Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 1 Sozial ungerechtfertigt ... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Cesare Vannucchi , Dr. Marcel Holthusen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 950

Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen.[1]

 

Rz. 951

Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Betriebseinschränkung i. S. d. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG nicht unbedingt eine Verringerung der sachlichen Betriebsmittel erfordert, sondern auch durch einen Personalabbau erfolgen kann.[2] Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsänderung ist allerdings, dass der Personalabbau eine größere Zahl von Arbeitnehmern betrifft; Anknüpfungspunkt sind dabei die Zahlen- und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG.[3]

 

Ein Personalabbau stellt somit eine (interessenausgleichspflichtige) Betriebsänderung dar, wenn

 
  Betriebe mit regelmäßig
 
 
  mindestens 20 und höchstens 60 Arbeitnehmern
mindestens 5 Entlassungen
 
 

mindestens 60 und höchstens 500 Arbeitnehmern

oder

mindestens 25 Entlassungen
 
  mindestens 10 % der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer
 
 
  mindestens 500 Arbeitnehmer
mindestens 30 Entlassungen
vornehmen.  

Bei größeren Betrieben ist ferner Voraussetzung, dass der Personalabbau mindestens 5 % der Belegschaft betrifft.

 

Rz. 952

Diese Zahlen stellen jedoch keine "starren" Vorgaben, sondern eine bloße "Richtschnur" dar. Bei einem geringfügigen Unterschreiten der Schwellenwerte kann eine wertende Betrachtung des Einzelfalls gleichwohl zur Annahme einer Betriebsänderung führen.[4]

 

Rz. 953

Die Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG werden hinsichtlich größerer Betriebe zudem durch das zusätzliche Erfordernis ergänzt, dass zumindest 5 % der Mitarbeiter der Gesamtbelegschaft von den Kündigungen betroffen sind.[5]

 

Rz. 954

Zu beachten ist fern...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    271
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    199
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    180
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    169
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    143
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    140
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    130
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    125
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    123
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    111
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    110
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    103
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    95
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    93
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    89
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    85
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    85
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    82
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    82
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    79
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Mitarbeiterbindung
Mitarbeiterbindung

Mitarbeiterbindung senkt die betrieblichen Kosten und fördert Wertschöpfung, Flexibilität und Innovationskraft im Unternehmen. Gunther Wolf beschreibt, wie Sie fachliches Know-how und Kompetenzen binden und erklärt den Weg zu einer mitarbeiterzentrierten Erfolgskultur mit zahlreichen Beispielen. 

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren