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Abwehrender Brandschutz: Einführung und Rechtsgrundlagen / 2.4.3 Werkfeuerwehr

Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
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Die Werkfeuerwehr (WF) ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflich tätigen Einsatzkräften. Die WF ist ausschließlich für ein einziges Unternehmen oder für einen Industriestandort mit mehreren Unternehmen zuständig.

Da der Brandschutz der Kommune obliegt, müssen Werkfeuerwehren Schadensereignisse auf dem Werkgelände an die Kommune melden.

 
Praxis-Tipp

Rabatt in der Feuerversicherung

Erfüllt eine Werkfeuerwehr die Anforderungen der VdS Schadenverhütung (ehem. Verband der Sachversicherer), kann dies vom Schadenversicherer mit bis zu 35 % Rabatt in der Brandschadenversicherung und der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung honoriert werden.

Werkfeuerwehren können mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzt sein oder bei Bedarf mit nebenberuflichen Kräften besetzt werden.

Die Ausbildung von Angehörigen einer Werkfeuerwehr ist analog der von öffentlichen Feuerwehren. Die Spezialisierung auf betriebliche Belange erfolgt nach der Grundausbildung.

Werkfeuerwehren können auf Anforderung der kommunalen Feuerwehr auch außerhalb des Werkgeländes tätig werden. Dabei darf der Grundschutz des Werks oder Unternehmens jedoch nicht vernachlässigt werden.

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 754 Werkfeuerwehren.

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