Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Arbeitsüberlastung

Arbeitsüberlastung erfüllt die Voraussetzungen einer unverschuldeten Verhinderung nicht, so dass Fristverlängerungsanträge, die darauf gestützt werden, zurückzuweisen sind (BFH v. 7.12.2007 – XI B 21/06; BFH v. 5.11.2003 – I B 99-101/03; BFH v. 27.7.2003 – IV B 27/02). Dies ist nur konsequent, denn steuerliche Berater unterliegen berufsständisch und haftungsrechtlich besonde...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Kapitaldeckungsverfahren

Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind nur Beiträge für die bAV begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für vom Arbeitgeber geleistete Umlagen scheidet die Steuerbefreiung aus.[1] Bei der Durchführung von bAV im Kapitaldeckungsverfahren werden die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer Ertrag br...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fehlgeldentschädigungen

Pauschale Fehlgeldentschädigungen (Zählgelder, Mankogelder) der im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigten Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit sie 16 EUR im Monat nicht übersteigen. Die Steuerbefreiung bis zu 16 EUR monatlich ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt, die ausschließlich oder im Wesentlichen im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigt werden. Sie gilt auch für Ar...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Berufskleidung

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung typischer Berufskleidung [1] ist steuerfrei, wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, z. B. Arbeitsschutzkleidung, Arbeitskittel, Warnwesten. Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen für typische Arbeitskleidung, wenn ein Anspruch auf die Gestellung von Berufskleidung besteht, der aus betrieblichen Grü...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Höhe der Pauschbeträge (Abs. 3)

Rz. 21 Die zu gewährenden Pauschbeträge sind der Höhe nach aufsteigend gestaffelt und beziehen sich jeweils auf einen – ebenfalls aufsteigend gestaffelten – Grad der Behinderung. Rz. 22 Die Pauschbeträge werden für den "dauernden" Grad der Behinderung gewährt. Obgleich der Wortlaut nahelegt, dass eine erneute Prüfung der Dauerhaftigkeit des Grades der Behinderung erfolgen mus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Pflege-Pauschbetrag (Abs. 6)

5.1 Grundsätze Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2 Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (Abs. 1 bis 3 und 5)

2.1 Zweck der Regelung Rz. 8 Sinn und Zweck der Gewährung eines Pauschbetrags für außergewöhnliche Belastungen von Menschen mit einer Behinderung ist insbesondere die Vereinfachung der Inanspruchnahme des Steuerabzugs für diese Fallgruppe.[1] Durch die Regelung ist nicht mehr jeder einzelne Fall und jede einzelne Ausgabe nachzuweisen, vielmehr geht der Gesetzgeber von einem t...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene und Pflegepersonen

1 Überblick/Allgemeines 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.3 Mehrere pflegende (Abs. 6 S. 9) oder zu pflegende Personen

Rz. 64 Insbesondere bei familiärer Pflege kann es vorkommen, dass die Pflegehandlungen von verschiedenen Personen (meist im Wechsel ggf. aber auch gleichzeitig) vorgenommen werden. § 33b Abs. 6 S. 9 EStG schreibt für diese Fälle vor, dass eine Aufteilung des Pauschbetrags nach Köpfen erfolgen muss, sofern sämtliche pflegenden Personen die Voraussetzungen der Vorschrift erfül...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4.1 Grundsatz der Übertragung

Rz. 42 § 33b Abs. 5 EStG erweitert den Abzug des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags. Demnach kann der Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag, der einem Kind zusteht, auf Antrag auf einen (oder beide) Elternteil(e) übertragen werden, sofern diese Anspruch auf den Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld haben.[1] Das Gesetz trägt hiermit dem Umstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn und Zweck der Gewährung eines Pauschbetrags für außergewöhnliche Belastungen von Menschen mit einer Behinderung ist insbesondere die Vereinfachung der Inanspruchnahme des Steuerabzugs für diese Fallgruppe.[1] Durch die Regelung ist nicht mehr jeder einzelne Fall und jede einzelne Ausgabe nachzuweisen, vielmehr geht der Gesetzgeber von einem typisierten Mehraufwand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1 Grad der Behinderung

Rz. 13 Ab dem Vz 2021 werden die Pauschbeträge Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 sowie Menschen die hilflos i. S. d. § 33 Abs. 3 S. 4 EStG sind, gewährt. Entgegen der Rechtslage bis Vz 2020 müssen keine zusätzlichen Merkmale mehr für die Inanspruchnahme der Freibeträge hinzutreten. Der Grad der Behinderung ist eine Maßeinheit für die schwere Beeinträc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3 Grad der Behinderung von mindestens 25, aber weniger als 50 nach alter Rechtslage bis Vz 2020 (Abs. 2 Nr. 2 a. F.)

2.3.3.1 Vorbemerkung Rz. 15 Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 (faktisch 30), aber weniger als 50 , wurde der Pauschbetrag nach alter Rechtslage nur unter zusätzlichen Voraussetzungen gewährt. Historisch bedingt kamen diese Zusatzerfordernisse zustande, da die Vorschrift Kriegsbeschädigten infolge des zweiten Weltkriegs die berufliche Wiedereingliederung erleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3 Grad der Behinderung sowie Abgrenzung nach Schwere und Art der Behinderung (Abs. 2)

2.3.1 Grad der Behinderung Rz. 13 Ab dem Vz 2021 werden die Pauschbeträge Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 sowie Menschen die hilflos i. S. d. § 33 Abs. 3 S. 4 EStG sind, gewährt. Entgegen der Rechtslage bis Vz 2020 müssen keine zusätzlichen Merkmale mehr für die Inanspruchnahme der Freibeträge hinzutreten. Der Grad der Behinderung ist eine Maßeinheit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2 Mensch mit einer Behinderung

Rz. 11 Einen Anspruch auf Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags haben Menschen mit Behinderung, die in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Der Begriff des Menschen mit einer Behinderung lehnt sich hierbei an § 2 Abs. 1 SGB IX an. Demnach gelten Menschen als mit einer Behinderung, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.1 Grundsätze

Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der häuslichen Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2 Nachweispflichten

Rz. 14 Die Nachweispflichten des Stpfl. sind in § 65 EStDV geregelt. Demnach wird unterschieden zwischen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und solchen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 aber weniger als 50. Die Unterscheidung ergibt sich indes lediglich aus formalen Gründen, da für beide Gruppen unterschiedliche Dokumente vorliegen.[1] So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Nachweis der Behinderung (Abs. 7 i. V. m. § 65 EStDV)

Rz. 28 Gem. § 33b Abs. 7 EStG wird die Bundesregierung ermächtigt, den Nachweis über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Pauschbeträge in einer gesonderten Rechtsverordnung zu regeln. Dies ist in Form des § 65 EStDV geschehen.[1] Den Nachweis einer Behinderung hat der Stpfl. gem. § 65 Abs. 1 EStDV zu erbringen: bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Bindungswirkung der Bescheide zur Behinderung

Rz. 33 Die Bescheide gem. § 152 SGB IX haben den Charakter eines Grundlagenbescheids i. S. d. § 171 Abs. 10 i. V. m. § 175 AO.[1] Die Finanzbehörden sind mithin an die Bescheide gebunden. Lediglich bei einer Herabsetzung des Grades der Behinderung gilt ein Bescheid ab dem Neufeststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke nicht mehr. Da gem. R 33b Abs. 8 S. 1 EStR 2012 jedoch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.1 Vorbemerkung

Rz. 15 Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 (faktisch 30), aber weniger als 50 , wurde der Pauschbetrag nach alter Rechtslage nur unter zusätzlichen Voraussetzungen gewährt. Historisch bedingt kamen diese Zusatzerfordernisse zustande, da die Vorschrift Kriegsbeschädigten infolge des zweiten Weltkriegs die berufliche Wiedereingliederung erleichtern sollte.[1] Da di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.3 Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) a. F.)

Rz. 17 Bezieht ein minderbehinderter Stpfl. weder Renten noch sonstige Bezüge aufgrund seiner Behinderung, konnte eine Inanspruchnahme der Pauschbeträge des § 33b Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) EStG a. F. dennoch erfolgen, sofern die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat. Bei Zusammentreffen mehrerer Behinderungen wird der Grad der Behinde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4.2 Übertragung bei mehreren Berechtigten (Abs. 5 S. 2 und 3)

Rz. 48 Vom Gesetzeswortlaut her muss eine Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile erfolgen (§ 33b Abs. 5 S. 2 EStG). Voraussetzung ist allerdings auch hierbei, dass beide Elternteile einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG haben. Ist der Kinderfreibetrag von einem Elternteil au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.4 Keine Einnahmen der Pflegeperson

Rz. 66 Die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags hängt davon ab, dass der Stpfl. keine Einnahmen für die Pflege erhält. Da das Gesetz insoweit auf den Begriff der "Einnahme" (§ 8 EStG) abstellt, kommt es weder auf die Art (Geld- oder Sachzuwendung) oder Höhe der Zuwendung noch auf die steuerliche Behandlung dieser an (stpfl. oder steuerfrei bzw. nicht steuerbar).[1] In ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.4 Typische Berufskrankheit (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) a. F.)

Rz. 18 Neben einer dauernden Einbuße der körperlichen Bewegungsunfähigkeit führte auch eine typische Berufskrankheit zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags, sofern diese den Grad der Behinderung von 30 oder 40 mitverursacht hatte. Der Begriff der Berufskrankheit entlehnt sich gem. § 9 Abs. 1 S. 1ff. SGB VII der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick/Allgemeines

1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4 Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrags (Abs. 5)

4.1 Grundsatz der Übertragung Rz. 42 § 33b Abs. 5 EStG erweitert den Abzug des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags. Demnach kann der Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag, der einem Kind zusteht, auf Antrag auf einen (oder beide) Elternteil(e) übertragen werden, sofern diese Anspruch auf den Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld haben.[1] Das Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.2 Renten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder andere laufende Bezüge (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) a. F.)

Rz. 16 Gefordert wurde aufgrund der Behinderung eine nach gesetzlichen Vorschriften zustehende Renten oder andere laufende Bezüge. Hierunter fallen Zahlungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (insbesondere bei einer Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigung) bzw. des Soldatenversorgungsgesetzes (§§ 80ff. SVG), Bezüge der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 56ff. SGB VII) sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.6.2 Veranstaltung ohne Übernachtung

Für die Besteuerung der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung ohne Übernachtung sind bei Beteiligung von externen Personen 2 Schritte notwendig: Zunächst sind die Aufwendungen für die Mitarbeiter und die externen Teilnehmer getrennt zu ermitteln. Anschließend ist bei den externen Personen zwischen den Kosten für die geschäftliche Bewirtung und den übrigen Kosten für das (Un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr