Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3 Zuschlag für Fahrten zum Betrieb

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.3 Anschaffungskosten-Zuschüsse des Arbeitnehmers

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Firmenwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens werden bei der 1 %-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.1 Lkw, Zugmaschinen und Kombifahrzeuge

Die Vorschrift der 1 %-Regelung findet deshalb bereits bisher keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht (auch) der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend ­anzuwenden. Die Rechtsprechung erweitert den Fahrzeugkreis...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.1 Berechnung der Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für die Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Kfz-Navigationssystem (bestätigt durch BFH[1]) oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nac...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.1 Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR

Für Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 60.000 EUR nicht überschreitet, sieht der Gesetzgeber für die Firmenwagenbesteuerung eine Kürzung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils im Rahmen der 1 %-Methode um 75 % vor. Die ursprünglich auf 40.000 EUR festgelegte Obergrenze des Bruttolistenpr...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.2 Halbierung des Bruttolistenpreises für Zeiträume ab 2019

Die Halbierung des Bruttolistenpreises, die im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % führt, wird nach dem Gesetzeswortlaut für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.[1] Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde die Befristung bis zum 31.12.2030 verlängert. Die ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 8 Dienstwagen (mit Pauschalierung)

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt einem Mitarbeiter (Vollzeit, kein Homeoffice) einen Dienstwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 40.089 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung. Der Mitarbeiter wohnt 35 km vom Betrieb entfernt. Die Privatnutzung des Dienstwagens wird bereits seit Jahren nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 7 Dienstwagen (ohne Pauschalierung)

Sachverhalt Einem Vertriebsmitarbeiter wird vom Arbeitgeber ein Firmenwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 30.000 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter wohnt 15 km vom Unternehmen entfernt und kommt an 200 Tagen jährlich in die Firma. Die Privatnutzung des Firmenw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Carsharing

Begriff Immer häufiger erhalten Arbeitnehmer über ein Buchungsportal kurzfristig Fahrzeuge zur privaten Nutzung. Dies ist aus Arbeitnehmersicht insbesondere interessant für die Nutzung am Wochenende oder z. B. bei stundenweiser Anmietung eines Transportfahrzeugs zur Beförderung sperriger Güter. Der Arbeitgeber schafft die Möglichkeit zur Fahrzeugbuchung und ist damit Leasin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 4 Umsatzsteuerliche Behandlung einer BahnCard

Erhält der Arbeitnehmer die BahnCard nach der Prognoseentscheidung im überwiegend betrieblichen Interesse, weil eine Vollamortisation der Kosten für Dienstreisen eintritt[1], ist für eine etwaige private Nutzung kein Umsatz zu berechnen. Die Privatnutzung stellt keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber den vollen Vorsteuerabzug aus der Rechnung ...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 6 BahnCard als Jobticket

Sachverhalt Der Arbeitgeber überlässt einer Mitarbeiterin eine BahnCard 100, die er zum Preis von 3.900 EUR erworben hat. Nach der Prognose des Arbeitgebers betragen die ersparten Kosten der Einzelfahrscheine für Dienstreisen im Gültigkeitszeitraum 3.000 EUR. Der reguläre Preis der Jahresfahrkarte für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hätte 1.200 EUR b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / Zusammenfassung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu berufliche...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7.2 Arbeitsrechtliche Anforderungen

Das Mobilitätsbudget findet bei Unternehmen in den letzten Jahren immer höheren Zuspruch. Während früher starre Ansprüche auf Dienstwagen gewollt waren, wünschen sich Arbeitnehmer heute mehr Flexibilität bei ihren Fortbewegungsmöglichkeiten. Zudem haben Unternehmen mit einem Mobilitätsbudget weitere Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 1 Steuerfreie private Telefon- und Internetnutzung

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses, von Mobil- oder Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Onlinezugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber steuerfrei[1], wenn der Arbeitgeber das mindestens wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 2 Arbeitgeber muss Eigentümer sein

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" soll der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 4.3 Ausschluss bei steuerfreier Sammelbeförderung

Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist der Kostenabzug für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den Regeln der Entfernungspauschale ausgeschlossen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in Fällen der verbilligten Sammelbeförderung aufgrund einer Sonderregelung abzugsfähig.[1] Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Be...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.3 Steuerliche Anreize bei Arbeitsmitteln

Neben den Raumkosten dürfen die für die häusliche Arbeit benötigten Arbeitsmittel bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Anders als bei den Aufwendungen für das Homeoffice können Arbeitsmittel vom Arbeitgeber finanziell übernommen werden, ohne dass Lohnsteuer anfällt, z. B. die steuer- und beitragsfreie Erstattung beruflich veranlasster Telefon- und Internetkosten [1] oder ...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 6 Arbeitnehmer trägt Benzinkosten, Minderung in Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkoste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 3 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedingung zu, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Upgrade i. H. v. 6.800 EUR brutto selbst trägt. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Me...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 3 Steuerfreie Nutzung betrieblicher Software

Steuerfrei sind auch die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt.[1] Hierzu gehören z. B. Betriebssysteme und Virenscanner sowie Office-Lösungen für Smartphones. Typisch ist auch die unentgeltlich oder verbilligte Überlassung sog. Home-use-Programme, bei denen der Arbeitgeber mit einem Softwareanb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führerschein / 2.2 Führerscheinklasse C (Lkw-Klasse)

Viele Fahrzeuge, die im betrieblichen Bereich eingesetzt werden, haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Zum Führen dieser Fahrzeuge ist die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C erforderlich. Da es in diesen Fällen im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, dass die beschäftigten Arbeitnehmer auch diese Betriebsfahrzeuge führen dürfe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 7 Arbeitnehmer trägt Benzinkosten, Minderung in monatlicher Lohnabrechnung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkoste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 5.2 Telefon/Handy/Internet

Bei arbeitnehmereigenen Telefonanschlüssen kann – anders als bei betrieblichen Telekommunikationsgeräten – durch die Privatnutzung des Arbeitnehmers kein geldwerter Vorteil entstehen. In bestimmtem Umfang kann der Arbeitgeber für die vom häuslichen Telefon des Arbeitnehmers geführten beruflich veranlassten Gespräche steuerfreien Auslagenersatz gewähren.[1] Hierunter fallen ne...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.2 Sammelbeförderung/Fahrgemeinschaft

Bei größeren Firmen kann es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Sammelbeförderungen zu organisieren, z. B. durch den Einsatz von (Werks-)Bussen oder Personen-Kleintransportern. Gerade für Unternehmen mit großer Belegschaft im ländlichen Raum oder aber für Industriefirmen mit Schichtbetrieb ist diese Form der Arbeitsweggestaltung übe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kundenbindungsprogramme / 3.2 Bonusprogramm Payback

Das Payback-Prämienprogramm umfasst einen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Karte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punkte-Konto des Kunden gutschreiben. Die Einlösung der Prämien erfolgt in Form von Sachprämien, Einkaufsgutscheinen oder Bargutschriften. Das Angebot der meisten angeschlossenen Unternehmen richtet sich an Privatku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.2 Kein Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer von 15 % schließt den Werbungskostenabzug der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen aus.[1] Damit bei der Einkommensteuerveranlagung eine zutreffende Kürzung des Werbungskostenabzugs erfolgen kann, muss der Lohnabrechner den Betrag der pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Scooter / 1 Geldwerter Vorteil beim E-Scooter

E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller sind verkehrsrechtlich Kfz, die ausschließlich durch den elektrischen Motor angetrieben werden. Sie sind daher wie Kraftfahrzeuge zu behandeln und der geldwerte Vorteil ist nach der 1-%-Methode zu ermitteln.[1] Da es sich bei der Überlassung eines E-Scooters um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, ist der geldwerte Vorteil auch beitragspfl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.5 Dienstwagen zur Privatnutzung– Berechnung des unpfändbaren Arbeitsentgelts

Der Fall Ein Arbeitnehmer erhielt von seinem Arbeitgeber ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt 5.477,60 EUR. Es wurde ihm daneben ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen. Der geldwerte Vorteil dieser Nutzungsmöglichkeit wurde auf der Entgeltabrechnung unter Anwendung der sogenannten "1 %-Regelung" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, mit einem B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Wirkungen des § 2a UStG

Rz. 28 Durch den gelegentlichen Verkauf eines Neufahrzeugs wird der Fahrzeuglieferer nicht zum Unternehmer i. S. d. § 2 UStG mit allen Konsequenzen. Vielmehr wird er lediglich wie ein Unternehmer behandelt. Die Behandlung "wie ein Unternehmer" bezieht sich nur auf die Lieferung des neuen Fahrzeugs und die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen, insbesondere den eingesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.5 Übersicht

Tz. 795a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Aus den dargestellten Prinzipien ergibt sich für die Behandlung der privaten Kfz-Nutzung bei (beherrschenden) Ges-GF folgende Übersicht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr