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Dienstwagen

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Zusammenfassung

 
Begriff

Überlässt ein Unternehmer seinem Personal einen Dienstwagen auch für private Fahrten, hat der Arbeitgeber diese Überlassung der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dafür erhält er aus Anschaffung und Betriebskosten eines derartigen Dienstwagens den vollen Vorsteuerabzug. Eine Besteuerung unterbleibt jedoch i. d. R., wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Privatnutzung des Dienstwagens verboten hat. Ggf. ist gegenüber dem Finanzamt die Einhaltung und Überwachung des Nutzungsverbots darzustellen. O. g. Grundsätze betreffen neben den "normalen" Angestellten auch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich allgemein aus § 3 Abs. 9 und Abs. 9a UStG sowie § 10 UStG (Bemessungsgrundlage) und § 15 UStG (Vorsteuerabzug). Die Finanzverwaltung hat in Abschn. 15.23 Abs. 1–4 und 8 ff. UStAE Stellung genommen. Zur Privatnutzung von (Elektro-)Fahrrädern durch das Personal vgl. Abschn. 15.24 UStAE.

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