Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.3 Mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Nach strenger Ansicht des BFH ist bei mehreren zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden können, für jedes einzelne Fahrzeug ein Nutzungswert nach der 1 %-Regelung zu berechnen, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden.[1] Im Fall des Einsatzes eines Wechselkennzeichens im Fall von zwei oder mehreren Fahrzeugen im Betriebsvermögen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Pflege-Pauschbetrag

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2019 Ausschluss der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG bei Gewährung einer Steuerbefreiung für dieselbe Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG/§ 3 Nr. 26a EStG Durch das BMF-Schreiben v. 21.11.2014, IV C 4 - S 2121/07/0010 :032, BStBl 2014 I S.1581 wird § 3 Nr. 26a EStG eingeschränkt. Danach kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nicht nur dann nicht in Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Der Freistellungsanspruch steht allen Beschäftigten zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu. 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 5.2 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Der Arbeitnehmer kann auch eine teilweise Freistellung von der Arbeit durch Verringerung der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.[1] Das Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn den konkreten Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Zur Freistellung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit und sonstigen Freistellungen nach § 3 PflegeZG sind Kleinunternehmen hingegen ausgenommen. Der Anspruch auf die Freistellung für Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.[1] Bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Begriffsbestimmung der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorankündigung von der Arbeit fernbleiben, um sich um einen akuten Pfle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Kündigung

Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, so ist dieses nach allgemeinen Grundsätzen ordentlich unkündbar, es sei denn, das Kündigungsrecht wurde ausdrücklich vereinbart. In § 6 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG ist ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers gegenüber der befristet eingestellten Ersatzkraft (nur) für den Fall vorgesehen, dass die Pflegezeit des Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Zinsloses Darlehen bei pflegebedingten Freistellungen

Beschäftigte, die sich für eine pflegebedingte Freistellung von der Arbeitsleistung entscheiden, haben nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 1.1.2015 einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Die monatliche Ratenzahlung deckt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.3 Akutfall bei kurzzeitiger Arbeitsbefreiung

Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG ist auf Akutfälle begrenzt und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Freistellung des Beschäftigten für die Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder einer pflegerischen Versorgung in dieser Zeit erforderlich ist. Dies setzt voraus, dass die Pflegebedürftigkeit plötzlich, also unerwartet eingetret...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6.1 Verlängerung

Der Freistellungsanspruch auf Pflegezeit und zur Betreuung eines minderjährigen nahen Angehörigen ist auf maximal 6 Monate je pflegebedürftigen Angehörigen begrenzt. Für die Freistellung zur Sterbebegleitung gilt eine Höchstdauer von 3 Monaten. Hat der Beschäftigte bei der anfänglichen Festlegung des Freistellungsanspruchs den maximalen Zeitraum nicht voll ausgeschöpft, so i...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7 Besonderheiten für Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen

7.1 Vorweggewährung eines erhöhten Entgelts Die Regelung zur Vorweggewährung eines um bis zu zwei Stufen erhöhten Entgelts für Beschäftigte in Krankenhäusern (§ 17 Abs. 4.1 TVöD-K) erfährt eine inhaltliche Erweiterung. Die Vorweggewährung ist nicht mehr auf Einzelfälle begrenzt, sondern kann nunmehr auch in Bezug auf "Gruppen" von Beschäftigten genutzt werden. Des Weiteren wi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7.2 Öffnungsklausel für betriebliche Zulagen- und Zuschlagsregelungen

Es wird eine tarifliche Öffnungsklausel vereinbart, dass durch Betriebsvereinbarung/ Dienstvereinbarung zusätzliche Zulagen und Zuschläge geschaffen werden können, beispielsweise für Dienste zu ungünstigen Zeiten. Hintergrund dieser Neuregelung dürfte sein, dass zahlreiche Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen bereits in der Vergangenheit mit den Interessenver...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7.1 Vorweggewährung eines erhöhten Entgelts

Die Regelung zur Vorweggewährung eines um bis zu zwei Stufen erhöhten Entgelts für Beschäftigte in Krankenhäusern (§ 17 Abs. 4.1 TVöD-K) erfährt eine inhaltliche Erweiterung. Die Vorweggewährung ist nicht mehr auf Einzelfälle begrenzt, sondern kann nunmehr auch in Bezug auf "Gruppen" von Beschäftigten genutzt werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit der Gewährung einer Zula...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 4 Erhöhung der dynamisch ausgestalteten Zulagen und der Wertguthaben bei Altersteilzeit

Zulagen Tarifliche Zulagen, die im TVöD dynamisch ausgestaltet sind und sich somit bei einer allgemeinen Entgeltanpassung automatisch erhöhen, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht. Somit erhöhen sich insbesondere der kinderbezogene Besitzstand nach § 11 TVÜ-VKA/-Bund die Pflegezulage nach § 15 Abs. 2.7 TVöD-K bzw. § 15 Abs. 2.3b TVöD-B (seit 1.1.2023 dyn...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 1 Einführung, Überblick über die Tarifeinigung

In der vierten Verhandlungsrunde am 22. April 2023 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 für die Tarifrunde insbesonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die Probearbeitsverhältnisse sind nach den allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen zu behandeln. Als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte sind die Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Beträgt das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, liegt eine geringf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4.1 Pflege organisieren

Eine Pflegebedürftigkeit tritt häufig plötzlich ein. Wenn ein Angehöriger auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ändert sich der Alltag der Pflegenden komplett. Plötzlich müssen Mitarbeiter Berufstätigkeit und Pflege zugleich bewältigen. Es gibt elementare Fragen: Wie gestalte ich die richtige Pflege? Was muss ich beachten? Wer übernimmt welche Kosten? Mitarbeiter st...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4 Pflege von Angehörigen

Immer mehr Mitarbeiter pflegen neben ihrer Berufstätigkeit einen nahen Angehörigen: das können die eigenen Eltern sein, die Eltern des Partners, Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Dabei stellt die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen besondere Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Beruf und Alltag. Denn wenn eine Pflegesituation akut auftri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4.3 Belastung der Pflegenden

Die Pflege von einem Angehörigen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch körperlich und psychisch sehr belastend. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema Pflege in vielen Kreisen immer noch tabuisiert wird. Häufig wagen es die Betroffenen nicht, an ihrer Arbeitsstelle von den Belastungen z. B. durch einen demenzkranken Angehörigen zu erzählen. Der Pflegende versucht stattd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4.2 Herausforderung für die Familie

Für viele Familien ist die Auseinandersetzung mit der Pflege des Angehörigen eine große Herausforderung, denn nicht immer haben Familien untereinander einen intensiven und vertrauensvollen Umgang. Im Laufe des Lebens kommt es zu Konflikten unter Geschwistern, Eltern und Kindern. Sich nun gemeinsam mit Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten, Vollmachten und der Finanzierung der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.1 Vorteile eines externen Dienstleisters

Der Vorteil eines externen und ganzheitlich agierenden Dienstleisters besteht darin, dass alle Bereiche eines Unternehmens durch einen Anbieter zueinander in Beziehung gesetzt und aus einer Hand bedient werden können. Die Personalabteilung des Unternehmens hat außerdem nur einen Ansprech- und Verhandlungspartner für mehrere Services. Ein ganzheitlich agierender Dienstleister ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.4 Beratungsqualität

Wichtige Kriterien bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollten die Qualität der Beratung und der ganzheitliche Ansatz sein. So gibt es Anbieter, die ausschließlich telefonische Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung anbieten, ohne dem Mitarbeiter die Möglichkeit einer Konsultation von Angesicht zu Angesicht zu ermöglich. Oftmals beschränkt sich das Angebot dieser h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 6 Themenfelder einer lebensphasenorientierten Unternehmenspolitik

Mögliche Themengebiete, die einen Mitarbeiter in seinem Arbeits- und Privatleben beschäftigen können (Abb. 7): Kindererziehung und -entwicklung, Elternschaft und Beziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, älter werdende Eltern, Pflegebedürftigkeit und Krankheit von Angehörigen, berufliche und arbeitsplatzbezogene Fragestellungen persönliche, mentale und gesundheitliche Themen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 2 Nahe Angehörige

Zu den "nahen Angehörigen" zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Stiefeltern, Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Lebenspartner, Geschwister, eigene (Adoptiv- und Pflege-)Kinder, sowie die des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.5 Beratung zu einer Informationsanfrage

Grundsätzlich wird auch bei einer reinen Fakten- oder Informationsberatung die systemische Grundhaltung durch den Berater beibehalten. Aus einer Beratung zum Elterngeld oder der Pflegegradberatung, die hauptsächlich auf der Vermittlung von Informationen basiert, kann sich durchaus auch weiterer Beratungsbedarf auf psychosozialer Ebene ergeben. Praxis-Beispiel Paar, Kinder und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 7 Fazit

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahren begleiten. Eltern mit Kindern benötigen familienfreundliche und oftmals flexible Arbeitszeiten. Außerdem muss die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet sein. Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen aber nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 3 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen. Gleichzeitig hat der Beschäftigte zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Voraussetzung für die Ina...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, vor ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / Zusammenfassung

Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter als Versorgeri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.1.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft, das neben das seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz (PflegeZG) getreten ist. Mit dem zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten ein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit eingef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 3.2 Alleinerziehende

Seit dem Ende der 1970er-Jahre hat sich der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte nahezu verdoppelt. Immer mehr Mütter oder Väter stehen vor der Herausforderung, sich allein um Lebensunterhalt und Erziehungsaufgaben kümmern zu müssen. Die derzeit existierenden Rahmenbedingungen sind allerdings nur bedingt auf die Lebenssituation von Alleinerziehenden ausgerichtet. Insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 1.2 Geschichtlicher Rückblick

Bis in die 1960er-Jahre dominierte in Familien eine klare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Der Mann war für die außerhäusliche Erwerbsarbeit zuständig, während die Frau die innerhäuslichen Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben übernahm. Als Ende der 1960er-Jahre das Hamburger Abkommen die Reform der unteren Schulformen und Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr