Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 511 Elterngeld und Betreuungsgeld sind grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar, § 54 Abs. 4 SGB I. Zuständig für die Ausführung des Gesetzes und Zahlung des Elterngeldes sind nach § 25 Abs. 3 SGB I die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies sind die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen (§ 12 Abs. 1 BEEG). Diese auszahlenden Stellen sind im Fal...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Erbengemeinschaft

Rz. 554 Nach § 859 Abs. 2 ZPO kann bei einer Erbengemeinschaft nicht der Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen, sondern nur der Anteil des Erben am Nachlass als Ganzes und der Anspruch auf Auseinandersetzung gepfändet und überwiesen werden. Auch hierbei gilt die Regelung des § 751 BGB (§ 2044 BGB), so dass eine Vereinbarung den Antrag auf Auseinandersetzung bei Vorliegen ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 903 Soweit der Schuldner als Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kommt er Pflichtteilsberechtigter nach § 2303 BGB in Betracht. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und ist übertragbar, § 2317 BGB. Rz. 904 Als beschränkt pfändbare Forderung ist der Pflichtteilsanspruch der Pf...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / VII. Kombinierter Antrag auf gütliche Einigung mit Abnahme der Vermögensauskunft und anschließender (bedingter) Sachpfändung

Rz. 296 Muster 4.7: Grundmuster eines kombinierten Antrags auf gütliche Einigung mit Abnahme der Vermögensauskunft und anschließender Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalles auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Anlage ____...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 395 Die Anordnung hat zwei materielle und eine formelle Voraussetzung, die für beide Formen der Anordnung identisch sind. Rz. 396 Der Schuldner hat zunächst in materieller Hinsicht die Tatsachen darzulegen und in formeller Hinsicht nachzuweisen, die belegen, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgesc...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Anspruch auf Auszahlung des Bausparguthabens

Rz. 448 Der Anspruch des Bausparers auf Auszahlung des Bausparguthabens unterliegt dem uneingeschränkten Pfändungszugriff des Gläubigers, wobei die Bausparkasse als Drittschuldnerin anzusehen ist. Auszahlung kann der Pfändungsgläubiger unter den Voraussetzungen verlangen, denen auch der Schuldner als Bausparer unterliegt. Dies bedeutet, dass der Gläubiger, soweit die vereinb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Anwaltsvergütung aus Anwaltsvertrag

Rz. 6 Beruht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten auf einem Anwaltsvertrag (Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, § 675 BGB), dann können sich Probleme im Rahmen der Pfändbarkeit ergeben. Aus dem Anwaltsvertrag ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtsanwalt die gesetzliche oder die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Abtretung der Vergüt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 823 Pfändbar ist nur die ausschließliche Lizenz. Diese ist (nach dem Parteiwillen) auch übertragbar.[634] Ihrer engen Bindung an die Person wegen ist die einfache persönliche Lizenz unpfändbar (§ 399 BGB, § 851 ZPO). Die Betriebslizenz ist unpfändbar, weil sie an den Betrieb gebunden ist, der als solcher nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein kann.[635] Höchstrichte...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / XI. Muster: Kombinierter Antrag auf gütliche Einigung, Sachpfändung und Verhaftung zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 304 Muster 4.11: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und Verhaftung zur Abnahme der Vermögensauskunft Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Anlage _________________________ zum Antrag auf Abna...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Unpfändbare Einkommensteile

Rz. 81 Die Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens erfolgt nach den durch § 850e ZPO vorgegebenen Schritten. Unstimmigkeiten, die sich dabei zwischen Schuldner, Gläubiger oder Drittschuldner ergeben, können mit einem sog. klarstellenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts beseitigt werden, wobei insoweit jeder der Beteiligten antragsberechtigt ist. Im Zweifel sollte ...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / III. Widerspruchsklage

Rz. 65 Der widersprechende Gläubiger muss dem Verteilungsgericht binnen eines Monats ab dem Verteilungstermin nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Widerspruchsklage nach § 878 ZPO erhoben hat, damit die Hemmung der Ausführung des Teilungsplans über diesen Termin hinaus andauert. Die Frist für die Erhebung der Widerspruchsklage beginnt hierbei mit dem Tage des ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 656 Auch Herausgabeansprüche des Vollstreckungsschuldners gegen Dritte unterliegen der Pfändung. Der Anspruch auf Herausgabe kann vielerlei Gründe haben, er kann dinglicher oder schuldrechtlicher Art sein. Für den Gläubiger ist – zunächst – nicht der Anspruchsgrund von Bedeutung, sondern die Tatsache, dass ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen einen Dritten auf...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Überbrückungsgeld, § 51 StVollzG

Rz. 555 Das Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG), das dem Gefangenen bei seiner Entlassung ausgezahlt wird, dient der Sicherung des Lebensunterhalts des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach der Entlassung. Das Überbrückungsgeld ist grundsätzlich nur für Unterhaltsgläubiger pfändbar (§ 51 Abs. 5 StVollzG). Dem entlassenen Gefangenen ist je...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1004 Soweit sich im Zuge der Vermögensauskunft Anhaltspunkt dafür ergeben, dass sich der Schuldner in einer bestehenden Ehe-/Lebenspartnerschaft befindet, kann eine mögliche Pfändung von Taschengeldansprüchen in Betracht gezogen werden. Jeder Ehe- und Lebenspartner hat innerhalb einer bestehenden Ehe bzw. Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Unpfändbare bzw. teilweise Bezüge, § 850a ZPO

Rz. 69 § 850a ZPO erklärt besondere Einkommensteile, die nach den angeführten Grundsätzen Arbeitseinkommen sind und dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen, aus sozialen Gründen oder mit Rücksicht auf die Zweckgebundenheit für absolut bzw. teilweise unpfändbar und entzieht sie damit der Pfändung. Sie werden daher von der Pfändung des (gesamten) Arbeitseinkommens nicht umfa...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist, Rechtschutzbedürfnis und Erinnerungsbefugnis

Rz. 212 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Allerdings ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis zu beachten, dass sie grundsätzlich erst gegeben ist, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat[214] oder aber unmittelbar bevorsteht und durch diese ein irreparabler Schaden entstehen würde und der Androhung der Zwangsvollstreckung bereit...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Geltendmachung künftig fällig werdender Lohnansprüche

Rz. 219 Der Pfändungsbeschluss bewirkt, dass neben den fälligen Lohnansprüchen des Schuldners auch die erst künftig fällig werdenden gepfändet werden, § 832 ZPO. Bei der Pfändung wegen Unterhaltsforderungen gilt dies nach § 850d Abs. 3 ZPO auch für die künftig fällig werdenden Unterhaltsansprüche als Ausnahme zu § 751 Abs. 1 ZPO. Selbst künftige Lohnforderungen, etwa nach We...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 443 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.59: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers be...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 9. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe muss vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überprüft werden. Insbesondere, wenn die Erteilung des Mandats erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahren erfolgt. Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe bezieht sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, sondern ist dafür gesondert zu bean...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / VIII. Muster: Antrag auf Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds

Rz. 175 Muster 13.8: Antrag auf Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage[214] Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [215] Hinsichtlich des e...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Allgemeines

Rz. 43 Nach §§ 148, 21 Abs. 2 ZVG, § 1123 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Zwangsverwaltung auch auf die Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch auf solche, die bis zu einem Jahr rückständig sind, soweit die Forderung fällig ist (§ 1123 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 44 Ist die Miete bzw. Pacht im Voraus zu entrichten, so erstreckt sich die Befreiung nicht auf die Miete oder Pacht ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO

Rz. 286 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.16: Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ zeige ich an, dass ich den G...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Muster: Antrag auf eidesstattliche Versicherung nach Herausgabevollstreckung nach § 836 Abs. 3 S. 3 ZPO

Rz. 288 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.18: Antrag auf eidesstattliche Versicherung nach Herausgabevollstreckung nach § 836 Abs. 3 S. 3 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ zeige ich an, dass ich den Gläubiger vert...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Muster: Isolierter Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen, § 850k Abs. 4 i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO,

