Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2 Das Werkstudentenprivileg

Der Begriff des Werkstudenten wird umgangssprachlich häufig für alle Studierenden verwendet, die einer Beschäftigung nachgehen. In der Sozialversicherung sind Werkstudenten bzw. das sog. Werkstudentenprivileg jedoch genau definiert. Das Werkstudentenprivileg regelt, dass Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, sofern sie best...mehr

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Praktikant / 1.1 Zwischenpraktikum

Ist der Student immatrikuliert, besteht unabhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts und der wöchentlichen Arbeitszeit in dieser Beschäftigung als Praktikant Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[1] Deshalb ist der Praktikant weiterhin als Student in der studentischen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversi...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.4 Einbehaltung durch den Arbeitgeber

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (einschl. des zur sozialen Pflegeversicherung von kinderlosen Mitgliedern zu zahlenden Beitragszuschlags in Höhe von 0,6 %) haben für die versicherungspflichtig Beschäftigten die Arbeitgeber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abzuführen. Die Versicherungspflichtigen müssen sich bei der Lohnzahlung de...mehr

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Vorruhestand / 3.2.3 Beitragszahlung

Bei Vorruhestandsgeldbezug gelten die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag entsprechend.[1] Somit hat die das Vorruhestandsgeld zahlende Stelle die Arbeitgeberpflichten in der Sozialversicherung wahrzunehmen, den Beitragsanteil des Vorruhestandsgeldbeziehers vom Vorruhestandsgeld einzubehalten (Entgeltabzug), den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (hier: Kranken...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Praxis-Beispiel M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 2 Arbeitsverhältnis besteht fort

Lohnsteuerlich ergeben sich keine Besonderheiten. Die Lohnsteuer errechnet sich aus dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten verminderten Arbeitsentgelt. Das lohnsteuerliche Arbeitsverhältnis besteht während der Pflegezeit fort. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht wegen des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses nicht. Zahlt der Arbeitgeber in der kurzzeitigen Ar...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.2 Überschreiten der Entgeltgrenze

Wird die Arbeitsentgeltgrenze überschritten, tritt vom Zeitpunkt des Überschreitens an Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag ge...mehr

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Korea / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einerin Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Korea entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Korea muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Kongruente Leistungen

Rz. 327 Bei der Regulierung vermehrter Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Geschädigten muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob kongruente Leistungen gewährt worden sind, weil dann ein Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X zum Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger stattgefunden hat und der Geschädigte im Rahmen der zivilrechtlichen Re...mehr

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Tunesien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Tunesien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Tunesien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich i...mehr

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Uruguay / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Uruguay entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Uruguay muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus eine zeitliche Begrenzung de...mehr

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Sozialversicherungstage / 4.2 Keine Arbeitsunfähigkeit wegen quarantänepflichtiger Infektion

Auch wenn Arbeitnehmer nicht an der quarantänepflichtigen Infektion erkranken, kann es dazu kommen, dass sie auf behördliche Anordnung ihre Beschäftigung nicht ausüben dürfen oder unter Quarantäne gestellt werden. Erleiden die Arbeitnehmer in solchen Fällen Verdienstausfälle, steht ihnen eine Entschädigung nach § 56 IfSG zu. Nach § 57 Abs. 1 Satz 1 IfSG besteht während des B...mehr

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Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr

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Australien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Australien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Australien muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

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Ferienjobber / 4 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf mehr als 2.000 EUR, ist der Ferienjob als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung zu beurteilen. Der Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber übermittelt die Meld...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

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Pflegezeit / 1 Überblick und Grundsätze

Das Pflegezeitgesetz gewährt Beschäftigten unterschiedlich ausgestaltete Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht. Hinzu treten die Ansprüche auf Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).[1] Möglich ist dabei die völlige Freistellung von der Tätigkeit, aber auch eine Reduzierung der Arbeitszeit. Dem vollständigen Freistellungswunsch muss der Arbe...mehr

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Familienpflegezeit / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden während der Familienpflegezeit aus dem fälligen Arbeitsentgelt bemessen.[1] 2.1 Auswirkungen auf ein Wertguthaben Zu dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört auch die Entgeltaufstockung, die durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben finanziert wird. Solange der Arbeitnehmer währe...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 1 Bezahlte Freistellung

Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Diese Versicherungspflicht tritt auch ein bzw. besteht weiter, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, aber sein Arbeitsentgelt erhält. Dies gilt z. B. bei bezahltem Urlaub, bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfal...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.1 Schwankende Entgelthöhe

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten, und zwar bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts[1] und in den Fällen, in denen bei Dauerarbeitsverhältnissen saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden. Praxis-Beispiel Unter...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.3 Freiwillige und private Kranken- und Pflegeversicherung

Besser verdienende Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Gleiches gilt für die Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung bzw. für den Abschluss einer privaten Pflege-Pflichtversicherung. In allen Fällen besteht unter ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8 Altersgrenze

1.8.1 Vollendung des 12. Lebensjahres Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Erreichen der Altersg...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1 Kranken-/Pflegeversicherung

2.1.1 Vorrangversicherung Die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen tritt nicht ein, wenn die betreffende Person krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer, hauptberuflich selbstständig tätig oder krankenversicherungsfrei ist.[1] 2.1.2 Befreiung von der Versicherungspflicht Tritt durch die Aufnahme...mehr

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Haftentlassener / 2.1 Beitragszahlung/Meldungen

Die Beiträge für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom jeweiligen Job-Center gezahlt. Diese haben auch die erforderliche Anmeldung gegenüber der zuständigen Krankenkasse vorzunehmen.mehr

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Übungsleiter / 1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen (hier z. B. den Sportverein) eingegliedert...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.2 Weitere Mitteilungspflichten

Des Weiteren hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Lohnzahlungen durch Dritte am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums mitzuteilen;[1] dies sind neben Barlohn auch Sachbezüge und geldwerte Vorteile; ggf. für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 über eine Ersatzbescheinigung des Versicherungsunternehmens die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mitzuteil...mehr

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Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre...mehr

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Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

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Jahresmeldungen / 4 Meldefristen

Die Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres an die zuständige Krankenkasse zu erstatten. Die für die Unfallversicherung abzugebende Jahresmeldung ist bis zum 16.2. des Folgejahres abzugeben. Hinweis Verlängerung der Meldefrist Fallen die Meldefristen au...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

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Schüler / 3 Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei, wenn sie von vornherein zeitlich befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Die Beschäftigung der Schüler darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage bzw. 15 Wochen oder 90 Arbeitstage in einem landwirtschaftlichen Betrieb befristet sein.[1] Werden kurzfristige Beschäftigungen zwischen dem Ende der Schulausbi...mehr

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Familienpflegezeit / 2 Familienpflegezeit durch Teilzeittätigkeit

Eine Familienpflegezeit ist nach der Definition in § 2 Abs. 1 des FPfZG eine Teilzeittätigkeit mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden für die Dauer von maximal 24 Monaten zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Bei wöchentlich unterschiedlichen Arbeitszeiten kommt es auf den jährlichen Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit an.[1] Ähnlich...mehr

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Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 5 Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden. Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Zur R...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1 Steuerfreier Arbeitgeberanteil

Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge des Arbeitgebers, insbesondere an die Sozialversicherung (zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag), sind nach § 3 Nr. 62 EStG lohnsteuerfrei. Dies gilt auch für solche Beitragsanteile, die aufgrund einer nach ausländischen...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1.1 Vorrangversicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen tritt nicht ein, wenn die betreffende Person krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer, hauptberuflich selbstständig tätig oder krankenversicherungsfrei ist.[1]mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 2 Abrechnungszeitraum ist nicht Kalendermonat

Das Arbeitsentgelt ist höchstens bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzemehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1.5 Durchführung der Versicherung

Die Versicherung der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Tätigen wird grundsätzlich nach den gleichen Vorschriften durchgeführt, die auch für die versicherungspflichtig Beschäftigten gelten. Menschen mit Behinderungen haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die übrigen Versicherten. Die Arbeitgeberpflichten – insbesondere die Abführung der Be...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentge...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 1 Freibetrag bei bestimmten Nebentätigkeiten

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden bis zu 3.300 EUR jährlich [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt, w...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich dem Schutz der einzelnen Sozialversicherungszweige. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer jedoch das Recht, sich von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung befreien zu lassen. Hierzu ist in der Regel aber nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer das entsprechende Risiko (z. B. gegen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und erzielt der Ferienjobber ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR, kommt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) in Betracht. Der Arbeitnehmer ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sofern keine Befr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 6 Werkstudent

Ferienjobber, die während der Dauer ihres Studiums eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, können dem Werkstudentenprivileg unterliegen. Werkstudenten sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Werkstudentenprivileg ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gegeben: Der Arbeitnehmer ist als ordentlich Studierender bei einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Praktikant / 1.3 Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt

Wird Arbeitsentgelt nicht gezahlt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Die Praktikanten sind aber dennoch in der Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikanten[1] pflichtversichert; es sei denn, es besteht eine Vorrangversicherung, wie z. B. Familienversicherung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 4 Steuerfreiheit

Die steuerbaren Umsätze können steuerfrei sein, z. B. die Verschaffung von Versicherungsschutz zugunsten der Arbeitnehmer[1], die Überlassung von Werkdienstwohnungen [2] sowie die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen durch Personen und Einrichtungen, wenn sie überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 3.4 Arbeitgeberbeitragsanteile

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören grundsätzlich auch die auf das an Arbeiternehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Jedoch sehen die meisten Kassen per Satzungsbestimmung gar keine bzw. nur eine pauschale Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile vor. Im Zweifel ...mehr