Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.2 Nutzungsverbot zum Schein

Anders verhält es sich, wenn die festgestellte Nutzung des Dienstwagens zu Privatfahrten darauf zurückzuführen ist, dass das Nutzungsverbot auf einer zum Schein getroffenen Vereinbarung beruht. Wird festgestellt, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde, ist für die Dienstwagenüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auf Basis der 1-%-...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.2 Kombifahrzeug

Entscheidend ist nicht die kraftfahrzeugsteuerliche oder verkehrsrechtliche Klassifizierung als Lkw, sondern die objektive Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs. Die 1-%-Methode ist aus diesem Grund für Kombinationskraftwagen (hier: Geländewagen) anzuwenden, wenn sie über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t verfügen.[1] Dasselbe gilt für sog. Pickup-Trucks...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.4 Zuzahlungen / Nutzungsentgelte

Laufende Zuzahlungen bzw. Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Zusätzlich zu Monatspauschalen und Kilometerpauschalen sind auch individuelle Betriebskosten, insbesondere übernommene Benzinkosten, als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Methode vorteilsmindernd anzurechnen, da der ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.1 Erforderliche Angaben

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.3 Nutzungsverzicht

Dem Nutzungsverbot gleichgestellt ist ein mit Wirkung für die Zukunft vom Arbeitnehmer schriftlich erklärter Verzicht auf die Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs. Der Nutzungsverzicht kann auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. die Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung umfassen.[1] Dem Nutzungsverzicht kommt in der P...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.1 Abgegoltene Fahrzeugkosten

Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor. Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und Betrie...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10 Bewertungskürzungen

Die Monatsbeträge sind i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Dienstwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich nutzt.[1...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.3 Vorrang der 1-%-Regelung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Vorrangig soll die 1-%-Regelung angewandt werden. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzelnachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden.mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.2 Einsatzwechseltätigkeit mit erster Tätigkeitsstätte

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Dienstwagen angewiesen sind, kann die feste Monatspauschale zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber eine tageweise Berechnung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen eine...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 11 Umsatzsteuer

Bei der Dienstwagenüberlassung ist stets eine 100 %ige betriebliche Nutzung gegeben, weil die Überlassung an den Arbeitnehmer ausschließlich auf das Dienstverhältnis zurückzuführen ist. Eine Kürzung des Vorsteuerabzugs kommt deshalb insoweit nicht in Betracht.[1] Andererseits ist die Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer – sowohl für Alt- und Neufahrzeuge – umsatzsteuer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.1 Listen-Neupreis als Bemessungsgrundlage

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betriebliche Besonderheiten auf der Käufer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.8 Kostendeckelung

Der pauschale Nutzungswert für die private Nutzung eines Dienstwagens kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Dienstwagen mit hohem Listenpreis. Übersteigt der Nutzungswert die tatsächlichen Kosten, ist auf Nachweis als geldwerter Vorteil höchstens der Betrag der Gesamtkosten für den Dienstwagen der Besteuerung zugr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.3 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage bei der 1-%-Methode nur mit 50 % angesetzt.[1] Die Halbierung des Bruttolistenpreises führt im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % und wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.1 Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für eine etwaige Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Navigationssystem oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.1 Nachteilsausgleich für hohe Anschaffungskosten

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind nachteilig für das Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Energie aus Wasserstoff oder Methanol erzeugt wird. Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpreis, der deutlich höher ausfällt als für mit Verbr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.2 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Dabei kommt es für die Anwendung des 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage nicht an.[1] Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten v...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.7 Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben u...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.12 Naturalleistungen/Deputate

Rz. 63 Neben der Vergütung in Geld kann ein Teil des Vergütungsanspruchs vereinbarungsgemäß durch Sachbezüge bzw. Naturalleistungen erfüllt werden. Hier kommen etwa die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in Betracht, aber auch die Lieferung von Heizungsmaterial und Beleuchtungsenergie, die Gewährung von Belegschaftsrabatten und die Überlassung eines Dienstwagens[1] ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.4 Buchhaltungstechnische Abwicklung

Regelmäßig werden die gesamten laufenden Kosten einschließlich der AfA als Betriebsausgabe gebucht. Der Teil der Kosten, der auf die private Nutzung entfällt, ist entnommen. Auch die AfA ist in ihrer tatsächlich in Anspruch genommenen Höhe in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, unabhängig davon, ob die lineare oder degressive AfA in Anspruch genommen worden ist.[1] Sonderab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.16 Betriebsvermögen/Privatvermögen

Gehrs/Brügge, Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pickups – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 16.1.2025 – III R 34/22, StuB 16/2025, S. 623;mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.77 Kraftfahrzeug

Menges/Pflumm, Periodengerechte Verteilung einer (Leasing-)Sonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten, DB 11/2025, S. 618; Godek, Fahrzeugleasing – Mehr Flexibilität durch offene Leasingverträge, b+b 11/2024, S. 28; Seifert, Kfz-Leasingsonderzahlungen und Ermittlung der Nutzungseinlagehöhe – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 12.3.2024 – VIII R 1/2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.3.3 Sachbezüge

Eine Erfüllung des Mindestlohnanspruchs allein durch Sachbezüge nach § 107 Abs. 2 GewO ist eigentlich ausgeschlossen, weil gemäß § 1 Abs. 2 der Mindestlohn in EUR geschuldet wird. Praxis-Beispiel Anrechnung von Kost und Logis bei Saisonarbeitern Ein Saisonarbeiter, der z. B. für ein paar Wochen im Jahr als Spargelstecher für einen Stundenlohn von 10 EUR pro Stunde arbeitet, ne...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Unterscheidung zwischen Fahrrad und Kfz Privatnutzung Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer auf Privatnutzung Geldwerter Vorteilmehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Unterscheidung zwischen Fahrrad und Kfz Privatnutzung Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer auf Privatnutzung Geldwerter Vorteil 1 So kontieren Sie richtig Praxis-Wegweiser: Das richtige Kontomehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Personengesells... / 5 Personengesellschaft: Privatnutzung der Gesellschafter von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen

Bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden, ist bei Anwendung der 1-%-Methode der Bruttolistenpreis mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen, Fahrtenbuch-Methode die Abschreibung oder Leasingrate oder die Fahrzeugmiete, die anteilig auf die private Nutzung entfällt, nur zur Hälfte anzusetzen....mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 3 Welche Unterscheidungen bei Fahrrädern erforderlich sind

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, das er auch privat nutzen kann, muss der Arbeitgeber den privaten Nutzungsanteil seit dem 1.1.2019 nur dann als geldwerten Vorteil erfassen, wenn das E-Bike als Kfz einzustufen ist. Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Arbeitgebe...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8 Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr

Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, sind steuerlich begünstigt (s. gemeinsamer Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020). 8.1 Übereignung von Ladeeinrichtungen Übereignet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich ...mehr

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Fahrräder, Elektrofahrräder... / 4 Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist nach den gleichlautenden Erlassen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020 wie folgt als Arbeitslohn zu erfassen: Die Vorteile aus der Überlassung eines betriebli...mehr

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Fahrräder, Elektrofahrräder... / 1 So kontieren Sie richtig

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Fahrräder, Elektrofahrräder... / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes

Schafft der Unternehmer ein E-Bike für seine betrieblichen Zwecke an, gehört es zu seinem Anlagevermögen. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer für Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7 Jahre. Das heißt, dass E-Bikes unabhängig davon, ob sie als Fahrrad oder Kfz einzustufen sind, über einen Zeitr...mehr

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Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10 Überlassung von E-Bikes: Berechnung des geldwerten Vorteils

Überließ der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad auch zur privaten Nutzung, wurde der geldwerte Vorteil bis zum 31.12.2018 grundsätzlich mit 1 % der auf volle Hundert EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

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Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.2 Was seit 2019 bei "Fahrrad-E-Bikes" gilt

Ein E-Bike ist entweder als Fahrrad oder als Kfz zu klassifizieren. Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (= unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.[1] Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

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Fahrräder, Elektrofahrräder... / 11 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Arbeitnehmern ist der geldwerte Vorteil, der auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, als Arbeitslohn zu erfassen. Das gilt auch für "Kfz-E-Bikes". Wenn der geldwerte Vorteil, der für Privatfahrten angesetzt wird, pauschal ermittelt wird, dann müssen auch die Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, pauscha...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 12 Zusammenfassung: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist wie folgt als Arbeitslohn zu erfassen: Die Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Überlassung eines E-Bikes

Ein Unternehmer hat im Januar 01 ein E-Bike gekauft, das er seinem Arbeitnehmer für betriebliche und private Fahrten zur Verfügung stellt. Das E-Bike ist verkehrstechnisch als Kfz einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Bruttolistenpreis) für das E-Bike beträgt 6.200 EUR. Der private Nutzungsanteil 01 für das E-Bike beträgt: 6.200 EUR ÷ 4 = 1.550 EUR...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 6 Leasing eines E-Bikes

Der Unternehmer muss das E-Bike nicht kaufen, er kann es auch leasen. Die einzelnen Leasingraten sind dann als Betriebsausgaben zu buchen. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass ein E-Bike – je nach Motorisierung und Ausstattung – verkehrstechnisch entweder als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Handelt es sich bei dem E-Bike um ein Kfz, können die Leasingraten a...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.1 Was bei Fahrrädern gilt

Gehört die Nutzungsüberlassung von Fahrrädern zur Angebotspalette des Arbeitgebers (z. B. Fahrradverleihfirmen), ist der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal nach § 40 EStG erhoben wird. Das bedeutet, es kommen die um 4 % geminderten Endpreise zum Ansatz, zu denen der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistungen fremden Letzt...mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.1 Übereignung von Ladeeinrichtungen

Übereignet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt eine Ladevorrichtung, dann kann er diesen geldwerten Vorteil pauschal mit 25 % besteuern.[1] Zur Ladevorrichtung gehört die gesamte Infrastruktur einschließlich Zubehör und in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistungen.mehr

Buchungssatz aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr