Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul M (Aufenthaltsermittlung)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Hinweise zu Modul H (Vermögensauskunft)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XV. Muster: Antrag auf vorzeitige Durchsuchungserlaubnis bei der Kassenpfändung

Rz. 568 Muster 6.15: Antrag auf vorzeitige Durchsuchungserlaubnis bei der Kassenpfändung Hinweis: Die Seiten 1 und 2 der Anlage 3 ZVFV sind jeweils mit den Daten des Einzelfalles auszufüllen. Seite 1, Anlage 2 ZVFV: Seite 2, Anlage 2 ZVFV: Seite 3, Anlage 3 ZVFV: Seite 4, Anlage 3 ZVFV: Seite 5, Anlage 3 ZVFV: Hierzu folgende Anlage: Anlage 1 zum Antrag auf Erlass einer Durchsuchun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Versteigerung oder Verwertung durch andere Personen

Rz. 491 Soll die Versteigerung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher erfolgen, so entscheidet hierüber nach § 825 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht. Ausschließlich zuständig ist dabei das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die zu verwertende Sache sich zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet. Rz. 492 Als andere Personen, denen die Versteigerung übertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / aa) Notwendiger Inhalt des Protokolls

Rz. 509 Der zwingend notwendige Inhalt des Protokolls ergibt sich aus § 762 Abs. 2 ZPO:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 6. Freier Verkauf von Wertpapieren nach § 821 ZPO

Rz. 467 Hat der Gerichtsvollzieher Wertpapiere gepfändet, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt, ist für die Verwertung danach zu entscheiden, ob das Wertpapier einen Börsen- oder Marktpreis hat oder nicht. Rz. 468 Hinweis Andere Wertpapiere werden im Wege der Forderungspfändung gepfändet und nach § 835 ZPO verwertet (siehe § 8 – Wertpapiere). Das heißt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers

Rz. 29 Für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen des Schuldners – Sachpfändung oder Fahrnisvollstreckung – ist nach § 753 ZPO der Gerichtsvollzieher sachlich zuständig, weil es an einer anderen gesetzlichen Zuweisung der Aufgabe fehlt. Auch § 808 ZPO spricht ausdrücklich davon, dass der Gerichtvollzieher die Sachpfändung dadurch bewirkt, dass er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / f) Rechtsbehelfe des Gläubigers und des Schuldners

Rz. 297 Dem Gläubiger steht gegen die Verweigerung der Durchsuchungsanordnung immer die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO (siehe dazu § 16) zu, da es sich bei der Ablehnung eines Antrags immer um eine Vollstreckungsentscheidung (zur Abgrenzung zur Vollstreckungsmaßnahme vgl. § 16) handelt. Rz. 298 Welches Rechtsmittel für den Schuldner gegeben ist, ist in Rechtsprechung und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / V. Vollstreckungsauftrag beim Tod des Schuldners

Rz. 142 Stirbt der Schuldner, nachdem die Zwangsvollstreckung bereits begonnen hat, so kann diese nach § 779 Abs. 1 ZPO ungehindert in den Nachlass fortgesetzt werden,[109] solange es keiner Handlung des Schuldners, wie etwa der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bedarf. Der Gerichtsvollzieher ist also berechtigt und verpflichtet, eine bereits gepfändete Sache zu verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Möglichkeiten der anderweitigen Verwertung

Rz. 476 § 825 ZPO bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, die Chancen auf eine vollständige Befriedigung durch eine andere Art der Verwertung als die Versteigerung nach § 814 ZPO zu erhöhen. Auch die Internet-Versteigerung nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO eröffnet keinen gegenüber den Nutzern von ebay oder anderen Plattformen vergleichbaren Nutzerkreis. Rz. 477 Tipp Insoweit muss au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung bei der Sammelverwahrung

Rz. 1109 Bei der Sammelverwahrung wird der Schuldner nach § 6 Abs. 1 DepotG mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Wertpapiere beim verwahrenden Kreditinstitut Miteigentümer nach Bruchteilen an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Insoweit geht der Anspruch an dem konkret hingegebenen Wertpapier mit der Vermischung im Depot unter. Rz. 1110 D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XVIII. Muster: Antrag auf nachträglichen Erlass einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO wegen verweigerter Sachpfändung

Rz. 575 Muster 6.18: Antrag auf nachträglichen Erlass einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO wegen verweigerter Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1 und 2 der Anlage 3 ZVFV sind jeweils mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 1, Anlage 2 ZVFV: Seite 2, Anlage 2 ZVFV: Seite 3, Anlage 3 ZVFV: Seite 4, Anlage 3 ZVFV: Seite 5, Anlage 3 ZVFV: Anlage 1 zum Antrag auf Erlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / I. Muster: Allgemeines Anschreiben zur Übersendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Vollstreckungsgericht

Rz. 271 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Allgemeines Anschreiben zur Übersendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Vollstreckungsgericht An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXVI. Muster: Antrag auf ein Vorgehen nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Internetversteigerung)

Rz. 587 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.27: Antrag auf ein Vorgehen nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Internetversteigerung) An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RA‘e _________________________ gegen den ____________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Erklärung zur gütlichen Einigung

Rz. 87 Der Gerichtsvollzieher soll nach § 802b ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Damit korrespondierend gilt die gütliche Erledigung auch ohne gesonderten Auftrag des Gläubigers nach § 802a Abs. 2 S. 2 ZPO stets als beauftragt. Dabei kann der Gläubiger nur die gütliche Erledigung beauftragen, sodass alle anderen Module entfallen könn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXVI. Muster: Verlangen nach einer Leseabschrift des GV-Protokolls

Rz. 597 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.37: Verlangen nach einer Leseabschrift des GV-Protokolls An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXX. Muster: Antrag auf Eigentumszuweisung an den Gläubiger nach § 825 Abs. 1 ZPO

Rz. 591 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.31: Antrag auf Eigentumszuweisung an den Gläubiger nach § 825 Abs. 1 ZPO An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 553 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Hinweise zu Modul G

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XI. Muster: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1961 BGB

Rz. 563 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.11: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1961 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Gerichtsvollzieherprotokoll ist eine wichtige Informationsquelle

Rz. 502 Das Protokoll des Gerichtsvollziehers kann eine wichtige Informationsquelle für den Gläubiger sein. Dies zielt in drei Richtungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Einleitung der Verwertung und die Verwertungsarten

Rz. 432 Der Gerichtsvollzieher führt die Verwertung des gepfändeten Gegenstands nach § 91 Abs. 2 GVGA ohne einen besonderen Auftrag des Gläubigers selbstständig durch. Rz. 433 Dabei kommen unterschiedliche Verwertungsarten je nach der Art der gepfändeten Sache in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / IX. Muster: Ergänzung der Vollstreckungsanträge bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO

Rz. 561 Muster 6.9: Ergänzung der Vollstreckungsanträge bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO Hinweis: Bei einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO ist das Modul L auf S. 6 zu ergänzen. Alternativ können die Ergänzungen auch in Modul O und Q auf S. 7 vorgenommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Ablieferung von Geld nach § 815 ZPO

Rz. 458 Hat der Gerichtsvollzieher beim Schuldner Geld gepfändet, wird dieses nach § 815 Abs. 1 ZPO dadurch verwertet, dass der Gerichtsvollzieher es nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung bei dem Gläubiger abliefert. Damit dies auch tatsächlich möglich ist, muss entweder die Bankverbindung des Gläubigers angegeben oder eine Geldempfangsvollmacht des Bevollmächtigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verteilungsverfahren / 3. Hinterlegung bei mehrfacher Pfändung einer beweglichen Sache

Rz. 18 In gleicher Weise hat der Drittschuldner nach § 854 ZPO zu verfahren, wenn der Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen körperlichen Sache von mehreren Gläubigern gepfändet wurde und Streit besteht, an wen herauszugeben ist. Hier erfolgt nach § 854 Abs. 1 ZPO zunächst eine Herausgabe an den Gerichtsvollzieher, der die Sache verwertet und bei nicht hinreichendem Erlös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Wann ist ein Gerichtsvollzieherprotokoll zu erstellen?

Rz. 504 Nach § 762 Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll aufzunehmen. Dies erfasst alle Handlungen von dem Betreten bis zur Durchsuchung der Schuldnerwohnung, die Beschlagnahme sowie das Fortschaffen oder Belassen der Pfandgegenstände, die vorherige Aufforderung zur Zahlung der Vollstreckungsforderung und ggf. die Annahme der vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXIII. Muster: Aufforderung eines Dritten zur Freigabe des gepfändeten Gegenstands

Rz. 584 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.24: Aufforderung eines Dritten zur Freigabe des gepfändeten Gegenstands An den _________________________[441] In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ Sehr geehrte _________________________, in der vorbezeichneten Vollstreckungssache zeige ich an, die Interessen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Hinweise zu Modul G (Gütliche Einigung)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXV. Muster: Antrag auf Ermächtigung des Gerichtsvollziehers zur Umschreibung von Namenspapieren nach § 822 ZPO

Rz. 586 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.26: Antrag auf Ermächtigung des Gerichtsvollziehers zur Umschreibung von Namenspapieren nach § 822 ZPO An das Amtsgericht[446] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 548 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXVII. Muster: Antrag auf Verlegung des Orts der Versteigerung nach § 825 Abs. 1 ZPO

Rz. 588 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.28: Antrag auf Verlegung des Orts der Versteigerung nach § 825 Abs. 1 ZPO An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Hinweise zu Modul G

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXIII. Muster: Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch des Gerichtsvollziehers wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 594 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.34: Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch des Gerichtsvollziehers wegen der Besorgnis der Befangenheit An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXI. Muster: Antrag auf Verwertung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher, § 825 Abs. 2 ZPO

Rz. 592 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.32: Antrag auf Verwertung durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher, § 825 Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht[451] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 558 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Zustellung des Titels

Rz. 84 Nach § 750 ZPO darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen und über den Wortlaut hinaus auch nur fortgesetzt werden, wenn der Vollstreckungstitel dem Schuldner zuvor oder mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt wurde. Dabei bedarf es allerdings keiner gesonderten Zustellung, sondern diese kann vielmehr – vorbehaltlich gesonderter Wartefristen, etwa nach § 798...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Pfändung von Rückgewähransprüchen wegen Sicherheiten (Pfandrechte, Mobiliarsicherheiten und Grundpfandrechte)

Rz. 337 Bei der Kontenpfändung wird oftmals nicht bedacht, was mit den Sicherheiten des Vollstreckungsschuldners geschieht, wenn dieser ein Darlehen an das Kreditinstitut zurückgezahlt hat.[358] Rz. 338 Nach den zumeist getroffenen Sicherungsabreden hat das Kreditinstitut die Sicherheiten nach vollständiger Tilgung der Schuld an den Sicherungsgeber zurückzugeben. Dem Schuldne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / XIV. Muster: Ergänzungen zum Vollstreckungsauftrag bei der Kassenpfändung

Rz. 567 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.14: Ergänzungen zum Vollstreckungsauftrag bei der Kassenpfändung Hinweis: Muster zum Gerichtsvollzieherauftrag der Anlage 1 ZVFV ist wie folgt zu ergänzen. Anlage _________________________ zur beauftragten Kassenpfändung [418]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Normative Bestimmungen zum Gerichtsvollzieherprotokoll

Rz. 503 Die ZPO regelt in den §§ 762, 763 ZPO nur die allgemeinen Bestimmungen für alle Vollstreckungsprotokolle. Die Regelungen werden über die Gerichtsvollziehergeschäftsanweisungen (GVGA) allerdings ergänzt. Hier finden sich für die einzelnen Vollstreckungsabschnitte und die hier zu erstellenden Protokolle gesonderte Vorschriften. So sind gesondert geregelt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / X. Muster: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO

Rz. 562 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.10: Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft in __________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Formale Anforderungen an das Protokoll

Rz. 506 Die formalen Anforderungen an das Protokoll ergeben sich aus § 7 GVGA. Danach ist das Protokoll vollständig, deutlich und klar abzufassen, wobei bei Verwendung eines Vordruckes die nicht zutreffenden Passagen ausdrücklich zu streichen sind. Rz. 507 Hinweis In der Praxis werden immer wieder Klagen laut, dass die Protokolle nicht leserlich seien. In diesem Fall muss der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Verwertung von Gold- und Silbersachen nach § 817a Abs. 3 ZPO

Rz. 462 Auch Geld- und Silberwaren sind grundsätzlich zu versteigern. Insoweit kann auf die Ausführungen unter Rdn 419 ff. verwiesen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sie nach § 817a Abs. 3 ZPO weder unter dem Mindestgebot nach § 817a Abs. 1 ZPO, d.h. der Hälfte des geschätzten gewöhnlichen Verkaufswertes, noch unter ihrem Materialwert zugeschlagen werden dürfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Akte des Gerichtsvollziehers

Rz. 533 Über das Gerichtsvollzieherprotokoll hinaus wird die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers auch durch die von ihm geführte Vollstreckungsakte dokumentiert. § 760 ZPO gibt jeder im Vollstreckungsverfahren beteiligten Person die Möglichkeit, Einsicht in die Akten des Gerichtsvollziehers zu nehmen und Abschriften der Akte zu erhalten. Die Vorschrift des § 760 ZPO wird durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 953 Muster 8.144: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 815 Muster 8.127: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Anlage zu Model "M"mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / II. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungen

Rz. 272 Muster 7.2: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Mehrere bevorrechtigte Pfändungen

Rz. 128 Treffen mehrere bevorrechtigte Pfändungen zusammen, gilt bezüglich des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages ebenfalls das Prioritätsprinzip des § 804 Abs. 3 ZPO. Im Hinblick auf den Vorrechtsbereich des § 850d ZPO kommt es auf die zeitliche Abfolge der Pfändung nicht an, sondern allein auf die Rangfolge des § 850d Abs. 2 ZPO. Rz. 129 Beispiel Der verheiratete Schuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

mehr