Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2 Ermittlung der Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode

3.2.1 Allgemeines Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, da...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.3 Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

In der Umsatzsteuer gelten im Unterschied zur Ertragsteuer keinerlei Sonderregelungen für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge. Es erfolgt also weder eine Kürzung des inländischen Listenpreises im Rahmen der 1 %-Regelung noch eine Kürzung der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode.[1]mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.2 Privatnutzung eines Dienstwagens samt Fahrer

Hinsichtlich der Nutzung eines Fahrzeugs durch Unternehmer mit Fahrer gibt es keine speziellen Äußerungen der Finanzverwaltung zur Behandlung im Detail. Entsprechend sind hierzu sinngemäß die Grundsätze für den Arbeitnehmerfall anzuwenden.[1]Die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führt zu einem Vorteil, der grundsätzlich nac...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.1 Methodenwahl

Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der 1 %-Regelung. F...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4 Nachweise zur betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs

Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung ste...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichweite des Ele...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeugs...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5 Steuerliche Behandlung von Ladestrom

4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolte...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2 Zuordnung des Kraftfahrzeugs zum Betriebsvermögen

2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. [1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Ben...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6 Weitere Sonderregelungen

6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5 Umsatzsteuer

5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwe...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3 Ermittlung der Nutzungsentnahme für die Privatfahrten

3.1 Methodenwahl Bei einem dem (notwendigen) Betriebsvermögen zugeordneten Kraftfahrzeug (Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt), kann der Unternehmer im Rahmen eines Wahlrechts die Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung vornehmen. Die Wahl besteht dann zwischen der genauen Berechnung mit einem Fahrtenbuch und der pauschalen Ermittlungsmethode in Form der...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.3 Mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Nach strenger Ansicht des BFH ist bei mehreren zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden können, für jedes einzelne Fahrzeug ein Nutzungswert nach der 1 %-Regelung zu berechnen, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden.[1] Im Fall des Einsatzes eines Wechselkennzeichens im Fall von zwei oder mehreren Fahrzeugen im Betriebsvermögen, ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.6 Dreiecksfahrten

Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung). Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.4 Pkw im Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft

Für die Zuordnung des Pkw eines Gesellschafters einer Personengesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Zuordnung zum gewillkürten bzw. notwendigen Betriebsvermögen entsprechend. Es erfolgt eine Zuordnung des Pkw zum gewillkürten oder notwendigen Sonderbetriebsvermögen I, da es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, welches zwar d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.1 Allgemeines

Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, das Verhältnis zwis...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.5 Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Nutzt der Unternehmer das Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, ist der private Nutzungswert i. H. v. 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer[1]je Wegstrecke der einfachen Fahrt zu erhöhen.[2] Allerdings kann die einfache Wegstrecke einer Familienheimfahrt pro Woche steuermindernd mit 0,30 EUR angesetzt werden (In den VZ 2022 ...mehr

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Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch den Unternehmer

Zusammenfassung Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug a...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.7 Fahrten zu mehreren Betriebsstätten

Für den Fall, dass ein Unternehmer von seiner Wohnung an jeweils verschiedenen Tagen zu mehreren Betriebsstätten des Unternehmens fährt, die unterschiedlich weit entfernt vom Wohnort liegen, kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben die Entfernung zur nächst gelegenen Betriebsstätte als Maßstab gelten. Im 1. Schritt sind 0,002 %...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1 Regelung bis zum 31.12.2018

Die Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] (AmtshilfeRLUmsG) in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergänzt. Die Regelungen sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge entsprechend anzuwenden sowie für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge anzuwenden, ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.2 1 %-Regelung

Im Rahmen der Anwendung der 1 %- Regelung werden die Kosten des Batteriesystems durch einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis berücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung nach der 1 %-Regelung Das Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh wurde im Jahr 2015 angeschafft und erstmals zugelassen, der Bruttolistenpreis betrug insgesamt 55.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. D...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.1 Entnahme von Ladestrom für private Zwecke

Soweit Ladestrom vom Unternehmer für private Zwecke genutzt wird, gelten grundsätzlich die Entnahmegrundsätze entsprechend. Bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode für die Privatnutzung ist der für private Zwecke verbrauchte Strom grundsätzlich über dem pauschalen Wertansatz (1 % bzw. 0,5 % oder 0,25 %-Methode) abgegolten. Nur im Rahmen der individuellen Wertermittlu...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4 Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeug

4.1 Regelung bis zum 31.12.2018 Die Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] (AmtshilfeRLUmsG) in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergänzt. Die Regelungen sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge entsprechend anzuwenden sowie für Elektrofahrräder und Elekt...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächli...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.2 Regelung ab dem 1.1.2019

Mit dem JStG 2018[1] erfolgte eine Halbierung des Ansatzes der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen für Anschaffungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen in dem Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Hybridfahrzeuge, die n...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.2 Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe

Es kann vorkommen, dass der Unternehmer das Fahrzeug auch an einer privaten Ladevorrichtung (z. B. Steckdose auflädt). Hier kann der betriebliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers (stationär oder mobil) nachgewiesen werden. Zum Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromk...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.4 Kostendeckelung und Elektromobilität

Auch im Rahmen der Elektromobilität sind die pauschalen Wertansätze höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen. Enthalten die Anschaffungskosten für das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug keinen Anteil für das Batteriesystem (etwa wenn das Batteriesystem separat angeschafft wird) und ist für die Überlassung der Batterie ein zusätzliches Entgelt ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 1 Grundsätzliches

Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das Teil eines Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG eines Unternehmers oder Freiberuflers ist, unterliegt der Besteuerung als Entnahme nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG. Für jedes betriebliche Fahrzeug sind die Regeln zur Zuordnung zum Betriebsvermögen gesondert anzuwenden. Bei der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Privatvermögen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.3 Notwendiges Privatvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs unter 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor,[1] eine Aktivierung im Betriebsvermögen ist nicht möglich. Alle Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, gelten als privat veranlasst und unterliegen einem Abzugsverbot. Möglich ist jedoch die Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsaus...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. [1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steue...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.2 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Durch die Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, jedoch im Wesentlichen geklärt. Es ist erforderlich, das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch dem Finanzamt stets im Original vorzulegen. Die Übertragung in Reinschrift in eine Fahrtenbuchvor...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen. St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.1 Fahrtenbuchmethode

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Elektrofahrzeugs entfallen, als Entnahme anzusetzen, entsprechend den allgemeinen Regelungen. Zunächst ändert sich also bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs nichts. Die Besonderheit ist dann, dass die Bemessungsgrundlage für die Absetzung und Abnutzung (AfA) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.1 Umsatzsteuer bei der 1 %- Regelung

Wird vom Unternehmer für ertragsteuerliche Zwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ermittelt, kann dieser Wertansatz aus Vereinfachungsgründen auch für umsatzsteuerliche Zwecke übernommen werden. Hierfür muss das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.[1] Für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten (z. B. KFZ-Versicherung) kann ein p...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung)

• 2021 Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung / § 3a Abs. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 20.1.2021 - C-288/19 entschieden, dass die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, einen unentgeltlichen Vorgang darstellt. Es dürfte weitgehend unzweifelhaft sein, dass in diesen F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 4.1 Höhe des Vorjahresumsatzes

Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 EUR (bis einschließlich 2019: 17.500 EUR) nicht überschritten hat , sind Kleinunternehmer. Wird der Grenzwert auch nur um 1 EUR überschritten, müssen die Betriebseinnahmen des Folgejahres zwingend der Umsatzsteuer unterworfen werden. Der "Vorjahresumsatz" ist also der Grenzwert, auf den es entscheidend ankommt. Praxis-Beispiel Vorja...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr