Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Pfändung durch den Normalgläubiger § 850c ZPO

Rz. 348 Um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, ist zunächst das Nettoeinkommen des Schuldners zu errechnen. Rz. 349 Vom Bruttoeinkommen des Schuldners sind die gesetzlichen Abgaben, also Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Krankversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) abzuziehen. Den gesetzlichen S...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Pfändung von Bankguthaben

Rz. 362 Die Kontenpfändung gehört auch nach Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 zu den meist genutzten und oftmals auch effizientesten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Rz. 363 Häufig meldet sich der Schuldner nach einer Kontenpfändung beim Gläubiger, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und somit wieder frei über sein Konto verfügen zu können. Rz. 364 Seit der Refor...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 224 Hat der Gläubiger Kenntnis über pfändbare Forderungen des Schuldners (insbesondere z.B. aus Arbeitslohn, Bankverbindung) sollte umgehend die Forderungspfändung eingeleitet werden. Alternativ setzt hier die Vollstreckung ein, wenn der Gläubiger durch die über den Gerichtsvollzieher eingeholte Vermögensauskunft entsprechende Informationen über den Schuldner erlangt hat...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 365 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter den Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Kontonummern bzw. die IBAN müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht angegeben werden, da Konten in Deutschland als Namenskonten und nicht als Nummernko...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zu pfändende Forderung

Rz. 235 Für eine erfolgreiche Forderungspfändung ist Kreativität und eine möglichst umfassende Informationslage über die Vermögenswerte des Schuldners erforderlich. Die am meisten ausgebrachten Pfändungen betreffen die:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Einzelne Kontoarten

Rz. 376 Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Besonderheiten der einzelnen Kontoarten:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Grundlagen

Rz. 225 Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff. ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht. Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, so besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden. Der Dritte h...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Keine Verdachtspfändung

Rz. 377 Grds. ist der Gläubiger verpflichtet aufgrund seiner Kostenminderungspflicht die Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gegen einen oder mehrere Drittschuldner in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zusammen zu fassen. Rz. 378 Eine Forderungspfändung auf Verdacht zur Ausforschung des Schuldners, z.B. durch Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gege...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Zustellung an Drittschuldner und Drittschuldnererklärung

Rz. 324 Gem. § 829 Abs. 3 ZPO ist die Pfändung wirksam mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner. Rz. 325 Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt i.d.R. mit der Aufforderung an den Drittschuldner, sich gem. § 840 ZPO zu erklären. Wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt u...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Kosten

Rz. 400 Bei der Vorpfändung muss zunächst unterschieden werden, ob diese isoliert betrieben wurde oder ob später eine entsprechende Pfändung bewirkt worden ist. Wurde eine Pfändung bewirkt, so stellt das vorläufige Zahlungsverbot zusammen mit der Pfändung eine einheitliche Tätigkeit i.S.v. § 15 RVG dar. Wurde hingegen die Vorpfändung isoliert betrieben, weil z.B. noch keine vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antrag – Gläubiger erstellt Vorpfändung selbst

Rz. 389 Anders als für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt es für das vorläufige Zahlungsverbot keinen Formularzwang. Ein Antrag kann formlos gestellt werden und könnte wie folgt aussehen: Rz. 390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.2: Vorläufiges Zahlungsverbot In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger G _____________...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Zustellung an Schuldner

Rz. 330 Die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner hat für die Wirksamkeit der Pfändung keine Bedeutung und dient vielmehr der Information des Schuldners.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Wirkung

Rz. 396 Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Wirkung eines Arrests gem. § 930 ZPO und sichert dem Gläubiger einen entsprechenden Rang innerhalb der Zwangsvollstreckung. Rz. 397 Die entsprechende Pfändung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes bei dem Drittschuldner eingegangen sein, ansonsten verliert das vorläufige Zahlungs...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Gebühren und Minderungspflicht

Rz. 331 Für die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhält der RA eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG nebst Postentgelten und Umsatzsteuer. Rz. 332 Die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nach Nr. 2111 KV GKG derzeit 24,00 EUR, unabhängig vom Gegenstandswert. Richtet sich der Pfändungs- und...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Auszahlungssperrfrist

Rz. 379 Gem. § 835 Abs. 3 ZPO darf ein gepfändetes Kontoguthaben einer natürlichen Person erst nach Ablauf von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausgezahlt werden. Dem Schuldner soll damit Gelegenheit gegeben werden, ggf. Kontoschutz durch Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu erlangen und somit seinen Lebensunterh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 12. Vorpfändung / vorläufiges Zahlungsverbot

Rz. 386 Eine Pfändung wird erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam. Im Einzelfall kann bis zur Zustellung wertvolle Zeit verloren gehen, während der der Schuldner über sein Vermögen verfügt und so den Zugriff durch den Gläubiger verhindert. a) Allgemeines Rz. 387 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antragstellung per Formular

Rz. 354 Der Anspruch ist im verbindlich für die Antragstellung zu nutzenden Formular unter Modul E zu pfänden.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Das Pfändungsschutzkonto – Grundlagen

Rz. 380 Wie bereits ausgeführt, wurde zum 1.7.2010 der Kontenpfändungsschutz neu geregelt: Durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos (P-Kontos) soll es dem Schuldner ermöglicht werden, trotz einer Pfändung seines Kontoguthabens die Geldgeschäfte des täglichen Lebens vornehmen zu können. In Anlehnung an die Pfändungsfreibeträge bei einer Lohnpfändung wurden Pfändungsfreibe...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Verbindliche Formulare/Fall

Rz. 244 Für die Antragstellung besteht Formularzwang. Rz. 245 Die Bearbeitung der Antrags-Vordrucke ist ein Massengeschäft der Amtsgerichte. Die Formulare gehen nicht wie früher ausschließlich in Papierform bei Gericht ein, sondern müssen gem. § 130d ZPO, der auch im Vollstreckungsrecht gilt, von Anwälten, Behörden etc. elektronisch eingereicht werden. Spätestens mit der verpf...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Antrag

Rz. 240 Wie jede Vollstreckungsmaßnahme bedarf auch der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Pfüb) eines entsprechenden Antrags. Die im Dezember 2022 neu eingeführten Formulare bestehen aus zwei Teilen: Dem Antrag und dem Beschluss-Entwurf. Der Beschluss-Entwurf ist der von dem Gläubiger bzw. Gläubigervertreter vorbereitete Pfüb. Ferner muss dem Antrag nebst ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Ausnahmen vom Klauselerfordernis

Rz. 53 Es gibt jedoch auch Titel, die keine Vollstreckungsklausel für die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme benötigen. Dies muss sich jedoch ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Titel ohne Klauselerfordernis sind:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 360 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 361 Insbesondere besteht hier für den Gläubiger – sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind – die Möglichkeit, einen Antrag gem. § 850c Abs. 6 ZPO auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberec...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 387 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer Vorpfändung – auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – ein. Bei dem vorläufigen Zahlungsverbot handelt es sich um eine privat-schriftliche Benachrichtigung an den Drittschuldner und den Schuldner, dass eine Pfändung alsbald bevorsteht. Sie enthält insbes. die folgenden Aufforderungen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ff) Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 162 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814–825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 163 Der Gerichtsvollzieher kann die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vollstreckungsorgan

Rz. 239 Gem. § 828 Abs. 1 ZPO ist das Vollstreckungsgericht das für die Forderungspfändung zuständige Vollstreckungsorgan. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb des Vollstreckungsgerichts ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Das Vollstreckungsgericht ist grds. das AG, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen G...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / X. Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten

Rz. 538 Gem. § 788 Abs. 1 ZPO fallen die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last und sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Rz. 539 Zu diesen K...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.3 Ende des laufenden Versorgungsbezugs

Das Ende des laufenden Versorgungsbezugs steht nicht nur für den letztmaligen Zeitpunkt eines laufenden Versorgungsbezugs, sondern auch für einen bedingten Wegfall (z. B. bei Ruhen in voller Höhe des Bezugs) und bei einem sog. Schlüsselwechsel. Kein Wegfall ist die Änderung des Zahlungsempfängers z. B. wegen Pfändung oder Abtretung. Dies stellt keinen Meldesachverhalt dar.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Hat der Gläubiger keine Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, empfiehlt es sich, zunächst den Gerichtsvollzieher zu beauftragten. Die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers sind in § 802a ZPO bestimmt: Diese lauten wie folgt:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / N. Erfolgshonorar

Rz. 699 § 4a Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wenn 1. sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2 000 EUR bezieht, 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder 3. d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Sachpfändung

Rz. 154 Ein sog. Kombi-Auftrag oder aber ein separater Antrag auf Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners ist – wie die Praxis immer wieder zeigt – nur dann sinnvoll, wenn der Gläubiger von pfändbaren Werten des Schuldners Kenntnis hat und den Gerichtsvollzieher daher konkret mit der Pfändung bestimmter Gegenstände beauftragen kann. Rz. 155 Denn nicht alle im Gewahrsam des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge / 1.3 Zahlbetrag

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Unter Zahlbetrag ist dabei der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Eventuell anfallende Steuern dürfen ebenso wenig abgezogen werden wie eventuelle Abzweigungsbeträge infolge einer A...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Das Antrags-Formular

Rz. 249 Unter das Adressfeld wird ein Texteingabefeld für Antragsteller aufgenommen, in das die Referenznummer für die elektronische Kostenmarke eingetragen werden kann. Allerdings gibt es bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit, Gerichtskostenmarken zu nutzen. Beispiel: Zudem kann dort ein Kontrollkästchen markiert werden, mit dem die Erteilung eines SEPA-Lastsc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden über 5.000 EUR und anderen Titeln

Rz. 122 Auch bei Vollstreckungsaufträgen aus Vollstreckungsbescheiden mit Forderungen über 5.000 EUR, Vollstreckungsbescheiden, die mit einer Urkunde verbunden sind, sowie bei Aufträgen/Anträgen aus anderen Titeln (z.B. Urteilen, Versäumnis- und Anerkenntnisurteilen, Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc.) muss der Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder der Antrag a...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000 EUR

Rz. 118 Gem. § 754a ZPO können Aufträge an den Gerichtsvollzieher und gem. § 829a ZPO Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter bestimmten Voraussetzungen als "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ist. Der Vollstreckungsbescheid m...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Wirkung und Bedeutung des Beschlusses

Rz. 234 Durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner erhält der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht, § 804 Abs. 1 ZPO. Ferner wird die Forderung dem Gläubiger gem. § 835 Abs. 1 ZPO zur Einziehung überwiesen. Das bedeutet, dass der Drittschuldner den gepfändeten Betrag nicht nur aufgrund des Pfändungsbeschlusses einzubehalten, sondern auch ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbezeichnung

Rz. 94 Im Mahnverfahren ist der Rechtsgrund für den geltend gemachten Anspruch anzugeben. Hierzu stehen dem Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Rz. 95 Mit Einführung des automatisierten Mahnverfahrens wurden für die häufigsten Rechtsgründe Katalognummer...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Weitere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 55 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO dem Gläubiger erteilt, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nachweist. Die Gründe für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung muss der Gläubiger darlegen und zumindest glaubhaft machen. Rz. 56 Ein Rechtschutzbedürfnis kann bestehen, wenn:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 482 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wennmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 584 In der Praxis wohl am häufigsten vorkommend sind die Fälle, in denen bewegliche Gegenstände gepfändet werden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, aber im Eigentum eines Dritten stehen. Rz. 585 Beispiel: Der Gerichtsvollzieher pfändet wegen einer Forderung in Höhe von 10.000,00 EUR den Pkw VW Golf, der sich im Gewahrsam des Schuldners in Düsseldorf befindet....mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben dem Kostenrecht stellt die Zwangsvollstreckung ein Spezialgebiet der Rechtanwaltsfachangestellten in der Kanzlei dar. Nach Sammlung von Berufserfahrung und ggf. entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen können Rechtsanwaltsfachangestellter die Zwangsvollstreckung in vielen Kanzleien eigenverantwortlich bearbeiten und damit die Rechtsanwälte spürbar entlasten. Rz. 2 Zwa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / D. Informationsbeschaffung

Rz. 90 Je mehr Informationen über den Schuldner vorliegen, desto effektiver und erfolgreicher kann die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben werden. Es ist ratsam, Informationen über pfändbares Vermögen des Schuldners zu erlangen, weil allgemeine Sachpfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher in der Regel erfolglos verlaufen. Besonders Pfändungen von Bankguthaben und L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG gehört vor allem das Arbeitsentgelt. Zu beachten sind § 14 SGB IV sowie die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Pfändungen sowie Abtretungen, die das erzielte Arbeitsentgelt mindern, sind bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht vom Arbeitsentgelt abzusetzen. Einmalige Einnah...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Vollstreckung einer Geldforderung

Rz. 45 Hat der RA den Auftrag, wegen einer Geldforderung zu vollstrecken, bestimmt sich der Wert für die Anwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich Nebenforderungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG). Der RA muss nicht wegen der gesamten titulierten Forderung beauftragt sein, er kann auch nur wegen einer Teilforderung gegen den Schuldner v...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel...mehr