Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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Die Patientenverfügung / 2.1 Prüfung durch den behandelnden Arzt, § 1828 Abs. 1 BGB

Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den dialogischen Prozess zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer und ggf. weiteren Personen herzustellen, soweit es um die Feststellung des Patientenwillens geht. Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass sich die Pflichten des Arztes bereits aus dessen berufsrechtlichen Pflichten ergeben, hält im Hinblick auf die bestehenden Veruns...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / A. Grundlagen für die Beratung

Rz. 1 Der Wunsch nach schnellen, möglichst kostenfreien Ankreuzlösungen bei der lebzeitigen Vorsorgeberatung steht im umgekehrten Verhältnis zu der Bedeutung, die der Verlust der Selbstbestimmung für den Einzelnen lebzeitig hat und zu dem Aufwand, der zum Teil für die Zeit nach dem Tod betrieben wird. I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen Rz. 2 Dabei muss man sich verg...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Keine Vernunfthoheit staatlicher Gewalt, sondern auch das Recht auf Krankheit/Selbstschädigung/Tod

Rz. 41 "Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Person eine Krankheit diagnostizieren und behandeln lässt, muss sich nicht an einem Maßstab objektiver Vernünftigkeit ausrichten. Die Pflicht des Staates, den Einzelnen "vor sich selbst in Schutz zu nehmen", eröffnet keine "Vernunfthoheit" staatlicher Organe über den Grundrechtsträger",[59] selbst wenn seine Entscheidung von du...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Was muss der Betreuer/Bevollmächtigte in das Gespräch nach § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.) einbringen? – Entscheidungen aufgrund von Indikation und Patientenwille

Rz. 76 "Der Betreuer hat dem Willen des (einwilligungsunfähigen) Betreuten zum Durchbruch zu verhelfen. Zunächst besteht seine Aufgabe darin, die Einwilligungsunfähigkeit im Zusammenwirken mit dem Arzt und sodann den konkreten, nämlich behandlungsbezogenen Willen zu ermitteln."[118] Lässt sich ein Patientenwille sicher ermitteln, ist dieser maßgeblich. Handlungsspielraum für ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Was muss der Arzt in das Gespräch nach § 1928 BGB (§ 1901b BGB a.F.) einbringen?

Rz. 73 Die Berechtigung zur ärztlichen Behandlung beruht neben der " informierten Einwilligung " des Patienten auch auf der auf " medizinischen Indikation ". Auch an einem einwilligungsunfähigen Patienten muss jeder ärztlichen Maßnahme die Feststellung der medizinischen Indikation vorausgehen. Medizinisches Handeln, ohne dass der Arzt eine Indikation gestellt hat, ist selbst dan...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Vorsorgevollmacht

Rz. 7 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung ist Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Menschen.[10] Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechtes der §§ 164 ff. BGB, die auch für die im Rahmen der Vorsorgetätigkeit anfallenden geschäftsähnli...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen

Rz. 2 Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass anwaltliche Vorsorgeberatung immer "worst-case-Beratung" ist. Es geht um in der Zukunft drohende Gefahren für die Würde [1] und die Grundrechte des Mandanten. Durch dessen selbstbestimmte Entscheidung wird festgelegt, was für ihn als einzigartiges Individuum seine Würde ausmacht. Das durch Art. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garanti...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Die Vollmacht in Personalangelegenheiten

Rz. 31 Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (Personalangelegenheiten) umfasst mehrere Regelungsbereiche, die z.T. formbedürftig sind, d.h. in der Vollmacht ausformuliert werden müssen. Zu den Regelungsbereichen gehören unter anderem:mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2 Persönliche Anhörung, § 298 FamFG

4.2.1 Anhörung der Betroffenen Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens wurde in Anlehnung an das bisherige Verfahren des § 1904 BGB a. F. konzipiert. Weiterhin muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierneben soll auch die Anhörung von Beteiligten erfolgen und zwar unabhängig davon, ob es um die Zustimmung oder den Verzicht des Betreuers/Bevollmächtigten geht. Die...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / I. Die Obduktionsverfügung/Körperspende

Rz. 201 Öffnet ein Rechtmediziner oder Pathologe eine Leiche, handelt es sich um eine Autopsie, die auch Obduktion oder Sektion genannt wird.[227] Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen über die Obduktion für den Fall, dass eine postmortale Verfügung des Betroffenen nicht vorliegt. Die Bestattungsgesetze der Länder regeln z.T. die Einzelheiten, z.T. gibt es Sektionsges...mehr

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Die Patientenverfügung / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

4.1 Wirksamwerden der Genehmigung, § 287 Abs. 3 FamFG Die Vorschrift regelt das Wirksamwerden von Genehmigungsbeschlüssen des Betreuungsgerichts zu Maßnahmen nach § 1829Abs. 2 BGB (Nichteinwilligung oder Widerruf der Einwilligung). Es handelt sich um eine Sondervorschrift, die ausschließlich die Erteilung einer Genehmigung zur Verweigerung bzw. des Widerrufs der Einwilligung ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / B. Genehmigungsvorbehalte und Negativattest

I. Pflicht zur Genehmigung und Recht auf Negativattest Rz. 33 Vielen Menschen ist unbekannt, dass selbst eine qualifizierte Vorsorgevollmacht bzw. eine wirksam angeordnete Betreuung allein ggf. nicht ausreichen, um eine Entscheidung über Eingriffe in Leben, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen umsetzen zu können bzw. zu dürfen. Das Handeln des Vertreters innerhalb grundrec...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / II. Vertretung eines Volljährigen – rechtliche Alternativen und ihr Ranking

Rz. 5 Die Irrtümer darüber, wer über die Belange eines Volljährigen entscheiden darf, sind nahezu unausrottbar. Die Antwort ergibt sich aus den "drei großen B". Berechtigt zu entscheiden und wirksam zu handeln sind: und zwar in dieser Reihenfolge. Entgegen landläufiger Meinung gelten auch für Familienangehörige keine anderen Re...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 4. Konkurrenz zwischen selbstbestimmten Entscheidungen und Vertreterhandeln in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 24 Die Bestellung eines Betreuers bedeutet nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen deswegen völlig aufgehoben wäre. Die Anordnung einer Betreuung berührt nicht zwingend die Geschäftsfähigkeit und endet auch nicht zwingend in der Geschäftsunfähigkeit.[47] Der Betreute kann daher grundsätzlich selbst weiter am Rechtsverkehr teilnehmen (Einschränkung ist der ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Vorrang der Wünsche des Betroffenen, § 1821 BGB (§ 1901 Abs. 3 BGB a.F.)

Rz. 29 Selbst dann, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist, hat ein Betreuer nach § 1821 Abs. 2 S. 3 BGB (§ 1901 Abs. 3 BGB a.F.) den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch nicht erheblich gefährdet würde oder soweit dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Inhaltliche Anforderungen in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 10 Für die Ausgestaltung einer Vollmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten gelten besondere inhaltliche Gestaltungsanforderungen (qualifizierte Vorsorgevollmacht). Die Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten kann nicht als schlichte Generalvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht muss konkretisiert werden. § 1820 Abs. 2 BGB (§ 1904 Abs. 5 BGB a.F.) bestimmt, d...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / II. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht in Personalangelegenheiten nach § 1820 Abs. 2 BGB (§§ 1904, 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 7 Die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung des Umfangs der konkret erteilten Rechtsmacht gilt auch für den Vorsorgebevollmächtigten.[6] 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit? Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / b) Die Heilbehandlung

