Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 349 Beim Planungsprozess soll auch berücksichtigt werden, wie sich Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie des wirtschaftlichen Umfeldes im Planungszeitraum auf den Kapitalbedarf auswirken. Durch diese Anforderung, die im Zuge der dritten MaRisk-Novelle mit Bezug auf das Risikotragfähigkeitskonzept ergänzt und mit der vierten MaRis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.6 Berücksichtigung möglicher adverser Entwicklungen

Rz. 355 Jeglichen Planungsprozessen gemeinsam ist ihre Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Annahmen, die mit gewissen Unsicherheiten verbunden sind, weil der Blick in die Zukunft keine exakte Wissenschaft sein kann. Darüber hinaus kann sich die Realität plötzlich ganz anders entwickeln als ursprünglich angenommen. Die deutsche Aufsicht erwartet deshalb, möglichen adverse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Forderungen des Gesetzgebers

Rz. 13 Der Gesetzgeber räumt der Notwendigkeit von Strategien einen hohen Stellenwert ein. So hat der Vorstand nach § 90 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat u. a. über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten. Dabei ist auch auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von G... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Priorität von Sonderprüfungen

Rz. 56 Da Sonderprüfungen i. d. R. sehr kurzfristig durchzuführen sind, kommt ihnen automatisch eine hohe Priorität zu. In der Praxis wird daher für Sonderprüfungen teilweise aufgrund von Erfahrungswerten von vornherein ein bestimmtes Zeitbudget als "Platzhalter" in der Planung vorgesehen. Auch wenn die Interne Revision speziell für solche Anlässe entsprechende Kapazitäten f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.3 Kapitalplanungsprozess

Rz. 344 Beim geforderten Kapitalplanungsprozess geht es darum, den Kapitalbestand sowie etwaigen Kapitalbedarf im Planungszeitraum rechtzeitig zu identifizieren und erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten. Hintergrund für diese Anforderung ist das im Zuge der Finanzmarktkrise flächendeckend beobachtete Problem, dass eine Kapitalbeschaffung in Zeiten kr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Kapitalplanungsprozess

Mit dem Kapitalplanungsprozess, wie er nun in AT 4.1 Tz. 9 gefordert wird, soll das Risikotragfähigkeitskonzept um eine stärker zukunftsgerichtete Komponente ergänzt werden. Ziel ist die frühzeitige Identifizierung etwaigen Kapitalbedarfes, weshalb die Kapitalplanung einen mehrjährigen Zeitraum über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinweg betra... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1. Planergebnisse

Rz. 3 Die Berücksichtigung noch nicht erzielter aber geplanter Gewinne als Risikodeckungspotenzial setzt voraus, dass sie vorsichtig ermittelt wurden. Je volatiler bzw. unsicherer Ergebniskomponenten sind, die mit positiven Ergebnisbeiträgen in einen als RDP angesetzten Plangewinn einfließen, um so mehr ist dem damit verbundenen Risiko negativer Abweichungen durch Abschläge ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Strategien

Zu den Beweggründen für die Anpassung der Anforderungen an die Strategien habe ich mich schon im Anschreiben zum Entwurf umfassend geäußert. Die Anpassungen entspringen meinen Eindrücken, dass teilweise die Anforderungen des Moduls AT 4.2 in der Praxis nicht gelebt werden, sondern sich auf eine rein formale Umsetzung beschränken. Bisweilen werden interne und externe Einfluss... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Kapitalplanung in der normativen und ökonomischen Perspektive

Rz. 342 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Um etwaigen Kapitalbedarf zu identifizieren, sollte die zeitpunktbezogene Risikoquantifizierung für die am Stichtag vorherrschende Situation durch eine mittelfristige Betrachtung der Auswirkungen wesentlicher zukünftiger Entwicklungen ergänzt werden. Dazu geh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.6 Unterjährige Plananpassung

Rz. 24 Diese unterjährige Disposition erfolgt im Rahmen der operativen Planung, mit der die genehmigte Jahresplanung der Internen Revision verfeinert und "rollierend" fortgeschrieben wird. Dazu gehört u. a. die Festlegung eines Start- und Enddatums, wobei die erforderliche Zeit für die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Berichterstattung und Abschlussarbeiten berücksichtig... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 201 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsrecht der Architekten wird – wie ihr Berufsbild – in einzelnen, nicht allen Bundesländern gesetzlich geregelt (vgl die Zusammenstellung in BFH BStBl II 1982, 492). Dem folgt das Ertragsteuerrecht im Wesentlichen. Danach gilt: Architekt ist iSd Vorschrift nur, wer die nach den dafür maßgeblichen Architektengesetzen der Länder erford... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter auf Institutsebene nach § 25c Abs. 4a KWG

Rz. 9 Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen können – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmen des Finanzsektors sowie die Realwirtschaft. Darüber hinaus haben die notwendig gewordenen staatlichen Stützungsmaßnahmen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an die Prüfungsplanung

Rz. 2 Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision hat sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Institutes zu erstrecken (→ BT 2.1 Tz. 1). Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist zunächst eine sorgfältige Planung erforderlich, die umfassend sein und insbesondere auch die ausgelagerten Aktivitäten und Prozess... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haushaltsplan

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Haushaltsplan ist eine Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben eines Verbandes/Vereins. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes/Vereines im laufenden Jahr voraussichtlich notwendig ist. Als Planungs- und Steuerungsinstrument ist er insbesonder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Anforderungen an die Strategien im Überblick

Rz. 24 Die Geschäftsleitung hat eine ökonomisch nachhaltige Geschäftsstrategie festzulegen, in der die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt werden (→ AT 4.2 Tz. 1). Die Strategie umfasst somit mehr als nur die Formulierung bestimmter Ziele. Es geht auch um die Darstellung der Maßnahmen, mit d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Personalbedarfsplanung

Rz. 9 Im Rahmen der Personalbedarfsplanung geht es vorrangig um die Ermittlung des gegenwärtigen und des zukünftigen Personal-Sollbestandes, insbesondere in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass übergeordnete betriebliche (Teil-)Ziele erreichbar sind.[1] Eine solche Planung ist notwendig, um eine Über- oder Unterdeckung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Eignung der Geschäftsleitung

Rz. 262 Bereits bei der Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitgliedes der Geschäftsleitung sollen die theoretische und die praktische Erfahrung im Zusammenhang mit der strategischen Planung, das Verständnis für die Geschäftsstrategie oder den Geschäftsplan eines Institutes, womit wahrscheinlich das Geschäftsmodell gemeint ist, und deren Umsetzung berüc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 230 Mit der dritten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei Festlegung der Risikostrategie für alle wesentlichen Risiken explizit Risikotoleranzen festzulegen und Risikokonzentrationen dabei zu berücksichtigen. Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurde klarstellend erläutert, dass die Geschäftsleitung mit der Festlegung der Risikotoleranzen eine bewusste Entsc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Aufsichtlicher Ansatz für Konsolidierungen

Rz. 16 Die EZB hat im Januar 2021 die endgültige Fassung ihres Leitfadens zum aufsichtlichen Ansatz für Konsolidierungen im Bankensektor veröffentlicht. Der Leitfaden stellt das Ziel und den Prozess der von der EZB vorzunehmenden aufsichtlichen Bewertung von Fusionen oder Übernahmen von Instituten dar. Darüber hinaus beschreibt er die Erwartungshaltung der EZB an Konsolidier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 Angemessener Zeithorizont

Rz. 110 Die Institute sollten den Zeithorizont des Stresstests im Einklang mit dem Ziel der Übung, den Merkmalen des untersuchten Portfolios, wie z. B. der Laufzeit der gestressten Positionen, und ggf. dem Risikoprofil festlegen.[1] ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten denselben vorausschauenden Zeithorizont abdecken wie der ICAAP bzw. der ILAAP des Institutes und mindestens... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 257 Seit Inkrafttreten des Trennbankengesetzes[1] haben die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Institutes gemäß § 25c Abs. 4a Satz 1 Nr. 1 KWG dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit das Gesamtziel, die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Einrichtung eines Strategieprozesses (Tz. 5)

Rz. 271 5 Die Geschäftsleitung hat einen Strategieprozess einzurichten, der sich insbesondere auf die Prozessschritte Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien erstreckt. Für die Zwecke der Beurteilung sind die in den Strategien niedergelegten Ziele so zu formulieren, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist. Die Ursachen für etwaige ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12 Interner Refinanzierungsplan (Tz. 12)

Rz. 333 12 Das Institut hat einen internen Refinanzierungsplan aufzustellen, der die Strategien, den Risikoappetit und das Geschäftsmodell angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont hat einen angemessen langen, in der Regel mehrjährigen Zeitraum zu umfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 4.1 Risikotragfähigkeit

Rz. 1 Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils muss das Institut sicherstellen, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Werden mehrere Risiken jeweils als unwesentlich eingestuft, die zusammengefasst aber wesentlich s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sinn und Zweck von Strategien

Rz. 1 Der Begriff "Strategie" erfreut sich nicht nur in der Wirtschaft großer Beliebtheit. Es gibt z. B. strategische Schlüsselkunden, Allfinanzstrategien, Verdrängungsstrategien oder Nischenstrategien. Mitunter wird dieser Begriff jedoch nur als Schlagwort und nicht in jedem Fall hinreichend reflektiert verwendet. Selbst in der Wissenschaft gibt es keine einheitliche Defini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Sonstige Indikatoren

Rz. 78 Als sonstige Indikatoren werden von der Aufsicht beispielhaft die NPE-bezogenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eventuelle Rettungserwerbe oder Auslagerungsaktivitäten genannt (→ AT 4.4.1 Tz. 2, Erläuterung). Mit Blick auf die GuV sollten die Institute insbesondere die (erhaltenen und erwarteten) Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen und die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einbeziehung in das Risikomanagement

Rz. 185 Betrachtet man den gesamten Auslagerungsprozess, der von der strategischen Grundsatzentscheidung über die Anbahnung und Implementierung bis hin zum Regelbetrieb reicht, so nimmt die "Analyse der Risiken" eine exponierte Stellung ein.[1] Erst durch deren Einbindung in den Auslagerungsprozess entfaltet die Risikoanalyse ihre volle Wirksamkeit. Zugleich trägt das Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur kaufmännischen Tätigkeit

Rn. 72 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nicht mehr selbstständige Arbeit ist nach der höchstrichterlichen Rspr die Tätigkeit des Angehörigen eines der in § 18 Abs 1 Nr 1–3 EStG genannten Berufe, wenn sie nach der Verkehrsanschauung als gewerbliche angesehen wird, vornehmlich also dann, wenn die Ausübung der Tätigkeit besondere wirtschaftliche Maßnahmen voraussetzt, die für die Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Genehmigung wesentlicher Anpassungen

Rz. 63 Änderungen der Prüfungsplanung sind zumindest dann erneut der Geschäftsleitung vorzulegen, wenn es sich um wesentliche Anpassungen handelt. Dadurch wird der Internen Revision ein gewisser Spielraum bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Prüfungsplanes eingeräumt. In diesem Zusammenhang wird erneut die Notwendigkeit einer systematischen, risikoorientierten Prüfungspl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1.2 Angemessener Planungshorizont

Rz. 338 Der Planungshorizont des internen Refinanzierungsplanes hat einen angemessen langen, i. d. R. mehrjährigen Zeitraum zu umfassen. Die EZB unterscheidet bei den bedeutenden Instituten zwischen der "Liquiditätsposition" für einen Zeithorizont von mindestens einem Jahr und der "Refinanzierungsposition" für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Es obliegt zwar den In... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Laufende Entwicklungen im Risikomanagement

Rz. 141 Die innovativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten erfordern eine laufende Anpassung des Risikomanagements in den Instituten. Vor allem der technische Fortschritt im IT-Bereich trägt dazu bei, dass neue Konzepte schnell und erfolgreich von den Instituten umgesetzt werden können. An dieser Stelle sei z. B. auf die Digitalisierung sowie die zunehmende Bedeutung der In... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1.4 Berücksichtigung adverser Entwicklungen

Rz. 341 Auch möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Betrachtung des Basisszenarios sollten die Institute zunächst jene Entwicklungen zugrunde legen, die sie unter normalen Bedingungen erwarten. Dabei sind die Geschäftsstrategie und glaubwürdige Annahmen in Bezug auf Mittelzu- und -abflüs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.5 Konsistenz zwischen operativer Geschäftsplanung und Kapitalplanung

Rz. 353 Im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, dass die Kapitalplanung des Institutes sowohl mit seiner operativen Geschäftsplanung und deren strategischen Grundlagen als auch mit dem Geschäftsmodell im Einklang stehen muss (→ AT 4.1 Tz. 11, Erläuterung). Diese Änderung steht im Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen hinsichtlich der Geschäftsm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 8 Anpassungsprozesse

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Aufgrund des technologischen Fortschrittes sowie umfangreicher Marktliberalisierungen sind die Finanzmärkte heutzutage dynamischer und vernetzter als je zuvor. Das wirkt sich zunächst einmal auf die Entwicklung von Produkten aus. Private und institutionelle Nachfrager von Finanzdienstleistungen haben auf der einen Seite ständig Bedarf an neuen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.2.2 Einbeziehung aller Betroffenen

Rz. 63 Die Institute sollten für eine sinnvolle und regelmäßige Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austausch auf allen Ebenen des Institutes sorgen, um zu gewährleisten, dass die Erkenntnisse und Rückmeldungen der internen Betroffenen bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der Übergangspläne berücksichtigt werden (können). Dabei sollten die Institute zumindest di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Strategien

Rz. 5 Die Vorgabe von Strategien und deren Umsetzung ist die Basis für den Erfolg eines Institutes und darüber hinaus Ausdruck unternehmerischer Initiative. Durch den Vergleich der in einem bestimmten Zeitraum erzielten Ist-Ergebnisse mit den ursprünglich angestrebten Soll-Vorgaben können außerdem Abweichungen festgestellt werden, die wertvolle Hinweise auf Schwachstellen im... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5.1 Vereinbarung von Informations- und Prüfungsrechten

Rz. 80 Das Aufgabenspektrum der Internen Revision erstreckt sich auch auf die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse des Institutes.[1] Für die Revision sind ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse regelmäßig von besonderem Interesse, da sie nur mittelbar vom Institut beeinflusst werden können und die Revision nicht mehr den unmittelbaren Zugriff auf alle für das Institut rele... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sicherstellung der Mängelbeseitigung

Rz. 2 Zur Beseitigung der festgestellten Mängel kann die Interne Revision geeignete Maßnahmen festlegen, die im Normalfall mit der betroffenen Organisationseinheit abgestimmt werden (→ BT 2.4 Tz. 1 und 3). Diese enthalten regelmäßig auch entsprechende Fristen. Die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen durch die betroffenen Organisationseinheiten muss von der Internen Revi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Ergänzungen im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle

Rz. 5 Auf Basis der überarbeiteten EBA-Leitlinien zur internen Governance sowie entsprechender Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die besonderen Funktionen im Zuge der fünften MaRisk-Novelle im Jahr 2017 an verschiedenen Stellen ergänzt. Für die Interne Revision waren mit der fünften MaRisk-Novelle vor allem Anpassungen im Hinb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Dokumentation

Rz. 73 Die Zuständigkeit für die Dokumentation des NPP kann zentral beim NPP-Koordinator oder dezentral bei den jeweils für den NPP verantwortlichen Organisationseinheiten liegen. Nicht unüblich sind auch Mischformen, bei denen sich die zentrale Zuständigkeit z. B. auf die Dokumentation des Ergebnisses beschränkt. Rz. 74 Im Hinblick auf die Dokumentation gelten zunächst die a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Konditionen- und Strukturbeitrag im Zinsbuch

Rz. 50 Die Zinsüberschüsse setzen sich aus handelsrechtlicher Sicht aus zwei Komponenten zusammen: dem sogenannten "Strukturbeitrag", der sich dadurch ergibt, dass für die vereinbarte Zinsbindungsfrist gegenüber dem Satz für täglich fälliges Geld eine Prämie gezahlt werden muss, und dem sogenannten "Konditionenbeitrag", der sich als Differenz zwischen dem mit dem Kunden verein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.3 Umsetzung

Rz. 283 Die Formulierung der Strategien ist für sich gesehen bereits eine schwierige Aufgabe. Als echte Herausforderung kann sich jedoch die Umsetzung der Strategien im eigenen Unternehmen erweisen, da sie regelmäßig organisatorische Änderungen zur Folge hat.[1] Betroffen sind davon möglicherweise alle Bereiche des Institutes (z. B. Vertriebseinheiten, Back-Office-Bereiche).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1.3 Berücksichtigung möglicher Veränderungen

Rz. 339 Bei der Refinanzierungsplanung ist zu berücksichtigen, wie sich Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes auf den Refinanzierungsbedarf auswirken können. Dabei geht es also einerseits um jene Veränderungen, die vom Institut selbst angestoßen werden und andererseits um Entwicklungen, auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.5 Anpassung

Rz. 288 Anpassungen der Geschäfts- oder der Risikostrategie können aus vielerlei Gründen notwendig sein. Zunächst können Änderungen der internen oder externen Einflussfaktoren strategische Korrekturen erforderlich machen. Ausgangspunkt ist dabei regelmäßig die bei wesentlichen Zielabweichungen durchzuführende Ursachenanalyse, aus der sich entsprechende Hinweise ergeben könne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Priorisierung der NPP-Anträge

Rz. 47 Eine Priorisierung sämtlicher NPP-Anträge durch den "NPP-Koordinator" ist nicht in jedem Fall sinnvoll und möglich. In einigen Instituten nimmt die Geschäftsleitung die NPP-Priorisierung auf der Grundlage einer rollierenden NPP-Planung vor, wobei die Zuarbeit durch nachgeordnete Gremien oder Organisationseinheiten erfolgt. Teilweise ist die Priorisierung auch Aufgabe ... mehr