Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2.1 Beitragsschuldner ändert sich nicht durch Abführungserklärung des Arbeitgebers

Die im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind – wie auch die freiwillig Versicherten in den anderen Versicherungszweigen – der gesetzliche Beitragsschuldner für diese Beiträge. Daran ändert auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse nichts, dass die Firma z. B. die freiwilligen Krank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, eige... / 4 Vorsteuerkorrektur bei sonstigen Leistungen, die unabhängig von einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden

Bei sonstigen Leistungen, die nicht an einem Gegenstand ausgeführt werden, ist eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen, wenn die Verwendung anders zu beurteilen ist, als sie beim Leistungsbezug beabsichtigt war.[1] Zu den sonstigen Leistungen, die berichtigt werden können, gehören z. B. Beratungsleistungen (z. B. für ein Unternehmens- oder Produktkonzept), gutachterliche Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.4 Aufhebungsvertrag

Rz. 58 Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jederzeit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB) schließen, auch § 17 steht dem nicht entgegen.[1] Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin gewährt ihr kein Widerrufsrecht. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags kommt nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Allerdings stellt die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung als Führun... / 3 Unternehmensziele als Ausgangspunkt

Im Rahmen der Unternehmensführung werden auf allen Ebenen Ziele gebildet. Der Prozess der Zielfindung beginnt bei der Unternehmensleitung. Die Jahresziele des Unternehmens leiten sich z. B. ab aus der Dreijahresplanung, der Ist-Situation und den voraussichtlichen Markt- und Umfeldbedingungen im bevorstehenden Jahr. Unternehmensziele können sich auf folgende Bereiche beziehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sach- (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL 47 – E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Zusätzliche Angaben bei verkürzter Bilanz (§ 327 Nr. 1)

Rn. 85 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 „Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen Form der das UN-Register führenden Stelle übermitteln müssen. In der Bilanz oder im Anhang sind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 l...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Patentverletzung

Konkrete, dem Unternehmen bekannte Verletzungen von Patent-, Urheber- oder ähnlichen Schutzrechten sind rückstellungspflichtig, wenn die Inanspruchnahme erfolgt ist. Darüber hinaus sind Rückstellungen für mögliche, aber noch nicht bekannt gewordene Verletzungen zu bilden[1], ggf. als Pauschalrückstellung. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt auf Basis der zu § 139 Abs. 2 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, [Eigentums-]Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte) (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von Sachinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel: Niedrigsteuergrenze bis einschließlich 2023

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4 Ausblick – Die Lizenzschranke und weitere Überlegungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Die OECD hat im Mai 2019 ihr Programme of Work zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Dieses besteht aus dem sog. Pillar One, der Ausarbeitung globaler Verrechnungspreismethoden zur Aufteilung des digitalen Gewinns, der Implementierung der neuen Besteuerungsrechte sowie dem Pillar Two, der Einführung einer Globalen Mindestbesteuerung ("BEPS 2.0")...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.5.3 Begünstigte immaterielle Wirtschaftsgüter und Rückausnahmen

Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind: Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster); urheberrechtlich geschützte Software; sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen. Dies führt aber ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Betroffene Aufwendungen

Dies sind Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Plänen, Mustern und Verfahren. Nach der Gesetzesbegründung soll dieser Tatbestand parallel wie bei § 50a Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.10 Kurzcheckliste Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 289b HGB i. d. F. CSRD-UmsG

Rz. 54a Im Folgenden findet sich eine Kurzcheckliste, die auch den 2025 noch nicht verpflichteten Unternehmen Hinweise auf die Komplexität der Berichterstattung geben soll, so dass eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der herausfordernden Aufgabe erfolgt. Zudem soll indirekt betroffenen Unternehmen klar gemacht werden, wie diese in Berichterstattungsprozesse einzubeziehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Keine Beschränkung durch Beschluss

Rz. 114 Der dem einzelnen Wohnungseigentümer gemäß Absatz 3 gegen die GdWE oder den anderen Wohnungseigentümer zustehende Ausgleichsanspruch kann nicht durch Beschluss dauerhaft ausgeschlossen oder gekürzt werden. Ein solcher gesetzesändernder Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig.[328] Es bedarf einer Vereinbarung. Auch bei einer Öffnungsklausel gälte nichts and...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 4 Grundsätze des Handels- und Kooperationsabkommens

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Arbeitsrechts im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Grundsatz ist die gesetzgeberische arbeits- und sozialrechtliche Gestaltungsautonomie beider Seiten. In erster Linie kann das Vereinigte Königreich nunmehr eigenständig sein Arbeits- und Sozialrecht weite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Gesellschaften haben zwar grundsätzlich die Bilanz nach den ausführlichen Gliederungsvorschriften zu erstellen, dürfen aber für die Veröffentlichung sich auch auf die Angabe der Oberpositionen (Buchstaben und römische Ziffern) beschränken, wobei in der Bilanz oder im Anhang jedoch die folgenden Posten des § 266 Abs. 2, 3 HGB zusätzlich gesondert anzugeben sind:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Entwicklungsvertrag

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Entwicklungsvertrag zwischen X – nachfolgend auch "Kunde" genannt – und Y – nachfolgend "Y" genannt – Präambel Y bietet ihren Kunden die Entwicklung und Herstellung von bestimmten Produkten an. Diese Entwicklung und Herstellung möchte der Kunde in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung bestimm...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / III. Checkliste: Entwicklungsvertrag

Rz. 18 Ein Entwicklungsvertrag sollte mindestens enthalten:mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _________________________, _________________________ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_________________________, _________________________ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertrete...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Interessenwahrungspflicht

Rz. 20 Die Interessenwahrungspflicht des Vertragshändlers geht positiv auf Unterrichtung über die Entwicklung des Vertriebs und die dabei gewonnenen, das gemeinsame Interesse berührenden allgemeinen Erkenntnisse, z.B. über Einsatz der gebotenen verkaufsfördernden Maßnahmen, Werbung, Kundendienst.[60] Der Vertragshändler richtet sein Augenmerk auf die Verletzung der Schutzrec...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand

Rz. 40 Verkäufer ist in aller Regel die Gesellschaft, deren Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil verkauft wird. Wird auch Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (z.B. Grundstücke oder Patente) mitverkauft, treten ausnahmsweise mehrere Verkäufer auf.mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 16 Franchiserecht / b) Lizenz- und Know-how-vertragliche Elemente

Rz. 28 Auf die Vertragspflichten, die in engem Zusammenhang mit den lizenzvertraglichen und Know-how-vertraglichen Elementen des Franchise-Vertrages stehen, findet nach herrschender Auffassung Pachtrecht Anwendung.[58] Die Rechtsfolgen im Falle von Leistungsstörungen beurteilen sich daher nach den Gewährleistungsvorschriften der §§ 536 ff., 581 Abs. 2 BGB. Daneben hat der Fr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Entbehrlichkeit der Abmahnung

Rz. 13 Da nach der Rechtsprechung des BVerfG[30] bei Beantragung einer Beschlussverfügung eine Anhörung des Abgemahnten stattgefunden haben muss, ist eine Abmahnung zumindest in diesem Rechtszug grundsätzlich nicht entbehrlich und wird, wenn sie nicht vorgerichtlich durchgeführt wurde, im Verfahren nachgeholt. In nur sehr seltenen Fällen ist eine Abmahnung daher entbehrlich....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Höhe der Provision

Rz. 41 Hinsichtlich der Höhe der Provision enthält § 87b HGB den allgemeinen Grundsatz, dass mangels besonderer Vereinbarung der übliche Satz als vereinbart gilt. Die Üblichkeit richtet sich nach den Gepflogenheiten des betreffenden Geschäftszweiges sowie des Ortes, an dem der Handelsvertreter seine Niederlassung hat.[132] Der Abs. 2 stellt die allgemeinen Berechnungsgrundsä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtsmängel

Rz. 69 Eine Sache ist gem. § 435 S. 1 BGB frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Zu den Rechtsmängeln zählen absolute Rechte, dingliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte,[88] Vorkaufsrecht, Beschlagnahme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[89] oder Eintragung des ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Muster: Lizenzvereinbarung

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Lizenzvertrag zwischen der Firma X und der Firma Y I. Präambel X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben. § 1 Lizenzeinräumung (1)...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Kaufgegenstand

Rz. 8 Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Kauf von Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen (§§ 433 Abs. 1, 453 Abs. 1 BGB). § 433 Abs. 1 BGB bezieht sich auf den Sachkauf. Sachen gem. § 90 BGB sind körperliche, im Raum abgrenzbare Gegenstände in jedem Aggregatzustand (z.B. Auto, Fruchtsaft oder Gasflasche). Gegenstand eines Kaufs können gem. § 453 Abs. 1 BGB auch Rechte...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

Rz. 37 Das Kartellverbot greift nur ein, wenn der Wettbewerb verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wird. Eine solche Beschränkung liegt vor, wenn die Vertragsparteien ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit in Bezug auf die Teilnahme am Wettbewerb überhaupt ausschließen oder aber sich im Gebrauch einzelner wettbewerbsrelevanter Aktionsparameter wie Preis, Produktionsmenge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _________________________ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _________________________ (nachfolgend bezeichnet ...mehr