Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Kündigungsmoratorium

Rz. 87a Gemäß Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 223. Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 09.12.2020, BGBl I 2020, 2770 (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

Rn. 243 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 33 Abs 2a EStG: Neu eingeführt wurde eine sog behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale für Fahrten, die durch eine Behinderung veranlasst sind. Diese beträgt 900 EUR jährlich für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G", und für außergewöhnlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Pauschbetrag für Versorgungsempfänger (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der bis Ende 2004 geltenden Rechtslage erhielten auch die Bezieher von Beamten- und Werkspensionen den vollen ArbN-Pauschbetrag in Höhe von damals 920 EUR, obschon ihnen typischerweise keine WK entstehen. Mit dem AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) entfiel diese Vergünstigung folgerichtig. Der genannte Personenkreis erhält ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pauschbetrag bei Einnahmen aus KapVerm (§ 9a S 1 Nr 2 EStG aF)

Rn. 12a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 9a S 1 Nr 2 EStG aF wurde durch Art 1 Nr 13 des UnternehmensteuerreformG vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) gestrichen (s Rn 1) und der vormalige (also bis dahin noch geltende) WK-Pauschbetrag in den ab 2009 geltenden "Sparer-Pauschbetrag" gemäß § 20 Abs 9 EStG integriert, der 801 EUR (ab VZ 2023 1 000 EUR) bzw 1 602 EUR (ab VZ 2023 2 000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

Schrifttum: Wenzel, Ist der Sparer-Pauschbetrag verfassungswidrig?, DStR 2009, 1182; Seifert, Anhebung des ArbN-Pauschbetrags und Folgen für die Lohnabrechnungen, GStB 2011, 79; Hechtner, Die politische Dezember-Lösung beim ArbN-Pauschbetrag, FR 2011, 272; Bauhaus, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld: Abzug des ArbN Pauschbetrages, EFG 2012, 1158; Dürr, Progressionsvorbehalt und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ArbN-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG) Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonstige Pauschbeträge und Pauschsätze für WK

A. Allgemeines Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pauschalen für alle Erwerbsgruppen

Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die EStR und LStR sowie Erlasse und Verfügungen enthalten bzw enthielten (dazu s Rn 41) zahlreiche WK-Pauschbeträge für alle Erwerbsgruppen, so zB für Reisekosten (nebst Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, R 9.4ff LStR 2023 mit H 9.4ff LStH 2023), doppelte Haushaltsführung (R 9.11 LStR 2023 mit H 9.11 LStH 2023), Umzugskosten (R 9.9 L...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Home-Office-Pauschale

Tz. 38 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Selbständige und Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten und dort nicht über ein steuerliches Arbeitszimmer verfügen, bzw. dieses steuerlich nicht geltend machen, können in den Jahren 2020 bis 2022 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Home Office arbeiten, 5 EUR als Werbungskosten/Betriebsausgaben, jedoch max. 600 EUR abzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Norm stellt für bestimmte Einkunftsbereiche die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung auf, dass WK iSd § 9 EStG in einer bestimmten Mindesthöhe angefallen sind (Fissenewert in H/H/R, § 9a EStG Rz 5 (August 2023): "gesetzlich normierter Rechtsanspruch auf Gewährung der WK-Pauschbeträge"). Gegenüber § 9 EStG ist die Norm lex specialis. Bei e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschalen für bestimmte Arten von WK

Rn. 43 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für Kontoführungsgebühren (etwa des ArbN oder Vermieters) wird eine Jahrespauschale von 16 EUR (früher 30 DM) gewährt (FinMin NRW vom 24.01.1985, StEK § 9 Nr 353; s auch FG Brandenburg EFG 2003, 1079; FG Sachsen vom 25.07.2012, 8 K 2495/07 und FG Mchn vom 12.02.2014, 8 K 870/11). Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten und eine anschließende A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung und Zweck

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift wurde 1955 in das Gesetz aufgenommen (zuvor § 14 EStDV aF); die 1975 geänderte Fassung galt bis 1989; die durch das SteuerreformG 1990 geänderte Fassung gilt ab 1990. Die Höhe der Pauschalen ist wiederholt geändert worden; mit Wirkung ab 1990 wurde insb die WK-Pauschale für ArbN zum ArbN-Pauschbetrag gemäß Nr 1 umgestaltet und v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Können die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden?

