Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / M. Begriffe

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / I. Vorsorgevollmacht

Rz. 14 Bei einer lasting power of attorney (LPA) werden Vollmachtgeber als donor, Bevollmächtigte als attorney bezeichnet. Mehrere können einzeln (severally) oder gemeinsam (jointly) vertretungsberechtigt sein, ferner können Ersatzbevollmächtigte (substitute attorney) bestimmt werden. Einzelne Regelungsbereiche:mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 5. Bekanntmachung der Patientenverfügung

Rz. 52 Damit die Patientenverfügung auch zur Kenntnis genommen wird, sollte ein Hinweis darauf in der Brieftasche mitgeführt werden und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorgenommen werden.[46] Am sinnvollsten ist meist die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einer Urkunde. So ist sichergestellt, dass zumindest der ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / II. Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung

Rz. 45 Aus der gesetzlichen Regelung des § 1827 BGB lassen sich die Mindestvoraussetzungen ersehen, die eine Patientenverfügung erfüllen muss, um Bindungswirkung zu erlangen. 1. Einwilligungsfähigkeit Rz. 46 Ausschließlich volljährige, einwilligungsfähige Personen sind in der Lage, eine wirksame und bindende Patientenverfügung zu errichten (§ 1824 Abs. 1 BGB). Einwilligungsfäh...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / D. Patientenverfügung

Rz. 42 Mit einer Patientenverfügung kann man selbst bestimmen, wie man medizinisch behandelt werden möchte, wenn man krankheitsbedingt nicht mehr zu einer Willensäußerung in der Lage ist. Jeder ärztliche Eingriff stellt eine Körperverletzung dar. Er ist nur bei Einwilligung des Patienten gerechtfertigt und damit straffrei. Jeder hat das grundrechtlich geschützte Recht frei z...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / F. Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Rz. 69 Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht ist nach billigem Ermessen anhand des Umfangs der erteilten Vollmacht und des Vermögens des Vollmachtgebers zu bestimmen, wobei gemäß § 98 Abs. 3 GNotKG grundsätzlich das halbe Aktivvermögen anzusetzen ist. Wenn, wie in der Praxis üblich, die Ausfertigungen für die Bevollmächtigten zunächst nur dem Vollmachtgeber zur Weiterg...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung

Rz. 43 Die Bindungswirkung der Patientenverfügung ist nun in § 1827 BGB gesetzlich normiert. Danach sind alle schriftlichen Behandlungsfestlegungen bindend und von den Adressaten, etwa Ärzten oder Pflegern, vor allem aber von dem Betreuer oder dem Bevollmächtigten zu befolgen, wennmehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 4. Aktualisierungsanforderungen

Rz. 51 Eine Pflicht zur Aktualisierung der Patientenverfügung besteht nicht, die Patientenverfügung behält auch noch Jahre nach ihrer Errichtung ihre Wirksamkeit. Hilfreich ist es jedoch, wenn der Verfasser seinen in der Patientenverfügung kundgetanen Willen bei einer Veränderung der Lebenssituation z.B. durch eine schwere Krankheit oder vor einer OP bestätigt.[45] Dazu genü...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / III. Aufgaben des Betreuers bzw. des Bevollmächtigten

Rz. 54 Liegt eine schriftliche Patientenverfügung vor, prüft der Vertreter nur, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen zutreffen. Ist das der Fall und gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene seine Entscheidung geändert hat, ist es – nach Konsultation des Arztes und möglicher Anh...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 3. Inhaltliche Anforderungen

Rz. 48 Inhaltlich ist für eine Patientenverfügung wichtig, dass sie klar und bestimmt die Wünsche des Betroffenen umschreibt und keine allgemeinen, zweifelhaften Formulierungen enthält wie z.B. "Falls mein Leben nicht mehr lebenswert ist, …".[40] Denn wann das Leben nicht mehr lebenswert ist, entscheidet jeder Einzelne nach seinen eigenen Wertvorstellungen. Auch die Formulie...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 2. Formelle Anforderungen

Rz. 47 Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform. Sie muss daher entweder eigenhändig unterschrieben oder notariell beurkundet werden. Um mögliche Unsicherheiten bezüglich der Einsichts- und Geschäftsfähigkeit des Verfassers im Zeitpunkt der Errichtung auszuschließen, wenn wegen beginnender Krankheit im Errichtungszeitpunkt Zweifel an der Einsichts- und Geschäftsfähigkei...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 6. Aufklärung und Beratung

Rz. 53 Nach dem Gesetz ist fachkundige ärztliche und rechtliche Beratung keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Betroffene, der eine Patientenverfügung ohne Beratung abschließt, trägt aber das Risiko einer fehlenden Bindungswirkung aufgrund nicht hinreichend konkreter Formulierungen. In einem solchen Fall ist der mutmaßliche Wille unter Heranziehung früherer Äußerungen des Bet...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 1. Einwilligungsfähigkeit

Rz. 46 Ausschließlich volljährige, einwilligungsfähige Personen sind in der Lage, eine wirksame und bindende Patientenverfügung zu errichten (§ 1824 Abs. 1 BGB). Einwilligungsfähig ist dabei, wer die natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit besitzt, Art, Bedeutung, Tragweite und die Risiken einer konkreten ärztlichen Maßnahme zu erfassen und seinen Willen danach zu rich...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / IV. Betreuungsgerichtliche Kontrolle

Rz. 57 Die Einwilligung des Betreuers bzw. des Vertreters in eine ärztliche Maßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute bzw. Vollmachtgeber infolge der Maßnahme stirbt, schwer oder länger dauernd geschädigt wird. Entsprechend ist die Genehmigung in Fällen der Nichteinwilligung oder des Widerrufs der Einwilligu...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / B. Vorsorgevollmacht

Rz. 8 Die Vorsorgevollmacht ist eine gewöhnliche Vollmacht i.S.d. §§ 164 ff. BGB; lediglich der Anlass ist ein anderer. Anders als bei einer normalen Vollmacht, die erteilt wird, weil der Vollmachtgeber z.B. aus Zeitmangel daran gehindert ist ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu schließen, kommt die Vorsorgevollmacht bei einer inzwischen eingetretenen Geschäftsunfähigkeit des Vo...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / e) Regelung zur Wirksamkeit der Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 19 Die Vollmacht sollte unbedingt eine Bestimmung dazu enthalten, ob sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Letzteres empfiehlt sich deshalb, weil das OLG Hamm entschieden hat, dass eine Vorsorgevollmacht entgegen der Regelung der §§ 672, 168 BGB im Zweifel mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt.[22] Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamm vom 10.1.2013 soll ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 2. Besonderheiten für persönliche Angelegenheiten

Rz. 25 Gemäß § 1820 Abs. 2 BGB bedürfen Vollmachten für die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder deren Widerruf, Entscheidungen über freiheitsentziehende Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen sowie Zwangsbehandlungen außerhalb von einer freiheitsentziehenden Unterbringung zwingend der Schriftform und die Vollmacht muss diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen....mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 3. Registrierung der Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Jede schriftliche oder notarielle Vorsorgevollmacht kann bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post registriert werden. Dies gilt auch für Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Betreuungsgerichte prüfen vor Einrichtung einer Betreuung, ob Eintragungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Patientenverfügung.

Rn 2 Als Patientenverfügung (I) werden schriftliche Willensbekundungen eines einwilligungsfähigen Volljährigen mit Entscheidungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit bezeichnet (BTDrs 16/8442...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1827 BGB – Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten.

Gesetzestext (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsfähigkeit.

Rn 3 Die Wirksamkeit der Einwilligung verlangt nach der Einwilligungsfähigkeit des Patienten (zu den Auswirkungen von Willensmängeln Klose/Straub MedR 19, 714). Nicht nur bei Minderjährigen bleibt insoweit die natürliche Einsichtsfähigkeit entscheidend (Katzenmeier NJW 13, 817, 820), so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Patient nach seinem Einsichtsvermögen und seiner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts v 29.7.09, BGBl I 2286 ist das Rechtsinstitut der Patientenverfügung in das Bürgerliche Recht eingeführt worden. Damit wird das Recht eines entscheidungsfähigen Patienten anerkannt, sein Selbstbestimmungsrecht nicht nur aktuell, sondern auch durch eine in die Zukunft wirkende vorausschauende Verfügung auszuüben. Mit de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1828 BGB – Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens.

Gesetzestext (1) Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist, Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die nach § 1827 zu treffende Entscheidung. (2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Absatz 1 oder der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestatt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1829 entspricht unter Anpassung der Verweisungen und Vornahme kleinerer redaktioneller Korrekturen § 1904 I–IV aF. V aF ist jetzt in § 1820 II Nr 1 enthalten (BTDrs 19/24445, 260). Die Norm dient dem Schutz des Betroffenen vor medizinischen Behandlungen, die mit einer besonderen Gefahr für sein Leben verbunden sind oder durch die er zumindest einen länger dauernden ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Normzweck. § 1814 ersetzt § 1896 BGB. Als ›Fundamentalnorm‹ des Betreuungsrechts legt § 1814 die Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen der Staat verpflichtet ist, Erwachsenen, deren rechtliche Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist, durch die Bereitstellung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung, im gebotenen Umfang Schutz und Fürsorge zu gewähren. Zur bessere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ärztliche Zwangsmaßnahmen.

Rn 14 Über die Unterbringung nach § 1831 hinaus bedarf aber auch jede ärztliche Zwangsmaßnahme (Zwangsbehandlung) der Einwilligung des Betreuers (§ 1832 I ) und der zusätzlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht (§ 1832 II ). Auf der Grundlage des § 1832 kann eine Genehmigung der Zwangsbehandlung auch bei Betroffenen, bei denen eine Unterbringung nach § 1831 I nicht mögl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Absehen von der Genehmigungspflicht.

Rn 6 Auf die Einholung einer Genehmigung durch das BtG darf verzichtet werden, wenn mit dem Aufschub wahrscheinlich Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen verbunden wäre (I 2). Die Genehmigung braucht nicht nachgeholt zu werden (Jürgens/Marschner § 1829 Rz 19). Eine ggf notwendige Einwilligung des Betreuers in die Durchführung der ärztlichen Maßnahme bleibt erforderlich. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen für...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Patientenverfügung

Rz. 79 Neben der Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht kommt flankierend die Errichtung einer Patientenverfügung (§ 1827 BGB) in Betracht. Unter einer Patientenverfügung versteht man die individuelle Willensäußerung eines Menschen zu seiner künftigen medizinischen Behandlung im Falle seiner eigenen Äußerungsunfähigkeit.[51] Die Patientenverfügung ist gesetzlich nor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 115. Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Nachbereitung und weiterer Verlauf des Mandats

Rz. 36 Die Nachbereitung der Erstberatung sollte regelmäßig aus einem sog. Ausgangslageschreiben an den Mandanten bestehen, in dessen Rahmen die mitgeteilten Informationen zur Personen- und Vermögenssituation inklusive etwaig vorhandener früherer Verfügungen nebst den Besonderheiten des Sachverhalts und einer Auflistung der konkreten Wünsche des Mandanten noch einmal zusamme...mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr

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§ 1 Vorfragen / D. Checkliste: Ermittlung der Ausgangslage

Rz. 39 1. Personen Motto: Lieber zu viele als zu wenige! 2. Vermögenmehr

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FF 05/2025, Die Patientenverfügung

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-RößlerFamRZ-Buch 32, 3. Aufl. 2024, Gieseking, 334 Seiten, 59 EURISBN 978-3-7694-1308-3 "Die Patientenverfügung" als Ausgabe Nr. 32 der FamRZ-Buch-Reihe wurde als 3. Auflage von dem Notar Andreas Albrecht, der Fachärztin für Innere und Palliative Medizin Elisabeth Albrecht, dem Präsidenten des Landgerichts Regensburg Horst Böhm und der Fachanwältin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 2.2 Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Vorsorgevollmachten sind ein Mittel, um die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung zu vermeiden.[1] Dafür können u. a. in Betracht kommen: Generalvollmacht, Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten. Eine Generalvollmacht ist die umfassende Vollmacht, den Vollmachtgeber in allen Vermögensangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Durch eine Vollmacht in pers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.3 Medizinische Anwendungsfälle (Abs. 2a)

Rz. 14 Der Absatz enthält die ersten medizinischen Anwendungsfälle, die als standardisierte, strukturierte medizinische Informationsobjekte in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 113). Die Rechte der Versicherten zur Zugriffserteilung auf die medizinischen Informationsobjekte sind sichergestellt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Mit Vorsatz ist der strafrechtliche Begriff gemeint. Demnach liegt Vorsatz vor, wenn der Täter mit Wissen und Wollen bezogen auf den Taterfolg handelt. Dabei reicht es aus, wenn der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis). Diese Fälle sind gegenüber der bloßen Fahrlässigkeit abzugrenzen. Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.1 Datenverarbeitung (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte sind berechtigt, eigene Daten aus der elektronischen Patientenakte, dem Medikationsplan und den Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4 und 5) auszulesen und an Dritte zu übermitteln (Satz 1). Versicherte können auch eigene Gesundheitsdaten in die Patientenakte einstellen und diese verarbeiten. Der Begriff "verarbeiten" umfasst u. a. das Erfassen, die Or...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.2 Datenlöschung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Versicherte ist berechtigt, Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 eigenständig zu löschen (Satz 1). Zu den Anwendungen gehören die elektronische Patientenakte, die elektronische Erklärung zur Organ- und Gewebespende einschließlich dazu ergangener Hinweise, die Hinweise auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, der elektronische...mehr