Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neustart beim Heizungsgesetz: Hick-Hack um Förderung

Überblick Die schwarz-rote Bundesregierung will das Heizungsgesetz offiziell abschaffen. Details sind bisher nicht bekannt. Bei Förderung ist man sich uneins: Der Umweltminister will gar nicht daran rütteln, die Wirtschaftsministerin deutet Einschnitte an. Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Voraussetzung für die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ist, dass die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftraggeber oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang steht mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 9 Rettungsanker bußgeldbefreiende Selbstanzeige

Für die Selbstanzeige gem. § 378 Abs. 3 AO im Falle einer "nur" leichtfertigen Steuerverkürzung gelten wesentlich geringere Anforderungen als an eine Selbstanzeige gem. § 371 AO bei Vorsatz. Sie wird auch bußgeldbefreiende Selbstanzeige genannt, weil sie nicht für den Straftatbestand der Hinterziehung, sondern für den Bußgeldtatbestand (Ordnungswidrigkeit) gilt. Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2025, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Vereinbarungen über die Durchführung der baulichen Maßnahme

Rz. 12 Die Vorschriften der §§ 555c und 555d BGB sind im Wohn- und Gewerberaummietrecht zwingend (§§ 555c Abs. 5, § 555d Abs. 7 BGB). Auf diese Vorschriften nimmt Nummer 2 Halbs. 2 nicht Bezug. Sie gelten deshalb für die wohnungseigentumsrechtlichen Duldungspflichten nicht. Daraus folgt aber nicht, dass die Wohnungseigentümer § 15 nach Belieben ändern könnten. Eine Veränderu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Ankündigender, Form und Inhalt der Ankündigung

Rz. 16 Die Ankündigung muss im Ausgangspunkt derjenige veranlassen, der die Maßnahme durchführt, also die GdWE oder der andere Wohnungseigentümer.[25] Beide müssen aber nicht persönlich tätig werden. Sie können z.B. den mit der Planung und Durchführung der Erhaltungsarbeiten beauftragten Architekten, Handwerker oder einen Dritten auch damit beauftragen, die Ankündigung vorzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Maßnahmen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 20 Ein Beschluss, der eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung lediglich wiederholt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er nur geeignet ist, Unsicherheit in die durch die Teilungserklärung getroffene Rechtslage zu tragen.[65] Ein Beschluss über die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Ankündigungsfrist

Rz. 26 Die Ankündigung ist dem Drittnutzer nach Nummer 2 Halbs. 1 spätestens drei Monate vor dem Beginn der baulichen Maßnahme (in Textform) zu erklären. Mit Beginn meint Nummer 2 Halbs. 1, wie sich aus Nummer 2 Halbs. 2 i.V.m. § 555a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB ergibt, nicht den tatsächlichen, sondern den voraussichtlichen Beginn. Daraus folgt aber nicht, dass die GdWE oder der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Bestandsaufnahme

Rz. 91 Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, ohne dass eine Bestandsaufnahme über den Umfang der Schäden und deren mögliche Ursachen erfolgt ist.[418] Die Wohnungseigentümer halten sich nämlich nur dann im Rahmen des ihnen in Bezug auf Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fallgruppen der Verwaltungskosten

Rz. 56 (Gemeinschaftliche) Kosten der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen wie beispielsweise Alarmanlagen, Anlagen im Wäscheraum, Brandmelder, Feuerlöscher Müllschlucker,[198] Blitzschutzanlagen und Schwimmbäder[199] sind umlagefähig nach § 16 Abs. 2 S. 1.[200] Rz. 57 Weiterhin zählen zu diesen Kosten der Ersatz der Aufwendungen für Notmaßnahmen i.S.d. § 18 Abs. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Podcast – preiswert und bel... / 9 Nachbearbeitung

Versprecher, "Ähs" und sprachliche Stolperer lassen sich auch bei bester Vorbereitung, Planung und Aufnahme nicht vermeiden. Darum müssen Sie Ihre Beiträge unbedingt komplett nachhören und noch nachbearbeiten. Manchmal stellt man bei der Kontrolle auch fest, dass man Teile eines Beitrags umformulieren möchte, um den Inhalt verständlicher zu machen. Wenn es sich um kleinere (k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / VII. Ergebnis

Die Vorabpauschale ist ein Dauerbrenner und erfordert gerade vor dem Hintergrund der Liquiditätsbelastung zum Jahresanfang entsprechende Planungen. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Umsetzung im Steuerabzugsverfahren sind weiterhin komplex ausgestaltet. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass zahlreiche Besonderheiten beachtet werden müssen, die im Wesentlichen dari...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Das EFQM Modell 2025 im Per... / 3.1.2 Bedeutung des Kriterium für das Personalressort

Hier geht vor allem darum, wie im Personalressort das Wissen und das gesamte Potenzial der Mitarbeiter individuell und teamorientiert gemanagt, entwickelt und freigesetzt wird und wie Aktivitäten zu planen sind, um die Strategie der Organisation zu unterstützen. Aber auch die Zusammenarbeit mit Kunden und externen Partnern ist hier zu berücksichtigen. Planung, Management und ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
DGUV-I 212-009: Auswahl und Benutzung von Absturzschutzsystemen bei Hang- und Felssicherungsarbeiten

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
DGUV-I 201-056: Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Schutzausrüstun... / 4.4 Atemschutz

Atemschutz dient dem Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsgefährlichen Gasen oder Stäuben in Arbeitsbereichen. Atemschutz wird auch eingesetzt, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Umgebung nicht ausreicht. Die Notwendigkeit des Tragens von Atemschutz ergibt sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung als nachrangige, individuelle Maßnahme, wenn technische oder org...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Budgetierung als Instrument... / 2.2 Budgetplanung

Achtung Bei geringen Änderungen im Budget kommt es zur einfachen Fortschreibung – aber Leistungsveränderungen und Kostensteigerungen nicht aus dem Blick verlieren! In einem ersten Schritt ist das Budget zu planen. Recht häufig findet man die Form der "einfachen Fortschreibung". Wenn sich nicht viel an Veränderung erkennen lässt, werden die Zahlen des laufenden Jahres für die ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Budgetierung als Instrument... / 2.4 Gefahren der Budgetierung

Nur wenn alle Beteiligten mit dem Instrument der Budgetierung verantwortlich umgehen, führt sie zu den erstrebten Wirkungen. Folgende Fehlentwicklungen sind häufig festzustellen: "Hauptsache, wir haben unseren Etat vom letzten Jahr!" Das Etatdenken bedeutet, dass die Höhe des Budgets unabhängig von den Leistungen des Vereinsbereiches festgelegt wird. Typisch ist z. B., dass de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Budgetierung als Instrument... / 1.3 Budgets als Motivation im Verein

Wenn Budgets richtig eingesetzt werden, können sie auch eine motivierende Wirkung für die Vereinsmitarbeiter:innen und -mitglieder haben. Wer ein Budget hat, kann das Geld selbstständig in dem vorgegebenen Rahmen verwerten. Abteilungs- oder Projektleitung sind dazu verpflichtet, das Budget nicht zu überschreiten und gleichzeitig eine möglichst gute Wirkung für den Einsatzber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Prozessuales/Beweislast

Rz. 5 Da die Testierfähigkeit in der Regel erst nach dem Tode des Erblassers angezweifelt wird, besteht die generelle Schwierigkeit neuropsychiatrischer Begutachtungen über die Testierfähigkeit darin, anhand der vorhandenen Unterlagen und aufgrund unterschiedlicher Interessenlage oft sehr unterschiedlicher Zeugenaussagen den wahren Zustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Te...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Erbverzicht

Rz. 68 Im Rahmen der lebzeitigen Planung sollen künftige Pflichtteilsansprüche vielfach durch die Vereinbarung von Verzichtsverträgen ausgeschlossen werden. Insoweit ist zu beachten, dass ein Erbverzicht zwar nach § 2336 BGB i.d.R. auch den Verzicht auf das Pflichtteilsrecht des Verzichtenden umfasst,[288] dessen ungeachtet aber oft keine wirtschaftliche Entlastung des pflic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (b) Substanzbezogenheit des Erfolgs

Rz. 202 Voraussetzung für die Fähigkeit eines Unternehmens, die dem Unternehmenszweck entsprechenden betrieblichen Leistungen zu erbringen und auf diese Weise finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ist, dass eine – je nach Branche unterschiedlich – umfangreiche Unternehmenssubstanz (Anlagen, Material, Know-how etc.) zur Verfügung steht. Rz. 203 Da die Erhaltung dieser Sub...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kernrechtsbereichtheorie

Rz. 53 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichtheorie entwickelt worden.[80] Diese ist nicht ohne weiteres auf das Testamentsvollstreckerrecht anwendbar und zu differenzieren.[81] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Voraussetzungen der Ehegatten-Innengesellschaft

Rz. 27 Kommt es zu einer eigentumsmäßigen Zuordnung von Vermögen bei einem Ehegatten, die über ein übliches Maß hinausgeht und die sich im Hinblick auf finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen des anderen Ehegatten begründet, so ist zu prüfen, inwieweit die Beteiligten davon ausgegangen sind, an dem Vermögenszuwachs zu partizipieren. Eine Ehegatten-Innengesellschaft ist da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Gestaltungshinweise für Zivil- und Steuerrecht

Rz. 32 Es ist die "hohe Kunst der Testamentsgestaltung", die vielfältigen Problembereiche der Erbengemeinschaft durch weitblickende Regelungen nach Möglichkeit vollständig zu "neutralisieren". Hierfür muss der Anwalt sich zunächst ein genaues Bild über die familiären Beziehungen seines Mandanten machen. Dies bedeutet nicht lediglich die Feststellung der familienrechtlichen B...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse (Phasenmethode)

Rz. 209 Der entscheidende Gesichtspunkt für die Feststellung des Unternehmenswerts ist die zukünftige Ertragskraft.[677] Deren Einschätzung erfordert – jedenfalls vom Stichtag aus betrachtet – eine entsprechende Zukunftsprognose.[678] Rz. 210 Insoweit hat sich inzwischen die Auffassung durchgesetzt,[679] dass die Prognose auf detaillierteren Planungen der Zukunftsergebnisse b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 950 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen.[1] Rz. 951 Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Betriebseinschränkung i. S. d. § 111 S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.3 Namensliste

Rz. 963 Der Interessenausgleich ist schließlich um eine Namensliste zu ergänzen, in der die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind. Voraussetzung ist auch insoweit ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss; eine Namensliste, die vom Vorsitzenden oder von einer Verhandlungsdelegation des Betriebsrats kurzerhand "freigegeben" wird, ist unwirksa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.4 Nachträgliche Änderungen der Sachlage

Rz. 987 Die Rechtsfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG treten nicht ein, soweit sich die zugrunde liegende Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich ändert. Rz. 988 Maßgeblich ist der Eintritt einer wesentlichen Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigungsschreiben.[1] Bei späteren Änderungen kommt ggf. ein Wiedereinstel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.2 Betriebsrat

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Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?

Kündigungen sind teuer Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / VIII. Abschnittsbildung

Rz. 33 Die Rechtsfigur der Abschnittsbildung ist eine Ausprägung des allgemeinen Abwägungsgebots. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass eine detaillierte Streckenplanung angesichts vielfältiger Schwierigkeiten nur in Teilabschnitten, insbesondere bei den linienförmigen Vorhaben, nicht verwirklicht werden kann. Nach der Rechtsprechung zum Fernstraßenrecht ist eine Abschnitt...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Vertraglich geschuldete Leistung

Rz. 55 Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Erfolg lässt sich bei Vertragsschluss in der Regel nur abstrakt umschreiben. Geschuldet werden eine technisch und wirtschaftlich einwandfreie Planung und das Entstehenlassen des Bauwerks nach dieser Planung, § 650p BGB. Welchen konkreten Inhalt der Erfolg haben soll, ist bei Vertragsschluss in der Regel unbekannt. Der Ba...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 4. Umfang und Gegenstand der Planauslegung

Rz. 8 Ein in der Praxis des Planfeststellungsverfahrens häufig anzutreffendes Angriffsargument ist der Vorwurf, die ausgelegten Pläne seien nicht vollständig und deshalb fehlerhaft. Die Rechtsprechung hat zum Umfang auszulegender Pläne wiederholt entschieden und dabei Verständnis für Kläger gezeigt, über möglichst viele Detailplanungen eines Vorhabens Kenntnis zu erhalten un...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 6. Auslegung bei Planänderungen

Rz. 13 Eine Quelle für Verfahrensfehler kann die nachträgliche Änderung des ausgelegten Plans sein. Finden nach Auslegung des Plans nachträgliche Änderungen (Tekturen) statt, sieht das Planfeststellungsverfahrensrecht im Wesentlichen drei Möglichkeiten vor. Soll ein ausgelegter Plan geändert werden und werden dadurch der Aufgabenbereich einer Behörde oder Belange Dritter erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 10. Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

Rz. 17 Ein anerkannter Naturschutzverband, dem ein Mitwirkungsrecht nach § 63 BNatSchG eingeräumt ist, hat ein selbstständig durchsetzbares, subjektives öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren. Ein insoweit befugter Verein hat damit nicht die Rechtsstellung eines Popularklägers, sondern eines in seinen Rechten Betroffenen gem. § 42 Abs. 2 VwGO.[63] Er kann lediglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 6. Arglistrisiko

Rz. 76 Eine Gefahr droht aus der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden. Bei der Vergabe an Subplaner trifft den Auftraggeber die Pflicht, deren Tätigkeit angemessen zu überwachen und vor der Abnahme zu prüfen. Wird dies unterlassen, muss sich der Auftraggeber so behandeln lassen, als hätte er sich bewusst der Erkenntnis des Mangels und dessen Offenbarung bei der Abnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / XX. Rechtsbehelfe gegen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Rz. 75 Rechtsschutz gegen die Planfeststellung vorbereitende Maßnahmen (z.B. Linienbestimmung oder Einleitung des Planfeststellungsverfahrens) gibt es mangels Außenwirkung grundsätzlich nicht. Nach § 44a VwGO können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen grundsätzlich nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 8. Einwendungen von Gemeinden

Rz. 15 Gemeinden sind nicht "allgemeiner Sachwalter öffentlicher Interessen".[54] Insbesondere berührt nicht jede Einwirkung eines planfestzustellenden Vorhabens das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG). Die Gemeinde kann sich lediglich auf die Verletzung der im Rahmen der Gesetze bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berufen. Schal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr