Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Folgen der Doppelpfändung

Rz. 42 Durch die Pfändung des Anwartschaftsrechtes erlangt der Gläubiger das Recht, den Restkaufpreis bzw. die Restschuld unmittelbar (§§ 267, 271 Abs. 2 BGB) an den Drittschuldner zu zahlen und mit dem Bedingungseintritt den Erfolg, dass der Schuldner Eigentümer der Sache wird, herbeizuführen. Die hier geleisteten Zahlungen hat der Schuldner über § 788 ZPO als notwendige Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, § 850f Abs. 2 ZPO

Rz. 150 Wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann nach § 850f Abs. 2 ZPO eine Pfändung in weiterem Maße, d.h. ohne Rücksicht auf die Beschränkungen des § 850c ZPO, zugelassen werden. Die Bestimmung privilegiert damit die Ansprüche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, ähnlich wie gesetzliche Unterhaltsforderungen in § 850d ZPO p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Vorpfändung wegen Unterhaltsansprüchen

Rz. 138 Ob der Unterhaltsgläubiger wegen titulierter Unterhaltsforderungen auch in den nur privilegiert pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens (sog. Vorrechtsbereich) eine Vorpfändung nach § 845 ZPO ausbringen (Muster vgl. Rdn 194) kann, ist umstritten. Rz. 139 Nach einer Meinung ist bei der Ankündigung der Pfändung der Betrag anzugeben, der dem Schuldner nach § 850d Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Einziehung der Mietzinsforderung und die bedingte Überweisung

Rz. 870 Ist die gepfändete Forderung aus dem Mietverhältnis dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, so hat der Drittschuldner die Miete und weiter gepfändete Beträge an ihn zu zahlen. Rz. 871 Hinweis Ist der Drittschuldner bei Vorliegen mehrerer Pfändungen über die Reihenfolge nach § 804 ZPO im Zweifel, kann er die Miete nach § 853 ZPO hinterlegen und so die Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Form des Antrags

Rz. 59 Das Verfahren der Pfändung setzt einen Antrag des Gläubigers voraus. Das Bundesministerium der Justiz ist nach § 829 Abs. 4 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit solche Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bediene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Anforderung von Lohnabrechnung beim Drittschuldner

Rz. 280 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Anforderung Lohnabrechnung beim Drittschuldner An _________________________[298] In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ (Az: _________________________) liegt Ihnen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG _________________________ vom ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Muster: Antrag auf Eintragung der Buchhypothek im Grundbuch

Rz. 636 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.93: Antrag auf Eintragung der Buchhypothek im Grundbuch An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) hier: Grundbuch von ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Rechtsbehelfe

Rz. 1082 Wird der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückgewiesen, liegt eine Entscheidung im Vollstreckungsverfahren vor, so dass der Gläubiger hiergegen mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 793 ZPO (siehe dazu § 16) vorgehen kann. Rz. 1083 Schuldner und Drittschuldner können die Voraussetzungen der Pfändu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Anspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens

Rz. 451 Im Gegensatz zum angesparten Guthaben, unterliegt das im Rahmen eines Bausparvertrages auszuzahlende Bauspardarlehen einer Zweckbestimmung, nämlich der Verwendung als Baugeld. Daraus folgt, dass eine Pfändung des Anspruchs grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine Pfändung ist nur möglich für Gläubiger, die gegen den Bausparer (Schuldner) einen Anspruch haben, der der Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XIV. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Rz. 207 Ist nicht auszuschließen, dass der Schuldner bei dem Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Geschäftes eine Straftat begangen hat, etwa einen Betrug nach § 263 StGB oder eine Vollstreckungsvereitelung, so kann der Gläubiger Strafanzeige stellen. Dies gilt insbesondere auch bei der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB, da aufgrund der sonst ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfandrechte und Mobiliarsicherheiten

Rz. 341 Mit der Tilgung der gesicherten Forderungen erlöschen Pfandrechte an beweglichen Sachen und an Rechten (§ 1252 BGB), so dass die verpfändeten Sachen und Rechte wieder dem Vollstreckungszugriff gegen den Eigentümer (Inhaber) unterliegen. Der Vollstreckungsgläubiger kann den Herausgabeanspruch des Vollstreckungsschuldners gegen das Kreditinstitut als sonstiges Vermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Lohnverschiebung (§ 850h Abs. 1 ZPO)

Rz. 174 Eine Lohnschiebung liegt nur dann vor, wenn der Drittschuldner sich dem Schuldner gegenüber verpflichtet hat, die Vergütung für dessen Arbeitsleistung ganz oder teilweise an einen Dritten in der Weise zu leisten, dass der Dritte einen eigenen Anspruch auf die Leistung hat.[217] Eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Dritten des Inhalts, dass dieser den Vergütungsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Antrag des Arztes (Schuldners) nach § 850f Abs. 1 ZPO

Rz. 231 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.35: Antrag des Arztes (Schuldners) nach § 850f Abs. 1 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ _________________________, den _________________________ Az: _________________________ Antrag auf Erhöhung des Pfandfreibetrags nach § 850f Abs. 1 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändbarkeit des Kindergelds

Rz. 699 Die Pfändbarkeit des Kindergeldes ist in § 76 S. 1 EStG geregelt. Danach kann der Anspruch auf Kindergeld nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung von Kindergeld berücksichtigt wird, gepfändet werden. Ausgeschlossen ist die Pfändung des Kindergeldes bei Vollstreckung einer gewöhnlichen Geldforderung und auch bei Vollstreckung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Wesen der Zwangsvollstreckung aus Zahlungstiteln (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen – Geldvollstreckung) besteht darin, dass mit Hilfe staatlichen Zwangs Vermögensbestandteile des Vollstreckungsschuldners durch Beschlagnahme (Pfändung) zugunsten des Vollstreckungsgläubigers gesichert und ihm – nachdem der Wertgegenstand, der nicht schon als Bargeld zugriffs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 457 Zum 20.9.2012 sind wesentliche Änderungen der Beihilfeverordnung in Kraft getreten.[424] Beamtenrechtliche Ansprüche auf Beihilfe im Krankheitsfall sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[425] höchstpersönlicher Natur und waren bis zum 20.9.2012 weder abtretbar noch pfändbar noch einer Aufrechnung zugänglich (§ 51 BeamtVG, §§ 394, 399 BGB, § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Vermächtnisanspruch

Rz. 1050 Das Vermächtnis stellt nach § 1939 BGB die Zuwendung eines Vermögensvorteils dar, ohne den Vermächtnisnehmer als Erben und damit als Gesamtrechtsnachfolger nach § 1922 BGB einzusetzen. Der Vermächtnisanspruch entsteht nach § 2176 BGB grundsätzlich mit dem Erbfall und kann jedenfalls ab diesem Zeitpunkt gepfändet werden. Anderes gilt nach § 2177 BGB auch dann nicht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Muster: Anfrage bezüglich des Ehegatten des Schuldners

Rz. 324 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Anfrage bezüglich des Ehegatten des Schuldners An die – Gewerberegister – in _________________________ zeige ich an, _________________________ zu vertreten. Namens und in Vollmacht meines Mandanten bitte ich mitzuteilen, ob bezüglich Herrn/Frau ______________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Pflichtteilsberechtigter erhält zugleich ein Vermächtnis

Rz. 915 Grundsätzlich ist es dem Erblasser unbenommen, einen Abkömmling, seine Eltern oder seinen Ehegatten von der Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung auszuschließen, diesen aber gleichzeitig im Wege des Vermächtnisses einen Vermögenswert zukommen zu lassen. Rz. 916 In diesem Fall hat der Pflichtteilsberechtigte nach § 2307 BGB zwei Handlungsalternativen, auf die der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Terminsdurchführung

Rz. 100 Der Schuldner hat im Termin, der nicht öffentlich stattfindet, grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Er kann sich dabei durch einen Bevollmächtigten begleiten, nicht aber im Hinblick auf die Anwesenheit vertreten lassen. Der Bevollmächtigte bedarf grundsätzlich einer vorzulegenden Vollmacht. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Ansprüche

Rz. 727 Die Ansprüche auf Zahlung von Beihilfen, Prämien und Zuschüssen sind öffentlich-rechtlicher Natur und unterliegen als Geldforderung grundsätzlich der Pfändung nach den allgemeinen Regeln der §§ 829, 835 ZPO. Allein der Förderzweck begründet die Unpfändbarkeit nicht.[580] Da es sich zumeist lediglich um eine Zweckbestimmung handelt und keine Zweckgebundenheit, steht §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Sonderfall: Bruchteilseigentum am Grundstück

Rz. 631 In der Praxis ist der Schuldner oftmals nicht der alleinige Grundstückseigentümer. So sind im Regelfall Eheleute am Grundstück zu einem Bruchteil Eigentümer (z.B. zu ½). Ist dies der Fall, steht sowohl die offene als auch die verdeckte Eigentümergrundschuld den Grundstückseigentümern in Bruchteilen zu. Im Zweifel bestimmt sich die Höhe des Bruchteils nach dem Eigentu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 738 Kapitallebensversicherungen dienen neben der finanziellen Absicherung von Angehörigen für den Todesfall des Versicherten regelmäßig gerade auch dem Vermögensaufbau, nicht selten als Altersvorsorge. Sie stellen deshalb für den Gläubiger eine attraktive Möglichkeit dar, um seine Befriedigung zu erlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner aus geordneten Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 552 Der Miteigentumsanteil des Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, sondern dieser wird durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder durch Eintragung einer Sicherungshypothek realisiert. Daher kann ein Gläubiger lediglich den Anspruch des Miteigentümers (Schuldner) auf Auseinandersetzung pfänden und sich überweisen lassen. Dies hat zur Folge, dass der Gläubiger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Wohngelds

Rz. 1126 Das Wohngeld – als fortlaufend gezahlte Sozialleistung – übersteigt nicht die in § 850c ZPO genannten Grenzen. Bedeutung kann eine mögliche Pfändbarkeit des Wohngelds nur dann erlangen, wenn es mit Arbeitseinkommen und/oder anderen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, zusammengerechnet werden kann. Rz. 1127 Nach § 850e Nr. 2a ZPO sind mit dem Arbeitseinkommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 6. Vorauspfändung

Rz. 276 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.[296] Mit dieser Entscheidung hat sich der BGH der Auffassung angeschlossen, die die sog. Dauerpfändung wegen einer in Raten fällig werdenden Unterhaltsforderung in Forderungen aus Bankguthaben schon bisher für zulässig erachtet hat. Die Dauerpfändung stellt nach der Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Herausgabepflichten

Rz. 206 Über die Pflicht zur Auskunft hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Vollstreckungsgläubiger gem. § 836 Abs. 3 ZPO diejenigen Urkunden herauszugeben, die über die Forderung vorhanden und in seinem Besitze sind. Herauszugeben sind zum einen die Urkunden, deren Vorlage erforderlich ist, um den Anspruchsteller als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt zu legitimi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Antrag auf Herausgabevollstreckung nach §§ 836 Abs. 3 S. 3, 883 ZPO

Rz. 287 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.17: Antrag auf Herausgabevollstreckung nach §§ 836 Abs. 3 S. 3, 883 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Aufgrund des beigefügte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Drittschuldner

Rz. 988 Die Drittschuldnereigenschaft ergibt sich gem. § 46 Abs. 7 AO für die Finanzbehörde i.S.v. § 6 AO, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 17–29 AO. Beispielhaft seien folgende Drittschuldnerzuständigkeiten, in Abhängigkeit von der Steuerart, angeführt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten – Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO

Rz. 160 Das Vollstreckungsgericht kann nach § 850c Abs. 6 ZPO auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet und die über eigenes Einkommen verfügen, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Rz. 161 Dieser A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verteilungsverfahren / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Einleitung

Rz. 920 Der Pflichtteilsanspruch ist gem. § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar. Daher besteht grundsätzlich keine Beschränkung der Pfändbarkeit (insbesondere § 851 ZPO). Aufgrund des höchstpersönlichen Charakters soll aber der Berechtigte selbst entscheiden, ob er diesen Anspruch auch geltend macht.[701] Aus diesem Grunde schränkt § 852 ZPO die Pfändbarkeit ein. Danach ist der Pfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Höhe des Taschengeldanspruchs

Rz. 1009 Der Höhe nach beträgt der Taschengeldanspruch 5[800] bis 7[801] Prozent des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten.[802] Das Taschengeld unterliegt zu 7/10 der Pfändung.[803] Damit wird der Gedanke des Schuldnerschutzes auch für diesen Bereich verwirklicht, denn 3/10 des Taschengeldes sollen in jedem Falle dem Schuldner verbleiben. Dies ist Ausfluss des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 205 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Erinnerung ist nach § 766 Abs. 1 ZPO das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht ist nach § 764 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus §§ 766, 764 Abs. 2 ZPO und ist damit dort begründet, wo das Vollstreckungsverfahren durchgeführt wird, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Rz. 206 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsgläubigers, § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO

Rz. 149 Nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO haftet der Drittschuldner dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstandenen Schaden. Die Verpflichtung zum Schadensersatz setzt zunächst voraus, dass die Auskunftspflicht nach § 840 Abs. 1 und 2 S. 1 ZPO wirksam entstanden ist. Weiter muss der Drittschuldner seiner Obliegenheit objektiv im geschuldeten Umfang ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Überweisung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 933 Die Überweisung des Pflichtteilsanspruches darf erst erfolgen, wenn der Pflichtteilsanspruch im vorbeschriebenen Sinne von den Erben vertraglich anerkannt wurde oder der Schuldner ihn rechtshängig gemacht hat. Der Pflichtteilsanspruch des Schuldners gehört im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. zur Insolvenzmasse, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / XII. Muster: Gläubigerschreiben an Kreditinstitut – Mitteilung der Freigabe

Rz. 435 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.51: Gläubigerschreiben an Kreditinstitut – Mitteilung der Freigabe An das _________________________[410] _________________________, den _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Gläubiger in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen der Erinnerung/Statthaftigkeit

Rz. 187 Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreffen, d.h. alle Rügen wegen Verfahrensverstößen, können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Entscheidungen in der Zwangsvollstreckung handelt. Das Gleiche gilt nach § 766 Abs. 2 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Schuldnerschutzantrag nach § 851b ZPO

Rz. 880 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.137: Schuldnerschutzantrag nach § 851b ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner – Verfahrensbevollmäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Steuererstattungsansprüche sind pfändbar

Rz. 984 Ansprüche auf Erstattung von Steuern (§ 37 Abs. 2 AO) sind (ebenso wie Haftungsbeträge, steuerliche Nebenleistungen und Steuervergütungen) pfändbar, § 46 Abs. 1 AO. Die Pfändbarkeit gilt für alle bereits entstandenen (§ 46 Abs. 6 S. 1 AO) Erstattungsansprüche, unabhängig von der Steuerart. In Betracht kommen u.a. Steuern nach Bundesrecht (z.B. Einkommensteuer, Körper...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Verfahren der Vorpfändung

Rz. 167 Die Vorpfändung erfolgt dergestalt, dass der Gläubiger (oder ein [Prozess-]Bevollmächtigter) dem Drittschuldner und dem Schuldner eine private schriftliche Benachrichtigung darüber, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lässt, verbunden mit der Aufforderung,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXIV. Muster: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung

Rz. 111 Muster 3.24: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [86...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Die Bestimmungen der §§ 846–849 ZPO treffen Sonderregelungen für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe individuell bestimmter oder die Leistung der Gattung nach bestimmter körperlicher Sachen wegen einer Geldforderung. Zweck der Vorschriften ist es, dem Gläubiger einen Zugriff auf die körperlichen beweglichen Sachen, auf deren Besitz der Schuldner einen Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / f) Verfügungen des Vollstreckungsschuldners im Debet

Rz. 298 Die Kontopfändung geht ins Leere, wenn das gepfändete Konto des Schuldners zu keinem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Trotz eingehender Gutschriften könnte der Schuldner das Entstehen eines Guthabensaldos dadurch verhindern, dass er im debitorischen Bereich seines Kontos Verfügungen trifft und die Bank dies duldet. Ob die Pfändung der Ansprüche aus dem Girovertrag au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Arbeitseinkommen des Strafgefangenen, §§ 43, 39 StVollzG

Rz. 556 Arbeitseinkommen erzielt der Gefangene durch die im Rahmen des Strafvollzuges zu leistende Arbeit (§ 43 StVollzG) oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis, im Rahmen einer Außenbeschäftigung oder als Freigänger. Gefangene, die sich im Erst- oder Regelvollzug befinden, sind grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Rz. 557 Das Arbeitsentgelt dient nach § 51 StVollzG...mehr