Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

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ZErb 01/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Vor- und Nacherbschaft. Der Beklagte ist der Witwer der am … 1938 geborenen, am … 2020 kinderlos verstorbenen Z. (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin ist die Nichte der Erblasserin; ihre Mutter, die einzige Schwester der Erblasserin, ist im Jahr 2017 verstorben. Die Klägerin hat zwei Geschwister, R. und S. Der Beklagte und die...mehr

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Frankreich / Literaturtipps

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Italien / 1. Testamentsformen

Rz. 96 Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten. Ordentliche Testamentsformen sind das eigenhändige und das in notarieller Form errichtete Testament.[147] Rz. 97 Das eigenhändige Testament (testamento olografo) ist vom Erblasser komplett eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Es muss auch datiert sein; fehlt das Datum, ist es a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.2 Notfalldaten

Die freiwillige Speicherung und die Bereitstellung der Notfalldaten auf der eGK sorgt für mehr Sicherheit. Im Notfall können so Komplikationen vermieden werden, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehender Vorerkrankungen oder Besonderheiten aufgrund erfolgter Operationen hervorgerufen werden könnten. Neben Notfalldaten sind künftig z. B. auch Patien...mehr

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Italien / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.3.3.2 Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit/Plötzlichkeit

Rz. 65 Eine gewichtige Bedeutung bei der Gesamtabwägung kommt hierbei stets dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung zu. Rz. 66 Ein gegen die gesetzliche Annahme einer Versorgungsehe sprechender besonderer (äußerer) Umstand i. S. d. § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VI ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten, hinsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 6 Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

In einer zweiten Stufe zur Reform des Transplantationsrechts sollen Versicherte für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Für eine Fortschreibung des § 291a SGB V zur Aufnahme von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hinweisen auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen auf der elektro...mehr

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ZErb 12/2024, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Rudolf/Bittler/Roth 6. Auflage 2023 273 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4 In nunmehr bereits 6. Auflage ist das Handbuch "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" von Rudolf, Bittler und Roth in der Schriftenreihe der DVEV erschienen. Wie gehabt bietet das Handbuch einen umfassenden und praxisorientierten Leitfaden für alle, die sich mit de...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 4. Gestaltungshinweise zur Abstimmung von Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckeranordnung

Das Zusammenwirken von Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung veranschaulicht die nachfolgende Grafik:[28] Die Tätigkeit beginnt zu Lebzeiten des Erblassers und geht über den Tod hinaus bis zur Herausgabe des Nachlasses an die Erben. Für den Testamentsvollstrecker bietet seine vorangegangene Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter handfeste Vorteile: Er kennt den Nachla...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 1. Die richtige Person

Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich jede vollgeschäftsfähige Person das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen kann.[13] Gleiches gilt für die Person des Vorsorgebevollmächtigten.[14] Das an den Testamentsvollstrecker zu stellende Anforderungsprofil wird regelmäßig wie folgt beschrieben[15]:mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.13 Hinweise der Versicherten (Abs. 4c)

Rz. 6c Die KBV trifft die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Hinweisen der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende und von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach § 1827 BGB sowie der Aufbewahrungsorte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3). Die Daten werden als Informationsobjekt der elektronischen Pati...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.3 Zugriff auf Sozialdaten (Nr. 3)

Rz. 5 Der verlangte Zugriff auf die in § 335 Abs. 1 genannten Daten ist nicht zulässig und ordnungswidrig. Die Vorschrift konkretisiert den Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und dient dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83). Damit verbunden ist d...mehr

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Unternehmensnachfolge – Grundlagen eines Unternehmertestaments

Zusammenfassung Regelmäßig treffen bei einem Unternehmertestament komplexe Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts aufeinander. Damit die Unternehmensnachfolge gelingt, ist daher eine sorgfältige Planung und Gestaltung erforderlich. Bedeutung und Zweck des Unternehmertestaments Rund 90 % aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen, die zusammen mehr als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / kk) Patientenverfügung

Rz. 767 Hinweis Siehe auch Rdn 721 f. Rz. 768 Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1829 BGB (§ 1904 Abs. 1 S. 1, 2 BGB a.F.) genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 2.3 Infektionsschutzgesetz, Patientenverfügung (Abs. 3)

Rz. 5 Versicherte erhalten eine Impfdokumentation, die u. a. Hinweise auf zweckmäßiges Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen und auf mögliche Entschädigungsansprüche enthält (§ 22 Abs. 3 IfSG). Die gematik hat zu prüfen, inwieweit die Vorgaben in der elektronischen Patientenakte umgesetzt werden können (Satz 1). Der Auftrag ist nicht fristgebunden. Rz. 6 Die gematik prü...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.3 Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 8 Versicherte können das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten (§ 1827 BGB) und deren Aufbewahrungsort auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Ein schnelles Auffinden von bestehenden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist im Interesse aller Beteiligten, um dem Patientenwillen Ausdruck und Geltung zu verschaffen und damit die Selbstbestimmung zu stärke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 357 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.3 Zugriff ohne Einwilligung (Abs. 3)

Rz. 5 Auf Daten zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung darf ohne Einwilligung des Versicherten nur zugegriffen werden, wenn eine ärztlich indizierte Maßnahme unmittelbar bevorsteht und der Betroffene nicht fähig ist, in die Maßnahme einzuwilligen (insbesondere aufgrund seines Bewusstseins- oder Geisteszustandes). Die Zugriffe werden protokolliert. Unbefugte Zugriffe s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.1 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 gültigen Fassung)

Rz. 3 Zugriffsberechtigte (Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen, z. B. berufsmäßige Gehilfen oder Apotheker) dürfen auf personenbezogene Daten der Versicherten in einer Anwendung der Telematikinfrastruktur zugreifen, soweit die Versicherten hierzu ihre vorherige Einwilligung erteilt haben (Satz 1). Eine bestimmte Form ist für die Einwilligung nicht vorg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Erklärungen (Abs. 1)

Rz. 3 Auf elektronische Hinweise des Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) darf nur mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden. Eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe (Einsatz der Gesundheitskarte und Eingabe einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.6 Auslesen von Daten (Abs. 6)

Rz. 12 Die gematik ist beauftragt, das Auslesen von Protokolldaten (§ 309 Abs. 1), der elektronischen Verordnung, der Erklärung zur Organ- und Gewebespende und Hinweisen auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 6) über geeignete Endgeräte zu ermöglichen (Satz 1). Für die Authentifizie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.2 Einwilligung des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Zugriff auf Daten zu Hinweisen des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist eine Einwilligung erforderlich. Einer eindeutigen bestätigenden Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten bedarf es nicht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Hinweise der Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.4 Anwendungsinfrastruktur (Abs. 4)

Rz. 10 Die Anwendungsinfrastruktur besteht aus den Diensten für die konkreten Anwendungen, die den Nutzern i. S. d. digitalen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z. B. das Versichertenstammdatenmanagement (§ 291b Abs. 2), sichere Übermittlungsverfahren für die Kommunikation der Leistungserbringer (§ 311 Abs. 1 Nr. 5) sowie die Anwendungen nach § 334 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.10 Informationsmaterial (Abs. 9)

Rz. 10 Mit der Einführung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten über deren Funktionsweise zu informieren (Satz 1). Dazu ist geeignetes Informationsmaterial in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.3 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1a)

Rz. 3e Zugriffsberechtigte Leistungserbringer des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in der Betriebsmedizin Tätige (§ 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18) dürfen nur nach vorheriger Einwilligung des Versicherten auf Daten zugreifen (Satz 1). Die Zugriffsberechtigung auf Daten zu Organ- oder Gewebespenden oder Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen für Ärzte oder Psychotherape...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.2 Unterstützung durch die elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 15 Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 werden von der gematik zugelassen und durch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt (Satz 1). Rz. 15a Der elektronische Medikationsplan wird nicht mehr in eine eigenständige Online-Anwendung der Telematikinfrastruktur überführt, sondern ab der Zurverfügungstellung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenak...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte unterstützt die Verarbeitung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans. Der Versicherte entscheidet, ob entsprechende Daten angelegt oder genutzt werden. Ärzte sind auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, die Daten auf der Gesundheitskarte zu speichern und ggf. zu a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.1 Zugriff mit der Gesundheitskarte (Abs. 1)

Rz. 3 Der Versicherte ist berechtigt, auf seine Patientenakte, seine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, seine Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, seinen Medikationsplan, seine Verordnungen und seine Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7) mittels der elektronischen Gesundheitskarte zuzug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.2 Gesamtarchitektur (Abs. 2)

Rz. 9 Die Telematikinfrastruktur umfasst eine dezentrale Infrastruktur, zentrale Infrastruktur und Anwendungsinfrastruktur. Die dezentrale Infrastruktur besteht aus Komponenten zur Authentifizierung, zur elektronischen Signatur, zur Verschlüsselung sowie Entschlüsselung und zur sicheren Übermittlung von Daten in die zentrale Infrastruktur (Nr. 1). Die zentrale Infrastruktur best...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / H. Patientenverfügung in Kombination mit Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

Rz. 40 Es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren. Zur wirksamen Durchsetzung der in einer Patientenverfügung niedergelegten Wünsche gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ist ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer immer dann erforderlich, wenn diese sich nicht an die in der Patientenverfügung er...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / III. Patientenverfügung und Behandlungsvertrag

Rz. 17 Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme setzt gem. § 630d BGB voraus, dass entweder der Behandelnde selbst einwilligt oder, falls der Patient einwilligungsunfähig ist, die Einwilligung eines Berechtigten vorliegt, soweit nicht eine Patientenverfügung eine Maßnahme gestattet oder untersagt. Die Einwilligung setzt wiederum eine Aufklärung nach § 630e BGB voraus. R...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Patientenverfügung und Behandlungsabbruch

Rz. 31 Verpflichtender Inhalt einer Patientenverfügung kann nur rechtlich erlaubtes Handeln sein, das – weitgehend – schützenswerten Belangen des Adressaten nicht zuwiderläuft. Letztlich wird kein Adressat sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen wollen. Daher stellt sich zunächst unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die Frage, wieweit ein Sterbewunsch in einer Patie...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 2. Bei Abfassung der Patientenverfügung nicht unmittelbar bevorstehender Eingriff

Rz. 13 Unmittelbar bevorstehende medizinische Maßnahmen werden von einer Patientenverfügung nicht erfasst. Da die Errichtung einer Patientenverfügung aber voraussetzt, dass der Betroffene seinen Willen kundtun kann, dürfte eine Willensäußerung für zeitnah anstehende Maßnahmen immer möglich sein.mehr

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§ 2 Patientenverfügung / b) Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung, keine Bereitschaft zur Organspende

Rz. 38 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehand...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / III. Aufbewahrung der Patientenverfügung

Rz. 10 Bezüglich der Aufbewahrung gilt: Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass das Original der Patientenverfügung im Ernstfall auffindbar ist und die behandelnden Ärzte davon Kenntnis erlangen können. In den Fällen, in denen die Durchsetzung der in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche einem Vorsorgebevollmächtigten übertragen wurde, ist es zudem besonders...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / D. Widerruf der Patientenverfügung

Rz. 19 § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB regelt die Anforderungen an den Widerruf einer Patientenverfügung. Ein Widerruf ist danach formlos möglich. Insbesondere braucht der Widerruf nicht schriftlich oder sprachlich artikuliert zu werden. Vielmehr genügt ein Zeichen mit den Augen oder ein Kopfnicken auf die entsprechende Frage des Arztes oder Pflegepersonals.[21]mehr