Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.1 Abschlussvorarbeiten oder vorbereitende Abschlussarbeiten

Die Unterscheidung zwischen Abschlussvorarbeiten und vorbereitenden Abschlussarbeiten ist u. a. in der Steuerberatervergütungsverordnung von Bedeutung. Vorarbeiten können Sie i. d. R. kostengünstig selbst übernehmen und dem Steuerberater die eigentliche Erstellung des Jahresabschlusses überlassen. Zu den Abschlussvorarbeiten gehört die Abstimmung der laufenden Buchführung bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Pkw

Rn. 71 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 43; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt der BFH (BFH VIII R 24/19, BStBl II 2022, 450; BFH III R 62/19, BStBl II 2022, 435 (mit AnmWendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu (ev...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitraumbezogene Betrachtungsweise

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieser betriebliche Nutzungsumfang ist zeitraumbezogen (und nicht Wj-bezogen) zu prüfen (BT-Drs 19/22850, 79). Das bedeutet (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 42): Es genügt somit die betriebliche Nutzung von 90 % und mehr innerhalb des Zeitraums von Anschaffung/Herstellung bis zum Ende des der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj. Umgeke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinneinkünfte

Rn. 103 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG entscheidet nicht, ob WG zum BV gehören (Frage der §§ 4, 5 EStG) welche WG des BV abzuschreiben sind (Frage des § 6 Abs 1 Nr 1 EStG: nur WG des AV). Daher ist ein zu Unrecht in der Vorjahresbilanz aktiviertes und deshalb in der Bilanz erfolgsneutral auszubuchendes WG nicht abschreibbar (FG Hamburg EFG 1994, 868 rkr). Rn. 104 Stand: EL ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.8 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Sonderabschreibungen können nach § 7g EStG nicht nur für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Auch die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die wegen der Verwendung gebrauchter Teile steuerrechtlich nicht als neu gelten, sind b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 4.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Entgeltverzicht vermindert die Berechnungsgrundlage für die zu entrichtenden Steuern. Eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass der Entgeltverzicht auf künftig fällig werdende Entgeltansprüche gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.[1] Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Dies gilt se...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 2.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses während laufendem Leasingverhältnis

An der vertraglichen Gestaltung sind regelmäßig 3 Parteien beteiligt: Der Leasinggeber, der Arbeitgeber als Leasingnehmer und der Arbeitnehmer als Nutzer des Fahrrads. Zwischen diesen bestehen verschiedene Verträge.[1] Während der Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft wird, besteht der Leasin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Voraussetzungen des § 7g EStG

Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 7g Abs. 1 S. 2 (Nr. 1 und Nr. 2) EStG lassen sich – verkürzt – wie folgt zusammenfassen: Die Gewinnermittlung muss nach § 4 oder § 5 EStG erfolgen, die hier nicht weiter problematisiert werden soll (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Gewinn darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen – ohne Berücksichtigu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Überlassung betrieblicher Telekomunikations- und Datenverarbeitungsgeräte zur Privatnutzung

Geldwerte Vorteile die beim Arbeitnehmer durch die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten entstehen, sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung begünstigt somit private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.2 Überlassung zur privaten Nutzung

Steuerfrei gestellt wird lediglich die Nutzungsüberlassung der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (oder ggf. von einem Dritten aufgrund des Dienstverhältnisses) zu privaten Zwecken. Sobald die Geräte übereignet werden, greift die Steuerbefreiung nicht mehr.[1] Handelt es sich um betriebliche Geräte des Arbeitgebers, kommt es ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.4 Steuerfreiheit auch bei Barlohnumwandlung

Die Vorteile[1] müssen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daraus folgt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Herabsetzung von Barlohn zugunsten der Überlassung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten vereinbaren können.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.3 Umfang der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung umfasst alle nutzungsbedingten Kosten. Neben den Aufwendungen für die Anschaffung oder die Miete des Geräts bleiben deshalb auch Anschluss- und Grundgebühren, Verbindungsentgelte sowie andere laufende Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, steuerfrei.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.1 Betriebliche Geräte

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (oder ggf. der Dritte aufgrund des Dienstverhältnisses) Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer des betreffenden Geräts ist. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann noch ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das Gerät (z. B. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause

Kommentar Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens beim Arbeitgeber und zu Hause, einschließlich der Überlassung einer Ladeeinrichtung. Dabei gibt es einige Neuerungen und Ergänzungen. Das neue BMF-Schreiben v. 11.11.2025 ersetzt das bisherige Schreiben v. 29.9.2020 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Eine Ausnahme bildet nur die erst ab 2026 gültige Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause (dazu später mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Zuordnung von Leistungen zu dem Unternehmen