Rz. 38 Heilbehandlungen sind Maßnahmen jeglicher Art (auch die von nichtärztlichen Heilberufen durchgeführten Maßnahmen), die auf Herstellung der Gesundheit, Linderung der Krankheit, Beseitigung oder Linderung von Krankheitsfolgen sowie Verhütung von Krankheiten und ihrer Verschlimmerung gerichtet sind, wozu auch alternative Behandlungsmethoden jeglicher Art gezählt werden k...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.3 Keine erheblichen Verzögerungen

Weitere Voraussetzung für die Anhörung der in der Vorschrift genannten Personen ist, dass die Anhörung zeitnah erfolgen kann. Betreuer und Ärzte müssen die einzelnen Personen nicht um jeden Preis anhören, sondern können von einer Anhörung absehen, wenn dieselbe nur mit erheblichem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte, weil die einzelnen Personen beispielsweise nicht akut e...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5 Geltung auch für Bevollmächtigte, § 1829 Abs. 5 BGB

Die Vorschrift stellt den Bevollmächtigten im Hinblick auf nach § 1829 Abs. 1 und 2 BGB genehmigungsbedürftigen Entscheidungen sowie im Hinblick auf nicht genehmigungsbedürftige Maßnahmen nach § 1829 Abs. 4 BGB mit dem amtlich bestellten Betreuer gleich.[55] Sofern aus der Patientenverfügung eines Betreuten hervorgeht, dass lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden sol...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit?

Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. 2 BGB). Für die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten wird die Notwendigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit kritisch diskutiert.[7] Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Rz. 9 Die Rec...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Wer prüft was?

Rz. 69 Der behandelnde Arzt hat zu prüfen, welche medizinische Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten konkret indiziert ist. Diese konkret indizierte Maßnahme ist mit dem Betreuer/Bevollmächtigten zu erörtern. Jeder Vorsorgebevollmächtigte/Betreuer muss für die Einwilligung in die Behandlung des Vollmachtgebers/Betreuten immer höchstpersönl...mehr

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Anhang I:Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag

Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag Rz. 1 Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Bundesärztekammer.mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / D. Das Genehmigungsverfahren

Rz. 88 Für das betreuungsgerichtliche Verfahren gelten die verfahrensrechtlichen Regeln der §§ 271 ff. FamFG – speziell §§ 271 Nr. 3, 274, 276, 287, 298 FamFG. Rz. 89 Ablauf und Entscheidungskriterien: Das Gericht hat den Willen des Patienten aufgrund seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 37 FamFG) festzustellen. Daran ist der Arzt nic...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Freiheitsentziehende Unterbringung, Maßnahmen und ärztliche Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 62 Auch die Unterbringung eines Patienten ist dem Bevollmächtigten/Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes erlaubt und nur, wenn und solange die Unterbringung nach § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB (§ 1906 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.) zulässig ist.[91] Es reicht also zum Vollzug einer solchen Maßnahme nicht aus, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt oder das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / II. Die Bestattungsverfügung

Rz. 204 Bei der Totenfürsorge handelt es sich um das Recht und die Pflicht der nächsten Angehörigen, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden.[228] Zitat "Das Totenfürsorgerecht umfasst unter anderem das Recht, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Ersc...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.2 Genehmigung der Nichteinwilligung des Betreuers, § 1829 Abs. 2 BGB

Aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich, dass der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts auch dann einholen muss, wenn er die Einwilligung zu einer risikoreichen ärztlichen Maßnahme verweigern bzw. die Einwilligung des Betreuten widerrufen will, obwohl die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund des Unterbleiben...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.4 Entbehrlichkeit der Genehmigung, § 1829 Abs. 4 BGB

Wie oben dargestellt, benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts in den in § 1829 Abs. 1 und 2 BGB genannten Fällen. Nach § 1829 Abs. 4 BGB ist diese Genehmigung entbehrlich, wenn zwischen Arzt und Betreuer Einigkeit darüber besteht, dass die Einwilligung, Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Patientenwillen entsprechen. § 1829 Abs. 4 BG...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / VI. Protokoll des Gespräches zwischen behandelndem Arzt und Betreuer/Bevollmächtigtem – § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.)

Rz. 83 Das nachfolgende Muster ist ein Vorschlag und hat sich als besonders hilfreich erwiesen, wenn das Gespräch mit dem behandelnden Arzt unvorbereitet "von jetzt auf gleich" kommt und man etwas Gesichertes zur Hand haben muss. Es ist aber auch möglich, jeder anderen Form einer Entscheidungsfindung zu folgen. Hilfreich dürfte zur Vorbereitung eines solchen Gesprächs z.B. d...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Der Betreuer in diversen Personalangelegenheiten

Rz. 3 Nach neuem Recht (§ 1815 BGB) wird ein rechtlicher Betreuer für einen Aufgabenkreis bestellt. Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. Muss ein Betreuer für die Personalangelegenheiten ...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.3.1.1 Beachtung in jedem Krankheitsstadium

In § 1827 Abs. 3 BGB wird klargestellt, dass es für die Beachtung und Durchsetzung des Patientenwillens nicht auf Art und Stadium der Erkrankung ankommt.[36] Dem Patienten soll das Recht, Behandlungen abzulehnen, auch für Krankheiten zustehen, für deren Ausbrechen noch keinerlei Symptome vorhanden sind. das betrifft vor allem Koma und Demenz.[37] Nach Auffassung des Gesetzgeb...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Muster

Rz. 66 Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden zumindest im Innenverhältnis unter der Bedingung errichtet, dass der Betroffene trotz Vorsorgevollmacht und/...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3 Exkurs: Beschwerdeverfahren

4.3.1 Statthaftigkeit § 58 FamFG regelt die Statthaftigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte statt. Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen nach § 58 Abs. 2 FamFG auch die nicht selbstständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind. 4.3.2 Form ...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.2 Form der Einlegung

Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird, § 64 Abs. 1 FamFG (judex a quo). Die Beschwerde kann entweder durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen, § 64 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, Abs. 2 Satz 2 FamFG.mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.1 Nahe Angehörige

Zu den nahen Angehörigen im Sinne der Vorschrift zählen der Ehegatte oder Lebenspartner des Patienten, seine Kinder, Eltern und Geschwister.mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.2 Form

Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, § 126 BGB. Eine mündliche Bevollmächtigung reicht nicht aus. Das Formerfordernis dient insbesondere der Rechtssicherheit und dem Schutz des Vollmachtgebers vor willkürlichen Entscheidungen eines mutmaßlich Bevollmächtigten.mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.1 Statthaftigkeit

§ 58 FamFG regelt die Statthaftigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte statt. Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen nach § 58 Abs. 2 FamFG auch die nicht selbstständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind.mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2.2 Bestellung eines Verfahrenspflegers, 298 Abs. 2 FamFG

Bestellung eines Verfahrenspflegers im Falle des § 1829 Abs. 2 BGB Die Vorschrift stellt klar, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei Maßnahmen nach § 1829 Abs. 2 BGB für den Betroffenen immer ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist ("stets").mehr

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Die Patientenverfügung / 2 Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens, § 1828 BGB

2.1 Prüfung durch den behandelnden Arzt, § 1828 Abs. 1 BGB Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den dialogischen Prozess zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer und ggf. weiteren Personen herzustellen, soweit es um die Feststellung des Patientenwillens geht. Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass sich die Pflichten des Arztes bereits aus dessen berufsrechtlichen Pfli...mehr

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Die Patientenverfügung / 3 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen, § 1829 BGB

3.1 Genehmigung der Einwilligung des Betreuers, § 1829 Abs. 1 BGB Nach der Rechtsprechung des BGH sind medizinische Behandlungen gegen den natürlichen Willen eines einwilligungsunfähigen Betreuten unzulässig. Der Betreuer darf daher den Betreuten einer ambulanten Behandlung nicht zuführen, wenn dieser sich widersetzt. Auf die Gründe, die den Betreuten hierzu bewegten, und auc...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.3 Entsprechende Geltung für Bevollmächtigte, § 1828 Abs. 3 BGB

Mit der Vorschrift wird entsprechend § 1827 Abs. 5 BGB klargestellt, dass sich die Pflichten des Bevollmächtigten vorrangig aus einer Vollmacht ergeben.mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / d) Zusätzlich erforderlich: genehmigungspflichtige Gefahrensituationen

Rz. 42 Der Genehmigungsvorbehalt des § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.) greift nur dann, wenn vorgenannte Maßnahmen mit einer qualifizierten Gefahrensituation verbunden sind.[42] Dazu muss eine objektive, ernstliche und konkrete Gefahrenlage bestehen, die wahrscheinlich und mit gravierender Folge eintreten wird.[43] Rz. 43 Zu den qualifizierten Gefahrensituationen gehört die Todesg...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und ärztlicher Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 13 Die Vollmacht zur Regelung freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) muss ebenso wie die Vollmacht zur Einwilligung in lebensgefährdende Maßnahmen schriftlich erteilt sein und die in den § 1831 Abs. 1 und 4 BGB (§ 1906 Abs. 1 und 4 BGB a.F.) genannten Fallgestaltungen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. Nr. 2 BGB; § 1906 Abs. 5 BGB a.F.). Dass e...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Muster für qualifizierte Vorsorgevollmachten in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in Personalangelegenheiten ("persönlichen" Angelegenheiten) wird von unterschiedlichen Autoren unterschiedlich weit verstanden und formuliert. Deshalb finden sich in der Literatur auch sehr unterschiedliche Textbausteine. Im Rahmen einer General-Vorsorgevollmacht an eine einzelne Person macht das keinen erheblichen Unterschied, weil die einzelnen Aufzähl...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2.1 Anhörung der Betroffenen

Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens wurde in Anlehnung an das bisherige Verfahren des § 1904 BGB a. F. konzipiert. Weiterhin muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierneben soll auch die Anhörung von Beteiligten erfolgen und zwar unabhängig davon, ob es um die Zustimmung oder den Verzicht des Betreuers/Bevollmächtigten geht. Die Gleichbehandlung von Einwilli...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Die Gesundheits-/Krankheitsvollmacht unter der Bedingung der Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 26 Für vermögensrechtliche Vollmachten ist man sich einig darüber, dass eine Vollmacht unter einer Bedingung praxisuntauglich ist, weil der Dritte den Eintritt der Bedingung in der Regel nicht prüfen kann. Deshalb muss angeordnet werden, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unabhängig von der Regelung im Innenverhältnis unbedingt – also ohne Bedingung – erteilt wird. Die...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Pflicht zur Genehmigung und Recht auf Negativattest

Rz. 33 Vielen Menschen ist unbekannt, dass selbst eine qualifizierte Vorsorgevollmacht bzw. eine wirksam angeordnete Betreuung allein ggf. nicht ausreichen, um eine Entscheidung über Eingriffe in Leben, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen umsetzen zu können bzw. zu dürfen. Das Handeln des Vertreters innerhalb grundrechtsrelevanter Aufgabenkreise bedarf – z.T. zwingend, z...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.4 Frist

Für die Einlegung der Beschwerde gilt grundsätzlich eine Notfrist von einem Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Bei betreuungsgerichtlichen Genehmigungen wird § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einschlägig sein. Das hat zur Konsequenz, dass die Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden muss (sofortige Beschwerde). Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Bes...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Lebens- und gesundheitsgefährdende Maßnahmen – § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.)

Rz. 35 Es bedarf im Grundsatz einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung nach § 1829 Abs. 1 und 5 BGB (§ 1904 Abs. 1 BGB a.F.), wenn es sich um eine Einwilligung in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff handelt, bei dem die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute/Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder ei...mehr