Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 7 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten sich zunächst überlegen, ob und wie sie Social Media als Betriebsmittel einsetzen wollen. Je nach Art der Nutzung muss überlegt werden, ob hierfür die Zustimmung der Arbeitnehmer und/oder des Betriebsrats eingeholt werden muss. Verzichtet der Arbeitgeber auf die aktive Nutzung sozialer Netzwerke, sollte er das Thema dennoch nicht abhaken; für seine Arbeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufzeichnungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Aufzeichnungspflichten für den Bereich der > Lohnsteuer ergeben sich im Wesentlichen aus § 41 EStG iVm § 4 LStDV zum > Lohnkonto . Zu Aufzeichnungserleichterungen vgl § 4 Abs 3 LStDV, > R 41.1 LStR, > Lohnkonto Rz 27, > Rabatte Rz 69. Aufzeichnungen sind auch in elektronischer Form auf Datenträgern zulässig, wenn das dabei angewendete Verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Förderung von Hybrid-Nutzfahrzeugen

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus § 7c Abs 2 EStG "ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben" ergibt sich, dass bei den Nutzfahrzeugen nur solche mit ausschließlichem Elektroantrieb gefördert werden, nicht aber – wie bei § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG auch Hybrid(elektro)fahrzeuge. ME ist diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt. § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG "verbilligt" d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen

Rn. 37 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie bereits unter s Rn 15 ausgeführt, verlangt § 7c EStG, dass sich die Förderobjekte im AV (dh des BV des betreffenden StPfl, Happe in Frotscher/Geurts, § 7c EStG Rz 6 (05/2022)) befinden, also nicht in dessen UV. Der Halbsatz "die zum AV gehören" könnte sich grammatikalisch auch nur auf die elektrisch betriebenen Lastenfahrräder beziehen. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Umsatzsteuer

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter vereinnahmte Schw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.2 Abzug von Aufwandsspenden

Tz. 213 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Ausgestaltung des Aufwandsspenden-Verfahrens hat die Fin-Verw mit Schr des BMF v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) Stellung genommen. Neben den in dieser Verw-Anw enthaltenen Regelungen gelten für den Abzug von Aufwandsspenden ua folgende Grundsätze: Tz. 214 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.05.2007, BFH/NV 20...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.7 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bru...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.2 Nutzung bis zu 5 Kalendertagen

Die kilometerbezogene Berechnung gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für max. 5 Kalendertage im Monat überlassen wird. Bei der zweck- bzw. anlassbezogenen Überlassung von Fall zu Fall werden die pauschalen Monatsbeträge von 1 % bzw. 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpre...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.3 Bewertungsverfahren bei mehreren Firmenwagen

Das zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzungsentnahme betrieblicher Kraftfahrzeuge ergangene BMF-Schreiben[1] regelt, dass ein Unternehmer, dem mehrere betriebliche Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, sich einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden muss.[2] Wicht...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8 Überlassung von Sonderfahrzeugen

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % der Privatnutzung sowie 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach dem Gesetzeswortlaut für sämtliche Fahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Firmenwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.1 Bisherige Behandlung von Nutzungsverboten

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien werden Nutzungsverbote nur im Zusammenhang mit seitens der Firma vorgenommenen Kontrollmaßnahmen anerkannt.[1] Die Einhaltung des Nutzungsverbots ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen, die zum Lohnkonto zu nehmen sind. Eine Sonderstellung nehmen schon bisher Firmenfahrzeuge des betrieblichen Fuhrparks ein, die nicht einem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Seit 2017 ist das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3 Zuschlag für Fahrten zum Betrieb

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.2 Halbierung des Bruttolistenpreises für Zeiträume seit 2019

Die Halbierung des Bruttolistenpreises, die im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % führt, wird nach dem Gesetzeswortlaut für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.[1] Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde die Befristung bis zum 31.12.2030 verlängert. Die ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze seit 2024 auf 70.000 EUR

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 7...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.1 Lkw, Zugmaschinen und Kombifahrzeuge

Die Vorschrift der 1 %-Regelung findet deshalb bereits bisher keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht (auch) der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend ­anzuwenden. Die Rechtsprechung erweitert den Fahrzeugkreis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.3 Anschaffungskosten-Zuschüsse des Arbeitnehmers

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Firmenwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens werden bei der 1 %-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.3 Zulässiger Bruttolistenpreis 100.000 EUR seit 1.7.2025

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.7.2025 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft bzw. geleast werden, wird zur Förderung der Mobilität durch emissionsfreie Fahrzeuge die Obergrenze des zulässigen Bruttolistenpreises für die Anwendung der 0,25 %-Methode erneut erhöht. Die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.1 Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR

Für Elektrofahrzeuge, die seit 1.1.2019 angeschafft bzw. geleast und erstmals seit 1.1.2020 an den Arbeitnehmer überlassen werden, sieht der Gesetzgeber bei der 1 %-Methode eine Kürzung des Bruttolistenpreises vor. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 60.000 EUR nicht überschreitet. Die Kürzung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.1 Berechnung der Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für die Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Kfz-Navigationssystem (bestätigt durch BFH[1]) oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 17 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 13 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge

Zusammenfassung Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge auch dann steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn für jedes Fahrzeug keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, kann der Steuerbescheid geändert werden. Die Tatsache, dass eine P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.4 Umgang mit der Privatnutzung von Internet und E-Mail

Weiterhin wird diskutiert, ob der Arbeitgeber als Anbieter i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TTDSG fungiert, wenn er seinen Beschäftigten Internet- und Kommunikationsdienste auch für eine private Nutzung zur Verfügung stellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis nach § 3 Abs. 3 TTDSG unterläge und nicht durch den Arbeitgeber kontrolliert werden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betr... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge auch dann steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn für jedes Fahrzeug keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, kann der Steuerbescheid geändert werden. Die Tatsache, dass eine Person nicht meh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betr... / Hintergrund

Eine Personengesellschaft betrieb ein Gewerbe und ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Im Betriebsvermögen befanden sich zwei Fahrzeuge: ein Saab und ein Land Rover Defender. Für beide Fahrzeuge wurden keine Fahrtenbücher geführt, sie waren jedoch im Anlagespiegel der Jahresabschlüsse aufgeführt. In den Jahresabschlüssen wurden Entnahmen für die private ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betr... / Entscheidung

Das Finanzgericht Hamburg wies die Klage der Gesellschaft ab. Es stellte klar, dass das Finanzamt den Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ändern darf, wenn nachträglich bekannt wird, dass ein weiteres betriebliches Fahrzeug privat genutzt wurde. Wesentliche Punkte der Entscheidung: Nachträgliche Tatsachen: Wird dem Finanzamt erst nach Erlass des ursprüng...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.3 Privatnutzung von Internet und E-Mail

Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon erlauben soll, ist eine der meistgestellten Fragen. Einerseits hat der Arbeitgeber bei privater, elektronischer Kommunikation die Vorgaben des Fernmeldegeheimnisses gegenüber seinen Mitarbeitern wohl zu beachten und darf damit E-Mail und Internet-Verke...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Datenschutzrechtlich ist die Frage mit den meisten Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Kontrolle des Datenverkehrs und im Hinblick auf die Archivierung von E-Mails durch eine kombinierte Lösung einer Einwilligung und – soweit möglich – einer Betriebsvereinbarung gelöst. Die Beschäftigten sollten jeder einzeln eine Einwilligung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 7.2 Haftung von Arbeitnehmern

Ob ein Arbeitnehmer für einen durch ihn verursachten Schaden haftet, hängt vom Grad seines Verschuldens ab. Verursacht er einen Schaden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, so muss er dafür nicht einstehen. Vollständig einstehen muss er für den Schaden bei grober Fahrlässigkeit oder wenn er vorsätzlich handelt. Liegt der Verschuldensgrad dazwischen, so wird der Haftungsante...mehr