Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 879 Muster 8.136: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in de...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Sammelverwahrung

Rz. 1124 Muster 8.164: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Sammelverwahrung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der An...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / A. Einleitung

Rz. 1 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 f...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / III. Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 32 Gem. § 12 Abs. 6 GKG gilt, dass über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1 ZPO (u.a.) erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO . Das Gericht wird somit bei A...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend das Anwartschaftsrecht

Rz. 57 Muster 8.5: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend das Anwartschaftsrecht Anlage 1 zu Modul "K" Anlage 2 zu Modul "M"mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXII. Muster: Antrag auf richterliche Erlaubnis der Vollstreckung zur Nachtzeit, bzw. an Sonn- und Feiertagen

Rz. 580 Hinweis: Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als für die Dursuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO ist für den isolierten Antrag auf Vollstreckung zur Unzeit nach § 758a Abs. 4 das Formular der Anlage 2, Anlage 3 der ZVFV nicht verbindlich. Das ze...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Einleitung

Rz. 27 Fehlt es dem Gläubiger an konkreten Informationen über vorhandenes Vermögen des Schuldners, stellt der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft und nicht mehr der Sachpfändungsauftrag die erste Vollstreckungsmaßnahme des Gläubigers dar. Anders verhält es sich, wenn konkrete körperliche Gegenstände des Schuldners bekannt sind, e...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXIV. Muster: Antrag auf Schätzung des Verkehrswerts durch einen Sachverständigen nach § 813 Abs. 1 S. 3 ZPO

Rz. 585 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.25: Antrag auf Schätzung des Verkehrswerts durch einen Sachverständigen nach § 813 Abs. 1 S. 3 ZPO An das Amtsgericht[443] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichsanspruchs beim Arbeitgeber

Rz. 1000 Nach § 42b EStG ist auch der Arbeitgeber berechtigt,[781] seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnst...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXVIII. Muster: Antrag auf Verwertung der Pfandsache im Wege des freien Verkaufs nach § 825 ZPO

Rz. 589 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.29: Antrag auf Verwertung der Pfandsache im Wege des freien Verkaufs nach § 825 ZPO An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / II. Vollstreckungsauftrag bei betagter Vollstreckbarkeit

Rz. 93 Nach § 750 ZPO darf die Zwangsvollstreckung beginnen, wenn dem Schuldner der Vollstreckungstitel bei Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt wird und die weiteren Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Es bedarf also grundsätzlich keiner Wartefrist zwischen der Zustellung des Titels und dem Beginn der Zwangsvollstreckung. Rz. 94 Ungeachtet dessen kann sic...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXII. Muster: Antrag auf Verwertung der Pfandsache im Wege der Versteigerung bei ebay oder einer sonstigen Internetauktion nach § 825 Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger

Rz. 593 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.33: Antrag auf Verwertung der Pfandsache im Wege der Versteigerung bei ebay oder einer sonstigen Internetauktion nach § 825 Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger An das Amtsgericht[454] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfah...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XVII. Muster: Antrag auf Anwesenheit des Gläubigers bei der Vollstreckungshandlung des Gerichtsvollziehers

Rz. 573 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.17: Antrag auf Anwesenheit des Gläubigers bei der Vollstreckungshandlung des Gerichtsvollziehers Hinweis: Ein Formularzwang nach der ZVFV besteht für den Antrag auf Anwesenheit des Gläubigers bei der Vollstreckungshandlung des Gerichtsvollziehers nicht. Er kann daher formlos beantragt werden. Soll der Antrag ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Information des Gläubigers über das Vollstreckungsergebnis

Rz. 525 Über den Verlauf und das Ergebnis einer Vollstreckungshandlung sind sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner zu informieren, wobei zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Informationsformen zu unterscheiden ist. Der Schuldner wird vom Gerichtsvollzieher persönlich über den Verlauf und das Ergebnis der Vollstreckungshandlung informiert, soweit er dieser beiwohnt...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / I. Muster: Zahlungsaufforderung

Rz. 540 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Zahlungsaufforderung An _________________________ [Schuldner] in _________________________ In der Forderungssache _________________________ ./. _________________________ zeige ich an, dass der Gläubiger mich mit seiner weiteren Vertretung beauftragt hat. Aufgrund des _________________________[359] vom __________...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXV. Muster: Schreiben an den Gerichtsvollzieher zur Akteneinsicht

Rz. 596 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.36: Schreiben an den Gerichtsvollzieher zur Akteneinsicht An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldne...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXIX. Muster: Antrag auf Verwertung der Pfandsache im Wege der Versteigerung bei ebay oder einer sonstigen Internetauktion nach § 825 Abs. 1 ZPO durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 590 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.30: Antrag auf Verwertung der Pfandsache im Wege der Versteigerung bei ebay oder einer sonstigen Internetauktion nach § 825 Abs. 1 ZPO durch den Gerichtsvollzieher An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläub...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Vollstreckungsauftrag bei notwendiger Sicherheitsleistung

Rz. 102 Ist das Urteil nicht rechtskräftig, sondern nur gegen Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO vorläufig vollstreckbar, so darf nach § 751 Abs. 2 ZPO die Zwangsvollstreckung nur beginnen, bzw. fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder glei...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XVI. Muster: Isolierter Antrag nach § 758a Abs. 4 ZPO bei der Kassenpfändung

Rz. 570 Hinweis Nachdem von der ZVFV 2012 nur der Durchsuchungsbeschluss erfasst wurde, wurde nunmehr auch ein Formular für die Vollstreckung zur Unzeit eingeführt. Anders als für die Dursuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO ist für den isolierten Antrag auf Vollstreckung zur Unzeit nach § 758a Abs. 4 das Formular der Anlage 2 und der Anlage 3 der ZVFV nicht verbindlich. ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Rz. 56 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2 ZPO auch übe...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Beispiel: Nachträglicher Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO

Rz. 197 Beispiel: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO Fallbeispiel 2: Gläubiger: Florentina Fröhlich, Mustermannstr. 1, 00001 Musterhausen, Schuldner: Reiner Zufall, Beispielstr. 2, 00001 Musterhausen, Forderung: Vollstreckungsbescheid des AG Hagen, 24–7654321–0-8 vom 29...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Grundsätzliches zu den Formularen zur Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 187 Das Formular ist modular strukturiert. Bei Antragstellung sind der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4 zur ZVFV), der Entwurf eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 5 zur ZVFV) und entweder die Anlage 7 (Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind) oder Anlage 8 (Aufstellung von Forde...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Vollstreckungsauftrag

Rz. 37 Der Vollstreckungsauftrag unterliegt nach § 754 ZPO zunächst keinem Formzwang.[13] Dieser Grundsatz erfährt allerdings insoweit eine Durchbrechung als der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung verbindliche[14] Formulare einführen kann. Hiervon hat der Gesetzgeber mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnun...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Zusammentreffen mehrerer Pfändungen des Arbeitseinkommens

1. Mehrere nicht bevorrechtigte Forderungen Rz. 126 Wird das Arbeitseinkommen von mehreren nicht bevorrechtigten Gläubigern gepfändet, bestimmt sich die Reihenfolge des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages strikt nach dem Prioritätsprinzip (§ 804 Abs. 3 ZPO). Die gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger führt zu einer Aufteilung des pfändbaren Betrages nach dem Verhältnis ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändungs- und Überweisungsvoraussetzungen

1. Einleitung Rz. 920 Der Pflichtteilsanspruch ist gem. § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar. Daher besteht grundsätzlich keine Beschränkung der Pfändbarkeit (insbesondere § 851 ZPO). Aufgrund des höchstpersönlichen Charakters soll aber der Berechtigte selbst entscheiden, ob er diesen Anspruch auch geltend macht.[701] Aus diesem Grunde schränkt § 852 ZPO die Pfändbarkeit ein. Danach...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / a) §§ 754a, 829a ZPO – Elektronischer Vollstreckungsauftrag bzw. elektronischer Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 22 Beide Normen werden geändert, um zu ermöglichen, dass ohne Vorlage des Original-Papier-Titels die Vollstreckung einer Geldforderung durchgeführt werden kann. Der Nachweis des Vorliegens des Vollstreckungstitels ist durch Einreichung der vollstreckbaren Ausfertigung in Form eines elektronischen Dokuments gestattet. Die Begrenzung auf einen Vollstreckungsbescheid bis 5....mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bestimmter Vollstreckungsantrag

Rz. 258 Wie jegliche Forderungspfändung setzt auch die Kontenpfändung einen Antrag des Gläubigers voraus, der die Forderung des Schuldners bestimmt zu bezeichnen hat. Dabei hat der Gesetzgeber nun mit § 833a ZPO [284] einen gesetzlichen Mindeststandard an gepfändeten Forderungen definiert. Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst danach das am ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Zwangsvollstreckung in das Vermögen des einzelnen Gesellschafters

Rz. 571 Jeder einzelne Gesellschafter hält mindestens einen Geschäftsanteil an der Gesellschaft, der sich nach dem Betrag der von ihm geleisteten oder zu leistenden Stammeinlage richtet. Sie muss im Gesellschaftsvertrag bestimmt sein (§ 3 Abs. 1 GmbHG). Rz. 572 Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 14 GmbHG) ist veräußerlich (§...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Wirkungen der Vorpfändung

Rz. 170 Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930 ZPO), d.h. einer Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls,[212] sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird (§ 845 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung an den Drittschuldner und wird nach § 222 ZPO i.V.m. §§ 187–193 BGB berechnet. ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche

Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Vollstreckungsauftrag bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

Rz. 114 Ist der titulierte Anspruch nur Zug um Zug mit der Erbringung einer Gegenleistung zu bewirken, so darf die Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO nur beginnen,[83] wennmehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 6. Notwendige Anlagen des Vollstreckungsauftrags

Rz. 72 Bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist diesem nach § 754 ZPO die vollstreckbare Ausfertigung (siehe § 2) des Vollstreckungstitels zu übergeben. Die Übergabe der Ausfertigung des Titels genügt, wenn er keiner Klausel nach § 724 ZPO bedarf. Rz. 73 § 754a ZPO soll die in § 753 Abs. 3 S. 2 ZPO vorgesehene elektronische Einreichung von Anträgen erleichtern. Für Vo...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / VI. Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO

Rz. 152 Hat der Gläubiger einen gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel auf Zahlung einer Geldleistung erwirkt, ohne selbst in der Lage zu sein, die Sicherheitsleistung zu stellen und damit nach § 751 Abs. 2 ZPO die Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung zu schaffen, muss und sollte er gleichwohl nicht auf Sicherungsmaßnahmen verzichten, um ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Mietzinsansprüchen

Rz. 841 Der Mietzinsanspruch des Vermieters (Schuldner) gegen seinen Mieter (Drittschuldner) stellt eine Geldforderung gem. § 535 Abs. 2 BGB dar. Auf diese Forderung kann zunächst ohne Weiteres im Wege der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden, §§ 829, 835 ZPO. Gleiches gilt für die Pachtzinsforderung nach § 581 Abs. 1 S. 2 BGB. Ebenfalls gepfändet werden kann der Anspruch a...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Zustellung des Pfändungsbeschlusses

Rz. 97 Der vom Vollstreckungsgericht erlassene Beschluss ist dem Antrag stellenden Gläubiger formlos mitzuteilen, wenn dem Antrag in vollem Umfange stattgegeben wird, § 329 Abs. 2 ZPO. Er ist ihm förmlich zuzustellen, wenn der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, § 329 Abs. 3 ZPO. Die Zustellung an den Drittschuldner und den Schuldner erfolgt im Parteibetrieb, also dur...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 974 Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und Zeugen, die bei Gericht oder im Auftrag der Staatsanwaltschaften tätig werden, haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG). Ist der Schuldner bekanntermaßen bei Gericht als Sachverständiger tätig, dann ist stets die Pfändung der Entschädigung zu erwäg...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Vermögenszugehörigkeit

Rz. 9 Da sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen das Vermögen des (Vollstreckungs-)Schuldners richtet, ist die Pfändung einer zum Zeitpunkt der Pfändung nicht dem Schuldner zustehenden (weil z.B. abgetretenen) Forderung wirkungslos, sie läuft schlechthin ins Leere. Ob sie unwirksam oder nichtig[5] ist, bleibt insoweit unerheblich. Sie setzt stets einen im Zeitpu...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Zustellungssaldo

Rz. 287 Der Zustellungssaldo weist den Kontostand aus, der zum Zeitpunkt der Pfändung (Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Kreditinstitut) besteht. Die Auszahlung eines eventuellen Guthabens kann der Gläubiger erst bei Fälligkeit verlangen. Da die laufende Rechnungsperiode durch die Pfändung nicht unterbrochen wird (vgl. § 357 Abs. 2 HGB), tritt die ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Wesen von Eigentümergrundschulden

Rz. 618 Die Pfändung von Eigentümergrundschulden erfolgt – ebenfalls – nach §§ 857 Abs. 6, 830 ZPO,[517] d.h. die Pfändung der Buchgrundschuld wird mit der Eintragung, die Pfändung der Briefgrundschuld in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Brief in den Besitz des Pfändungsgläubigers oder des Gerichtsvollziehers gelangt.[518] Rz. 619 Bei der Zwangsvollstreckung in Eigentümergru...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Zusammentreffen von bevorrechtigten mit nicht bevorrechtigten Gläubigern

Rz. 130 Hat ein gewöhnlicher Gläubiger das Arbeitseinkommen gepfändet, wird sein Pfandrecht nicht durch die spätere Pfändung eines Unterhaltsgläubigers beeinträchtigt. Dem gewöhnlichen Gläubiger verbleibt der für ihn ohnehin nur pfändbare Betrag nach § 850c ZPO/Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Der nachfolgend pfändende bevorrechtigte Gläubiger ist auf den Vorrechtsbereich...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 832 Das durch die Eintragung der Marke oder sonst durch die Marke begründete Recht kann gepfändet werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG). Die Marke ist vom ursprünglichen Geschäftsbetrieb losgelöst ein selbstständiges Vermögensrecht. Die Pfändung erfolgt als Rechtspfändung nach § 857 (§ 829) ZPO. Rz. 833 Die Pfändung erlangt Wirksamkeit mit der Zustellung des gerichtlichen Pf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Domain als sonstiges Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO

Rz. 682 Da eine Domain weder eine körperliche Sache noch eine Geldforderung darstellt, kommt für eine Pfändung derselben nur eine solche nach § 857 Abs. 1 ZPO – Domain als Gesamtheit schuldrechtlicher Ansprüche, die einen Vermögenswert verkörpern, in Betracht. Rz. 683 Als Vermögensrecht nach § 857 Abs. 1 ZPO pfändbar sind Rechte aller Art, die einen Vermögenswert derart verkö...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 885 Der Nießbrauch ist, ohne dass eine abweichende Vereinbarung zulässig wäre, unveräußerlich (§ 1059 S. 1 BGB) und unvererblich (§ 1061 BGB). Er kann allerdings befristet und auflösend oder aufschiebend bedingt bestellt werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit des Nießbrauchs besteht für den Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Pfändbarkeit zukünftiger Bezüge

Rz. 79 Umfasst von der Pfändung des Arbeitseinkommens werden nach § 832 ZPO nicht nur die zum Zeitpunkt der Zustellung fälligen Bezüge, sondern auch die künftig wiederkehrenden Beträge, soweit die im Pfändungsbeschluss benannte Forderung des Gläubigers zum Fälligkeitszeitpunkt des zukünftigen Einkommens noch nicht getilgt ist. Diese Pfändung wirkt fort, bis die im Pfändungsb...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Fälligkeit

Rz. 17 Grundsätzlich müssen die zu pfändenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Pfändung nicht fällig sein.[14] Die Pfändung zukünftiger Rechte ist allerdings nur zulässig, wenn eine Rechtsbeziehung besteht, aus der diese Rechte nach ihrer Art und nach der Person des Drittschuldners bestimmt werden können. Die Anforderungen sind strenger als diejenigen an eine Abtretung zukünf...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Arten der Überweisung und Verfahren

Rz. 183 Durch die Pfändung der Forderung nach § 829 ZPO erlangt der Gläubiger lediglich ein Pfandrecht an der Forderung seines Schuldners gegen den Drittschuldner. Will er nun wegen seiner Forderung gegen den Schuldner aus der gepfändeten Forderung Befriedigung erlangen, muss ihm vom Vollstreckungsgericht das Recht zur Verwertung eingeräumt werden. Im Hinblick auf die Verwer...mehr