Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewerbesteuerliche Relevanz einer vGA für Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

Streitig ist, ob der Ansatz einer vGA für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Die im Rahmen einer vGA berücksichtigte private Pkw-Nutzung führt nicht zu Erträgen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 20 GewStG. FG Nds. v. 27.2.2025 – 10 K 37/24, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VII R 25/25mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcb) Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte

Rn. 1682a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ursprüngliche und jetzt rückwirkend geänderte Fassung (s Rn 1672) des § 3 Nr 45 S 1 EStG stellte nur die Vorteile der Privatnutzung betrieblicher "Personalcomputer" steuerfrei. Darunter waren in weiter Auslegung der Vorschrift auch Notebooks zu verstehen (glA Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/2009, 1575), sie umfasste auch das Zubehör (Netzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1673 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insbesondere folgende verfassungsrechtliche Fragen stellen sich zu § 3 Nr 45 EStG: Vereinfachungsfunktion: Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Erfassung der sonst stpfl Vorteile mit vertretbarem Aufwand kaum möglich wäre, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch s Rn 5. Nutzerkreis: Die Vorschrift befreit nur die Privatnutzung bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fca) Allgemeines

Rn. 1682 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG betrifft die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie Zubehör dazu.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fce) Das Zubehör zu betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und betrieblichen Telekommunikationsgeräten

Rn. 1685 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit handelt es sich um eine rückwirkende Erweiterung des § 3 Nr 45 S 1 EStG (s Rn 1672). Als Zubehör dürften beispielsweise PC-/Notebook-Taschen, Kabel, Netzgeräte zählen (s Rn 1682), ebenso externe Festplatten, USB-Sticks (glA Hechtner, NWB 15/2012, 1216). ME sollte man hier nicht kleinlich verfahren. Wenn der ArbN, da etwa der Bilds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 1686 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch die Privatnutzung von überlassenen System- und Anwendungsprogrammen ist für den ArbN steuerfrei, falls dieser sie auch in seinem Betrieb einsetzt. Letzteres ist das Pendant zur "betrieblichen" Hardware. Dieser Fall wurde in § 3 Nr 45 S 1 EStG rückwirkend (s Rn 1672) eingefügt. Bislang war die Überlassung von Software nur dann steuerfr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die betriebliche Nutzung

Rn. 1154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn der ArbN die Werkzeuge außerhalb einer Betriebsstätte seines ArbG einsetzt, zB auf einer Baustelle, sind sie "betrieblich" genutzt (R 3.30 S 3 LStR 2023). Der Begriff "betrieblich" ist mE weit zu fassen (glA Fissenewert in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 30 EStG Rz 2). Die "Anschaffung" des Werkzeugs ist mE die Vorstufe zur betriebliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Vorteile des ArbN

Rn. 1674 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG stellt folgende Vorteile des ArbN steuerfrei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gegenstand des geldwerten Vorteils – Überblick

Rn. 1770h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF betrifft folgende geldwerte Vorteile für den ArbN:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Versteuerung der Nutzungsentnahme beim ArbG (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 6 EStG

Rn. 1304 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung eines Fahrrads, das kein Kfz ist, ist nicht als Entnahme beim ArbG zu versteuern (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 6 EStG, angefügt durch Art 3 Nr 2 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) zeitlich synch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcd) Liste der begünstigten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Rn. 1684a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die FinVerw stellt eine Liste auf, welche Geräte begünstigt sind und welche nicht (H 3.45 LStH 2023):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mc) Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 1 EStG)

Rn. 1699 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaliert versteuert werden kann die Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten, sei sie unentgeltlich oder verbilligt, da § 3 Nr 45 S 1 EStG diesen Fall nicht steuerfrei stellt, sondern nur die Privatnutzung. Der frühere Begriff "Personalcomputer" (s Rn 1702) wurde durch Art 2 Nr 24, Nr 39a Amtshilferichtlinien-UmsetzungsG vom 26.06.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Keine private Hardware des ArbN

Rn. 1681 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung der Privat-Hardware des ArbN erfasst die Vorschrift nicht (§ 3 Nr 45 S 1 EStG ist insoweit auch nicht analog anzuwenden, BFH BStBl II 2004, 958), ggf kommt aber eine Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG in Frage (s Rn 169 ff). Erstattet der ArbG dem ArbN daher die Kosten seines privaten Internetanschlusses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcc) Betriebliche Telekommunikationsgeräte

Rn. 1683 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dieser Begriff wurde durch das Gesetz zur Änderung des GemeindefinanzreformG und von steuerlichen Vorschriften (s Rn 1672) nicht verändert. Der Begriff umfasst sowohl Festnetz- als auch Mobilgeräte ("Handys", ebenso R 3.45 S 3 LStR 2023), auch Faxgeräte sowie das dazugehörige Zubehör (etwa Handytasche), vgl § 40 Abs 2 Nr 5 S 1 Hs 2 EStG. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Einsatz der System- und/oder Anwendungsprogramme im Betrieb des ArbG

Rn. 1689 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der ArbG diese System- und/oder Anwendungssoftware auch in seinem Betrieb einsetzt. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) ÖPNV (§ 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 605 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 2 RegG enthält eine Legaldefinition des ÖPNV. Nach dessen S 1 ist dieser die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen (ähnlich BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 8). Das ist nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2 Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter zulässig

Gestattet der Auftraggeber die private Nutzung durch den freien Mitarbeiter oder schließt er diese nicht ausdrücklich aus, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird.[1] Der Auftraggeber wendet dem freien Mitarbeiter somit eine Sachleistung zu, die bei diesem zu einer Betriebseinnahme führt.[2] Für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber ...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen

Zusammenfassung Begriff Überlässt ein Unternehmer seinem Personal einen Dienstwagen auch für private Fahrten, hat der Arbeitgeber diese Überlassung der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dafür erhält er aus Anschaffung und Betriebskosten eines derartigen Dienstwagens den vollen Vorsteuerabzug. Eine Besteuerung unterbleibt jedoch i. d. R., wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer di...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen an, schreibt er die tatsächlichen Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (i. d. R. über 6 Jahre). Für E-Fahrzeuge, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden, kann eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden, die nach § 7 Abs. 2a EStG wie folgt geregelt ist:...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung für die Berechnung der privaten Nutzung anhand der Aufwendungen, die auf die Privatfahren entfallen, ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.1 Übersicht der Regelungen zur Ermittlung der privaten Nutzung für reine Elektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100 % betrieblich. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Bei der privaten Nutzung vo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Private Nutzung Ermäßigung bei Elektrofahrzeugen Sonderabschreibung/Auswirkungen Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen Bemessungsgrundlage USt Überlassung an Arbeitnehmermehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5 Kostendeckelung bei Unternehmern: Wenn der pauschale Wert nach der 1-%-Regelung höher ist als die tatsächlichen Kosten

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Fahrtenbuchmethode: Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6 Firmenwagen Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Entfernungspauschale ist vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 EUR von 0,30 EUR auf 0,35 EUR erhöht worden. Eine weitere Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer um ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Leasing eines Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugs: Wie bei Anschaffungen seit dem 1.1.2019 richtig gerechnet wird

Wird ein Fahrzeug geleast bzw. langfristig gemietet, sind die Leasingraten aufzuteilen. Die Kosten für das Batteriesystem, die in der Leasingrate enthalten sind, mindern die Gesamtkosten. Als Aufteilungsmaßstab kann das Verhältnis zwischen Bruttolistenpreis (einschließlich Batteriesystem) und dem um den Abschlag geminderten Listenpreis angesetzt werden. Praxis-Beispiel Leasin...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Fahrtenbuchmethode: Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.7 So werden die Buchungssätze erfasst

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus. Wenn der Unte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.4 Übersicht der Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Bei Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 wird die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis angesetzt (sog. 0,5-%-Regelung), wenn das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat[1] oder (alternativ) die Reichweite bei Anschaffungen vor dem 1.1.2022 unter ausschließlicher Nutz...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.7.1 Elektrofahrzeug: Ermittlung der privaten Nutzung bei Anschaffungen bis zum 31.12.2018 (alte Regelung)

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom reduzierten Bruttolistenpreis auszugehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Hybridelektrofahrzeugs für Fahrten zur ersten Betriebsstätte Ein Unternehmer hat im Jahr 2018 ein Hybridelektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh erworben. Er nutzt das Fahrzeug für private Fahrten und für Fahrten zu...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Private Nutzung Ermäßigung bei Elektrofahrzeugen Sonderabschreibung/Auswirkungen Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen Bemessungsgrundlage USt Überlassung an Arbeitnehmer 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Fahrtenbuchmethode: Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR / ab 2024: von mehr als 70.000 EUR / ab 1.7.2025: von mehr als 100.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Fahrtenbuchmethode: Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.5 Elektrofahrzeuge: Neuregelung für die Berechnung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

[1] Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschrei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.3 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Elektrofahrzeuge: Neuregelungen für die Ermittlung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschreibu...mehr