Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Vermächtnis an einer beweglichen Sache

Rz. 1058 Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer aber auch eine konkrete bewegliche Sache aus dem Nachlass zugewendet haben, etwa eine Sammlung von Musikplatten oder CDs, Münzen oder Briefmarken seinem Sammlerkollegen, ein besonderes Schmuckstück zugunsten einer ihm nahestehenden Person, sein Pkw oder sein Motorrad an einen früheren Mitfahrer oder Enkel oder bestimmte Einri...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Vertragliche Ansprüche

Rz. 283 Wegen des zum Kontokorrent Ausgeführten sind beim Girokonto immer auch die sich aus dem Girovertrag ergebenden vertraglichen Ansprüche des Bankkunden (Vollstreckungsschuldners) zu pfänden.[300] Bedeutung erlangen hier vor allem der Anspruch auf Auszahlung des sog. Tagessaldos, die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen sowie die Pfändung des Anspru...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Voraussetzung der Auskunftspflicht

Rz. 132 Der Gläubiger, der nun einmal eine "angebliche Forderung" seines Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet hat, benötigt dringend Informationen darüber, welche Risiken bei dem Versuch der Geltendmachung der Forderung, zu der er nach § 842 ZPO verpflichtet ist, auftreten können. Um dem Rechnung zu tragen, verpflichtet der Gesetzgeber den Drittschuldner auf die wir...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Schritt 1: Forderungspfändung

Rz. 33 Zur Pfändung des Anwartschaftsrechtes hat der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach § 829 ZPO bei dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 828 Abs. 1, 2 ZPO) zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Antrag dem Formzwang nach der ZVFV unterliegt. Die Pfändung wird wirksam mit der Zustellung des Pfändun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 731 Noch mehr als die übrigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung setzt die Pfändung derartiger landwirtschaftlicher Fördermittel ein Höchstmaß an Information des Gläubigers voraus. In dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Anspruch des Schuldners möglichst genau zu bezeichnen. Es dürfte deshalb nicht genügen, wenn ein "Anspruch auf Zahlun...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 3. Kontenpfändung, elektronische Antragstellung und Zugang zum Bankschließfach

Rz. 12 Der vereinfachte Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a ZPO findet auch Anwendung, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erwirkt werden soll, der auf Zutritt zu einem Bankschließfach und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließfaches gerichtet ist.[6] Zum Teil wurde in der Literatur die Ansicht vertreten, dass ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 470 Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das einheitlich geregelte Darlehensrecht, bisher geregelt in den §§ 607 ff. BGB, in den Gelddarlehensvertrag (§§ 488–498 BGB) und den Sachdarlehensvertrag (§§ 607–609 BGB) getrennt worden. Beide Verträge sind nunmehr als Konsensualverträge ausgestaltet, weshalb der Theorienstreit (Real-/Konsensualvertrag) keine Rolle me...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändbarkeit und Verwertung der Domain

Rz. 687 Mit der Entscheidung des BGH ist deshalb von einer Pfändbarkeit einer Internet-Domain im oben erörterten Sinn auszugehen. Drittschuldnerin ist die DENIC eG,[566] Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt/Main, vertreten durch ihren Vorstand.[567] Rz. 688 Die Internet-Domain kann allerdings nicht zur Einziehung und auch sonst nicht an den Gläubiger überwiesen werden, allenf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Nebenrechte und Hilfspfändung

Rz. 273 Die mit der Pfändung eines Hauptrechts, der Pfändung der Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede, verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen.[293] Zu diesen Nebenrechten zählt auch der Anspruch auf Auskunftserteilung und R...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Stellt sich heraus, dass der Schuldner arbeitslos ist und ihm Arbeitsförderung (§ 3 Abs. 1 SGB III) in der Form von Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 1 SGB III) zusteht, ist stets die Pfändung dieser Leistung zu erwägen. Das Arbeitslosengeld ist als laufend gezahltes Sozialeinkommen wie Arbeitseinkommen (vgl. § 8 – Arbeitseinkommen) pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Leistungs...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 239 Beim Automatenaufstellvertrag gestattet eine Partei (häufig ein Gastwirt) dem Automatenaufsteller, die Aufstellung eines oder mehrerer Automaten. Die rechtliche Einordnung des gesetzlich nicht geregelten Vertrages ist im Einzelnen umstritten und hängt im Wesentlichen von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab. Soweit der Vertragspartner des Aufstellers lediglich die...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / c) Materiell-rechtliche Einwendungen gegenüber der gepfändeten Forderung

Rz. 268 Dem Drittschuldner stehen im Einziehungsprozess alle materiell-rechtlichen Einwendungen gegenüber der gepfändeten Forderung zu, die er auch dem Schuldner entgegen halten könnte. Hierzu gehört insbesondere, dass die Forderung nicht (mehr) existiere oder (infolge einer Lohnabtretung) dem Arbeitnehmer nicht zustehe. Bei der Überweisung an Zahlungs statt folgt dies unmit...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändbarkeit

Rz. 898 Das Recht des Erfinders (seines Rechtsnachfolgers) auf das Patent (§§ 1, 6 PatG), das Anwartschaftsrecht auf Erteilung des Patents für die beim Patentamt bereits angemeldete Erfindung (§§ 1, 7, 35 PatG) und das Recht aus dem Patent, das die alleinige Befugnis gibt, den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu geb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Einleitung

Rz. 390 Im Rahmen der Pfändung von Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Kreditinstitut betrachtete die Rechtsprechung in der Vergangenheit vielfach besondere Fallgestaltungen unter dem Blickwinkel des § 765a ZPO. Dabei war die Annahme, dass in einer bestimmten Maßnahme eine "besondere Härte der Zwangsvollstreckung liegt, die gegen die guten Si...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / f) Sonstige Aspekte des Antrags

Rz. 76 Der Gläubiger kann den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses jederzeit zurücknehmen, wobei er die Folgen für die Verjährungsunterbrechung, § 212 BGB, bedenken muss. Erfolgt eine solche Antragsrücknahme nach dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, steht sie einem Verzicht nach § 843 ZPO gleich. Über die Kostentragungspflichten fü...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Drittschuldner

Rz. 40 Der Begriff des Drittschuldners ist im Rahmen des § 857 ZPO weit auszulegen. Als solcher ist jeder Dritte anzusehen, dessen Leistung zur Ausübung des gepfändeten Rechts erforderlich ist oder dessen Rechtsstellung von der Pfändung sonst wie berührt wird.[58] Ist ein solcher Drittschuldner nicht vorhanden, wird die Pfändung entgegen § 829 Abs. 3 ZPO bereits mit der Zust...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Entscheidung über den Antrag

Rz. 80 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Rein faktisch unterzeichnet der Rechtspfleger den vorgelegten Antrag. Rz. 81 Die Pfändung von mehreren Forderungen gegen einen oder mehrere Drittschuldner kann in einem Pfändungsbeschluss ...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 1. Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 6 Das Verteilungsverfahren nach § 872 ZPO kann zunächst zur Anwendung kommen, wenn der Gerichtsvollzieher den Verwertungserlös der von ihm betriebenen Mobiliarzwangsvollstreckung nach § 827 Abs. 2 ZPO oder § 827 Abs. 3 ZPO hinterlegt. Rz. 7 Verwertet der Gerichtsvollzieher das zuvor gepfändete Zugriffsobjekt der Zwangsvollstreckung und reicht der Erlös nicht aus, um alle ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändbarkeit beim Kontokorrent

Rz. 281 Das bei einer Bank, Genossenschaftsbank, Sparkasse oder Postgiroamt geführte Girokonto wird regelmäßig als Kontokorrentkonto geführt. Beim Kontokorrent verlieren die einzelnen Zahlungsforderungen, die in das Kontokorrent aufgenommen werden, ihre Selbstständigkeit. Sie können nicht mehr selbstständig geltend gemacht werden und sind insbesondere nicht pfändbar.[299] Le...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 6. Internet als Überprüfungsmedium nutzen

Rz. 245 Das Internet kann auch dazu dienen, bereits vorhandene Informationen zu überprüfen. Ist etwa eine Kontonummer bekannt oder wurde dieser auf einer früheren Internetdomain (beispielsweise über www.archive.org) oder aufgrund alter Geschäftspapiere des Schuldners ermittelt, so stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob diese Kontonummer noch aktuell ist. Dies kann über ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 250 Die Kontenpfändung gehört trotz der Reform des Kontopfändungsschutzes zum 1.7.2010 zu den effizienten Formen der Zwangsvollstreckung. Auch das P-Konto vermochte daran nichts zu ändern. Zahlreiche Vollstreckungsschutzbestimmungen schützen den Schuldner insbesondere bei der Pfändung des Arbeitseinkommens (§§ 850 ff. ZPO), aber auch bei der Sachpfändung (z.B. §§ 811 ff....mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIII. Muster: Antrag des Gläubigers nach § 850c Abs. 6 ZPO (Nachtragsverfahren)

Rz. 207 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.26: Antrag des Gläubigers nach § 850c Abs. 6 ZPO (Nachtragsverfahren) An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) zeige ich an, dass ic...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO

Rz. 109 § 850c ZPO geht von dem Fall aus, dass der Schuldner ein Arbeitseinkommen hat. Allerdings geht der Trend eindeutig zum Zweitjob, wobei es sich hierbei vielfach um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Ist der Schuldner allerdings für mehrere Arbeitgeber tätig und bekommt von diesen jeweils Arbeitslohn, dann ergibt sich aus dem einzelnen Arbeitslohn häufig kein ode...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XIX. Muster: Anmeldung bei gepfändetem schuldrechtlichem Rückgewähranspruch

Rz. 649 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.19: Anmeldung bei gepfändetem schuldrechtlichem Rückgewähranspruch An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Geschütztes Guthaben §§ 850k Abs. 1, 899 ff. ZPO

Rz. 363 Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner nach § 850k Abs. 1 S. 1 ZPO jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. Zum Guthaben im Sinn...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XX. Muster: Anmeldung bei gepfändeter Eigentümergrundschuld

Rz. 650 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.20: Anmeldung bei gepfändeter Eigentümergrundschuld An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ In dem Zwangsversteigerungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigten ____________...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 479 Bei der Drittwiderspruchklage handelt es sich um eine prozessuale Gestaltungsklage,[498] für die zunächst die allgemeinen Bestimmungen nach §§ 129 ff., 253 ff. ZPO gelten. Rz. 480 Die Klage ist nicht darauf gerichtet, die Zwangsvollstreckung in Gänze für unzulässig zu erklären, sondern lediglich die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung des konkreten Gläubigers in da...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Allgemeines

Rz. 442 Nach der Erteilung des Zuschlags[455] bestimmt das Gericht den Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses (§ 105 Abs. 1 ZVG) von Amts wegen. Eine Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses ist nicht erforderlich,[456] so dass die Verfügung zum Zuschlagsbeschluss und die Verfügung zum Verteilungstermin gleichzeitig ergehen können. Rz. 443 Die Terminsbestimmung mussmehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Klageverfahren

Rz. 526 Es handelt sich um ein gewöhnliches Erkenntnisverfahren nach den Regeln der ZPO. Rz. 527 Der Kläger ist verpflichtet, den Sachverhalt, der das Pfand- und Vorzugsrecht begründet, substantiiert darzulegen, und für den Fall, dass der andere Gläubiger als Beklagter diesen Sachverhalt bestreitet, auch zu beweisen. Als Beweismittel kommen dabei alle Beweismittel nach der ZP...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Abwarten der Auskehrung nach Ablauf der Versicherungszeit

Rz. 794 Eine optimale Befriedigung kann erreicht werden, wenn die Kapitallebensversicherung in absehbarer Zeit nach Ablauf von mindestens zwölf Versicherungsjahren fällig wird und die Versicherungsleistung nebst Überschussbeteiligung dann in voller Höhe ausgekehrt wird. Für vor dem 1.1.2005 geschlossene Lebensversicherungen besteht nach Ablauf von zwölf Versicherungsjahren s...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / d) Unpfändbare Gegenstände

Rz. 129 Nicht anzugeben sind gem. § 802c Abs. 2 S. 4 ZPO Sachen, die nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 2 ZPO der Pfändung offensichtlich nicht unterworfen sind. Offensichtlich unpfändbar können dabei nur Sachen sein, bei denen keine Zweifel bestehen, dass sie nicht pfändbar sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich daher auf Sachen immer auch dann, wenn die Unpfändbarkeit nicht ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft aus einem gegen diese gerichteten Vollstreckungstitel

Rz. 579 Zunächst richtet sich die Zwangsvollstreckung, soll sie in das Gesellschaftsvermögen aufgrund eines gegen die Gesellschaft erlangten Titels erfolgen, nach den allgemeinen Grundsätzen. Da aber hier oft nichts zu erlangen ist, soll auf die manchmal erfolgreiche Pfändung des Anspruchs der Gesellschaft gegen die Gesellschafter auf Leistung der vertraglich vereinbarten St...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.58: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beant...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 5. Teilungsplan bestimmt die Rangverhältnisse der Gläubiger

Rz. 33 Auf der Grundlage der eingereichten Forderungsaufstellungen fertigt der Rechtspfleger des zuständigen Verteilungs- bzw. Vollstreckungsgerichtes ohne mündliche Verhandlung einen Teilungsplan, der bestimmt, wie der Erlös auf die verschiedenen Gläubiger verteilt wird.[21] Rz. 34 Nach § 874 Abs. 2 ZPO sind zunächst die Kosten des Verteilungsverfahrens vom Erlös in Abzug zu...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Unpfändbarkeit

Rz. 22 Ausnahmsweise unterliegen Geldforderungen, die zum Vermögen des Schuldners zählen, dann nicht der Pfändung, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wegen sonst vorrangigen Rechts (z.B. des Völkerrechts) unpfändbar sind. So unterliegen hoheitlichen Zwecken dienende Forderungen ausländischer diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und sonstiger exte...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Kosten der Vorpfändung

Rz. 176 Die Kosten der Vorpfändung trägt der Schuldner grundsätzlich nach § 788 ZPO, wenn sie sich als "notwendig" erweisen.[218] Ausgeschlossen ist die Erstattbarkeit dann, wenn der Gläubiger keine Gründe für die besondere Eilbedürftigkeit angeben kann.[219] Die Notwendigkeit besteht auch dann nicht, wenn die Kosten durch eine schikanöse, überflüssige oder offenbar aussicht...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 1069 Der Schuldner kann die Annahme des Vermächtnisses nach § 2180 BGB ablehnen, solange er dieses nicht angenommen hat. Schlägt der Schuldner das Vermächtnis aus, so läuft die Pfändung ins Leere. Rz. 1070 Hinweis Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass das Vermächtnis nur der Form nach ausgeschlagen, später aber doch realisiert wird. Schon um dem keine legale Mög...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Notwendigkeit der Doppelpfändung

Rz. 29 Das Anwartschaftsrecht stellt ein sonstiges Vermögensrecht des Schuldners im Sinne des § 857 ZPO dar. Somit kann ein Zugriff im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolgen. Es besteht jedoch Streit darüber, wie die Pfändung zu erfolgen hat.[15] Die Praxis hat dabei ihren Weg gefunden. Rz. 30 Die Problematik liegt darin, dass sich der dem Schuldner zuzuordnende Vermögenswer...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

Rz. 1005 Ein Taschengeldanspruch besteht als unterhaltsrechtlicher Anspruch in jeder Ehe und Lebenspartnerschaft zugunsten eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden, haushaltsführenden Ehegatten/Lebenspartners, der nicht mit Einkünften aus Arbeit oder Vermögen unterhaltspflichtig ist.[787] Der Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob er selbst arbeits- und leistun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Billigkeitsprüfung

Rz. 1014 Die Zwangsvollstreckung in den Taschengeldanspruch muss gem. § 850b Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen. Zudem ist darzulegen, dass die Zwangsvollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat. Dies ist vom Gläubiger gegen die gesetzliche Grundvermutung der Unpfändbarkeit des § 850b Abs. 1 ZPO im ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Lohnverschleierung (§ 850h Abs. 2 ZPO)

Rz. 177 Nach § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO werden solche Vergütungen dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzugezählt, die dadurch "verschleiert" werden, dass der Schuldner dem Drittschuldner nach der zwischen beiden vorgenommenen Vertragsgestaltung oder auch nur nach den tatsächlichen Verhältnissen Arbeitsleistungen unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 3 Als Teil der Novelle des gesamten Kostenrechtes ist schon am 1.5.2001 das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher vom 19.4.2001 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz musste zur Harmonisierung mit anderen gesetzlichen Vorschriften und zur Beseitigung von Mängeln schon mehrfach geändert werden. Eine umfassende Änderung erfolgte durch das 2. KostRModG zum 1.8.2013, mit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Arrestvollziehung

Rz. 555 [Autor/Stand] Die tatsächliche Arrestvollziehung erfolgt durch die Vollstreckungsstelle.[2] Voraussetzung ist eine rechtswirksame und vollziehbare Arrestanordnung. Die Vollziehung der Arrestanordnung ist unzulässig, wenn seit dem Tag, an dem die Anordnung unterzeichnet worden ist, ein Monat verstrichen ist. Hierdurch soll das Erfordernis der Eilbedürftigkeit gewahrt ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Verdachtspfändung

Rz. 267 Der Antrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners als Drittschuldner zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.[292] Vor der Entscheidung des BGH war die Frage, ob von einem schlüssigen Sachvortrag ausgegangen werden kann, wenn der Gläubiger gleichzeitig d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Muster: Antrag eines nicht bevorrechtigten Gläubigers nach § 850e Nr. 4 ZPO (Verweisung des bevorrechtigten Gläubigers auf den Vorrechtsbereich)

Rz. 201 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.19: Antrag eines nicht bevorrechtigten Gläubigers nach § 850e Nr. 4 ZPO (Verweisung des bevorrechtigten Gläubigers auf den Vorrechtsbereich) An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den ___________________...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Rz. 46 Organ der Zwangsvollstreckung in Rechte ist nach den §§ 828 Abs. 1, 847 Abs. 1 und 857 Abs. 1 ZPO – grundsätzlich – das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht und damit sachlich zuständig ist das Amtsgericht (§§ 828 Abs. 2, 764 ZPO). Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt der Rechtspfleger als funktionell zuständige Person wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 47...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Form, Frist, Inhalt und Kosten

Rz. 138 Der Drittschuldner kann die erforderlichen Erklärungen innerhalb der Frist von zwei Wochen (§ 840 Abs. 1 ZPO) schriftlich gegenüber dem Gläubiger oder dessen (angegebenem) Bevollmächtigten abgeben. Die Frist beginnt mit Zustellung des Pfändungsbeschlusses mit Aufforderung oder mit Zustellung der isolierten Aufforderung nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses. Bezügl...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Einziehungsberechtigung des Gläubigers (Klägers)

Rz. 232 Eine wirksame Pfändung der Forderung und deren Überweisung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Einziehungsberechtigung des Gläubigers. Er hat sie deshalb im Einzelnen darzulegen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist inhaltlich zum Gegenstand des Klagevortrages zu machen, am besten durch die Vorlage der Urkunde und Bezugnahme auf diese. Die darin bez...mehr