Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Ordnung d... / 3 Private Internetnutzung, Telefon- und Handynutzung

Maßnahmen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird, unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Nach diesen Grundsätzen ist ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes umfassendes Verbot der privaten Nutzung des Internet- und E-Mail-Verkehrs ausschließlich dem Arbeitsverhalten der einzelnen Arbeitnehmer zuzuordnen und nicht der...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Datenverarbeitungsgeräte

Steuerfrei sind geldwerte Vorteile aus der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte. Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs[1] und Telekommunikationsgeräten ist auf sämtliche betriebliche Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt worden.[2] Durch den Gesetzeswortlaut in die Steuerbefreiungsvorschrift einbezogen ist die Überlassung v...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Telefonkosten für ein Autotelefon

Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon ist zwischen dem Telefon im betrieblichen Fahrzeug, das dem Arbeitgeber gehört, und dem arbeitnehmereigenen Telefon im Pkw des Arbeitnehmers zu unterscheiden.[1] Wichtig Gleiche Besteuerungsgrundsätze für Mobil- und Autotelefone Die nachfolgenden Grundsätze gelten sinngemäß auch für andere Mobilt...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Home-Use-Programme

Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs umfasst auch die Überlassung von betrieblichen System- und Anwendungsprogrammen.[1] Die bloße Überlassung von Softwareprogrammen kann deshalb steuerfrei bleiben, ohne dass diese auf einem betrieblichen PC installiert sind. Dies gilt allerdings nur für System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitge...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Für Dienstfahrräder oder E-Bikes, die keine Zulassung zum Straßenverkehr benötigen, weil der Elektromotor nur Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützt, musste der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung (inkl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) bis zum 31.12.2018 als monatlicher Durchschnittswert mit 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Brutto-Preis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Personalcomputer

Die Ausführungen zur Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte gelten nach dem Gesetzeswortlaut[1] in gleicher Weise für die Überlassung von Personalcomputern. Auch hier ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung steuerfrei, wenn der dem Arbeitnehmer überlassene Personalcomputer im Eigentum der Firma bleibt. Uns...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Elektroautos

Seit 1.1.2017 sind "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und die für die zur privaten Nutzung überlassene Ladevorrichtung" lohnsteuerfrei.[1] Die Ausnutz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.7 Fehler in der Anwendung allgemeiner Erfahrungssätze

Rz. 20 Der BFH kann auch prüfen, ob bei der Würdigung der festgestellten Tatsachen allgemeine Erfahrungssätze beachtet worden sind.[1] Es handelt sich dabei um eine Frage des materiellen Rechts, nicht des Verfahrensrechts.[2] Die Sachverhaltswürdigung ist bindend, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Verstoß gegen Denkgesetze

Rz. 19 Die subjektive Gewissheit des Tatrichters vom Vorliegen eines entscheidungserheblichen Sachverhalts oder Geschehensablaufs[1] bindet den BFH nur, wenn sie auf einer logischen, verstandesmäßig nachvollziehbaren und einsichtigen Beweiswürdigung beruht.[2] Die Folgerungen müssen den Denkgesetzen (der Logik) entsprechen und vom festgestellten Sachverhalt getragen sein. Di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 5 Umsatzsteuer: Welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind

Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Privatfahrten verwenden, liegt insoweit ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Es handelt sich um einen tauschähnlichen Umsatz.[1] Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er gegenüber dem Arbeitgeber erbringt. Wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug seinem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 5.1 Besteuerung auf der Grundlage der 1 %-Regelung

Die Finanzverwaltung lässt es also zu, dass der Unternehmer den pauschalen lohnsteuerlichen Wert nach der 1 %-Regelung aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legen kann. Bei diesem Wert behandelt es sich um einen Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Umsatzsteuer bei der 1 %-Regelung Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer, der einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.2 Konsequenzen für die Behandlung von Unfallkosten

Unternimmt der Arbeitnehmer eine berufliche/betriebliche Fahrt, sind die Kosten für einen Unfall, der sich auf dieser Fahrt ereignet, beim Unternehmer als Betriebsausgaben abziehbar, ohne dass beim Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil anzusetzen ist. Die Unfallkosten sind nicht bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anzusetzen. Unfall während einer betrieblichen Fahr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.3 Bagatellgrenze von 1.000 EUR

Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer auf einen Schadenersatzanspruch, liegt grundsätzlich i. H. d. Verzichts ein gesonderter geldwerter Vorteil vor.[1] Erstattungen durch Dritte (z. B. durch eine Versicherung) mindern den Schadenersatzanspruch des Unternehmers. Hat der Unternehmer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt i. d. R. ein geldwerter Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.4 Umgang mit der Privatnutzung von Internet und E-Mail

Weiterhin wird diskutiert, ob der Arbeitgeber als Anbieter i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TTDSG fungiert, wenn er seinen Beschäftigten Internet- und Kommunikationsdienste auch für eine private Nutzung zur Verfügung stellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis nach § 3 Abs. 3 TTDSG unterläge und nicht durch den Arbeitgeber kontrolliert werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3 Privatnutzung von Internet und E-Mail

Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon erlauben soll, ist eine der meistgestellten Fragen. Einerseits hat der Arbeitgeber bei privater, elektronischer Kommunikation die Vorgaben des Fernmeldegeheimnisses gegenüber seinen Mitarbeitern wohl zu beachten und darf damit E-Mail und Internet-Verke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 7.2 Haftung von Arbeitnehmern

Ob ein Arbeitnehmer für einen durch ihn verursachten Schaden haftet, hängt vom Grad seines Verschuldens ab. Verursacht er einen Schaden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, so muss er dafür nicht einstehen. Vollständig einstehen muss er für den Schaden bei grober Fahrlässigkeit oder wenn er vorsätzlich handelt. Liegt der Verschuldensgrad dazwischen, so wird der Haftungsante...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Datenschutzrechtlich ist die Frage mit den meisten Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Kontrolle des Datenverkehrs und im Hinblick auf die Archivierung von E-Mails durch eine kombinierte Lösung einer Einwilligung und – soweit möglich – einer Betriebsvereinbarung gelöst. Die Beschäftigten sollten jeder einzeln eine Einwilligung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.3 Betriebliche Übung

Trotz eines Verbots kann es zu einer rechtmäßigen, privaten Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer kommen, wenn ein Fall einer betrieblichen Übung vorliegt. Dazu kommt es, wenn es (entgegen einer anderslautenden Anweisung) für den Arbeitgeber erkennbar ist, dass der Internetzugang regelmäßig auch privat genutzt wird. Duldet er diesen Umstand, so darf der Mitarbeiter gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.4.2 Inhalte einer Betriebsvereinbarung zu E-Mail und Internet

Im Hinblick auf die Inhalte einer solchen Betriebsvereinbarung (BV) sollen hier kurz die wichtigsten Regelungspunkte aufgezeigt werden: Reichweite der BV bezogen auf die Unternehmens- bzw. Konzernstruktur Anwendbarkeit nur für Arbeiter und Angestellte, §§ 77, 5 BetrVG Umfassende Einbeziehung aller Geräte und Dienste in den sachlichen Anwendungsbereich, die der elektronischen Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.2 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Dienstverhältnis verpflichtet nicht nur zu Arbeit, Beschäftigung und Entgelt, sondern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Interessenförderung.[1] Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und deren Gegenstück – der Treuepflicht des Arbeitnehmers – lässt sich ablesen, dass es einen schützenswerten Bereich gibt, den der andere Teil respektieren muss. Im Rahmen seiner Fürsorg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 4 Inhalte einer Dienstanweisung zu elektronischen Kommunikationssystemen

Alternativ zu einer Betriebsvereinbarung, die die Überwachungs- und Protokollmöglichkeiten mit dem Betriebsrat abstimmt, kann jedes Unternehmen eine Dienstanweisung "Elektronische Kommunikationssysteme und informationstechnische Infrastruktur" an seine Mitarbeiter herausgeben, die die Nutzung des Unternehmensnetzwerks, von Internet und E-Mail-Diensten transparent macht und r...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.1 Compliance-Anforderungen des deutschen Gesetzgebers

Um dies zu verdeutlichen werden im Folgenden die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen erläutert und der jeweilige Konflikt aufgezeigt, der zwischen Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechten entsteht. Der rechtliche Rahmen für jede Tätigkeit eines Unternehmers wird durch das Prinzip der Organisationsverpflichtung gesetzt. Nach dem Prinzip der Organisationsverpflichtung ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.2.2 Einwilligung

Sofern keine spezifische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beschäftigtenkontext greift, kann eine Verarbeitung auf eine Einwilligung des Beschäftigten gestützt werden. Allerdings kommt eine solche Einwilligung durch Arbeitnehmer nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Eine Einwilligung ist nur dann zuläs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Freiflüge/Freikarten

Der Wert der von Luftverkehrsgesellschaften und Reisebüros ihren Beschäftigten gewährten Freiflüge und verbilligten Flüge ist von der Verwaltung bis 2021 gem. § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG durch Erlass festgesetzt, falls nicht die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG gewählt wird.[1] Für die Jahre 2022 bis 2024 wurden die unveränderten Werte weiter fortgeschrieben.[2] Zur Privatnutzung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Fahrrad

Der geldwerte Vorteil aus vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Nutzung überlassenen Fahrrädern und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind und somit nicht zu den Kraftfahrzeugen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zählen, wird seit 1.1.2019 über § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei gestellt. Die Steuerbefreiung gilt nur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen

Zusammenfassung Begriff Überlässt ein Unternehmer seinem Personal einen Dienstwagen auch für private Fahrten, hat der Arbeitgeber diese Überlassung der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dafür erhält er aus Anschaffung und Betriebskosten eines derartigen Dienstwagens den vollen Vorsteuerabzug. Eine Besteuerung unterbleibt jedoch i. d. R., wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.2 Produktplatzierung (Product Placement)

Beim Product Placement stellt ein Unternehmen dem Influencer (zeitweise) das entsprechende Produkt zur Verfügung und dieser bindet es mehr oder weniger offensichtlich in seine Inhalte ein. Rechtlich versteht man unter Produktplatzierung die "gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 71 Compliance: Mitbestimm... / V. Privatnutzung von E-Mail, Internet und Speichermedien

Rz. 7 Regelungen, die sich auf die Privatnutzung von E-Mail-Accounts oder des Internets beziehen, betreffen das Ordnungsverhalten und sind entsprechend nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Geht es indes beispielsweise um ein Verbot dahingehend, Privatdateien oder Mails nicht auf Computern oder Datenträgern des Unternehmens zu speichern, ist das Arbeitsverha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Vorenthaltene Privatnutzung des Firmenfahrzeugs

Rz. 945 Vielfach vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass ein zum dienstlichen Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden darf. Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug entgegen der vertraglichen Absprache nicht oder verspätet zur Verfügung oder entzieht er es dem Arbeitnehmer unberechtigt, hat er Schadensersatz wegen Verletzung des Arbeitsvertrages nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 14. Privatnutzung von (Mobil-)Telefon und Personalcomputer/Laptop am Arbeitsplatz und in der Wohnung des Arbeitnehmers

Rz. 578 Die Privatnutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software. Sie ist nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch in der Wohnung des Arbeitnehmers. Typisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Steuerliche Behandlung der Privatnutzung

(1) Arbeitslohn Rz. 551 Überlässt der Arbeitgeber (Voraussetzungen, wenn Leasingnehmer: BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Zur privaten Nutzung gehören alle Fahrten, die ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Rechtslage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 545 Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen an den Arbeitgeber herauszugeben. Unproblematisch ist dies bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dann, wenn der Arbeitnehmer die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht angreift oder er das Arbeitsverhältnis selbst dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 3. Nutzung des Dienstwagens

Rz. 1554 Da mit Vertriebsaufgaben im Außendienst befasste Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten regelmäßig einen Pkw benötigen, stellen ihnen die Arbeitgeber häufig einen Dienstwagen zur Verfügung. Die Nutzungsbefugnis kann sich dabei entweder auf eine dienstliche Nutzung beschränken oder die private Nutzung des Wagens einschließen. Soweit nur eine dienstl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 30. Private E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung

Rz. 531 Die unerlaubte oder übermäßige Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel, wie Telefon, Internet und E-Mail, für private Zwecke kann Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Eine ordentliche Kündigung kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer verbotswidrig wiederholt betriebliche Kommunikationsmittel privat nutzt, obwohl er zuvor einsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Anerkannter Sachgrund – Freistellung und 25 % Grundsatz

Rz. 270 So ist nicht jeder Grund, der wirtschaftliche Aspekte betrifft, ein anzuerkennender Sachgrund für den Entzug des Dienstwagens und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit (vgl. BAG v. 13.4.2010, NZA-RR 2010 = DB 2010, 1943). Der Widerruf der privaten Nutzung im Zusammenhang mit einer wirksamen Freistellung ist zumutbar (vgl. BAG v. 21.3.2012 – 5 AZR 651/10,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Befristete Nutzung des Dienstwagens nach dem rechtlichen Ende – Versteuerung

Rz. 280 Einigen sich die Vertragsparteien darauf, dass der Mitarbeiter seinen Dienstwagen über den Beendigungstermin hinaus weiter privat nutzen darf, stellt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Sachleistung aufgrund des Aufhebungsvertrages dar, die ebenso wie die Privatnutzung zu versteuern sei. Soweit die Zahlung der Abfindung und die nachvertragliche Privatnutzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Klauseln zur Dienstwagennutzung

Rz. 867 Einen Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede zwischen den Parteien ergeben. Daraus muss sich ergeben, was für einen Dienstwagen der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Es geht um die Festlegung der Pkw-Kategorie, welche Farbe, welche Ausstattung oder ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Auswahl des Dien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 10. Herausgabeansprüche des Arbeitgebers

Rz. 64 Eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Herausgabe von Firmeneigentum ist grds. zulässig. Hierbei muss zwischen der Herausgabe von Arbeitsmitteln sowie der Herausgabe von Dienstwagen unterschieden werden. Rz. 65 Hinsichtlich der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Werkzeuge, Unterlagen etc.) ist der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 52 Zuständigkeit der ArbG / d) Streitigkeiten aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und über dessen Nachwirkungen

Rz. 15 § 2 Abs. 1 Nr. 3c ArbGG erfasst Streitigkeiten, die sich aus der Bewerbungsphase ergeben können, typischerweise etwa Auseinandersetzungen über die Frage, ob Vorstellungskosten zu ersetzen, Daten zu löschen oder eingereichte Bewerbungsunterlagen herauszugeben sind. Dass später ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, ist zur Begründung der Zuständigkeit nicht erfor...mehr