Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung:... / 13 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge

Zusammenfassung Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge auch dann steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn für jedes Fahrzeug keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, kann der Steuerbescheid geändert werden. Die Tatsache, dass eine P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.4 Umgang mit der Privatnutzung von Internet und E-Mail

Weiterhin wird diskutiert, ob der Arbeitgeber als Anbieter i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TTDSG fungiert, wenn er seinen Beschäftigten Internet- und Kommunikationsdienste auch für eine private Nutzung zur Verfügung stellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis nach § 3 Abs. 3 TTDSG unterläge und nicht durch den Arbeitgeber kontrolliert werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung mehrerer betr... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge auch dann steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn für jedes Fahrzeug keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, kann der Steuerbescheid geändert werden. Die Tatsache, dass eine Person nicht meh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung mehrerer betr... / Entscheidung

Das Finanzgericht Hamburg wies die Klage der Gesellschaft ab. Es stellte klar, dass das Finanzamt den Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ändern darf, wenn nachträglich bekannt wird, dass ein weiteres betriebliches Fahrzeug privat genutzt wurde. Wesentliche Punkte der Entscheidung: Nachträgliche Tatsachen: Wird dem Finanzamt erst nach Erlass des ursprüng...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.3 Privatnutzung von Internet und E-Mail

Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon erlauben soll, ist eine der meistgestellten Fragen. Einerseits hat der Arbeitgeber bei privater, elektronischer Kommunikation die Vorgaben des Fernmeldegeheimnisses gegenüber seinen Mitarbeitern wohl zu beachten und darf damit E-Mail und Internet-Verke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung mehrerer betr... / Hintergrund

Eine Personengesellschaft betrieb ein Gewerbe und ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Im Betriebsvermögen befanden sich zwei Fahrzeuge: ein Saab und ein Land Rover Defender. Für beide Fahrzeuge wurden keine Fahrtenbücher geführt, sie waren jedoch im Anlagespiegel der Jahresabschlüsse aufgeführt. In den Jahresabschlüssen wurden Entnahmen für die private ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Datenschutzrechtlich ist die Frage mit den meisten Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Kontrolle des Datenverkehrs und im Hinblick auf die Archivierung von E-Mails durch eine kombinierte Lösung einer Einwilligung und – soweit möglich – einer Betriebsvereinbarung gelöst. Die Beschäftigten sollten jeder einzeln eine Einwilligung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 7.2 Haftung von Arbeitnehmern

Ob ein Arbeitnehmer für einen durch ihn verursachten Schaden haftet, hängt vom Grad seines Verschuldens ab. Verursacht er einen Schaden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, so muss er dafür nicht einstehen. Vollständig einstehen muss er für den Schaden bei grober Fahrlässigkeit oder wenn er vorsätzlich handelt. Liegt der Verschuldensgrad dazwischen, so wird der Haftungsante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 4 Inhalte einer Dienstanweisung zu elektronischen Kommunikationssystemen

Alternativ zu einer Betriebsvereinbarung, die die Überwachungs- und Protokollmöglichkeiten mit dem Betriebsrat abstimmt, kann jedes Unternehmen eine Dienstanweisung "Elektronische Kommunikationssysteme und informationstechnische Infrastruktur" an seine Mitarbeiter herausgeben, die die Nutzung des Unternehmensnetzwerks, von Internet und E-Mail-Diensten transparent macht und r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.2 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Dienstverhältnis verpflichtet nicht nur zu Arbeit, Beschäftigung und Entgelt, sondern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Interessenförderung.[1] Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und deren Gegenstück – der Treuepflicht des Arbeitnehmers – lässt sich ablesen, dass es einen schützenswerten Bereich gibt, den der andere Teil respektieren muss. Im Rahmen seiner Fürsorg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.4.2 Inhalte einer Betriebsvereinbarung zu E-Mail und Internet

Im Hinblick auf die Inhalte einer solchen Betriebsvereinbarung (BV) sollen hier kurz die wichtigsten Regelungspunkte aufgezeigt werden: Reichweite der BV bezogen auf die Unternehmens- bzw. Konzernstruktur Anwendbarkeit nur für Arbeiter und Angestellte, §§ 77, 5 BetrVG Umfassende Einbeziehung aller Geräte und Dienste in den sachlichen Anwendungsbereich, die der elektronischen Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.3 Betriebliche Übung

Trotz eines Verbots kann es zu einer rechtmäßigen, privaten Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer kommen, wenn ein Fall einer betrieblichen Übung vorliegt. Dazu kommt es, wenn es (entgegen einer anderslautenden Anweisung) für den Arbeitgeber erkennbar ist, dass der Internetzugang regelmäßig auch privat genutzt wird. Duldet er diesen Umstand, so darf der Mitarbeiter gr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 5.2 Private Korrespondenz

Sachverhalt Muss bzw. darf private Korrespondenz der Arbeitnehmer aufbewahrt werden? Ergebnis Eine Vielzahl der Arbeitgeber gestattet die Privatnutzung des betrieblichen E-Mail- und vor allem Internet-Accounts. Aus der privaten Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel resultiert nicht selten die Frage, inwieweit der Arbeitgeber diese privaten Aktivitäten sowie etwaige Korresp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.1 Compliance-Anforderungen des deutschen Gesetzgebers

Um dies zu verdeutlichen werden im Folgenden die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen erläutert und der jeweilige Konflikt aufgezeigt, der zwischen Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechten entsteht. Der rechtliche Rahmen für jede Tätigkeit eines Unternehmers wird durch das Prinzip der Organisationsverpflichtung gesetzt. Nach dem Prinzip der Organisationsverpflichtung ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten

Leitsatz Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin überlässt ihren Arbeitnehmern teilweise Firmenwagen auch zur priv...§ 8 Abs. 2 Satz 2 und 3§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStGmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Datenverarbeitungsgeräte

Steuerfrei sind geldwerte Vorteile aus der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte. Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs[1] und Telekommunikationsgeräten ist auf sämtliche betriebliche Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt worden.[2] Durch den Gesetzeswortlaut in die Steuerbefreiungsvorschrift einbezogen ist die Überlassung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Telefonkosten für ein Autotelefon

Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon ist zwischen dem Telefon im betrieblichen Fahrzeug, das dem Arbeitgeber gehört, und dem arbeitnehmereigenen Telefon im Pkw des Arbeitnehmers zu unterscheiden.[1] Wichtig Gleiche Besteuerungsgrundsätze für Mobil- und Autotelefone Die nachfolgenden Grundsätze gelten sinngemäß auch für andere Mobilt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Home-Use-Programme

Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs umfasst auch die Überlassung von betrieblichen System- und Anwendungsprogrammen.[1] Die bloße Überlassung von Softwareprogrammen kann deshalb steuerfrei bleiben, ohne dass diese auf einem betrieblichen PC installiert sind. Dies gilt allerdings nur für System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Personalcomputer

Die Ausführungen zur Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte gelten nach dem Gesetzeswortlaut[1] in gleicher Weise für die Überlassung von Personalcomputern. Auch hier ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung steuerfrei, wenn der dem Arbeitnehmer überlassene Personalcomputer im Eigentum der Firma bleibt. Uns...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Steuerfreie E-Bike-Überlassung bei On-top-Leistung Seit 1.1.2019 ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes, das verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug ist, lohnsteuerfrei.[1] Zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität wird die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zur privaten Nutzung lohnsteuerfrei gestellt, wenn sie zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Elektroautos: Ladevorrichtungen – Stromtanken

Seit 1.1.2017 sind "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und die für die zur privaten Nutzung überlassene Ladevorrichtung" lohnsteuerfrei.[1] Die Ausnutz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.4 Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte

Hierunter kann auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung öffentlicher Fahrausweise durch den Arbeitgeber fallen, wenn diese im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben.[1] Steuerfreie Jobtickets sind von den nach der Entfernungspauschale abzugsfähigen Werbungskosten zu kürzen. Das Entsprechende gilt für Arbeitnehmer, die bei Verkehrsunternehmen beschäftigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mautgebühr

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine Gebühr für die Benutzung einer Straße oder Brücke (Maut) ist mit der > Entfernungspauschale abgegolten (> Entfernungspauschale Rz 78; FG SH vom 30.09.2009 – 2 K 386/07, DStRE 2010, 147). Setzt der > Arbeitnehmer seine Aufwendungen für die Nutzung des PKW bei einer > Auswärtstätigkeit mit den amtlichen Km-Sätzen als > Werbungskosten an (>...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.3 Fremdvergleich

Ein Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern[1] muss inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, d. h. er muss inhaltlich dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Hilfsmittel des Finanzamts zur Feststellung der beruflichen Veranlassung des Arbeitsvertrags. Deshalb ist zu prüfen, ob eine derartige Vereinbarung mit eine...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Vermietung an die Personengesellschaft Rücküberlassung Umsatzsteuer für Privatnutzungmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "NewPay".[1] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.2 Fahrtenbuchmethode: Privatnutzung von Elektro- und Plug-In-Hybridelektrofahrzeugen

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen insgesamt durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandene...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.1 Ermittlung der Privatnutzung mithilfe der 1-%-Methode

Übersicht: Privatnutzung von Elektrofahrzeugen:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6 Besonderheiten bei der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen

Für die Ermittlung der Kosten von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen, die auf die private Nutzung, auf die Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Betriebsstätte und auf Familienheimfahrten entfallen, gibt es gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG folgende Sonderregelungen. 6.1 Ermittlung der Privatnutzung mithilfe der 1-%-Methode Übersicht: Privatnutzung von Elektrof...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.3 Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Führt der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze aus, erhöht die private Nutzung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Belastung mit Umsatzsteuer. Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen. Der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen jedoch nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5 Was ist vorteilhafter: Fahrtenbuch oder 1-%-Methode

Es ist aufwendig, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Unternehmer bzw. Freiberufler sollten diesen Aufwand deshalb auch nur dann betreiben, wenn ihnen das Fahrtenbuch finanzielle Vorteile bringt. Da ein Fahrtenbuch nicht nachträglich erstellt werden kann, sollte vorher geprüft werden, ob sich ein Fahrtenbuch überhaupt lohnt. Die nachfolgende Übersicht ist als Orientie...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils 1-%-Methodemehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.5 Kostendeckelung bei Elektro- und extern aufladbaren Elektrohybridfahrzeugen

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für das Jahr 2021 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR und ab 2022 bis 2026 von 0,38 EUR. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Es gibt 5 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Die private Nutzung des Firmenwagens ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unternehmer seinen Firmenwagen überwiegend (zu mehr als 50 %) für betriebliche Fahrten, hat er folgende Wahlmöglichkeiten:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss

Entstehen dem Unternehmer nur geringe Kfz-Kosten, z. B. weil der Firmenwagen vollständig abgeschrieben ist, kann der private Nutzungsanteil nach der 1-%-Methode über den tatsächlichen Kosten liegen. In diesem Fall wird der private Nutzungsanteil auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.[1] Bei der Umsatzsteuer findet keine Kostendeckelung statt, weil hier immer die Möglichkeit b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 2.3.3 Vollständige Privatnutzung ab 2025

Ab dem 1.1.2025 nutzt Ü das Gebäude ausschließlich für seine privaten Zwecke, eine später erneute unternehmerische Verwendung ist nach dem Sachverhalt ausgeschlossen. Damit ist das Grundstück mit Gebäude aus dem Unternehmen entnommen, da kein Zusammenhang mehr mit der unternehmerischen Tätigkeit besteht. Die Entnahme ist nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 1 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Wird ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens tätig und führt unentgeltlich Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens aus, kann dies unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3.1 Vorsteuerabzug aus Anschaffung und Unterhalt

R will das Fahrzeug sowohl für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze (Fahrten als Rechtsanwalt, private Fahrten) als auch für den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze (Fahrten als Betreuer) verwenden. Die Vorsteuer aus dem Kauf des Fahrzeugs (19.000 EUR) muss entsprechend einem wirtschaftlichen Aufteilungsmaßstab aufgeteilt werden.[1] Hinweis Kilometer als wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3 Lösung

Rechtsanwalt R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 UStG. Zum Rahmen seines einheitlichen Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Betreuungstätigkeit nach § 1814 BGB. Da R das Fahrzeug sowohl zu unternehmerischen Zwecken als auch für private Zwecke nutzt, kann er das Fahrzeug seinem Unternehmen vollständig, teilweise oder gar nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 2.3.1 Ausgangsüberlegungen bei Errichtung im Jahr 2018

Das von ihm 2018 errichtete Gebäude wird sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für Zwecke außerhalb seines Unternehmens verwendet. Er hat bezüglich der Zuordnung des Gebäudes im Jahr der Herstellung mehrere Möglichkeiten: Er kann das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[1] In diesem Fall hat er den vollen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten, da das Gebäu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3.2 Besteuerung der privaten Nutzung

Die private Nutzung des dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrzeugs führt zu einer als entgeltlich geltenden sonstigen Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a Abs. 1 UStG dort, wo R sein Unternehmen betreibt.[1] Da R aus dem Kauf auch (teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt war, ist die private Nutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1...mehr