Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Nachschauprüfungen

Rz. 4 Mithilfe der Sachstandsberichte erhält die Interne Revision einen ersten Überblick über den Fortschritt der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Im Einzelfall kann es je nach Arbeitsfortschritt erforderlich sein, eine Nachschauprüfung anzusetzen. Bei den bedeutenden Instituten scheint es in dieser Hinsicht noch Defizite zu geben. Zuletzt hat die EZB angemahnt, dass ei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einheitlicher Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM)

Rz. 125 Die EU-Finanzminister haben sich Mitte Dezember 2012 darauf geeinigt, bestimmte Institute unter eine einheitliche Aufsicht zu stellen, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt wurde. Der durch die SSM-Verordnung [1] umgesetzte Einheitliche Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Informationssicherheitsleitlinie und -richtlinien

Rz. 51 Für die Vorgaben zur Informationssicherheit[1], die Definition der zugehörigen Prozesse und die Steuerung von deren Umsetzung ist laut Tz. 4.1 BAIT das "Informationssicherheitsmanagement" (ISM) zuständig. Der zugrunde liegende Prozess umfasst die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung der Informationssicherheit.[2] Rz. 52 Die Ec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Risikomanagement auf Gruppenebene nach § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 154 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ist auch auf Gruppenebene sicherzustellen. Verantwortlich hierfür sind nach § 25a Abs. 3 KWG die Geschäftsleiter des jeweils übergeordneten Unternehmens der Gruppe.[1] Wie auf der Institutsebene erstreckt sich das gruppenbezogene Risikomanagement insbesondere auf die Aspekte Strategien, Risikotragfähigkeit, internes Kon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Informationssicherheitsmanagement

Rz. 1 Das Informationssicherheitsmanagement macht Vorgaben zur Informationssicherheit, definiert Prozesse und steuert deren Umsetzung (vgl. AT 7.2 Tz. 2 MaRisk). Das Informationssicherheitsmanagement folgt einem fortlaufenden Prozess, der die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung umfasst. Die inhaltlichen Berichtspflichten des Informa... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Umgang mit Auslagerungen

Rz. 119 Gemäß § 25b Abs. 1 Satz 3 KWG sind die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement des Institutes einzubeziehen. Da die Strategien vom weiten Risikomanagementbegriff des § 25a Abs. 1 KWG erfasst werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Institute ihre Auslagerungsaktivitäten auch unter strategischen Gesichtspunkten angemessen berücksichtigen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Projektbegleitung

Rz. 8 Notwendige Anpassungen der institutsinternen Strukturen (z. B. aufgrund veränderter Marktbedingungen oder eines Strategiewechsels) lassen sich in vielen Fällen nicht auf der Basis etablierter Regelprozesse umsetzen. Um der Komplexität solcher Anpassungsprozesse Genüge zu tun, werden daher häufig Projekte initiiert. Ein "Projekt" ist ein komplexes Vorhaben, welches zeit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung

Rz. 34 Aus dem Umstand, dass die Interne Revision als Instrument der Geschäftsleitung agiert, ergibt sich grundsätzlich auch deren unmittelbare Anbindung an die Geschäftsleitung, z. B. in Form einer Stabsstelle. Dass diese organisatorische Anbindung eine direkte Berichtspflicht nach sich zieht, ist ebenfalls einsichtig und bedarf im Grunde keiner besonderen Erwähnung. Im Ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG

Rz. 161 Zu den Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG besteht eine enge Verbindung. Diese Anforderungen beziehen sich in Abs. 3 zunächst auf die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die in Abs. 4 durch die Forderung nach angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgabe sowie in Abs. 4a bzw. Abs. 4b ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Strategien – Ergänzungen in AT 4.2

Anpassungsbedarf sehe ich auch im Hinblick auf die Anforderungen des Moduls AT 4.2 ("Strategien"). Im vorliegenden Entwurf wird nochmals klargestellt, dass der Inhalt der Geschäftsstrategie allein in der Verantwortung der Geschäftsleitung liegt und nicht Gegenstand von Prüfungshandlungen ist. Optimierungsbedarf besteht meines Erachtens jedoch insbesondere im Hinblick auf den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Einbindung in die Gesamtbanksteuerung

Rz. 222 Der ICAAP muss ein integraler Bestandteil des übergreifenden Managementrahmens eines Institutes sein. Gemäß AT 4.3.2 Tz. 1 sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risiko... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätze

Rn. 247 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eigenverantwortlich ist der Freiberufler tätig, wenn seine persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit so geartet ist, dass er für die Leistungen seiner Mitarbeiter im vollen Umfang die fachliche Verantwortung übernehmen kann. Nach Rspr muss die Ausführung jedes einzelnen Auftrages in fachlicher Hinsicht dem Berufsträger und nicht seine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 4.4.3 Interne Revision

Rz. 1 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Planung, Methoden und Qualität der Revision sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der Internen Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informations- und Zugriffsrecht einzuräumen. Dies gilt auch bei der Begleitung wesent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikomanagementbegriff

Rz. 10 Die dem Risikomanagementbegriff der MaRisk zugrunde liegende Systematik ist durch die verschiedenen Novellierungen des § 25a Abs. 1 KWG ebenfalls weitgehend unberührt geblieben. Auch für die Anforderungen an das Risikomanagement gilt grundsätzlich das Proportionalitätsprinzip: Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. IT-Betrieb

Rz. 1 Der IT-Betrieb hat die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie sowie aus den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben, zu erfüllen (vgl. AT 7.2 Tz. 1 und Tz. 2 MaRisk). Rz. 2 Die Komponenten der IT-Systeme und deren Beziehungen zueinander sind in geeigneter Weise zu verwalten und die hierzu erfassten Bestandsangaben regelmäßig sowie anlassbez... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.5 Festlegung geeigneter Stressszenarien

Rz. 228 Die Sensitivitätsanalysen können den geeigneten quantitativen Hintergrund für die Gestaltung der Stressszenarien liefern. Für jedes Stressszenario und jeden betrachteten Zeithorizont sollte eine Reihe von ungünstigen Verhaltensannahmen für Aktiv- und Passivkunden, andere Refinanzierungsquellen und Gegenparteien getroffen werden.[1] Das jeweilige Verhalten wird von me... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Risikoorientierte Prüfung

Rz. 63 Auf die Notwendigkeit "risikoorientierter Prüfungshandlungen" hat die Bankenaufsicht schon in der Vergangenheit in einschlägigen qualitativen Regelwerken hingewiesen. In den MaIR und den MaK war der Grundsatz der Risikoorientierung fest verankert, in den etwas älteren MaH aus dem Jahr 1995 allerdings noch nicht. Diese sahen bestimmte Prüfungsfelder vor, die von der In... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Alternativen

Rz. 24 Für den Fall des Verzichtes auf Prüfungshandlungen der Internen Revision des auslagernden Institutes kommen verschiedene Alternativen in Betracht. Die Revisionstätigkeit kann durchgeführt werden von (→ BT 2.1 Tz. 3, Erläuterung): der Internen Revision des Auslagerungsunternehmens, der Internen Revision eines oder mehrerer der auslagernden Institute im Auftrag der auslag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.7 Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision (lit. h)

Rz. 316 Um eine ordnungsgemäße Interne Revision auch im Fall der Auslagerung sicherzustellen, sind im Auslagerungsvertrag Informations- und Prüfungsrechte zugunsten der Internen Revision des auslagernden Institutes zu vereinbaren. Die Interne Revision prüft und beurteilt die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse eines Institutes, unabhängig davon, ob... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 3 Liquiditätsrisiken

Rz. 1 Das Institut muss sicherstellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut muss dabei auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten. Erläuterung: Verbundlösungen Die Anforderung in Satz 3 kann auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.9 Berücksichtigung von Managementmaßnahmen

Rz. 380 Geht ein Institut in seiner Kapitalplanung von Managementmaßnahmen aus, sollte es auch die Durchführbarkeit und die erwarteten Auswirkungen dieser Maßnahmen in den jeweiligen Szenarien beurteilen und die quantitativen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf die Planzahlen transparent machen.[1] Diese Anforderung bedeutet nicht, dass zwei Kapitalplanungen – mit und o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.6 Verfahrensweisen bei Auslagerungen

Rz. 33 Gegenstand der Organisationsrichtlinien sind auch die Verfahrensweisen des Institutes im Hinblick auf Auslagerungsaktivitäten. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz[1] aus dem Jahr 2021 und der sechsten MaRisk-Novelle wurde die bisherige Systematik des § 25b KWG und des Moduls AT 9 im Hinblick auf die Anforderungen an Auslagerungen geändert. Die Regelungen bes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Geeigneter Zeitraum

Rz. 63 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Nimmt man die Ermittlung der Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen im Zusammenhang mit der Liquiditätsverordnung zum Maßstab, so wurde zumindest in der Vergangenheit ein Zeitraum von einem Jahr für die Erstellung einer Liquiditätsübersic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine höchstrichter... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation im Handel

Rz. 2 Bereits in den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)[1] wurde der Organisation im Handelsgeschäft ein hoher Stellenwert eingeräumt. Aufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen im Handelsgeschäft sind auch Gegenstand der MaRisk. Allerdings wurden die Anforderungen der MaH im Rahmen der Integration in die MaRisk deutlich flexibilisiert. D... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fotograf

Rn. 93 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach st BFH-Rspr ist Fotografie grundsätzlich keine künstlerische Tätigkeit; technische Brillanz, Beherrschung der Motivauswahl und Motivgestaltung genügen nicht. Nur wenn die Fotografie über die einfache Wiedergabe der Wirklichkeit hinausgeht, sei es aufgrund eigenschöpferischer Motivgestaltung, sei es aufgrund der Nutzbarmachung der fotogr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4. Kapitalplanung in der normativen Perspektive

Rz. 31 Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat jedes Institut eine Kapitalplanung zu erstellen, die sich zum Zeitpunkt der Erstellung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstreckt und mindestens jährlich fortgeschrieben wird. Rz. 32 Erwartete Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele, Veränderungen des Markt- und Wettbewerbsum... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Rahmen zum Risikomanagement

Rz. 18 Ein Institut sollte über einen ganzheitlichen institutsweiten Rahmen für das Risikomanagement ("Risk Management Framework", RMF) verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, erstreckt und dem ökonomischen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung trägt. Der RMF sollte das Institut in d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Weiterentwicklung der IT-Systeme

Rz. 13 Der Umfang und die Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung müssen allerdings auch mit der Entwicklung der Geschäftsaktivitäten eines Institutes und dem technischen Fortschritt mithalten können. Insofern genügt es nicht, die technisch-organisatorische Ausstattung einmal zu überprüfen und für angemessen zu befinden. So können sich die betriebsinternen Erfor... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entnahmen und Einlagen

Rn. 463 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 4 Abs 3 EStG bestimmt, dass die AK oder HK für nicht abnutzbare WG des AV erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder der Entnahme dieser WG als BA zu berücksichtigen sind. Auch iRd Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG ist ebenso wie bei einem Bestandsvergleich nach § 4 Abs 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen BE und BA um getätigte Entna... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Risikoappetit und Limitsystem

Rz. 38 Das Limitsystem sollte im Einklang mit der Gesamtstrategie und dem Risikoappetit des Institutes festgelegt werden, um Risiken und Verluste im Einklang mit dem Konzept zur angemessenen Kapitalausstattung effektiv begrenzen zu können. Insofern sollte es wirksame Grenzen für die Risikoübernahme beinhalten.[1] Unter diesen Risikogrenzen sind spezifische quantitative Maßna... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Aufgaben der Compliance-Funktion

Rz. 25 Die Compliance-Funktion ist zunächst dafür zuständig, regelmäßig die rechtlichen Regelungen und Vorgaben mit einem wesentlichen Compliance-Risiko zu identifizieren, d. h. deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen kann. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Bes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Berücksichtigung interner und externer Einflussfaktoren

Rz. 104 Da Strategien in die Zukunft gerichtet sind und sich die Zukunft nicht perfekt vorhersagen lässt, bleibt im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung der Strategien immer ein mehr oder minder hohes (strategisches) Restrisiko. Die erfolgreiche Umsetzung einer Geschäftsstrategie bzw. der strategischen Ziele hängt ganz wesentlich davon ab, ob das Institut die notwendigen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bildberichterstatter

Rn. 223 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch für diese Tätigkeit besteht kein fixiertes Berufsbild. Nach der Rspr des BFH ist der Bildberichterstatter nach Aufgabe und Tätigkeit Journalist, der an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien mitwirkt, und zwar im Wege der Nachrichtenübermittlung und/oder -vertiefung durch Bilder und/oder Filme. Danach erhält die Tä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Strategie zum Abbau eines hohen NPL-Bestandes

Rz. 213 Mit der sechsten MaRisk-Novelle wurde für "Institute mit hohem NPL-Bestand" (→ AT 2.1 Tz. 1) die Anforderung ergänzt, eine Strategie für notleidende Risikopositionen und einen entsprechenden Implementierungsplan festzulegen und regelmäßig zu überprüfen (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Dabei geht es insgesamt um eine Reduzierung auf ein vorab festgelegtes NPE-Ziel über ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 23 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Antwortschreiben an die DK zur Leitung der Risikocontrolling-Funktion vom 18. Juli 2013

[…] vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Leitung der Risikocontrolling-Funktion" (AT 4.4.1 Tz. 4 MaRisk). Sie bitten mich darin um Klarstellung, inwieweit die exklusive Wahrnehmung der Leitung der Risikocontrolling-Funktion auf Geschäftsleiterebene mit der gleichzeitigen Zuständigkeit für den Bereich Marktfolge im Einklang steht. Ferner bitten Sie um eine Stellungnahme, o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.2 Stellung und Aufgaben des Revisionsbeauftragten

Rz. 398 Da das Thema "Vollauslagerung der Internen Revision" einen sensiblen Bereich im Institut berührt, hat die BaFin daran weitere Anforderungen geknüpft. So hat die Geschäftsleitung in diesem Fall z. B. einen Revisionsbeauftragten zu benennen, der die Ordnungsmäßigkeit der Revision unter Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen der MaRisk gewährleisten muss (→ AT... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling

Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk auf das externe Rechnungswesen, das in erster Linie für die periodische Darstellung der finanziellen Situation des Institutes gegenüber interessierten Dritt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM)

Rz. 138 In Analogie zum SSM fallen im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) grundsätzlich alle bedeutenden Institute in der Eurozone in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung ("Single Resolution Board", SRB) mit Sitz in Brüssel.[1] Ende 2022 war der SRB für 113 Institute direkt zuständig.[2] Fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prüfung durch die zuständige Behörde

Rz. 251 Die zuständige Behörde wird sich über das Ergebnis der Selbsteinschätzung des Institutes sowie über wesentliche Abweichungen vom Implementierungsplan und geeignete Abhilfemaßnahmen berichten lassen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Die zuständige Behörde soll bewerten, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen genügen, um bei der Planabweichung gegenzusteuern. Sofern sie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte

Rz. 275 Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurden im Modul AT 4.1 einige Aspekte aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ("RTF-Leitfaden") vom Dezember 2011[1] aufgegriffen. Gleichzeitig wurde in die MaRisk der explizite Hinweis aufgenommen, dass sich Einzelheiten zur weiteren Auslegung der Anforderungen aus diesem Leitfad... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Rückgriff auf andere Funktionen und Stellen

Rz. 69 Die Compliance-Funktion kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf andere Funktionen und Stellen zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist in den MaRisk nicht weiter eingeschränkt worden. Insofern ist es grundsätzlich möglich, dass die Compliance-Funktion bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrolltätigkeit die Prüfungsplanung und Berichterstattung der Internen Revision ber... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr