Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit

Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung der Vollmacht nicht im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit[44] befinden (§ 105 Abs. 2 BGB; temporäre "Gesc...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besondere Regelungen im Grundverhältnis

Rz. 177 In der Gestaltungsliteratur sind Regelungen zum Grundverhältnis darüber hinaus ins Angebot bzw. in die Diskussion gekommen.[266] Regelungsbedarf oder wenigstens Regelungsmöglichkeiten werden damit ferner in folgenden Bereichen gesehen:[267]mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Thema "Vorsorgevollmacht" wird zunehmend Gegenstand von Rechtsberatungen und rechtlichen Auseinandersetzungen: Immer mehr Menschen in Deutschland errichten eine Vorsorgeurkunde. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind mehr als 5 Millionen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Sowohl für den Vollmachtgeber ...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / C. Verwahrung

Rz. 13 Es gibt keine staatliche Stelle, die für die bundesweite Verwahrung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen bzw. Betreuungsverfügungen zuständig ist. Es ist im Allgemeinen auch wenig sinnvoll, wenn die Dokumente im Original in zentralen Archiven verwahrt werden. Für ihren Gebrauch ist schließlich die Vorlage des Originals erforderlich. Daher ist es auch richtig,...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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ZErb 11/2022, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Unter Bezugnahme auf eine notarielle Urkunde des Notars J., St. Wendel (UR Nr. 1021/2020, Bl. 4 ff. d.A.) beantragten die Beteiligten zu 3) und zu 4) die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins über die jeweils hälftige Beerbung der am xxx verstorbenen Erblasserin, wobei sie sich zur Begründung ihres Erbrechts auf ein – zunächst nur in Kopie vorgelegtes, später im Or...mehr

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§ 8 Patientenverfügung, §§ 1827 f. BGB

A. Allgemein Rz. 1 Die Regelungen zur Patientenverfügung sind nicht geändert worden, erhalten nur einen neuen Standort, statt §§ 1901a, b BGB a.F. sind sie nun unter §§ 1827, 1828 BGB n.F. zu finden. Wie auch andere Vorschriften, die ins Medizinrecht einschlagen (§§ 1904–1906a BGB a.F., siehe § 14 Rdn 3–5), weitgehend unverändert bleiben, erweisen sie sich nach Schwab als "im...mehr

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§ 8 Patientenverfügung, §§ ... / B. Registrierung

Rz. 3 Auch wenn es jedenfalls im Facharbeitskreis 3 schon vorgeschlagen wurde, war die Möglichkeit der Registrierung einer isolierten Patientenverfügung zunächst weiter nicht vorgesehen. Auf Initiative des Bundesrates[3] wurde diese Option nun doch in das Gesetz aufgenommen. Zukünftig können also gem. § 78a Abs. 1 S. 1 BNotO n.F., § 9 VRegV n.F. auch Patientenverfügungen im ...mehr

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§ 8 Patientenverfügung, §§ ... / A. Allgemein

Rz. 1 Die Regelungen zur Patientenverfügung sind nicht geändert worden, erhalten nur einen neuen Standort, statt §§ 1901a, b BGB a.F. sind sie nun unter §§ 1827, 1828 BGB n.F. zu finden. Wie auch andere Vorschriften, die ins Medizinrecht einschlagen (§§ 1904–1906a BGB a.F., siehe § 14 Rdn 3–5), weitgehend unverändert bleiben, erweisen sie sich nach Schwab als "immun".[1] All...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

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Anhang 3: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – VRegV

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) v. 21.2.2005, BGBl. I, 318 BGBl. III 303–1-1 zuletzt geändert durch G. v. 4.5.2021, BGBl. I, 882, 910mehr

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§ 14 Führung der Betreuung ... / A. Überblick

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben außerhalb gerichtlicher Verfahren, §§ 5–10 BtOG

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Literaturverzeichnis / Handbücher/Monographien/Kommentare

Bamberger/Roth, Beck’scher Online-Kommentar BGB, 36. Edition Bauer/Deinert (Hrsg.), HK-BUR Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht, 10. Auflage 2020 Cording/Nedopil, Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht: Ein Handbuch für die Praxis, 2014 Damrau, Der Minderjährige im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht Erbrechtliche Spezialgesetze, 2. Auflage 2019 Krug...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / F. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sowie Auskunft daraus, §§ 1, 2, 5–9 VRegV, § 78a BNotO

Rz. 21 Die Registrierung in Bezug auf Vorsorgevollmachten ist grundsätzlich unverändert (zur Patientenverfügung: siehe § 8 Rdn 3–6; zum Widerspruch gegen die Ehegattenvertretung: siehe § 10 Rdn 33). Eine erhebliche Verbesserung wird in Zukunft sein, dass eine Auskunft nicht mehr nur an Gerichte, sondern gem. § 6 VRegV n.F. auch an Ärzte möglich sein wird. Betreuer, Betreuungs...mehr

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§ 1 Einleitung / VII. Betreuungsrecht

Rz. 10 Das Betreuungsrecht ist am stärksten von Änderungen betroffen und hat das Vormundschaftsrecht als zentrales Regelungssystem abgelöst. In allen Bereich gab es Änderungen, zum Teil umfassende:mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Ausschlüsse, § 1358 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Im dritten Absatz des § 1358 BGB n.F. werden Konstellationen ausgeführt, die ein Ehegattenvertretungsrecht ausschließen. Das ist der Fall, wenn ein ausdrücklicher (geäußerter), entgegenstehender Wille bekannt oder wegen Trennung anzunehmen ist oder eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer besteht oder (Abs. 5) entsteht. Rz. 21 Eine Vollmacht kann auch...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VI. Umsetzung, § 1358 Abs. 6 BGB n.F.

Rz. 52 Bei der Ausübung des Vertretungsrechts hat der vertretende Ehegatte wie ein Betreuer zu handeln, also insbesondere Wünsche zu befolgen (§ 1358 Abs. 6 i.V.m. § 1821 Abs. 2–4 BGB n.F.), die Regelungen zur Patientenverfügung zu beachten (§ 1358 Abs. 6 i.V.m. §§ 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB n.F.) wie auch Genehmigungserfordernisse bei gesundheitlich gefährlichen oder...mehr

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§ 14 Führung der Betreuung ... / B. Einleitung

Rz. 2 Die persönlichen Angelegenheiten werden im Kapitel 2 Personenangelegenheiten mit den §§ 1827–1834 BGB n.F. geregelt. Dort geht es zunächst um die Patientenverfügung (siehe § 8) sowie die Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB n.F., § 1904 BGB a.F.). Redaktionell sind die Änderungen der Verweisungen,[1] insbesondere zur Anforderung an di...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / A. Überblick

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben, § 15 BtOG

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§ 12 Führung der Betreuung ... / A. Wunsch statt Wohl, § 1821 BGB n.F.

Rz. 1 Schon bisher waren die Betreuer verpflichtet, bei der Betreuungsführung nicht ihre eigenen Vorstellungen, sondern möglichst die des Betreuten umzusetzen. Gem. § 1901 Abs. 2, 3 BGB a.F. war allerdings zuvorderst das Wohl des Betreuten der Maßstab (Abs. 2) und die Wunschentsprechung konnte als nachrangig im Rahmen von Wohl des Betreuten und Zumutbarkeit für den Betreuer ...mehr

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§ 7 Vorsorgevollmacht – Sus... / B. Widerruf, § 1820 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 8 Der Vollmachtswiderruf[7] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB n.F. Damit wird von den durch den BGH aufgestellten Grundsätzen abgewichen, nach denen die Kompetenz für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht in einem eigenen Aufgabenkreis zugewiesen werden muss.[8] Einerseits kann kritisch gese hen werden, dass bei einem solch wichtigen Aspekt mit einem erheblich...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / 2. Kritik

Rz. 6 In den meisten Stellungnahmen von Verbänden wurde die Regelung trotzdem abgelehnt,[3] wie auch in der juristischen Literatur[4] und sogar in der Facharbeitsgruppe 3 beim BMJV.[5] Das Motiv der Kostenreduzierung wird als leitend angenommen.[6] Aus den Kreisen der Ärzteschaft scheint eher Zustimmung zu kommen[7] mit Kritik im Detail, insbesondere am Verwaltungsaufwand.[8...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / B. Gestaltung: Form, § 1820 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 4 Das Schriftformerfordernis für besondere Maßnahmen der medizinischen Behandlung oder Freiheitsentziehung nach den §§ 1904 Abs. 5, 1906 Abs. 5, 1906a Abs. 5 BGB a.F. ist nun in § 1820 Abs. 2 BGB n.F. zu finden (siehe § 14 Rdn 2). Hingewiesen wird auch auf die Notwendigkeit, die Befugnis "ausdrücklich" zu gewähren, so dass eine bloße Normennennung in der Vollmacht nach w...mehr

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§ 14 Führung der Betreuung ... / C. Gefährliche ärztliche Maßnahmen, freiheitsentziehende Unterbringungen und Maßnahmen, ärztliche Zwangsmaßnahmen, §§ 1829, 1831, 1832 BGB n.F.

Rz. 3 Die Änderungen in den §§ 1904–1906a BGB a.F. zu §§ 1829–1832 BGB n.F. sind gering. Bei den §§ 1904, 1906, 1906a BGB a.F. werden jeweils die Worte "Genehmigung des" aus den Überschriften gestrichen, um den Inhalt deutlicher zu machen. Der Fokus wurde zu sehr auf die gerichtliche Genehmigung gelenkt, obwohl es auch um die Aufgaben des Betreuers geht.[2] Rz. 4 Zudem entfäl...mehr

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§ 1 Einleitung / VIII. Zentrales Vorsorgeregister

Rz. 11 Änderungen in Bezug auf das ZVR betreffen insbesondere die Vorsorgeregisterverordnung (VRegV) und die Bundesnotarordnung (BNotO):mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / B. Einleitung

Rz. 2 Die Ehegattenvertretung ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden, zivilrechtlichen Fragen ermöglich...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben: Die Gesundheitskart...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.1 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1)

Rz. 3 Zugriffsberechtigte (Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen, z. B. berufsmäßige Gehilfen oder Apotheker) dürfen auf personenbezogene Daten der Versicherten in einer Anwendung der Telematikinfrastruktur zugreifen, soweit die Versicherten hierzu ihre vorherige Einwilligung erteilt haben (Satz 1). Eine bestimmte Form ist für die Einwilligung nicht vorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.2 Datenlöschung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Versicherte ist berechtigt, Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 eigenständig zu löschen (Satz 1). Zu den Anwendungen gehören die elektronische Patientenakte, die elektronische Erklärung zur Organ- und Gewebespende einschließlich dazu ergangener Hinweise, die Hinweise auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, der elektronische...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.4 Anwendungsinfrastruktur (Abs. 4)

Rz. 10 Die Anwendungsinfrastruktur besteht aus den Diensten für die konkreten Anwendungen, die den Nutzern i. S. der digitalen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z. B. das Versichertenstammdatenmanagement (§ 291b Abs. 2), sichere Übermittlungsverfahren für die Kommunikation der Leistungserbringer (§ 311 Abs. 1 Nr. 5) sowie die Anwendungen nach § 334 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.1 Datenverarbeitung (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte sind berechtigt, eigene Daten aus der elektronischen Patientenakte, dem Medikationsplan und der Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4 und 7) auszulesen und an Dritte zu übermitteln. Versicherte können auch eigene Gesundheitsdaten in die Patientenakte einstellen und diese verarbeiten. Der Begriff "verarbeiten" umfasst u. a. das Erfassen, die Organi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.2 Gesamtarchitektur (Abs. 2)

Rz. 9 Die Telematikinfrastruktur umfasst eine dezentrale Infrastruktur, zentrale Infrastruktur und Anwendungsinfrastruktur. Die dezentrale Infrastruktur besteht aus Komponenten zur Authentifizierung, zur elektronischen Signatur, zur Verschlüsselung sowie Entschlüsselung und zur sicheren Übermittlung von Daten in die zentrale Infrastruktur (Nr. 1). Die zentrale Infrastruktur best...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Patientenverfügung

Rz. 36 Muster 24.19: Patientenverfügung Muster 24.19: Patientenverfügung Ich,[29] (_________________________ alle Vornamen) (_________________________ Nachnahme), geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, was folgt. Meine Erklärungen sollen im ...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / II. Exkurs: Ärztliche Schweigepflicht im Testierstreit

Rz. 9 Nach der Auffassung des BGH[16] hängt die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang der Arzt nach dem Tod des Patienten zum Schweigen verpflichtet ist, in erster Linie von dem Willen des Patienten ab. Hat dieser sich hierüber zu Lebzeiten geäußert (bspw. im Rahmen einer Patientenverfügung, Schweigepflichtsentbindungserklärung etc.), sei es gegenüber dem Arzt ode...mehr

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§ 18 Testamentsvollstreckun... / C. Internationale Vollmachten

Rz. 7 Nicht nur in Bezug auf die Nachlassplanung, sondern auch hinsichtlich der Vorsorgeregelung ist in Fällen mit Auslandsbezug besondere Vorsicht geboten. Vor allem ist fraglich, inwieweit deutsche Vorsorgevollmachten im Ausland wirksam und anerkennungsfähig sind. Rz. 8 Das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ErwSÜ) ist bei internationalen Sachver...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Sonstige Dienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 22 Nicht verkammerte Dienstleister, die sich der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung annehmen, unterliegen keinerlei Ausbildungs- und Fortbildungsnachweispflichten. Sie unterliegen auch keinem speziellen Werbeverbot. Nicht sachbezogene Werbung für die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung ist damit erfahrungsgemäß möglich. Die geschäftsmäßige Testamentsvollstre...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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ZErb 06/2022, Zu den Folgen... / 1 Gründe

I. Der Erblasser verstarb am XX.XX.2017 verwitwet und kinderlos. Seine Ehefrau ist am XX.XX.2005 vorverstorben. Seine Eltern sind gleichfalls vorverstorben. Der Erblasser hatte fünf Geschwister, darunter die Beteiligten zu 1 und 2. Ein Bruder des Erblassers war verstorben und hat vier Kinder hinterlassen. Eine Schwester des Erblassers ist nachverstorben (vgl. Bl. 46 ff. d.A.)...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / II. Gesetzliche Grundlage einer Patientenverfügung

Der folgende Abschnitt setzt sich mit der Patientenverfügung und ihrer Kodifikation in § 1901a BGB näher auseinander. Schwerpunktmäßig soll dabei darauf eingegangen werden, ob eine Patientenverfügung als Tattoo alle Voraussetzungen für eine wirksame Patientenverfügung erfüllen kann. 1. Grundlegendes zur Patientenverfügung Vor dem Jahr 2009 gab es für die Patientenverfügung kei...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / 1. Grundlegendes zur Patientenverfügung

Vor dem Jahr 2009 gab es für die Patientenverfügung keine gesetzliche Regelung, kein einheitliches Begriffsverständnis oder gar eine Begriffsdefinition.[4] Teilweise wurden daher sogar mündliche Patientenverfügungen als wirksam angesehen.[5] Erst durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde durch die Einführung von § 1901a BGB, welcher am 1.9.2009 in Kraft...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als Möglichkeit zur Selbstbestimmung: Das Tattoo als Patientenverfügung

1 Patientenverfügungen sollen Abhilfe schaffen und ihrem Errichter eine Stimme geben, zu einem Zeitpunkt, an welchem dieser seinen Willen nicht mehr selbstständig kundgeben kann. Allerdings gelangt diese Aufgabe der Patientenverfügung in Notfallsituationen, in welchen nicht viel Zeit für Reaktionen und Überlegungen bleiben, an ihre Grenze. Infrage steht dann, wie trotzdem f...mehr