Rz. 339 Soweit ein Unternehmer von anderen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhält, muss er entscheiden, ob er diese Leistung seinem Unternehmen zuordnet oder diese bezogene Leistung seiner nichtunternehmerischen Sphäre zuordnen kann oder muss. Diese Entscheidung ist sowohl von Bedeutung für den Vorsteuerabzug, den der Unternehmer nur dann vornehmen kann, wenn die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Beweislast bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

Es ist nur dann eine Entnahme zu besteuern, wenn auch etwas entnommen wurde. Für die Entnahmebesteuerung nach §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG reicht daher nicht die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Fahrzeugs (hier: E-Auto) aus.[17] Das Fahrzeug muss auch tatsächlich von dem Gesellschafter zu privaten Zwecken gefahren werden.[18] Anscheinsbeweis: Es ist in der Besteue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / c) Fehlen eines (ordnungsgemäß geführten) Fahrtenbuchs

Sofern kein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wurde, ist oft der zentrale Diskussionspunkt, ob eine private Nutzung (und damit eine Entnahmebesteuerung) des betrieblichen Fahrzeugs deshalb ausgeschlossen wird, da der Gesellschafter ein anderes (mindestens gleichwertiges) Fahrzeug außerhalb des BV nutzen kann. Dies sind insbesondere Pkw, die dem Gesellschafter oder einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Pkw im Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften

Wenn die Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) die Eigentümerin eines Fahrzeugs (E-Autos) ist, braucht die betriebliche Nutzungsquote für die Zuordnung zu ihrem BV regelmäßig nicht näher geprüft zu werden, da ihr Gesellschaftsvermögen im Regelfall automatisch steuerrechtliches BV bildet.[8] Beachten Sie: Lediglich für den Fall der ausschließlichen Privatnutzung (oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei Personengesellschaften (Teil I) (GmbHStB 2025, Heft 11, S. 343)

Privatnutzung durch Gesellschafter: Probleme und Beispielsfälle Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / a) Streitpotential in der (Betriebsprüfungs-)Praxis

In der Praxis stellt sich daher – gerade bei Betriebsprüfungen – die Frage, ob und für welche Fahrzeuge eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter stellen sich oft auf den Standpunkt, dass betriebliche Fahrzeuge ausschließlich betrieblich genutzt wurden. Die Finanzverwaltung unterstellt dagegen häufig eine private Mitbenutzung. Hierbei geht es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / b) Wie lässt sich der Gegenbeweis erbringen?

Bei Lieferwagen oder anderen reinen Nutzfahrzeugen ist eine private Mitbenutzung nicht ohne weiteres zu unterstellen.[22] Bei den meisten Pkw (auch E-Autos) kann eine Entnahmebesteuerung aber nicht schon mit der Aussage des Steuerpflichtigen vermieden werden, dass mit dem betrieblichen Fahrzeug nicht privat gefahren worden sei.[23] Der Nachweis (Gegenbeweis) einer ausschließ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / IV. Zusammenfassung und Ausblick

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungsentnahme von E-Autos bereits versteuert, wenn nach dem Anscheinsbeweis von einer privaten Verwendung auszugehen ist und kein Gegenbeweis (z.B. durch ein gleichwertiges Fahrzeug im PV oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbracht wird. Die Entnahme der privaten E-Auto-Nutzung wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ist der SV-Freibetrag die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Krankentagegeld. Übersteigt der geldwerte Vorteil aus der Weiternutzung des Dienstwagens während des Bezugs von Krankentagegeld die Differenz um mehr als 50 EUR, kommt es zur Beitragspflicht. Beitragspflichtig ist dann der Betrag, der den SV-Fr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Nutzungsausfallentschädigung für einen auch zur privaten Nutzung überlassen Dienstwagen

Leitsatz Das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG lässt es regelmäßig nicht zu, dem Mandatsträger wegen seiner Anstellung eine während der Mandatstätigkeit weiter zu zahlende Vergütung zuzusagen, die über das gesetzlich geregelte Maß hinausgeht. Ist die Überlassung des Dienstwagens nur wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt, ist in der Gestellung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung eine Begünstigung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG zu sehen. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Kläge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 4 Umsatzsteuerliche Behandlung einer BahnCard

Erhält der Arbeitnehmer die BahnCard nach der Prognoseentscheidung im überwiegend betrieblichen Interesse, weil eine Vollamortisation der Kosten für Dienstreisen eintritt[1], ist für eine etwaige private Nutzung kein Umsatz zu berechnen. Die Privatnutzung stellt keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber den vollen Vorsteuerabzug aus der Rechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / Zusammenfassung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu berufliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / 7. Bilanzierung, Kfz

Rz. 27 Weder in einer Sozietät noch in einer Partnerschaftsgesellschaft ist eine Bilanzierung notwendig. Die Freiberufler können sich mit Einnahme-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG begnügen. Die Anschaffung des Pkw durch die Partnerschaft kann steuerlich günstiger sein als die wohl vielfache Übung persönlicher Anschaffung der Pkw durch die einzelnen Sozietätsmitglied...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfahrzeugen

Zusammenfassung Am 26.06.2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Bundestag beschlossen. Es enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem zur E-Mobilität. Das hat Auswirkungen auf die Privatnutzung von Vereinsfahrzeugen. Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 5 Fahrtenbuch statt 1-%-Methode

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die 1-%-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die 1-%-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb eines Veranlagungsz...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 2 Hintergrundinformationen und erster Überblick zur steuerlichen Behandlung von Dienstwagen

Die steuerliche Behandlung von Dienstfahrzeugen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Wird ein Pkw privat genutzt, egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein sogenannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / Zusammenfassung

Am 26.06.2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Bundestag beschlossen. Es enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem zur E-Mobilität. Das hat Auswirkungen auf die Privatnutzung von Vereinsfahrzeugen. Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden diese möglicher...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 6 Methodenwahl: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Sowohl bei einem E-Auto als auch bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor hängt die steuerlich günstigste Methodenwahl (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch) von den Umständen des Einzelfalls ab. Pauschal kann man sagen, dass man bei einem großen Anteil privater Fahrten mit langen Strecken und bei eher geringen Anschaffungskosten des Fahrzeugs meistens mit der 1-%-Met...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 1 Aus dem Vereinsalltag

Ein hessischer Golfclub beschäftigt zwei fest angestellte Golftrainer, die im Auftrag des Vereins nicht nur Interessierte auf der vereinseigenen Anlage, sondern auch in Nachbarvereinen trainieren. Beiden Teaching Pros wird jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den sie auch für private Zwecke nutzen dürfen. Der 40-jährige Golftrainer Steven wohnt direkt auf der Vere...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.1 Differenzierung nach Antriebsart

Die Anwendung der 1-%-Methode für Elektro- und Hybridfahrzeuge wurde in der Vergangenheit mehrfach modifiziert. Der geldwerte Vorteil wurde ab 2019 unter Beachtung einer Höchstgrenze für den Bruttolistenpreis zunächst halbiert. Das heißt, für Elektrofahrzeuge kam zunächst nur der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz. Das bedeutet, hier waren statt 1 % lediglich 0,5 % zu verste...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.3 Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Tagespauschale von 0,002 %

Bei der 1-%-Regelung können Steuerpflichtige, wie bereits ausgeführt, zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und einer 0,002-%-Tagespauschale wählen. Bei der Tagespauschale ist der geldwerte Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Dies erfordert jedoch einen Nachweis. Es sind Aufzeichnungen zu führen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4 Pauschalversteuerung

Bei der Pauschalversteuerung aller Privatfahrten wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Dabei wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 EUR abgerundet. Der Bruttolistenpreis erhöht sich gegebenenfalls um Sonderausstattunge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.2 Pauschale Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem 0,03-%-Monatszuschlag

Bei der 1-%-Methode muss zusätzlich zur Pauschalbesteuerung ein Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden. Dies kann in Höhe von 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer und Monat erfolgen. Praxis-Beispiel Der Bruttolistenpreis eines dieselbetriebenen Fahrzeugs liegt bei 40.000 EUR. Anzurechnen sind für Fahrten...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 3 Geldwerter Vorteil

Eine wichtige Maßzahl für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Im Zusammenhang mit der Dienstwagenbesteuerung ist zudem der Antrieb entscheidend. Wie bereits erwähnt, gelten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren andere Regelungen als für rein elektrische Antriebe. Für die grundlegenden Unterscheidungen von Elektro-Pkws...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.3 Leitfaden zur Kontrolle des E-Mail-Accounts

Damit nun der Arbeitgeber trotz erlaubter Privatnutzung des E-Mail-Accounts Einblick in die E-Mails seiner Mitarbeiter nehmen kann, kann von allen Beschäftigten eine Einwilligung eingeholt werden. Einwilligung der Mitarbeiter Mit Blick auf den Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses sollten grundsätzlich alle Mitarbeiter eine individuelle Einwilligung in die Kontrolle auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2.1 Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn dies der Arbeitgeber gestattet. Die private Internetnutzung mithilfe der Arbeitsplatzrechner des Arbeitgebers ist insgesamt von der Gestattung durch den Arbeitgeber abhängig.[1] Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer nicht. Lässt der Arbeitgeber die Privatnutzung zu, kann er den Umfang begrenzen...mehr