Die Homeoffice Pauschale kann nur für diejenigen Tage angesetzt werden, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Pauschbeträge in § 9a EStG gelten bei den dort genannten Einkünften für unbeschränkt StPfl; diese Beträge sind nicht zu kürzen, wenn die unbeschränkt StPfl nur während eines Teils des Kj bestanden hat (hM, R 9a EStR 2012). Seit dem VZ 2009 gelten die Pauschbeträge auch für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3–5 EStG; vgl H 9a EStH 2022 und FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wenzel, Ist der Sparer-Pauschbetrag verfassungswidrig?, DStR 2009, 1182; Seifert, Anhebung des ArbN-Pauschbetrags und Folgen für die Lohnabrechnungen, GStB 2011, 79; Hechtner, Die politische Dezember-Lösung beim ArbN-Pauschbetrag, FR 2011, 272; Bauhaus, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld: Abzug des ArbN Pauschbetrages, EFG 2012, 1158; Dürr, Progressionsvorbehalt und ArbN-Pausc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit von § 9a EStG

Rn. 6a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 An der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der typisierenden Norm bestehen keine Zweifel. Eine solche (realitätsgerechte – s BVerfG BStBl II 2000, 162 zu Arbeitszimmer) Typisierung ist zulässig, wenn sie widerlegbar ist (BVerfG BStBl II 1997, 518 zur Aufhebung von ArbN- und Weihnachtsfreibetrag). Den StPfl ist nach § 9a S 1 EStG der Nachwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinderbetreuungskosten (Rechtslage bis VZ 2011)

Rn. 11a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Kinderbetreuungskosten, die wie WK abgezogen werden, waren bis zum VZ 2011 neben dem ArbN-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2012 wurde § 9c EStG aF aufgehoben; Kinderbetreuungskosten sind seitdem einheitlich nur noch als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG nF abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WK für bestimmte Berufsgruppen

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die in den LStR geregelten Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen konnten letztmalig für den VZ 1999 in Anspruch genommen werden. Mit den LStR 2000 wurden die Pauschalen ersatzlos gestrichen. Die betroffenen Berufsgruppen müssen ab dem Jahr 2000 die entsprechenden WK vollständig nachweisen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten (zusä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge bei zeitanteiliger Kürzung (§ 33a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 381 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person (§ 33a Abs 1 EStG) EStG), die auf die Kalendermonate entfallen, in denen die in Abs 1–2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, sind nicht auf die nach § 33a Abs 3 S 1 EStG verminderten Höchstbeträge anzurechnen. Einkünfte und Bezüge entfallen auf die Kürzungsmonate, denen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelfälle

1. Pauschalen für alle Erwerbsgruppen Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die EStR und LStR sowie Erlasse und Verfügungen enthalten bzw enthielten (dazu s Rn 41) zahlreiche WK-Pauschbeträge für alle Erwerbsgruppen, so zB für Reisekosten (nebst Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, R 9.4ff LStR 2023 mit H 9.4ff LStH 2023), doppelte Haushaltsführung (R 9.11 LStR 2023 mit H ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 203. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 22.07.2016, BGBl I 2016, 1679

Rn. 223 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Das Gesetz schließt an das SteuerbürokratieabbauG v 20.12.2008 (s Rn 185 (Bitz)) an u betrifft schwerpunktmäßig die AO. Das BMF führt dazu online aus, wichtige Aspekte des Gesetzes seien die sachgerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Untersuchungsgrundsatzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine "vollautomatische" Bearb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kapitalertragsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 5 SolZG)

Rn. 13 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ist nach §§ 43ff EStG KapSt zu erheben, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG nach der ab dem 01.01.1998 zu erhebenden KapSt. Die Höhe der KapSt berechnet sich nach § 43a EStG. Lediglich auf die Einkünfte, die an EU-Muttergesellschaften unter den Voraussetzungen des § 43b EStG fließen, wird nach § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG kein SolZ erhoben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 118. Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1918

Rn. 138 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 § 4 Abs 5 Nr 6 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5 EStG, § 9 Abs 2 EStG: Ab 2001 werden die bisherigen km-Pauschbeträge durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ersetzt. Bisher galt, daß bei Benutzung eines PKW DM 0,70, bei Benutzung eines Motorrads DM 0,33 pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden konnten, bei Benutzung öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 35 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Arbeitnehmer kann Aufwendungen, die mit dem pauschal besteuerten Arbeitslohn zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen (s. R 40a.1 Abs. 1 Satz 5 LStR, Anhang 8a). Der zu pauschalierende Arbeitslohn ist auch nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (s. § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Anhang 10) zu kürzen, auch nicht anteilig.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. WK bei Heimarbeitern

Rn. 42 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei Heimarbeitern iSd Heimarbeitsgesetzes (HAG) können nach R 9.13 Abs 1 LStR 2023 Aufwendungen, die unmittelbar durch ihre Heimarbeit veranlasst sind – zB Miete, Aufwendungen für Heizung und Beleuchtung der Arbeitsräume – als WK anerkannt werden, soweit sie die Heimarbeitszuschläge nach R 9.13 Abs 2 LStR 2023 übersteigen. Lohnzuschläge, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 Kann ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn ich normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb habe, nun aber coronabedingt zuhause arbeiten muss?

Grundsätzlich sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht abziehbar. Der Abzug ist aber zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (dann voller Abzug der Aufwendungen) oder für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (dann Abzug bis zu 1....mehr