgabeort von Letztverbrauchern tatsächlich gezahlt wird. Übliche Preisnachlässe werden deshalb bei der Bewertung einer Ware oder Dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2 Verbilligte Waren oder Dienstleistungen vom Arbeitgeber

2.1 Rabattfreibetrag von 1.080 EUR Eine Sonderregelung gilt für Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers, die er nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt, vertreibt oder erbringt. In diesen Fällen ist der Preisvorteil nur lohnsteuer- und beitragspflichtig, soweit er den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR jährlich übersteigt; die 50-EUR-Freigrenze (bis 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5 Anzeigepflichten

5.1 Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeber Soweit der Arbeitgeber die lohnsteuerpflichtigen Rabatte nicht selbst ermitteln kann (z. B. in Organschaftsfällen oder bei wechselseitiger Gewährung von Rabattvorteilen), ist der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Höhe der steuerpflichtigen Preisvorteile am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums schriftlich anzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.3 Begünstigte Belegschaftsrabatte

Begünstigt sind alle Waren, die wie Sachen[1] behandelt werden. Die Rabattregelung gilt deshalb auch für den verbilligten Bezug von Strom und Wärme. Als begünstigte Dienstleistungen kommen alle personellen Dienstleistungen in Betracht, die üblicherweise gegen Entgelt erbracht werden. Personalrabatte können demnach auch in den nachfolgenden Leistungen an die Arbeitnehmer best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.4 Bewertungswahlrecht: Rabattfreibetrag oder günstigster Marktpreis

2.4.1 Arbeitnehmerwahlrecht im Veranlagungsverfahren Ausgangsgröße für die Bewertung von Belegschafts- bzw. Personalrabatten ist nicht der "günstigste Marktpreis", sondern der Angebotspreis als Ergebnis von Verkaufsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.[1] Dieser vom Arbeitgeber bestimmte Endpreis kann aber – auch nach Abzug des 4 %igen Bewertungsabschlags und des Rabattfreibetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5 Besonderheiten

2.5.1 Arbeitnehmer im Ruhestand Unerheblich ist, ob der Personalrabatt aufgrund einer früheren oder gegenwärtigen Beschäftigung zufließt. Auch im Ruhestand befindliche Steuerzahler können von ihrem früheren Arbeitgeber Personalrabatte beziehen. Keine Rabatte aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses sind Rabatte, die allein wegen einer gegenwärtigen Tätigkeit bei einem zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Zusammenfassung

Begriff Rabatte, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen einräumt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Als Bemessungsgrundlage für den Vorteil der kostenlosen oder verbilligten Überlassung ist zunächst der Wert des Bezugs zu ermitteln. Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Waren oder Dienstleistungen, die der Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1.2 Bewertungsabschlag von 4 %

Aus Vereinfachungsgründen kann auf die Ermittlung des um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreises verzichtet und die Ware oder Dienstleistung mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem diese fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird.[1] Im Einzelhandel sind dies die Preise, mit denen die Waren ausgezeichnet werden.[2] Bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.3 Ermittlung des Preisvorteils

Für die Berechnung des Preisvorteils werden nicht die üblichen Endpreise am Abgabeort, sondern die im allgemeinen Geschäftsverkehr vom Arbeitgeber selbst tatsächlich geforderten Endpreise zugrunde gelegt. Ausgangsgröße ist der vom Arbeitgeber angebotene Endpreis, der auch Preisnachlässe umfasst.[1] Von diesen Endpreisen kann in jedem Fall ein Preisabschlag von 4 % vorgenomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Arbeitsrecht

Häufig lässt der Arbeitgeber neben dem in Geld gezahlten Arbeitslohn dem Arbeitnehmer als Entgelt für seine Tätigkeit weitere Vorteile zukommen. Praxis-Beispiel Formen von Rabatten Zumeist handelt es sich um die Einräumung verbilligten Wareneinkaufs (Personalrabatte), die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die Einräumung privater kostenloser Nutzungsmöglichkeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 6 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Bei jeder Lohnabrechnung sind Sachbezüge getrennt vom Barlohn im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für die einbehaltene Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen und unter Angabe des Abgabetages oder bei laufenden Bezügen des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des etwa gezahlten Entgelts mit dem steuerlich maßge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5.1 Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeber

Soweit der Arbeitgeber die lohnsteuerpflichtigen Rabatte nicht selbst ermitteln kann (z. B. in Organschaftsfällen oder bei wechselseitiger Gewährung von Rabattvorteilen), ist der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Höhe der steuerpflichtigen Preisvorteile am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums schriftlich anzuzeigen und dabei die Richtigkeit seine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.5.3 Kein Belegschaftshandel

Die Herstellung, der Vertrieb der Waren oder die Abgabe der Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erfolgen. Nicht begünstigt ist deshalb das arbeitstägliche Kantinenessen. Der Rabattfreibetrag kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da im Vordergrund die Essensabgabe an die Belegschaft steht. Ähnlich verhält es sich mit Waren, die der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.2.3 Bewertungswahlrecht für Belegschaftsrabatte

Ausgangsgröße für die Bewertung von Belegschafts- bzw. Personalrabatten ist der Angebotspreis als Ergebnis von Verkaufsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.[1] Dieser vom Arbeitgeber bestimmte Endpreis kann aber – auch nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4 % und des Rabattfreibetrags – über den tatsächlichen Marktverhältnissen und damit über dem "günstigsten Marktpreis im In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.2 Definition "arbeitsrechtlicher Arbeitgeber"

Die Gewährung des Sachbezugs muss nicht nur Ausfluss des Dienstverhältnisses sein. Begünstigt sind ausschließlich Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Abzustellen ist auf den arbeitsrechtlichen Arbeitgeber, demgegenüber die arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen.[1] Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.7 Lohnsteuerpauschalierung schließt Rabattregelung aus

Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen.[1] Haben die obersten Landesfinanzbehörden hierfür Durchschnittswerte angesetzt, gelten diese Werte auch für den Bereich der Sozialversicherung. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5.2 Arbeitgeber gegenüber Betriebsstättenfinanzamt

Macht der Arbeitnehmer keine oder erkennbar unrichtige Angaben, hat der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen.[1] Eine solche Mitteilung an das Betriebsstättenfinanzamt hat unverzüglich zu erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der (sich aus seiner qualifizierten Mitwirkung oder der Unternehmensverbundenheit abzuleitenden) gebotenen Sorgfalt erkennen kann, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6.1 Begünstigte Waren

Begünstigt sind alle Waren, die wie Sachen[1] behandelt werden. Beschäftigte von Energieversorgungsunternehmen können den Bewertungsabschlag und den Rabattfreibetrag auch für die unentgeltliche oder verbilligte Energielieferung erhalten. Der Rabattfreibetrag gilt außerdem für unentgeltliche Sachbezüge, wie z. B. für den Haustrunk im Brauereigewerbe oder für die Freitabakwaren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.4.1 Arbeitnehmerwahlrecht im Veranlagungsverfahren

Ausgangsgröße für die Bewertung von Belegschafts- bzw. Personalrabatten ist nicht der "günstigste Marktpreis", sondern der Angebotspreis als Ergebnis von Verkaufsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.[1] Dieser vom Arbeitgeber bestimmte Endpreis kann aber – auch nach Abzug des 4 %igen Bewertungsabschlags und des Rabattfreibetrags – über den tatsächlichen Marktverhältnissen liege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Entgelt

1 Bewertung mit dem marktüblichen Preis 1.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort Die Bewertung des Vorteils für eine kostenlos oder verbilligt überlassene Ware oder Dienstleistung richtet sich nach dem Preis, der in der Mehrzahl der Verkaufsfälle, d. h. bei der umsatzstärksten Filiale, am Abgabeort von Letztverbrauchern tatsächlich gezahlt wird. Übliche Preisnachlässe werden deshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1.4 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der mit dem üblichen Endpreis oder mit 96 % des Angebotspreises ermittelte Geldwert des Sachbezugs gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich erhält. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht unentgeltlich, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Geldwert und dem gezahlten Entgelt als gel...mehr