Rz. 433 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.49: Isolierter Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen, § 850k Abs. 4 i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner), an der weit...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXVIII. Muster: Antrag auf Verfahrensbeitritt zur Teilungsversteigerung bei gepfändetem Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 668 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.38: Antrag auf Verfahrensbeitritt zur Teilungsversteigerung bei gepfändetem Auseinandersetzungsanspruch An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des/der _________________________ – Antragstell...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Klageerwiderung auf Drittschuldnerklage – Rüge der Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 291 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.21: Klageerwiderung auf Drittschuldnerklage – Rüge der Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ (Az: _________________________) bestelle ich mich für die Beklagte und werde beantragen,mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 788 ZPO

Rz. 241 Checkliste: Aktuelle Rechtsprechung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Welche Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 ZPO notwendig sind und welche Regelungen für das Verfahren und die Erstattungsfähigkeit gelten, ist immer wieder Anlass für Streitfragen, die die Rechtsprechung zu entscheiden hat. Nachfolgend soll ein Überblick zur aktuellen R...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXV. Muster: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung bei gepfändetem Miterbenanteil

Rz. 665 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.35: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung bei gepfändetem Miterbenanteil An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – In der Zwangsvollstreckungssache des/der _________________________ – Antragsteller/in – gegen den/die _________________________ – Antragsgegner/in – beantrage ich na...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Einschränkung des Pfändungsschutzes bei Unterhaltsleitungen, § 906 ZPO

Rz. 383 Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen privilegiert der Gesetzgeber Gläubiger von Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO. In dieser Konstellation ist dem Schuldner nur so viel zu belassen wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. Der notwendige eigene Unterhalt wird von der Rechtsprechung mit dem...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Muster: Auskunfts- und Herausgabeverlangen an den Schuldner

Rz. 285 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15: Auskunfts- und Herausgabeverlangen an den Schuldner An den _________________________[306] In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ ist Ihnen bereits bekannt, dass der Gläubiger mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG _________________________ vom ______...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 78 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Rz. 79 Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändungsbeschluss bei Sonderverwahrung

Rz. 1123 Muster 8.163: Pfändungsbeschluss bei Sonderverwahrung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage beigefügten V...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Der Versteigerung entgegenstehende Rechte

Rz. 34 Besondere Bedeutung hat die Regelung des § 28 ZVG. Wird dem Vollstreckungsgericht nämlich ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht[35] (z.B. Dritteigentum[36]), so ist das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung einer Frist, binnen welcher der Gläubiger die He...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändungsschutz für Mietzinsforderungen

Rz. 861 Dem Schuldner bietet § 851b ZPO eine Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Rz. 862 Gem. § 851b ZPO ist die Pfändung von Miete und Pacht auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese als Einkünfte für den Schuldnermehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Leistungssperre nach § 835 Abs. 3 und 4 ZPO

Rz. 346 Wird bei einem Geldinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, darf das Kreditinstitut dem Gläubiger pfändbares Guthaben nicht unmittelbar leisten oder den pfändbaren Betrag hinterlegen. Es sind vielmehr Wartezeiten zu beachten, die dem Schuldner die Möglichkeit geben sollen, Schutzanträge zu stellen oder ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Beteiligung des Gläubigers am Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Rz. 992 Eine Beteiligung des Pfändungsgläubigers im Steuerfestsetzungsverfahren ist ausgeschlossen, da sich das Pfändungspfandrecht (§ 829 ZPO) und die Einziehungsbefugnis (§ 835 ZPO) ausschließlich auf den Zahlungsanspruch, den der Schuldner (Steuerpflichtige) als Erstattungsbegehren gegen die Finanzbehörde richten kann, erstrecken, nicht aber die Rechtsstellung des Schuldn...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändungsverfahren und die Verwertung

Rz. 1077 Nach § 2176 BGB gilt das Vermächtnis mit dem Erbfall als angefallen. Ab diesem Zeitpunkt kann das Vermächtnis gepfändet werden.[838] Zuvor soll eine Pfändung nicht möglich sein, da der Erblasser die letztwillige Verfügung noch ändern kann und damit die zukünftige Entwicklung nicht hinreichend bestimmt ist (siehe aber dazu oben). Anderes erscheint vertretbar. Steht da...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IX. Muster: Aufforderung an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO

Rz. 432 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.48: Aufforderung an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO An den _________________________ (Schuldner) Sehr geehrter Herr _________________________, es ist Ihnen bereits bekannt, dass der Unterzeichner in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./ _________________________ den Gläubiger vertritt. Aufg...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Anwaltsvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts (Antrag)

Rz. 14 Muster 8.1: Anwaltsvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 ZVFV Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / d) Bestimmtheit von Parteien und Forderungen

Rz. 66 Im Antrag, der das angerufene Gericht auszuweisen hat, sind die Beteiligten (Gläubiger und Schuldner) zu benennen und ist die zu pfändende Forderung nach Anspruchsgrund und Drittschuldner so genau anzugeben,[75] wie es nur möglich ist. Das verbindliche Formular sieht für eine Reihe von Standardansprüchen bereits vorgegebene Formulierungen vor, die hinreichend bestimmt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Kündigung des Bausparvertrags

Rz. 455 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.62: Kündigung des Bausparvertrags An die Bausparkasse _________________________ in _________________________ Bausparvertrag Nr. _________________________ Hier: Kündigung des Bausparvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich an, den _________________________ (Gläubiger) zu vertreten. Mit dem Ihnen am ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändbarkeit der Mietkautionsforderung

Rz. 853 Die regelmäßig verwendeten Mustermietverträgen sehen vor, dass der Mieter (Drittschuldner) verpflichtet ist, zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution zu leisten. Diese darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen (§ 551 BGB). Rz. 854 Hinweis Mieter = Vollstre...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Mehrere nicht bevorrechtigte Forderungen

Rz. 126 Wird das Arbeitseinkommen von mehreren nicht bevorrechtigten Gläubigern gepfändet, bestimmt sich die Reihenfolge des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages strikt nach dem Prioritätsprinzip (§ 804 Abs. 3 ZPO). Die gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger führt zu einer Aufteilung des pfändbaren Betrages nach dem Verhältnis der Forderungen. Rz. 127 Beispiel G1 und G2 ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 212 Checkliste: ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Inzwischen liegt eine kaum noch überschaubare Kasuistik zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vor. Die nachfolgende Checkliste soll hier eine gewisse Orientierung geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Muster: Anzeige des Eintritts in den Versicherungsvertrag nach § 170 VVG

Rz. 820 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.132: Anzeige des Eintritts in den Versicherungsvertrag nach § 170 VVG Per Einschreiben mit Rückschein An die Kapitallebensversicherung AG in _________________________ Kapitallebensversicherung mit Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ hier: Anzeige des Eintritts ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 520 Der Anspruch des Kunden gegen das Versorgungsunternehmen ist eine gewöhnliche zukünftige Geldforderung und wie diese nach den §§ 829, 835 ZPO zu pfänden.[463] Die Pfändung ist auch nicht als sog. "Verdachtspfändung" unzulässig, weil die Entstehung der Forderung nicht ungewiss ist.[464] Rz. 521 Der Anspruch auf Rückerstattung ist meist in der Satzung oder den vereinbar...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 7. Informationsmanagement

Rz. 279 Die bestmögliche Kontenpfändung setzt eine gute Information (vgl. zur Informationsbeschaffung § 1, 4 und 5) des Gläubigers über die Bankverbindung des Schuldners voraus. Wegen der Bestimmtheit empfiehlt es sich, folgende Checkliste zu beachten und nach Möglichkeit den Antrag auf die bekannten Fakten zu begrenzen. Das "Grundmuster" für die Pfändung von Bankkonten deck...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 724 Die Landwirte in der Bundesrepublik Deutschland erhalten eine Vielzahl von Subventionen, Beihilfen und Prämien, die aus den unterschiedlichsten Haushaltstiteln – von EU, Bund und den Ländern – gespeist werden. Die Einzelheiten ändern sich oft und es ist für den fachfremden Gläubiger schwierig, alle Fördermaßnahmen zu überblicken. Rz. 725 Die Erfahrungen in der Praxis ...mehr