Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.3 Nutzungsentgelte mindern geldwerten Vorteil

In mehreren Urteilen hat der BFH seine Rechtsauffassung dahingehend geändert, dass nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, etwa zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen, sondern auch individuelle Betriebskosten als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Regelung vorteilsmindernd anzurechnen sind, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme nur für die Privatnutzung verlangen kann.[1] Die Finanzver...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.3 Kürzung des geldwerten Vorteils / steuerfreier Auslagenersatz

Die Stromladekosten des Arbeitnehmers für die Privatnutzung des E-Dienstwagens mindern als Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil. Zur Vereinfachung der Lohnabrechnung hat die Finanzverwaltung bis 31.12.2025 Monatspauschalen für (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen für das Anrechnen des arbeitnehmerfinanzierten Stromtankens auf den Nutzungswert bzw. des steuerfreien Auslagenersatzes...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

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Dienstwagen / 4.1 Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall auch bei grob fahrlässiger Bes...mehr

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Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

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Dienstwagen / 10 Umsatzbesteuerung des geldwerten Vorteils

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung bestimmt sich danach, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung handelt.[1] Wird die private Nutzung arbeitsvertraglich festgelegt, ist umsatzsteuerlich von einer entgeltlichen Dienstwagenüberlassung auszugehen. Die private Nutzung stellt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.[2] ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

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Dienstwagen / 1.2 Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung

Anspruchsgrundlage für die Überlassung ist in aller Regel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Möglich ist die Überlassung eines ganz bestimmten Fahrzeugs, eines Fahrzeugs aus einer bestimmten Fahrzeugklasse (Mittelklasse/Oberklasse) oder der Zugriff auf ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool. Sinnvoll ist zudem die Festlegung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.2 Kein Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer von 15 % schließt den Werbungskostenabzug der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen aus.[1] Damit bei der Einkommensteuerveranlagung eine zutreffende Kürzung des Werbungskostenabzugs erfolgen kann, muss der Lohnabrechner den Betrag der pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erste...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.1.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms

Für die Beitragsfreiheit wird verlangt, dass die Arbeitgeberleistung "zusätzlich zu Löhnen und Gehältern" gewährt wird. Diese Voraussetzung ist bei einer Entgeltumwandlung jedoch nicht erfüllt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass als Wert für die Nutzungsüberlassung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das i. d. R. dem Betrag der Gehaltsu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Private E-Mail- (und Internet-) Nutzung

Rz. 189 Inzwischen verfügen die meisten Kanzleien über einen Internetzugang und viele Kolleginnen und Kollegen haben einen Arbeitsplatz mit Netzanbindung. Da E-Mails häufig zur internen Kommunikation innerhalb der Kanzleien genutzt werden, haben viele Kolleginnen und Kollegen eine eigene E-Mail-Anschrift. Dies verleitet teilweise dazu, vom Arbeitsplatz aus privat E-Mails zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Leitsatz Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 ‐ VI R 46/08BStBl II 2010, 84806.10.2011 ‐ VI R 56/10BStBl II 2012, 362mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anhebung der Bruttolistenpr... / Das ändert sich

Ab dem 1. Juli 2025 gilt für reine Elektro-Dienstwagen eine erhöhte Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 EUR (zuvor 70.000 EUR) für die Anwendung der günstigen 0,25 %-Methode. Werden ab diesem Zeitpunkt neue oder gebrauchte Elektro-Firmenwagen angeschafft oder geleast (bis spätestens 31. Dezember 2030), wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung weiterhin um 75 % reduzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.3 Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte etc.

2.3.1 Steuerbefreiung für moderne Kommunikationsmittel Die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör sind steuerfrei, und zwar unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung.[1] Das gilt auch für die Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, wenn d...mehr

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Familienangehörige des Arbe... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 3.4 Umwidmung zunächst privater Gegenstände

Nutzt der Arbeitnehmer einen zuvor in seinem Privatbereich eingesetzten Gegenstand für berufliche Zwecke oder setzt er ein ihm geschenktes Wirtschaftsgut entsprechend beruflich ein, kann er die Anschaffungskosten für diese Gegenstände als Werbungskosten geltend machen. Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten inklusive Umsatzsteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.3.3 Begünstigte Software

Zu den begünstigten System- und Anwendungsprogrammen zählen u. a.[1] Betriebssysteme, Browser, Virenscanner, Softwareprogramme (z. B. Home-use-Programme, Volumenlizenzvereinbarung).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.3.4 Nicht begünstigte Geräte

Regelmäßig nicht begünstigt, weil es sich nicht um betriebliche Geräte des Arbeitgebers handelt, sind[1] Smart-TV, Spielkonsolen, MP3-Player, Spielautomaten, E-Book-Reader, Gebrauchsgegenstände mit eingebautem Mikrochip, Digitalkameras und digitale Videocamcorder, vorinstallierte Navigationsgeräte im Pkw.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Arbeitnehmer zur Ausübung oder Erledigung seiner Arbeiten einsetzt. Der Begriff "Arbeitsmittel" ist weit auszulegen und begrenzt sich nicht nur auf Maschinen, Werkzeuge, Geschäftsunterlagen und typische Arbeitskleidung. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch der ausschließlich dienstlich genutzte Pkw, Laptops, Diensttelefone usw. Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.2 Nutzung außerhalb des Betriebs

Stellt der Arbeitgeber (betriebliche) Arbeitsmittel zur Verfügung oder übereignet er diese an den Arbeitnehmer, z. B. Schenkung eines Computers, kann sich daraus ein geldwerter Vorteil ergeben. Voraussetzung hierfür ist regelmäßig eine Nutzung außerhalb des Betriebs. Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitsmittel nicht zweckge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.3.1 Steuerbefreiung für moderne Kommunikationsmittel

Die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör sind steuerfrei, und zwar unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung.[1] Das gilt auch für die Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, wenn der Arbeitgeber diese Programme in seinem Betrieb einse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kreditkarte / 2 Abrechnung über das Konto des Arbeitgebers

Wird die Firmenkreditkarte vom Arbeitnehmer überwiegend für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten eingesetzt, liegt in der Übernahme der Kosten für die Firmenkreditkarte durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil , weil die Übernahme der Kosten im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Privatnutzung der Firmenkreditkarte Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Führerschein / 2.2 Führerscheinklasse C (Lkw-Klasse)

Viele Fahrzeuge, die im betrieblichen Bereich eingesetzt werden, haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Zum Führen dieser Fahrzeuge ist die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C erforderlich. Da es in diesen Fällen im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, dass die beschäftigten Arbeitnehmer auch diese Betriebsfahrzeuge führen dürfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.3.2 Beispiele für begünstigte Geräte und Zubehör

Unter den Begriff der betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte fallen u. a.[1] PC und Laptop, Handy und Smartphone, Smartwatch, Tablet. Beispiele für begünstigtes Zubehör Als Zubehör begünstigt sind u. a. Monitor, Drucker, Beamer, Scanner, Modem, Netzwerkswitch, Router, Hub, Bridge, ISDN-Karte, SIM-Karte, UMTS-Karte, LTE-Karte, Ladegeräte und Transportbehältnisse.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kundenbindungsprogramme / 3.2 Bonusprogramm Payback

Das Payback-Prämienprogramm umfasst einen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Karte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punkte-Konto des Kunden gutschreiben. Die Einlösung der Prämien erfolgt in Form von Sachprämien, Einkaufsgutscheinen oder Bargutschriften. Das Angebot der meisten angeschlossenen Unternehmen richtet sich an Privatku...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszimmer / 5.2 Telefon/Handy/Internet

Bei arbeitnehmereigenen Telefonanschlüssen kann – anders als bei betrieblichen Telekommunikationsgeräten – durch die Privatnutzung des Arbeitnehmers kein geldwerter Vorteil entstehen. In bestimmtem Umfang kann der Arbeitgeber für die vom häuslichen Telefon des Arbeitnehmers geführten beruflich veranlassten Gespräche steuerfreien Auslagenersatz gewähren.[1] Hierunter fallen ne...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Unterschiedliche Beurteilung einer Privatnutzung durch verschiedene Senate des BFH

Der I., VI. und VIII. Senat des BFH beurteilen unterschiedlich, ob eine private Fahrzeugnutzung durch einen (beherrschenden) Gesellschafter-GF unterstellt werden kann und zu welcher Einkunftsart dies dann führt. Auffassung des I. Senats: Der I. Senat des BFH[8] geht davon aus, dass ein betriebliches Fahrzeug in der Hand eines Gesellschafter-GF auch privat genutzt wird und wende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Abgrenzung der Veranlassung aus dem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis

Eine unentgeltliche (oder zu gering vergütete) Privatnutzung von Fahrzeugen einer Kapitalgesellschaft durch Anteilseigner stellt im Grundsatz eine vGA dar, die zu einer Einkommenshinzurechnung führt (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Das zu geringe Entgelt stellt aus Sicht der Kapitalgesellschaft eine verhinderte Vermögensmehrung dar, die aus dem Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 5. Private Nutzung eines E-Autos ohne Überlassung

Als Gesellschafter-GF hat man es oft selbst in der Hand, ob und wie die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs vertraglich geregelt wird. Darüber hinaus hat ein beherrschender oder alleiniger Gesellschafter-GF ohnehin die faktische Herrschaft über das Fahrzeug und braucht sich keine Sorgen um Sanktionen durch den Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) zu machen. Da es für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / III. Zusammenfassung

Die Besteuerung der privaten E-Auto-Nutzung hat zwei zentrale Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen wird eine Privatnutzung (dem Grunde nach) angenommen und wie wird dann die Privatnutzung (der Höhe nach) bewertet? Bei der Nutzung durch Gesellschafter kommt es auf die Rechtsform der Gesellschaft an: Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften (Teil II) (GmbHStB 2025, Heft 12, S. 379)

Privatnutzung durch Gesellschafter: Probleme und Beispielsfälle Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 6. Private Nutzung eines E-Autos trotz Privatnutzungsverbots

Wenn die private Nutzung ausdrücklich untersagt ist (vertragliches Privatnutzungsverbot), kann die tatsächliche und regelmäßige Fahrzeugnutzung als geduldete Überlassung als Arbeitslohn zu werten sein. Denn bei einem so offenkundigen Verstoß gegen ein schriftlich fixiertes Nutzungsverbot zu Privatzwecken könnte einerseits gefolgert werden, dass das Nutzungsverbot gar nicht er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Unbefristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Arbeitsvertrag ist definiert in § 611a BGB.[1] Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird.[2] § 611a BGB soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchliche Gestal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 7. Bloße Nutzungsmöglichkeit eines E-Autos für private Zwecke

Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Anteilseigners, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft auch privat nutzen zu können, führt nach aktueller BFH-Rechtsprechung des VIII. Senats[25] für sich genommen beim Gesellschafter nicht zu einer vGA. Dies ist schon deshalb einleuchtend, da sonst automatisch für jedes (!) Wirtschaftsgut einer Kapitalgesellschaft, wel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Überlassung eines E-Autos ohne tatsächliche private Nutzung

Die Bewertung des Lohnvorteils als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) stimmt zwar der Höhe nach mit dem Entnahmewert für Gesellschafter bei Personengesellschafter überein. Beachten Sie: Es bestehen aber dem Grunde nach zwei Unterschiede: Im Gegensatz zur Entnahme für Gesellschafter von Personengesellschaften kommt es für den Lohnzufluss für...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 556 EUR-Minijobber (Betragsgrenze ab 1.1.2025 mit gesetzlichem Mindestlohn von 12,82 EUR brutto pro Stunde, 556 EUR pro Monat maximal; Betragsgrenze ab 1.1.2026 mit gesetzlichem Mindestlohn von 13,90 EUR brutto pro Stunde, 603 EUR pro Monat maximal) grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 1 Steuerfreie private Telefon- und Internetnutzung

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses, von Mobil- oder Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Onlinezugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber steuerfrei[1], wenn der Arbeitgeber mindestens das wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2 Arbeitgeber muss Eigentümer sein

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" soll der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 3 Steuerfreie Nutzung betrieblicher Software

Steuerfrei sind auch die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt.[1] Hierzu gehören z. B. Betriebssysteme und Virenscanner sowie Office-Lösungen für Smartphones. Typisch ist auch die unentgeltlich oder verbilligte Überlassung sog. Home-use-Programme, bei denen der Arbeitgeber mit einem Softwareanb...mehr